Am 13. Januar 2018 tritt das Verbot von Zahlartgebühren für bestimmte Zahlungsarten in Kraft. Aber für welche Zahlungsarten gilt das genau? Dürfen Händler weiter Gebühren verlangen, wenn der Kunde per PayPal oder Sofortüberweisung zahlen möchte?
Am 13. Januar 2018 (Achtung, das ist ein Samstag!) tritt das Verbot der Erhebung von Gebühren in Kraft, wenn der Verbraucher per SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift oder mittels bestimmter Kreditkarten zahlen möchte.
Überweisung und Co.
Wählt der Kunde im Online-Shop also in Zukunft die Zahlungsarten Überweisung oder Lastschrift aus, darf der Händler hierfür keine zusätzlichen Gebühren verlangen.
Ebenso darf er keine Gebühren mehr verlangen, wenn der Kunde per VISA- oder MasterCard zahlen möchte.
Sofortüberweisung
Auch für die Auswahl der Zahlungsart Sofortüberweisung dürfen keine zusätzlichen Gebühren mehr verlangt werden. Denn auch bei dieser Zahlung wird eine SEPA-Überweisung ausgelöst.
Zahlung per PayPal
Wie sieht es aber aus, wenn der Kunde per PayPal bezahlen möchte?
Eindeutig geregelt ist dies nicht. Es spricht aber viel dafür, dass das Verbot auch bei der Auswahl der Zahlungsart PayPal greift.
Wird der Betrag direkt vom PayPal-Konto des Kunden auf das PayPal-Konto des Händlers übertragen, stellt auch dies eine Überweisung dar, für die keine extra Gebühr genommen werden darf.
Hat der Kunde in seinem PayPal-Konto eine Kreditkarte hinterlegt, handelt es sich letztlich um eine Kreditkarten-Zahlung, für die ebenfalls keine Gebühren mehr verlangt werden dürfen.
Hat der Kunde ein anderes Bankkonto bei PayPal hinterlegt, wird eine SEPA-Überweisung oder eine SEPA-Lastschrift ausgelöst – für diese Zahlungsmethoden sind Zusatzgebühren ebenfalls untersagt.
In einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages äußern sich die Koalitionsfraktionen allerdings anders. Dort heißt es nämlich:
“Im Hinblick auf das Surcharging-Verbot habe man nach intensiven Beratungen beschlossen, dass man den Gesetzentwurf diesbezüglich nicht verändern und auch keine Ausweitung auf 3-Parteien-Systeme und PayPal vornehmen wolle.”
Nähere Ausführungen dazu, warum das gesetzliche Verbot aber nicht schon aktuell auf PayPal anwendbar sein soll, finden sich dort nicht. Nach unserer Auffassung wäre eine “Ausweitung” des Verbotes auf PayPal gar nicht notwendig, weil PayPal schon voll vom Wortlaut des Gesetzes erfasst ist.
Ist PayPal nur ein Dienstleister?
Man könnte argumentieren, dass PayPal ja nur ein Dienstleister sei und selbst gar keine Zahlung ausführen würde. Und diese Dienstleistung dürfte man sich mit einer Gebühr vergüten lassen.
Dies verkennt unserer Meinung nach, dass PayPal eine Bank ist und Zahlungen durchführt, wie jede andere Bank.
Nachnahme
Und was ist mit den Zusatzkosten, wenn der Verbraucher per Nachnahme bestellt?
Nach unserer Auffassung fallen die Nachnahmegebühren nicht unter das Verbot. Dies haben wir hier erklärt.
Drohen neue Abmahnungen?
Letztlich wird diese Frage aber wohl durch die Gerichte geklärt werden. Die Verbraucherschützer gingen in der Vergangenheit schon häufiger gegen unzulässige Zahlartgebühren vor, deswegen werden sie wohl auch diese Frage zeitnah nach Inkrafttreten des Gesetzes klären lassen.
Letztlich müssen Händler selbst entscheiden, ob sie das Risiko eingehen und für die Zahlungen per PayPal Gebühren vom Verbraucher erheben wollen oder auf “Nummer sicher” gehen und auf diese Gebühren verzichtet.
Was kosten Zahlungsarten für Händler?
Eine Analyse zur Beliebtheit von einzelnen Zahlungsarten und den für Händler entstehenden Kosten, haben unsere Kollegen für Sie zusammengestellt:
Das müssen Sie wissen: Zahlungsarten im Internet!
Fazit
Das gesetzliche Verbot von Zahlartgebühren spiegelt den gesetzlichen Leitgedanken wieder. Warum soll jemand für seine gesetzliche Verpflichtung, einen Vertrag zu erfüllen, noch eine Sondergebühr zahlen müssen? Der Händler zahlt dem Verbraucher ja auch keine Sondergebühr, dass der Händler die Ware liefern darf. Ab 13. Januar 2018 sind solche Gebühren für die allermeisten Zahlungsarten dann tabu. Händler sollten dies beachten und wenn nötig, ihre Preiskalkulation anpassen. (mr)
Bildnachweis: Sebastian Duda/shutterstock.com
Ich kann zwar nachvollziehen, dass Kunden online nicht mit Preisangaben verwirrt werden sollen, die nur bei seltenen, kaum genutzten Zahlverfahren gelten, aber welche Möglichkeiten hat ein Anbieter denn, bestimmte für Ihn günstigere Zahlweisen dem Kunden zu vergüten? Das wird aus der bisherigen Berichterstattung nicht ganz klar. Paypal und Kreditkartenzahlung sind für den Händler nun mal teurer und mit anderem Sicherheitsrisiko zu bewerten als Überweisung. Wie kann und darf man seine Kunden dafür belohnen, wenn sie eine dem Händler angenehmere Zahlart verwenden? Wäre z. B. “2% Rabatt bei Zahlung per Vorab-Überweisung” möglich?
Ja, das sollte weiterhin möglich sein.
Wie sieht es denn mit einer Rechnung von Paypal aus? Nicht nur, das der Händler die Paypal Gebühren nicht weitergeben kann, man bekommt auch keine ordentliche Rechnung über die gesamten Gebühren, wie es z.B. bei anderen Banken gemacht wird. Wie soll ich die Paypal Kosten versteuern? Das ist meiner Meinung nach illegal, was Paypal macht.
Hallo Herr Rätze,
gilt dieses Verbot von Zahlungsgebühren denn nur für z.B. Überweisungen innerhalb Deutschlands, innerhalb der EU oder auch für weltweite Zahlungen..?
Beispiel: eine PayPal-Zahlung von Amerika nach Deutschland..? oder eine Überweisung aus der Türkei nach Deutschland..?
Das gilt für alle SEPA-Überweisungen. Also alle Überweisungen innerhalb des SEPA-Raumes.
Gilt das Verbot auch für Überweisungen von Ausland nach die Niederlande oder ist es nur ein Deutsches Gesetz?
Hallo, was ist mit Nachnahme ?
Einerseits Bargeschäft an der Haustüre, dann ist eine Gebühr erlaubt, andererseits kann bei Abholung in einer Postfiliale auch mit welcher Karte auch immer bezahlt werden, dann ist das ggf. auch eine SEPA-Überweisung und damit nicht erlaubt.
Ich weiß für einige meiner Kunden ist das ungünstig. Für Verbraucher, mich eingeschlossen 🙂 finde ich das sehr gut.
Sicher der Anbieter zahlt bei Paypal oder Visa seine Gebühren für die Nutzung.
Aber andere kosten werden ja auch nicht so direkt weiter gereicht. Es verlangt ja auch keiner Geld, wenn der User ein Foto in Full Screen ansieht, obwohl gute Fotos mehr kosten als dieser kleine thumbnail Kram
was ist mit Nachnahme, wenn beim Abholen im Paketshop mit Kreditkarte bezahlt wird
Die IT-Recht-Kanzlei empfiehlt hier, wie ich finde übervorsichtig, für Nachnahme-Zahlung keine Gebühr zu fordern, eben weil der Kunde auch im Paketshop unbar zahlen könnte. Dabei wird allerdings meiner Meinung nach übersehen, dass der Kunde hier nicht aufgrund der Nutzung der Kreditkarte oder EC-Karte einen höheren Betrag zahlt, sondern aufgrund des Wunsches “Nachnahme” (also Zahlung bei Lieferung). Würde er die Nachnahme bar bezahlen würde exakt der gleiche Betrag verlangt wie bei Kartenzahlung.
Und der Gesetzestext laut “Eine Vereinbarung, durch die der Schuldner verpflichtet wird, ein Entgelt für die Nutzung […] einer Zahlungskarte zu entrichten, ist unwirksam.”
Das Entgelt fällt hier aber gerade nicht “für die Nutzung” der Zahlungskarte an, sondern für die Nutzung des Services “Zahlung bei Übergabe”.
Das Übermittlungsentgelt bei Nachnahme wird nicht für die SEPA-Überweisung oder -Lastschrift bezahlt, sondern für die Inkassodienstleistung der Deutschen Post, die diese Dienstleistung wiederum der DHL zur Verfügung stellt. Von daher ist die Erhebung beim Kunden mE weiterhin zulässig.
Vorsicht, neben Abschlägen sind auch Rabatte zukünftig verboten, da anderenfalls sich eine versteckte Gebühr hinter allen anderen Zahlungsarten vermuten lässt. Bevor sowas in einem Shopbetreiber Blog gepostet wird bitte genau recherieren, hier sind genug Amatuere unterwegs, die sich über sowas keine Gedanken machen und sich dann wundern, dass später teuere Abmahnungen ins Haus flattern.
Hallo, das stimmt aber nicht. Rabatte sind nicht verboten. Eine versteckte Gebühr könnte man lediglich dann vermuten, wenn es für alle Zahlungsarten bis auf eine einen Rabatt gibt.
Ich finde diese neue Regelung ist vor allem für die Zahlungsarten mit höheren Händlergebühren gut, da sich die Kalkulation des Endkundenpreises in Zukunft an der “teuersten” Zahlungsart orientieren muss. Damit wird es meiner Meinung nach de Facto teurer für den Endverbraucher.
Außerdem bin ich auch der Meinung, dass es die EU nichts angeht was die Händler wie berechnen. Das ist immer noch Sache der Kunden zu entscheiden was sie akzeptieren und was nicht. Heißt doch immerhin freie Marktwirtschaft oder nicht?
Nein – Deutschland ist eine soziale marktwirtschaft, keine freie.
Ansonsten teile ich Ihre Auffassung – bisher konnte ich Geld sparen wenn ich so komische Vereine wie PayPal nicht benutzt habe. Wenn deren horrenden gebühren jetzt in die Preise eingerechnet werden, zahle ich für die anderen Kunden mit und PayPal verdient sich eine goldene Nase, weil mehr Kundne mit PayPal zahlen werden – ist ja weniger Aufwand als via Überweisung…
Was kann man machen wenn der Kiosk Betreiber 50 Cent extra verlangt das lastschriftverfahren?
Es bei der Verbraucherzentrale melden
Was ist mit Kauf auf Rechnung?
Oder Ratenzahlung?
Bei beiden Zahlarten würde irgendwann auch der Betrag überwiesen.
Korrekt, deswegen sind beim Kauf auf Rechnung auch keine Gebühren mehr zulässig.
Und was ist nun das Fazit?
Speziell was PayPal und SOFORT-Überweisung angeht. Für mich klingt es so als wären Gebühren dort nach wie vor erlaubt?!
Wäre schön zu wissen, da wir für diese beiden Systeme momentan Gebühren berechnen… :/
Das steht doch im Artikel. Für Sofortüberweisung dürfen ganz klar keine Gebühren mehr verlangt werden. Bei PayPal ist die Sache noch nicht ganz sicher, mE greift das Verbot aber auch hier
Wie verhält es sich bei Zahlungen über Billpay (Lastschrift und Rechnungskauf) ? Billpay ist ja keine Bank in dem Sinne sondern ein reiner Dienstleister mit erheblichen Gebühren.
Immer, wenn eine Lastschrift oder Überweisung durchgeführt wird, sind Gebühren verboten. Ob da ein Dritter zwischengeschaltet ist, spielt dafür keine Rolle.
Aber bezieht sich nicht genau darauf die Beschlussempfehlung (“keine Ausweitung auf 3-Parteien-Systeme”)?
Handelt es sich bei einem solchen Zahlungsangebot dann nicht um einen versteckten Rabatt? Schließlich gibt es 2 Angebote mit Rabatt und drei ohne.
1) Vorkasse bei Zustellung der Auftragsbestätigung 4% Rabatt, Keine Gebühr
2) PayPal bei Auftragseingang 2% Rabatt, Keine Gebühr
3) Zahlung bei Versandbereitschaft; Kein Rabatt, Keine Gebühr
4) Zahlung auf Rechnung, Kein Rabatt, Keine Gebühr
5) Zahlung per Nachnahme, Kein Rabatt, + Nachnahmegebühr
Was ist mit Kauf auf Rechnung bei der dem Händler Gebühren für Bonitätsprüfungen entstehen? Zählt das in diesem Artikel zu “Überweisung”?
Ja.
Darf man für die Zahlungsart “Kauf auf Rechnung per Klarna GmbH” eine Servicegebühr berechnen?
Sehr geehrter Herr Rätze,
Ihre Antwort: Martin Rätze 18. Dezember 2017
Das Übermittlungsentgelt bei Nachnahme wird nicht für die SEPA-Überweisung oder -Lastschrift bezahlt, sondern für die Inkassodienstleistung der Deutschen Post, die diese Dienstleistung wiederum der DHL zur Verfügung stellt. Von daher ist die Erhebung beim Kunden mE weiterhin zulässig.
mE
Genau das ist der Punkt, hier gibt es unterschiedliche Meinungen dazu. Ggf. auch bei Gericht. Unterschiedliche Gerichte mit unterschiedlichen Richtern interpretieren das unterschiedlich, das kennen wir ja von anderen Urteilen. Also bedarf es dazu eines höchstrichterlichen, endgültigen Urteils. So lange es das nicht gibt, ist die Sache mE nach abmahnfähig und das macht keinen Spass. Kann mich aber auch irren. Ich werde NN daher deaktivieren und erst mal abwarten wie sich die Sachlage hier weiterentwickelt. Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.
Viele Grüße
Gerhard
Für kleinere Händler und die Allgemeinheit ist diese Neuerung wieder nachteilig, denn so wird die Kostentransparenz abgebaut, und “Monopolisten” wie Paypal oder auch Kreditkartenfirmen können Ihre Gebühren ohne fairen Wettbewerb gestalten. Die Regelung bevorzugt einige wenige Anbieter, indem sie sie von einem Wettbewerb ausnimmt.
Wichtig ist, dass der Verbraucher transparent dargestellt bekommt, was er bestellt. Aber dass verschiedene Zahlungsarten verschiedene Vor- und Nachteile (für den Verbraucher!) haben, steht außer Frage, und dies sollte auch einem direkten Kostenwettbewerb ausgesetzt sein.
Schade!
Aber diese Transparenz wird doch genau dadurch hergestellt. Am Produkt steht 12,95 Euro plus evtl. 3,50 Euro Versandkosten. Der Verbraucher weiß dort also schon genau, was er zahlen muss und muss sich nicht durch AGB und Info-Seiten blättern, nur weil einige Händler noch Aufschläge für das Bezahlen erheben.
totaler Blösinn.. kein Kunde muss ich sich durch infoseiten oder AGB wühlen die gebühr wird beim zahlungsvorgang mit aufgelistet und informiert vor der Auswahl welche Zahlungsart. total bequem und für jeden einsehbar. jetzt mit der neuen Regel weiß der kunde nicht das wir Händler ordentlich abdrücken für Sofort & paypal etc. und bekommt noch weniger Verständis für die Preise… Totaler Rückschritt. unsere kunden wissen: Überweiosung dauert aber is kostenlos. Paypal geht schnell kostet aber Gebühren, da wir auch gebühren haben. hat sich noch nie ein kunde dran gestört.
Wir werden PayPal und Kreditkarte aufgrund der uns entstehenden Gebühren als Zahlungsmöglichkeit entfernen. Nachteilig ist das für die Kunden die eine Reise bei uns buchen und deren Kreditkarte eine Reiserücktrittsversicherung enthält. Diese Kunden müssen jetzt deutlich mehr zahlen.
Dieses Verbot der Gebührenberechnung ist ein deutlicher Wettbewerbsvorteil für große Firmen, da sie erheblich bessere Konditionen von den Kreditkarten Abrechnung sind er nehmen und PayPal erhalten. Faktisch handelt es sich um staatlich gelenkte Wettbewerbsverzerrung zu Lasten des Kunden.
