Wie schon am 30.07.2002 berichtet wurde, gilt seit dem 1.1.03 die neue Preisangabenverordnung.
Es ist damit zu rechnen, dass verstärkt Abmahnungen durch Kon- kurrenten oder Verbraucherschutzverbände vorkommen werden. Jeder sollte im eigenen Interesse nochmals seine Preisangaben auf Transparenz überprüfen.
Rechtsanwalt und E-Commerce Rechtsexperte seit 2000. Lehrbeauftragter Universität Münster, zahlreiche Fachveröffentlichungen, u.a. im Verlag C.H. Beck und F.A.Z., mehrmals Sachverständiger im Deutschen Bundestag. Promotion mit dem Thema "Das Widerrufsrecht im Onlinehandel" bei Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster.