Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Weg frei gemacht für das Verbot von Dieselfahrzeugen in Innenstädten. In 37 Städten drohen jetzt diese Verbote. Das hat auch Auswirkungen für den E-Commerce: Denn wie sollen Pakete zugestellt werden, wenn die Fahrzeuge nicht mehr in die Innenstädte dürfen?

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mit dem deutschen Recht vereinbar sind.

Das bedeutet noch nicht, dass ab sofort keine Dieselfahrzeuge mehr in die Innenstädte dürfen. Es ebnet aber den Weg für die Kommunen, dass diese solche Fahrverbote erlassen dürfen.

Problem für Zusteller

Aktuell sind 37 deutsche Städte akut von Fahrverboten bedroht. Dieses dürfen die Kommunen nach dem Urteil des Gerichts nun auch in Eigenregie anordnet, es bedarf keiner bundesweit einheitlichen Regelung. Dabei muss aber der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.

Das Gericht hat keine Fahrverbote angeordnet, darum ging es in dem Verfahren nicht.

Die Kommunen haben jetzt aber die Möglichkeit dazu. In der Ausgestaltung von Fahrverboten sind diese ebenso relativ frei, können also auch Ausnahmeregelungen von Fahrverboten erlassen. Solche Ausnahmen werden sogar vorgesehen werden müssen, da sonst das innerstädtische Leben vollkommen zusammenbrechen wird: Es könnten keine Geschäfte in der Innenstadt mehr beliefert werden.

Aber betroffen wären eben auch die Zustellfahrzeuge von DHL, UPS und Co., sofern diese mit Dieselmotoren ausgestattet sind und keine Euro-6 erfüllen.

Wie geht es weiter?

Nach dem Urteil werden sicherlich einige Städte Fahrverbote vorbereiten. Dies muss aber genau ausgearbeitet und im Detail überlegt werden. Denn die Städte werden nicht riskieren wollen, dass ein Fahrverbot in einem neuen Prozess von den Verwaltungsgerichten gekippt wird, weil Verfahrensvorschriften nicht beachtet wurden.

In diesen Plänen wird es sicherlich auch Ausnahmen geben (hoffentlich).

An verschiedenen Stellen liest man von einer Zeitspanne von sechs bis neun Monaten, die es brauchen wird, um die Fahrverbote in Kraft zu setzen. Das würde den Handel empfindlich treffen, denn in sechs bis neun Monaten sind wir mitten im Weihnachtsgeschäft.

Fazit

Die Kommunen dürften wenig Interesse daran haben, Lieferfahrzeuge (also auch Zusteller) aus ihren Städten zu verbannen, da daran bares Geld hängt, was die Kommunen dringend nötig haben. Es bleibt also die Hoffnung, dass es entsprechende Ausnahmeregelungen für solche Fahrzeuge geben wird. Langfristig ist aber natürlich zu hoffen, dass die Zustellkonzerne daran arbeiten, “saubere” Fahrzeuge zu nutzen. Nur wird man nicht mal eben eine komplette Flotte umstellen können. (mr)

Bildnachweis: Piotr Adamowicz/shutterstock.com

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