Nein, das stimmt so nicht. In Österreich und Frankreich funktioniert das Verbot seit vielen Jahren, ohne dass es da zu Wettbewerbsverzerrungen kommt.
Sehr guter Artikel.
Gilt das Verbot der Zahlartgebühren auch für B2B Händler?
Wir bieten ausschließlich für B2B Kunden die Zahlweisen: Barzahlung, Vorkasse, Rechnung, Sofortüberweisung und PayPal an.
Sofortüberweisung und PayPal Kosten 1,19% Gebühr.
Können wir uns als B2B Händler von dem Verbot ausnehmen?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo,
“Fair” ist es trotzdem nicht, sondern ein Sieg der Zahlungsanbieter, die eh schon mit Ausschluß gedroht haben, wenn man den Kunden heimlich die Gebühren auferlegt (ebay/PayPal). Hier haben die Zahlungsanbieter schön verschleiert, was der Händler an Gebühr zahlen muß. Viele Kunden wissen ja noch nicht einmal, daß der Händler teils eine kräftige Gebühr zahlen muß. Und ja, der Kunde kann sich natürlich schlau machen und die AGBs oder Kostenseiten der Zahlungsanbieter durchlesen. Tut er das? Nö.
Bisher war es doch so, wenn eine Zahlungsgebühr an den Kunden weitergegeben wurde, daß diese im Checkout, direkt bei der Zahlungsart-Auswahl mit angezeigt wurde. Ok, der Kunde mußte erst bis zu diesem Schritt kommen, aber ca. über 90% der Kunden hat es nicht interessiert und sie haben die Gebühr bezahlt.
Das Händler nun ihre Preise neu kalkulieren mögen, ist leicht gesagt und wird nicht stattfinden. Warum soll sich eine Generalvertretung/Großhändler die Mühe machen, alle Anbieter rauszusuchen, Gebühren vergleichen und “irgendwie” mit einkalkulieren? Die Großen interessiert es nicht, es heißt dann nur “mach mehr Umsatz und Du bekommst bessere Konditionen” …oder laß es.
Ich kann doch als “kleiner” Händler nicht einfach über UVP verkaufen, was glauben sie, was dann los ist? Ein Shitstorm wäre noch das geringste Übel. 😉
Kunden wird einfach nicht klar und deutlich genug gemacht, was solche Zahlungsarten kosten und vor allem Kosten verursachen (die mir als Händler dann wieder fehlen, um an anderer Seite zu investieren), darin liegt der Fehler.
Und wenn ich die Zahlungsgebühren nicht anbiete, stehen wir Händler doch gleich wieder als schwarze Schafe da (vorgegaukelter “fehlender Verkäuferschutz”) und die Kunden gehen woanders einkaufen. Ganz einfach.
Ist leider kein leichtes Thema, aber nun eine schöne Gelddruckmaschine für Zahlungsanbieter.
Herzliche Grüße
Nils
Mal als Verbraucher gesprochen: Wenn ich online einkaufe, zahle ich ausschließlich mit Kreditkarte. Wenn ich dann im Bestellprozess erfahre, dass mir dafür eine Gebühr abverlangt wird, breche ich die Bestellung ab und suche mir einen anderen Shop. Ich persönlich halte das Aufschlagen von Gebühren für die Zahlung für unseriös. Ich verlange vom Händler ja auch keine Gebühr dafür, dass er seinen Vertrag erfüllen darf.
Der Händler entscheidet sich dafür, welche Zahlungsarten er seinen Kunden anbietet. Entscheidet er sich z.B. für PayPal mag ihn das Gebühren kosten. Aber er profitiert ja auch von dieser Zahlungsart, weil er das Geld wesentlich schneller hat. Und diesen Vorteil lässt sich der Händler dann noch vergütet. Er profitiert also doppelt. Die Kosten, die durch den Einsatz der Zahlungsart entstehen, sind Unternehmenskosten, die der Unternehmer über seine Preiskalkulation wieder reinbekommt. Das funktioniert weltweit. Nur deutsche Unternehmen wollen extra Gebühren für die Bezahlung haben. In ausländischen Shops, bei denen ich bisher eingekauft habe, hab ich das tatsächlich noch nie gesehen.
Ich finde, Sie sehen das zu engstirnig und zu wenig aus Händlersicht. Ich finde es gut, dass deutsche Händler über diese Gebühren entscheiden können. Es macht die Kalkulation wesentlich einfacher und damit überleben auch kleinere Händler, großen Händlern wird hier wieder das Leben leicht gemacht. Nicht umsonst gibt es einen Mittelstand in Deutschland, wäre schon clever den nachwievor zu unterstützen.
Kannst nur mit dem Kopf schütteln bei dieser Aussage… “such ich mir den nächsten” bitte kaufen SIE niemals bei uns ein Herr Rätze!
Die Gebühr erheben wir kostendeckend für die Zahlungsart, damit ist genau NIX verdient. der Kunde zahlt für seine Sicherheit bei Paypal und das es evt. schneller geht als per Überweisung. Mir als Händler ist es egal wann die Zahlung eingeht, ob nun heute oder morgen interessiert mich null, das ist nur dem Kunden wichtig, also sollte auch dieser die Kosten dafür tragen!
Ich denke Sie überschätzen die Vorteile von PayPal und Kreditkarte für den Händler ein wenig.
PayPal-Zahlungen sind nicht immer instantan und können in Einzelfällen auch mal bis zu 10 Tagen dauern. Vor allem habe Sie bei beiden Zahlarten als Händler (im Vergleich zur Überweisung) ein sehr hohes Risiko für Betrug und Rückbuchungen, was dann intern wie extern mit hohen Kosten verbunden sind (15$ pro Chargeback).
Der entscheidende Vorteil liegt in der hohen Kundenakzeptanz von Paypal und Kreditkarte, über die in vielen Shops 80-90% der Umsätze laufen (von denen dann 3-5% beim Gateway verbleiben, das muss die Marge erstmal hergeben).
Wie hoch ist denn das Risiko? Können Sie da konkrete Fakten nennen?
“Aber er profitiert ja auch von dieser Zahlungsart, weil er das Geld wesentlich schneller hat. Und diesen Vorteil lässt sich der Händler dann noch vergütet. Er profitiert also doppelt. ”
Den schnelleren Erhalt des Geldes so hinzustellen, als wäre das etwas, wofür ich dann auch ruhig bezahlen kann (mit Paypal-Gebühren, von denen ich nichts habe) gibt dem Ganzen doch einen völlig neuen Aspekt 😀
Der Händler hat ein Recht darauf sein Geld umgehend zu erhalten. Und zwar genau den Betrag, den er kalkuliert hat.
(Die Kalkulation ist bei hoher Konkurrenz am Markt übrigens mit einem seeehr spitzen Bleistift durchgeführt worden 😉 )
Die fast 5% für Paypal sind für kleine Onlineshops schon ‘ne Nummer. Das läppert sich. Aber was soll’s, große und kleine Unternehmer sind an Herausforderungen gewöhnt 😉
Die PayPal-Gebühren betragen 1,9% + 35 Cent bei Umsätzen unter 5.000 Euro im Monat, je mehr Umsatz, desto geringer werden die Gebühren. Fast 5 %? Wo haben Sie denn die Zahl her? Dann sollte man sich als Unternehmer auch fragen, ob man mit so teuren Dienstleistern überhaupt zusammenarbeiten will.
Zur Antwort auf meinen Kommentar vom 8.02.2017:
War ein Missverständnis, wie mir klar wurde: Meine Firma hat ihren Sitz in NL.
Dort habe ich auch das PayPal-Konto und leider sind meine Gebühren höher als die in D: 3,4% + 0,35. Da kommt ich bei kleinen Beträgen im Prinzip auf fast 5% Gebühr (Transaktionsgebühr mitgerechnet).
Ich hätte nicht gedacht, dass der Unterschied je nach Unternehmenssitz so groß ist. 1,9% + 0,35 erhalte ich bei paypal.nl erst ab einem monatl. Umsatzvolumen von >50.000 €.
Mal als Verkäufer gesprochen und nicht als Käufer und Jurist. Dieses Gesetz ist wie viele andere auch das Allerletzte und stützt nicht den Klein-und Mittelstand sondern lässt die Großen wieder profitieren! Der Klein-und Mittelstand ist das Herz von Deutschland und nicht Großkonzerne wie Amazon und eBay die nicht mal Ihre Steuern hier bezahlen, das sollte nie vergessen werden! Die Grossen Konzerne wie Amazon &Co können mit z.B. papypal, was ja wohl zu ebay gehört, Sonderkonditionen aushandeln, nicht aber die die kleinen Händler. Das ist ein reiner Verdrängungswettbewerb,gefördert durch unseren Rechtsstaat.
Natürlich kann man per Mischkalkulation die VK-Preise so anpassen, dass in der Kalkulation z.B. 60%Paypal Zahlungen beinhaltet sind mit den bekannten Gebühren für „Normalos“,, diese entsprechen aber nicht den Gebühren, die Amzaon &Co zu bezahlen haben. Natürlich wollen Kunden am liebsten per PayPal zahlen. Das geht schnell und einfach. Aus Käufersicht verständlich.
ABER allen Käufern sollte auch transparent gemacht werden, welche Gebühren dafür anfallen und dass sich dadurch auch in Summe die Preise verteuern. Das jedoch wird in Zukunft gesetzlich verboten und verschwiegen. Mal wieder legt der Gesetzgeber treuschaffenden Steuerzahlern Steune in den Weg und macht die Türen auf für 8nternational agierende Großkonzerne, die den gesamten Mittelstand und Einzelhandel kaputt machen und nicht mal Ihre Steuern dafür in Deutschland abführen. Jungs, mal wieder klasse gemacht!
Hallo! Wie sieht es denn aus mit den Kosten der Bonitätsabfrage? Können die weiterhin durchgereicht werden?
mfg
Oliver
Hallo,
das ist doch wieder mal ein richtiger Blödsinn. Hier werden alle Kunden zur Kasse gebeten, auch wenn sie eine günstige Zahlart wählen.
Ist doch klar, dass der Händler die Kosten der Allgemeinheit auferlegen muss. Am Ende profitiert Paypal, denn es ist einfach und ja jetzt ohne Mehrkosten verfügbar. Wieso soll der Kunde nicht für die Bequemlichkeit bezahlen dürfen, wenn er das möchte? Sind wir alle so unmündig und müssen immer beschützt werden von den bösen Händlern?! Meine Fresse, da Platz mir echt der Kragen.
irgendwie wirds mir zu bunt . Ihr armen Händler, euch geht es ja so schlecht.
diese Diskussion ist beliebig austauschbar. Ladengeschäfte beschweren sich weil Internethändler die ohne Mietkosten und große Lagerflächen und ohne viele Angestellten ihre Waren so viel billiger anbieten können. und nun kommen genau diese Händler und beschweren sich dass die Kunden so unverschämt sind und die kosten der Zahlunsdienstleister nicht mehr tragen wollen .
Ja ich bin kunde und ich will meine Zahlungsdaten nicht bei jedem kleinen Shop hinterlegen, weil da die Internetsicherheit bei 80% der shops nicht gewährleistet ist. und ja ich will die sicherheit haben, dass wenn meine ware nicht ankommt, ich die möglichkeit habe mein Geld wieder zu bekommen.
Sie mögen ein Seriöser Shop sein, aber es gibt genug shops die zwar seriös aussehen, aber eben genau das nicht sind. nicht Seriös, nicht zuverlässig und bei Reklamationen alles andere wie Servicefreundlich.
es ist mein Recht zu entscheiden wo ich was einkaufe, und wenn der “Endpreis” inclusive aller gebühren zu teuer ist, kauf ich woanders. so einfach ist das
und was ihre Kalkulation angeht, wenn die “möglichen” Gebühren auf alle preise umgerechnet werden , wird sich ihre Marge kaum ändern . nennt sich glaub ich Mischkalkulation.
ist auf jeden Fall besser als nach 30 minuten Bestellzusammenstellung festzustellen dass für bestimmte Zahlungsarten noch Zuschläge verlangt werden die dann die Bestellung in einem anderen Shop doch günstiger werden lassen.
Hallo,
wie sieht es denn aus, wenn man vor Zahlung mit KK eine Einwilligung des Kunden einholt, dass er mit den Gebühren einverstanden ist? Wäre so etwas zulässig?
Viele Grüße
Nein, das wäre genau eine solche Vereinbarung, die ab dem 13. Januar unwirksam ist.
Guten Tag,
wie verhält es sich beim KLARNA Rechnungskauf bzw. Klarna Ratentenkauf?
Klarna stellt 1,69 Euro pro Transaktion uns in Rechnung. Wir berechnen dem Kunden 1,19 Euro für die Klarna Abwicklung, den Rest übernehmen wir.
Freundliche Grüße
Folienschrift-Shop
Ergänzung:
Die 1,69 Euro ist die reine Rechnungsgebühr von Klarna zu der Kaufabwicklung. Dazu kommen noch 2,5 bis 3,0% Provision (in Abhängigkeit des Warenwertes).
Klarna ist also eine sehr kostenaufwendige Verkaufsabwicklung.
Die Provision übernehmen wir komplett, die Klarna Rechnungsgebühr von 1,69 Euro stellen wir mit 1,19 Euro dem Kunden in Rechnung.
Ist das zulässig oder drohen nun Abmahnungen?
Wenn Du das Vorstehende gelesen hast, gibt es nur eine Schlussfolgerung: es droht die Abmahnung.
Sehr geehrter Herr Rätze,
vielen Dank für die hilfreichen Informationen, welcher unserer Meinung nach vollständig korrekt interpretiert wurden. Bitte informieren Sie uns nochmals zum Thema Nachnahme. Sie haben Bezug zum Übermittlungsentgelt (2,- EUR DE) genommen, welches zusätzlich vom Paketzusteller erhoben und ist in der Regel nicht in den Versandkosten enthalten. Es geht letztendlich um die Gebühr für Nachnahme auf diese Zahlungsart, welche von den meisten Shopbetreibern erhoben wird (in der Regel zwischen 3-8 EUR). Eine Nachnahmegebühr entspricht ja keinem “Zahlungssystem” zur Übertragung von Geldbeträgen. Ist diese Gebühr (entspricht eher einer Gebühr für Versandart, wird aber bei Shopbetreibern in der Regel als Gebühr auf Zahlart Nachnahme abgebildet) nun ebenfalls verboten?
Eine weitere Frage:
Die europäischen Verordnungen sind ja von allen Mitgliedstaaten für den Binnenmarkt Deutschland umzusetzen bis zum 13.01.2018. Dürfen international agierende Shops (für Lieferungen an Verbraucher ausserhalb der EU) nun weiterhin Gebühren verlangen? Welche Regelung ist hier anzusetzen, das der Shopbetreiber ein deutsches Unternehmen ist oder die Ausrichtung der landesspezifischen Website?
Hallo Herr Heller,
wir haben hier noch einen Artikel zum Thema Nachnahme geschrieben: http://shopbetreiber-blog.de/2018/01/09/nachnahme/
Hilft der Ihnen schon weiter?
Das Verbot der Zahlartgebühren greift nicht nur in der EU, sondern im gesamten SEPA-Raum, das sind ein paar Länder mehr als die EU. Bei Verkäufen außerhalb dieser Länder ist das jeweilige Landesrecht anzuwenden, in dem der Verbraucher wohnt, sofern der Online-Shop auf diese Länder ausgerichtet ist. Da müsste man dann nachschauen, ob es entsprechende Verbote auch in diesen Ländern gibt.
Allgemein kann man aber sagen, dass Sie wohl keinen Erfolg im Ausland haben werden, wenn Sie Zahlartgebühren verlangen. Diese Gebühren sind eine deutsche Besonderheit. Kein Händler im Ausland verlangt solche Gebühren.
Herzlichen Dank. Der Beitrag zur Nachnahme war mir noch unbekannt und ist umfangreich und erschöpfend erklärt, vielen Dank nochmals für Ihre rasche und objektive Unterstützung!
Sie haben scheinbar nicht viel mit internationalem Handel zu tun. In ganz Asien, insbesondere China und HK, ist es absolut üblich das man 4% – 5% bei Zahlung mit PayPal zusätzliche Kosten hat.
Ist es nicht vielmehr so, dass die Paypal-Gebühr für den „Käuferschutz“ und damit eine über die eigentliche che Zahlung hinaus angebotene, bzw. beauftragte Dienstleistung gezahlt wird?
Dann würde es bei paypal doch richen, wenn die Gebühren sep. ausgewiesen und benannt s8nd – also, wie jetzt.
Wie ist das bei Zahlungsarten wie “Bitcoin” oder Cryptowährungen? Darf dort ein Zuschlag genommen werden?
Bitcoin oder andere Cryptowährungen sind ja keine Zahlungsarten, bei denen per SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte gezahlt wird. Also sind Gebühren da zulässig.
Wie verhält es sich mir dem Argument, dass bei einer Zahlungsart Rechnung oder Teilzahlung ja der Händler in Vorleistung geht und deswegen eben ein Entgelt für die Zahlungsart genommen wird, die aber aufgrund der besonderen Konstellation eben keine Gebühr für das Zahlungsmittel (z.B. Überweisung) ist. Vielen Dank.
Das Argument erschließt sich mir offen gestanden nicht. Es soll also nicht als Gebühr verstanden werden, damit der Verbraucher seine vertraglichen Pflichten erfüllen darf, sondern der Händler soll sich dafür zusätzlich vergüten lassen, damit er seine vertraglichen Pflichten erfüllt? Dafür bekommt er doch schon den Kaufpreis.
Hallo Herr Rätze,
stimmt des, dass im B2B Bereich auch keine Aufschläge mehr erlaubt sind?
Wenn ja, heißt es, dass man als für PayPal, Factoring, Buchubgsposten auch nichts mehr zahlen muss?
Denn z.B. PayPal Gebühren werden ja direkt über die Zahlung des Kunden (z.B. bei Überweisung per SEPA) abgezogen.
Wenn Nein, wie kann es gerecht sein, dass der Kunde des Händlers nichts zahlen muss – aber der Kunde der Bank/Zahlungsanbieters (=der Händler) ungerechtfertigt weiter belastet wird?
Hallo Maxi,
das Gesetz ist nicht auf B2C-Verträge beschränkt. Es gilt also auch im B2B-Bereich.
Wir haben über flug.de online Flüge gebucht, für die Zahlung haben wir Kreditkarte gewählt. Hier war unsererseits nicht ersichtlich, dass wir eine Servicefee in Höhe von 10% (239€) des Flugpreises zahlen müssen, welche uns im Anschluss separat belastet wurde.
Nachdem ich angerufen habe, habe ich die Auskunft bekommen, dass die Servicefee eine Vermittlungsgebühr ist, nicht zu verwechseln mit der bookingfee, welche nicht mehr verlangt werden dürfe. Hätten wir eine Mastergoldkarte von Flug.de wäre die Servicefee nicht angefallen. Die Buchung wurde auf technische Fehler hin geprüft, welche jedoch ausgeschlossen werden und angeblich wurde die Servicefee nach Auswahl der Zahlungsart ausgewiesen. Nun wurden uns 50€ plus 50€-Gutschein für die nächste Flugbuchung angeboten. Hat das so seine Richtigkeit und sollen wir uns damit zufrieden geben?
Hallo, gehen Sie am besten zur Verbraucherzentrale und lassen Sie sich dort beraten.
falls es hier noch nicht steht, (nichts gesehn), die paypal agb hat sich geändert, es ist verboten paypal gebühren vom käufer zu fordern!und kaum ein shop nimmt noch gebühren dafür.das gleiche sagen auch die mitarbeiter bei PP selbst.das gesetz gilt also auch für paypal!!!!
Was hat die AGB von Paypal mit dem Gesetz zu tun?
Hallo, wie schaut es aus: zum Beispiel die Primacom verlangt 1,50euro wenn man selber jeden Monat seine Grundgebühr überweist? Zugriff aufs Konto möchte ich denen nicht geben sprich Lastschrift!
Im Blog können und dürfen wir keine Rechtsberatung leisten. Wenden Sie sich mit Ihrer Frage am besten an die örtliche Verbraucherzentrale oder einen Anwalt.
@Katja
Ist unzulässig. Ich mußte bei meinem Kabelanbieter auch jahrelang eine “Strafgebühr” für “Nichtteilnahme am Lastschrftverfahren” blechen, weil ich per Dauerauftrag gezahlt habe. Im Februar kam der Brief, die Gebühr entfällt künftig wegen genau dieser Novelle und die bereits zuviel gezahlten 1,50 für Februar wurden mir erstattet.
Hallo.
Informativer Artikel. Danke.
Ich musste gestern 0,15 Euro zusätzlich zahlen, weil ich in einem Geschäft (nicht Online) mit der EC Karte gezahlt habe und der Betrag unter 15 Euro war. Die 0,15 Euro sind ja noch moderat. Ist eher so eine prinzipielle Sache.
Ist so etwas zulässig?
Viele Grüße
Nein. 🙂
Hallo!
Bei etlichen Portalen, wo man Flüge buchen kann, erscheint immer noch ein ermäßigter Preis (als erste Auskunft!), der aber nur gilt, wenn man mit einer ganz bestimmten Kreditkarte bezahlt. Geht man einen Schritt weiter Richtung Buchung und wählt man dann eine andere Zahlungsart (Lastschrift, Paypal, andere Kreditkarte), kostet derselbe Flug plötzlich bis zu 40 € mehr! Soeben wieder gesehen bei Opodo, aber auch bei Swoodo und sicher noch einigen mehr.
Ist das denn immer noch rechtens? Vor allem, dass der ERSTE Preis der angezeigt wird, der ermäßigte ist?
Melden Sie das am besten einer Verbraucherzentrale. Diese prüfen gerade die Reiseseiten sehr genau. Sie können aber auch die Beschwerdestelle der Wettbewerbszentrale dafür nutzen. Dort überprüft man dann die Seiten.
Hallo,
Habe gerade online Rechnung bekommen wo steht unter anderem: sonstige – Zahlung ohne Bankeinzug 1,50€ Dürfen die das?
“Die Zahlungsweise Rechnung ist für uns mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden. Wir möchten nicht, dass unser gewohntes Preis-Leistungs-Verhältnis davon beeinträchtigt wird und erheben deswegen für die Zahlung auf Rechnung zusätzlich folgende Gebühren: für Komplettversand einmalig 1,50 EUR, für Einzelversand 1,50 EUR pro Lieferung (zzgl. Versandkosten). Bei mehreren Einzelversandlieferungen kann es zu Darstellungsfehlern der Rechnungsgebühr kommen. Grundsätzlich gilt: für Einzelversand 1,50 EUR pro Lieferung.
Die Rechnungsgebühr von 1,50 EUR (für Komplettversand einmalig, für Einzelversand pro Lieferung) wird im Fall einer Rücksendung nur erstattet, falls die Ware defekt ist oder ein Fehler des Logistikzentrums vorliegt.
Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Einschränkung in Verbindung mit der Zahlung auf Rechnung, für uneingeschränktes Einkaufsvergnügen empfehlen wir Ihnen die Bezahlung per Bankeinzug (Inland) bzw. Kreditkarte (Ausland).”
Zulässig? Meiner Interpretation des Paragraphen 270a nach nicht, da:
1) das betreffende Unternehmen dem Kunden bei keiner Zahlart eine Rechnung ausstellt, für Erstellung und Versand also gar keine Kosten entstehen, es sich also de facto um eine Zahlartgebühr unter falschem Namen handelt
2) auch hier eine Bankverbindung zur Bezahlung per Überweisung übermittelt wird, und dem Kunden mitnichten eine Postanschrift für die Zusendung eines Schecks oder eine Hausanschift zum persönlichen Vorbeibringen des Geldes in bar mitgeteilt wird (abwegig, aber es geht hier ums Prinzip). Vorkasse per Überweisung wird als Zahlart nicht angeboten.
Der betreffende Konzern redet sich auf § 312 Abs. 4 heraus, daß sie ja mit Kreditkarte und Lastschrift zwei Zahlarten akzeptieren, für die sie keine Kosten erheben. Würde dies genügen, wäre der § 270a aber völlig unnötig. Aber ich bin keine Juristin.
Ich denke, das wäre wohl ein Fall für die Wettbewerbszentrale.
Wie ist das nun speziell mit PayPal handhabbar? Gibt es eine Möglichkeit PayPal Gebühren rechtlich korrekt auf der Rechnung und im Bestellweg mit Alternativer Zahlungsart aufzuführen oder nicht? Weil PayPal ist ja wie hier die meisten angedeutet haben mit Services wie Käuferschutz verbunden, die letztendlich auch in die PayPal-Gebühr kalkuliert sind.
Man muss auch bedenken dass PayPal nicht nur die PayPal-Gebühr sondern auch eine satte Wechselkursumrechnungsgebühr im Internationalen Raum verlangt. Ein Beispiel mit einem Zahlbetrag von ~1000€ und PayPalgebühren gesamt von ~50€ ist gängig bei Internationalen Zahlungen wo eine Bank nur ca. 12€ erhebt. Das sind bei PayPal insgesamt satte 5% des Bruttogesamtumsatzes die PayPal abzieht. Ein B2B Geschäft mit Artikeln bei denen mit knapper Marge kalkuliert wird, ist so kaum wirtschaftlich möglich. Daher dürfte PayPal meiner Meinung nicht mit normalen Banken verglichen werden bei denen es üblich ist dass der Käufer im internationalen Geschäft die Bankgebühren trägt. Außerdem kann der Käufer bei einer normalen Bank auswählen wer die Gebühren trägt, es obliegt also dem Käufer nach einer transparenten Vorgabe des Verkäufers NOCHEINMAL manuell zu bestätigen dass ICH oder der Verkäufer die Bankgebühren trägt. Das finde ich ist ein ganz wichtiger Punkt, der bei PayPal nicht möglich ist. Hier wird immer “KOSTENLOS” dem Käufer suggeriert aber der Käufer sieht in keinem Bereich transparent wieviel Gebühren für den Verkäufer anfallen.
Hier stimmen die Verhältnisse nicht mehr zwischen den Gebühren aber auch nicht zwischen der Transparenz des Bankenservices für den Käufer. Ich verstehe auch nicht warum dem Staat dieser Punkt egal scheinen mag solange es den Käufer nichts kostet, muss der Käufer auch keine Transparenz haben? Nach dem Motto, der Verkäufer zahlt ja die Gebühr für die Zahlungs-Selektion des Käufers ist alles wunderbar.
Das ist es sicherlich nicht! Wie soll das überhaupt vereinbar sein mit den Banken in Deutschland, die transparent sind und dem Käufer die Gebühren aufschlüsseln? Gibt es nicht soetwas wie Wettbewerbsrecht bei den Banken? Alle anderen Unternehmen, bei Datenschutz besonders und wenn es um Kosten geht muss dem Käufer alles transparent aufgeschlüsselt werden, warum bei PayPal nicht mehr?
Kenne einen aktuellen Onlineshop der, bei Bezahlung mittels PayPal, von Kunden +1,7% – auf den Warenkorbwert – verlangt!
Mir wurde beim Kauf in einem Onlineshop ebenfalls ein Zahlungsartenaufschlag für die Bezahlung per Klarna Kauf auf Rechnung in Höhe von 1,50€ in Rechnung gestellt. Die Begründung war, dass es eine Dienstleistung und kein Bankzahlungsmittel wäre.
Wie bewerten Sie das? Das ist doch das gleiche wie bei Paypal? Zumal in den AGB von Klarna deutlich drin steht, dass für den Kauf auf Rechnung keine Gebühren entstehen!
Hallo,
ich wollte heute etwas online bestellen (virtuelles Guthaben für eine Konsolenplattform) Der Händler bietet verschiedene Zahlungsarten an: American Express, MasterCard, Visa, PayPal, paysafecard & CashU. Alle mit mehr oder weniger hohen Zahlungsgebühren. Ich hatte mal gelesen man muss mind. eine kostenlose Zahlungsmöglichkeit anbieten? Stimmt das so und wäre der Händler dann im Unrecht?
Liebe Grüße
Der Händler muss nicht nur eine kostenlose Zahlart anbieten (§ 312a Abs. 4 BGB), sondern darf seit kurzem für die meisten Zahlungsarten überhaupt keine Gebühren mehr verlangen (§ 270a BGB).
Hallo,
meine Frage betrifft das Vereinsrecht.
Darf ein Sportverein seine Mitglieder dazu zwingen, die Vereinsbeiträge nur durch das SEPA Lastschriftverfahren abbuchen zu lassen?
Barzahlung ist vom Verein nicht vorgesehen.
Vereinsmitglieder, die die Überweisung per Rechnung wählen, werden mit einer Verwaltungsgebühr ‘bestraft’.
Ist das rechtlich überhaupt zulässig???
Herzliche Grüße
Matthias
Eine solche Gebühr ist nach § 270a BGB unwirksam. Die Vorschrift adressiert nicht nur Unternehmen, sondern auch nicht-wirtschaftliche Vereine.
Hallo,
das sieht der Mieterverein Dresden scheinbar anders:
“ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass § 270a BGB auf Beiträge für Vereinsmitgliedschaften nicht anwendbar ist. Es handelt sich nicht um einen Verbrauchervertrag, bei dem ein Entgelt für die Nutzung einer SEPA-Basislastschrift, einer SEPA-Firmenlastschrift, einer SEPA-Überweisung oder einer Zahlungskarte zu entrichten ist. Für die Beiträge und Gebühren einer Vereinsmitgliedschaft gelten die Paragrafen des BGB, die sich auf das Vereinsrecht beziehen. Der Jahresbeitrag und weitere Gebühren werden den Regelungen des im Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragenen Statutes entsprechend beschlossen.”
Thema PayPal
Was in allen Kommentaren nicht vorkommt ist die Stornierung eines Auftrages durch den Kunden,
obwohl die Zahlung via Paypal schon erfolgt ist. z.B bei einem ebay Verkauf.
Wenn ich als Händler der Stornierung mein OK gebe, gibt ebay dem PayPal die Anweisung den gesamten Betrag dem Kunden wieder Gut-zu schreiben. Die Verkaufprovision von PayPal und ebay werden erstattet.
So, jetzt kommt das Problem: PayPal behält die Grundgebühr von 0,35 € ein Diese unverschuldete “Strafgebühr” hat der Händler zu zahlen. FRAGE: Wie bekomme ich die Gebühr zurück bzw. darf ich dem Kunden in diesem Fall diese Gebühr “in Rechnung stellen” ? Ist das rechtlich mit dem neuem Gesetz möglich, oder muss ich in den sauren Apfel beißen?
tschüs
freue mich auf ein feedback
Die Frage ist, warum der Kunde den Auftrag “storniert”. Geschieht dies im Rahmen des Widerrufsrechts oder bei berechtigtem Rücktritt (zB im Rahmen der Gewährleistung nach gescheiterter oder unzumutbarer Nacherfüllung), darf der Kunde keine Kosten haben, auch keine Paypal-Gebühren. Nur wenn eine Stornierung zu Unrecht erfolgt (zB nach mehreren Wochen, ohne Mangel, nch Ablauf der Widerrufsfrist), ist eine Auferlegung denkbar. Nur werden Sie den Kunden wohl nicht wegen eines solchen Betrages angehen, das wäre nicht nur sehr unkulant, sondern uch wirtschaftlich unverhältnismäßig.
Sehr geehrte Herren Rätze und Föhlisch,
wie sehen Sie Zahlartgebühren an Endkunden außerhalb der EU (Norwegen, Schweiz). Gilt das hier diskutierte Gesetz auch für Endkunden außerhalb der EU?
Vielen Dank für eine Antwort
Michael Möller
Nein, nur innerhalb der EU
Dürfte man in diesem Fall, z. B. eine Auslandsbearbeitungsgebühr (für Norwegen, Schweiz) verlangen?
Unser Pizzalieferant um die Ecke nimmt für PayPal-Zahlungen 0,50 € Gebühren.
Darf er das? So wie ich das verstanden habe darf er das nicht auf die Kunden abwälzen, oder?
Wie oben beschrieben ist strittig, ob § 270a BGB auch eine Gebühr für die Nutzung von PayPal verbietet. Die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses v. 31.5.2017 geht ohne weitere Begründung davon aus, dass man „keine Ausweitung auf […] PayPal vornehmen wolle“. Allerdings handelt es sich bei PayPal ebenfalls um ein elektronisches Konto, nur eben nich mit Kontonummer, sondern E-Mail-Adresse. Insbesondere kann das PayPal-Konto auch mit einer Kreditkarte oder einem Girokonto verbunden werden, so dass Zahlungen über PayPal regelmäßig über SEPA-Überweisungen, SEPA-Lastschriften oder Kreditkarten abgewickelt werden. Daher handelt es sich m.E. um ein auf den in § 270a BGB genannten Zahlungsmitteln basierendes Zahlungsinstrument. Somit wäre eine Besserstellung der Zahlungsempfänger bei der Nutzung von PayPal inkonsequent und liefe dem Gesetzeszweck zuwider. Um einen Verstoß gegen § 270a BGB auszuschließen, müsste der Pizzadienst deshalb bei Zahlungen über PayPal auf die Erhebung von Gebühren verzichten. Rechtlich ist aber (wegen der Gesetzesbegründung) auch eine andere Sichtweise vertretbar. Abgesehen davon, verbietet PayPal aber auch in § 9.1.12 seiner AGB (https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full#r9) die Erhebung solcher Entgelte. Verbotene Aktivitäten sind demnach “Das Erheben von Surcharging (siehe Ziffer 5.5.) oder sonstiger Zusatzgebühren für die Nutzung der PayPal-Services als Zahlungsmethode”
Ein in Köln ansässiger Direktversicher bietet eine Kfz-Versicherung wie folgt an: „Die Beitragszahlung muss per Lastschrift erfolgen, ansonsten erheben wir 7,5 % Zuschlag.“
Besteht für das Versicherungsgewerbe eine Ausnahme zum § 270 a BGB?
Nein, natürlich nicht, warum sollte es?
Danke für die schnelle Antwort.
Ich möchte nur sicher gehen, dass ich nicht eine lex specialis übersehen habe, wenn ich mit meinem Versicherungsantrag zugleich eine negative Feststellungsklage in Aussicht stelle 😉
Also das ist mal wieder so ein richtiger unfug was die da verzapfen. Mal angenommen ich öffne einen Marktplatz für Freelancer, so fallen bei jeder Zahlung Zahlungsgebühren an, die dann ich als Betreiber solch einer Seite zahlen muss. Ein dickes Minusgeschäft, wenn ich diese Zahlungsgebühren nich einfach weiterlete. Echt Leute, so wird das hier in Europa nichts mit Arbeitsplätzen. Dann nehmen bald alle Jobs einfach die Amis weg, die dort nicht so stark verblödet sind.
Es mag ja aus Sicht vieler Händler erstmal “ungerecht” erscheinen – wie alles was Geld kostet 🙂
Aber
1. erläutern Herr Martin Rätze und Herr Dr. Fröhlich lediglich die Auswirkungen des Gesetzes, sie sind nicht dessen Urheber
2. hilft es auch nicht, sich Sonderfälle zu konstruieren um irgendeinen Weg zu finden, doch Gebühren für bestimmte Zahlarten erheben zu können. (Das geht definitiv schief.)
Mich nerven die hohen Kosten für PayPal & Co. natürlich auch, aber letztendlich ist es jedem Unternehmer freigestellt welche Zahlungsarten er (natürlich kostenfrei) anbietet, bzw. nutzen möchte.
Wie schon so einige erkannt haben, muss man diese Kosten, die man bisher einem bestimmten Kunden / Auftrag zuordnen konnte, jetzt überführen in “allgemeine Kosten”. D.h. das Zauberwort heißt nun “Mischkalkulation”. Diese Kosten müssen “eingepreist” werden.
Mal ehrlich, haben wir uns nicht alle aufgeregt, als die ersten Billigflieger mit 9,99€ Flugpreisen daherkamen und am Ende 259.- auf der Rechnung standen?
Weil für jeden Toilettengang, für jede Handreichung eine extra Gebühr berechnet wurde.
Klar könnte man jetzt argumentieren “fair – da transparent” aber war das wirklich, den Kunden und den Mitbewerbern fair gegenüber?
Wer z.B. dringend PayPal zum Überleben braucht es aber nicht schafft, die 5% einzupreisen oder durch Effizienzsteigerungen anderswo einzusparen, der sollte seine Geschäftsmodel überdenken.
Das ist meine Meinung.
Flixbus verlangt schon seit über einem Jahr noch eine Gebühr für die Sofortüberweisung in Höhe von 2,1%.Dies veröffentlichen sie sogar in ihren AGBs
https://www.flixbus.at/agb
4.2.5.2 Für Kunden, die eine gebührenpflichtige Bezahlmethode wählen, kommt eine Gebühr von 2,1% zzgl. MwSt des gesamten Warenkorbwertes zum Tragen. In jedem Land steht mindestens ein kostenfreies und gängiges Bezahlverfahren zur Verfügung.
Aber weder Flixbus noch den Verbraucherschutz interessiert das Gesetz wohl nicht. Wirklich schade in einem Rechtsstaat …
Wenn Sie es bei einer Verbraucherzentrale melden, wird diese ganz sicher dagegen vorgehen
Der BGH hat entschieden: Unternehmen dürfen für Online-Zahlungen über Dienstleister grundsätzlich Gebühren verlangen.
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021067.html
Hallo,
mein Problem ist eine Tierarztrechnung, auf die der Tierarzt eine Gebühr von 8,00 EUR (!!) aufschlägt. Was mich besonders ärgert ist, dass ich den Betrag vor Ort nicht begleichen konnte, weil ich nicht genügend Bargeld bei mir hatte und das Kartenlesegerät streikte. Auf meine Frage, ob ich das Geld auch einfach so überweisen könnte wurde mir gesagt, das ginge nur mit Rechnung!
Habe ich hier irgendeine Chance, die Gebühr zu verweigern oder zurückzufordern?
Beste Grüße
Wenn diese Gebühr für eine elektronische Zahlungsart aus der VO verlangt wird, kann sie zurückgefordert werden
Also ich finde das ganze auch recht unschön. Musste mich die letzten Tage auch deswegen genauer schlau machen wie das ist wenn man den Firmensitz außerhalb der EU hat, aber dann käufer für Kunden innerhalb der EU hat. Auch hier gibts ja totale unteschiede je nach Dienstart.
Für mich als “kleiner” Händler ist das echt etwas undurchsichtig.
Mal Fakto als Beispiel.
Verkauftsgegenstand 1 Spiel EK-Preis 40€ und als VK-Preis 79 Euro fallen derzeit PayPal Gebühren i.H.v. 1,92 Euro an.
bei Überweisung widerrum kostet mich das dank div. Bankkonten keinen Cent. Sowohl die Kontoführung als auch Überweisungen rein/raus kosten bei vielen Banken nichts!
Würde man jetzt außerhalb von PayPal und SEPA-tätigkeiten gehen bspw Klarna, Paysafecard usw dann fallen hier teilweise bis zu 8% Gebühren vom VK Preis an. Ergo das mindert widerum den Gewinn zwischen EK und VK oder ich hau direkt den entsprechenden VK Preis um 8% höher an was aber dann bei kleinen Händlern wie mir darauf hinausläuft das wir weniger Verkaufen weil die “dicken” großen Händler das eben über die Masse abstauben und ganz andere Konditionen bei Klarna, Paypal, Paysafecard usw bekommen als Händler die kleinere Umsätze fahren.
Mal auch als Beispiel wie sich das bei PayPal zusammensetzt!
Gebührenübersicht für individuelle Händlerkonditionen
Erhaltene Zahlungen aus Verkäufen (pro Monat) Gebühr pro Transaktion
0,00 EUR – 2.000,00 EUR 2,49% + 0,35 EUR
2.000,00 EUR – 5.000,00 EUR 2,19% + 0,35 EUR
5.000,00 EUR – 25.000,00 EUR 1,99% + 0,35 EUR
25.000,00 EUR – 100.000,00 EUR 1,79% + 0,35 EUR
> 100.000,00 EUR 1,49% + 0,35 EUR
Früher wars bei uns im Shop einfacher geregelt und sehr transparent gestaltet. Da hat der Kunde den normalen VK Preis gesehen und hat im Checkout (oder vorher auf der Seite für Bezahlmethoden) direkt gesehen ok, Überweisung kostet nichts. PayPal kostet 0,35 Cent + 2,49%, Klarna 4%, Paysafecard 8% und hat dahinter direkt beim Checkout auch die Höhe der kosten gesehen.
Ich finde das ganze war dadurch viel übersichtlicher und transparenter als das jetzige System.
Ist finde ich wie einige sagen für die großen mega Firmen das System geworden um noch mehr gewinn zu farmen und die kleinen Händler damit auszuschalten.
Soweit ich weiß, verbietet z.B. PayPal unabhängig vom Gesetz auch (wieder) in seinen AGB, dem Kunden die Gebühren aufzuerlegen. Mich als Kunden turnt es total ab, wenn ich am Ende erfahre, dass ich noch Zahlartkosten zusätzlich zahlen muss. An diesem Punkt breche ich meine Bestellung dann meist ab. Nur eine subjektive Meinung, aber vielleicht auch unter Kundenzufriedenheitsgesichtspunkten / Conversion Rate relevant.
Das Argument Transparenz sehe ich ganz umgekehrt. Transparenz ist für mich, wenn ich den günstigsten Preis sehe, den ein Anbieter leisten kann, und mir dann aus einer großen Palette von Zahlungsmöglichkeiten die für mich von der Verfügbarkeit und vom Preis her passende auswählen kann. Ich begrüße eine große Vielfalt von Zahlungsmöglichkeiten. Was hier als Transparenz verkauft werden soll, ist genau das Gegenteil. Der Kaufpreis enthält schon die Möglichkeit, dass der Kunde die teuerste Zahlart auswählt, und welchen Einfluss die angebotenen Zahlarten auf den Kaufpreis haben, sieht man gar nicht mehr. Unternehmen wie Paypal können die Gebührenschraube bis zur Schmerzgrenze drehen und bleiben durch dieses neue Gesetz getarnt damit in der Masse ungesehen. Wenn man in stark kompetitiven Märkten unterwegs ist, z.B. auch als Freiberufler, dann sind das schon sehr hohe Abzüge, die man nun nicht mehr eine günstigere Zahlungsmethode anbieten oder bei Paypal-Zahlung einen Aufschlag fordern. Wenn ich aus den USA z.B. eine Zahlung erhalte, zieht Paypal 4,7% allein für den Erhalt ab. Ist die Zahlung in USD erfolgt, gehen noch einmal 2,9% ab für die Umrechnungsgebühr. Wieso soll ich als Dienstleister die Transaktionsgebühren für die Zahlung des Kunden übernehmen? Ich biete etwas an zu einem bestimmten Preis, den ich in voller Höhe dafür verlange. Ob der Kunde mir das Geld bar gibt oder aufs Konto überweist – mir egal. Wenn ein Zahlungsdienst aber dafür sorgt, dass bei mir 4,7% oder 7,6% weniger ankommen, dann ist das ein Problem. Dieses Gesetz mag ja vielleicht das Problem bei Flugreisen adressieren, fast überall sonst allerdings sehe ich nur eine Verschlechterung der Handelsbedingungen für alle Seiten bis auf die teuren Zahlungsdienste.
Hallo, der Händler … verlangt für die Zahlung per PayPal, Lastschrift oder Kreditkarte eine Gebühr von 2 %. Siehe unter Zahlung und Versand.
Bei welcher Verbraucherzentrale kann man diesen Händler melden?
Am besten bei derjednigen des Bundeslandes, in dem sie sitzen
Ein Verlag hat in der Vergangenheit als Zahlungsmöglichkeit für ein Amtsblatt Rechnung oder Lastschrift angeboten. In Zukunft wird die Variante Rechnung , also Überweisung mit einer Zusatzgebühr von 5 Euro belegt.
Ist das nach diesem Gesetz möglich?
Ganz klar: Nein!
Guten Tag,
ich wollte heute etwas beim Online Händler caseking.de bestellen. Dort erhebt man zwar für KK Zahlungen keine zusätzliche Gebühr mehr, bietet Kunden jedoch einen Rabatt in Höhe von €2,00, sofern diese per Vorkasse bezahlen. Meiner Meinung nach hat man hier die Angelegenheit einfach umgedreht. Wie sieht die rechtliche Lage jedoch aus?
Vielen Dank und beste Grüße
Wenn es nur für Vorkasse den Rabatt gibt (klassischer Skonto), ist dies m.E. keine Umgehung und nichts dagegen einzuwenden. Anders wäre es, wenn alle Zahlungsarten bis auf bestimmte rabattiert wären.
Hallo, das Thema Paypal treibt ja noch eine weitere Blüte: Thema Versandmethode
Ich bin privater Gelegenheitsverkäufer (und natürlich auch Käufer).
– Als Käufer wähle ich Paypal als Zahlungsmethode, um den Käuferschutz zu haben, das ist für mich ein Mehrwert/Zusatzdienstleistung, eine “Versicherung” gegen Schwarze-Schaf-Händler. Und natürlich ist mir klar, dass das wie jede Versicherung etwas kostet. Also ist nicht die Zahlungsmethode ursächlich für Mehrkosten sondern das Schutzprogramm!
– Wenn ich als privater(!) Verkäufer Paypal anbiete, muss ich nicht nur die Paypal-Gebühren bezahlen (DE 2,49%+0,35 EUR) sondern komme nur in die Vorzüge des Verkäuferschutzprogramms, wenn ich versichert/mit Zustellnachweis versende, also bei briefversandfähiger Ware z.B. zum Porto 1,55 noch 2,20 EUR für Einschreiben dazu.
Falls ich unversichert versenden würde, wäre dem Käuferbetrug Tür und Tor geöffnet: er könnte einfach einen Käuferschutzfall aufmachen und behaupten, er hätte die Ware nicht erhalten, ich habe weder Ware noch Geld (da kein Nachweis).
Dem Käufer DARF ich sobald ich Paypal anbiete nach Paypal-Richtlinien* (s.u.) dann aber effektiv gar keine attraktive andere Versand- und Zahlungsart anbieten!
Denn selbst wenn der Käufer einem unversicherten Versand auf eigenes Risiko zustimmen würde, was ich als Käufer bei geringen Warenwerten übrigens häufig mache, UND er per Vorkasse-Überweisung zahlt, müsste er also den selben Preis für Versand+Ware bezahlen und bekommt eben KEINE Versicherung? Das muss erstmal einer verstehen.
Von daher halte ich es für wettbewerbsrechtlich problematisch (vgl. Browserkopplung Windows-InternetExplorer), dass Paypal die Zahlung mit einer Versicherung (“Käuferschutz”/”Verkäuferschutz”) koppelt und dann verbietet, dass für eben diese Versicherungen vom Käufer Extragebühren verlangt werden bzw. ein Rabatt für andere Zahlungsmethoden bei Abwicklung “ohne Versicherung” gegeben wird… Das ist eine Umgehung des Wettbewerbs.
Wie sehen Sie das? Ist evtl. die Paypal-Richtlinie* abmahnungsfähig?
PS: Bei gewerblichen Händlern mag das versichert/mit Zustellnachweis normal sein, da diese auch das Versandrisiko tragen.
PPS: Ich biete aktuell kein Paypal mehr als Zahlungsmethode an…
* Zitat Paypal-Grundsätze Regeln zu Aufschlägen
“Als Händler dürfen Sie keinen Aufschlag für die Nutzung der PayPal-Dienste erheben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf zusätzliche “Dienstleistungsgebühren”, höhere Versandkosten im Vergleich zu den Versandkosten bei Verwendung anderer Zahlungsmethoden oder andere zusätzliche Gebühren, die Sie Ihren Kunden für die Nutzung der PayPal-Dienste berechnen.”
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full#rules
22.5.2020
Hallo,
darf ein (Mieter)verein mit folgendem Argument den §270a umgehen:
“…dass § 270a BGB auf Beiträge für Vereinsmitgliedschaften nicht anwendbar ist. Es handelt sich nicht um einen Verbrauchervertrag, bei dem ein Entgelt für die Nutzung einer SEPA-Basislastschrift, einer SEPA-Firmenlastschrift, einer SEPA-Überweisung oder einer Zahlungskarte zu entrichten ist. Für die Beiträge und Gebühren einer Vereinsmitgliedschaft gelten die Paragrafen des BGB, die sich auf das Vereinsrecht beziehen. Der Jahresbeitrag und weitere Gebühren werden den Regelungen des im Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragenen Statutes entsprechend beschlossen.”
Danke und viele Grüße
Lars
§ 270a BGB git ganz allgemein für Schuldner. Lediglich wenn es um Zahlungskarten geht, kommt es darauf an, ob ein Verbrauchervertrag vorliegt (S. 2). Auch eine Lastschrift durch oder Überweisung an einen Verein muss daher ohne Gebühren möglich sein.
Ich muss jetzt dieses alte Thema nochmal aufwärmen. Mir scheint so, dass insbesondere Versicherer die Zahlart Gebühren über die Hintertür erheben. Wenn ich meinen KFZ Haftpflicht Versicherungsvertrag mit SF 5 per Überweiung bezahlen möchte, kostet der nämlich plötzlich 50,00€ mehr als bei SEPA LAstschrift in SF 3 .
Ist sowas zulässig, für eine Zahlung per Überweisung mehr zu verlangen als per Sepa Einzug?
Danke und viele Grüße
Thom