Nachnahme ist eine von Verbrauchern gern genommene Zahlungsart im Online-Handel. Meist wird dafür eine Nachnahmegebühr vom Händler verlangt, hinzu kommt dann noch ein Übermittlungsentgelt, was der Kunde direkt an den Zusteller zahlt. Ab 1. März 2018 – also kommenden Donnerstag – gibt es hier eine wichtige Neuerung, die auch Auswirkungen auf die Abläufe im Shop hat.
Aktuell verlangt DHL bei der Zusatzleistung ein erhöhtes Nachnahmeentgelt. Hinzu kommen für den Verbraucher noch einmal 2 Euro sog. Übermittlungsentgelt, was er direkt an den Zusteller zahlen muss, wenn er das Paket ausgehändigt bekommt.
Diese Aufteilung ist seit vielen Jahren Gang und Gäbe.
Zusammenführung zum 1. März 2018
Zum 1. März wird diese Aufsplittung aber abgeschafft.
Ab dann beträgt die Nachnahmegebühr für den Händler 5,60 Euro (zzgl. MwSt.) – und zwar zusätzlich zum Paketpreis.
Hintergrund: Neue Steuerregelungen
Als Begründung führt die Deutsche Post in ihrem Antrag an, dass bisher der Bestandteil “Geldübermittlung” (also die 2 Euro Übermittlungsentgelt) umsatzsteuerbefreit ist, der Bestandteil “Nachnahmeentgelt” aber der Umsatzsteuer unterliegt.
Diese unterschiedliche Behandlung fällt in Zukunft weg.
“Die Antragstellerin begründet die Zusammenfassung der beiden Leistungskomponenten „Nachnahme“ und „Geldübermittlung“ damit, dass ab dem Jahr 2018 Umsatzsteuer auf die Leistungskomponente „Geldübermittlung“ erhoben und ausgewiesen werden soll.
Die Umsatzsteuerpflichtigkeit der Geldübermittlungsleistung basiere auf einer entsprechenden Festsetzung durch die Finanzbehörden. Dieser komme die Antragstellerin mit dem Genehmigungsantrag nach.
Bei der Leistungskomponente „Nachnahme“ wird bereits jetzt Umsatzsteuer auf das genehmigte Nettoentgelt erhoben. Die Zusammenfassung der Entgelte sei aus abrechnungstechnischen Gründen, insbesondere aus Gründen der Handhabbarkeit und der Erleichterung der Abrechnungsprozesse, erforderlich.”
Verbot von Zahlartgebühren
Seit 13. Januar greift das Verbot, ein Entgelt für die Bezahlung im SEPA-Lastschriftverfahren, via SEPA-Überweisung oder mittels bestimmter Kreditkarten zu verlangen.
Dieses Verbot erfasst unserer Meinung nach nicht die Bezahlung per Nachnahme. Zwar kann der Kunde in der Postfiliale auch per Karte (also per Lastschrift) bezahlen. Die Gebühr wird aber nicht FÜR die Bezahlung per Lastschrift erhoben.
Allerdings (das wollen wir nicht verschweigen) gibt es auch Stimmen, die der Meinung sind, das Verbot greife auch hier.
Sollte es zu gerichtlichen Entscheidungen in dieser Frage kommen, werden wir Sie selbstverständlich informieren.
Preiserhöhung bei Hermes
Online-Händler, die ihre Pakete mit Hermes versenden, wurden sicherlich schon von einem Sales-Mitarbeiter kontaktiert. Denn Hermes erhöht die Preise ebenfalls ab Donnerstag, 1. März.
Da die Preise individuell ausgehandelt werden, kann nicht gesagt werden, was der Versand kostet.
Wichtig ist aber, dass Händler nicht vergessen, diese Preiserhöhung in die Versandkosten mit einzukalkulieren. Denn sonst bleiben Sie auf diesen Kosten sitzen. Wichtig ist auch, dass dies bereits heute erfolgt, denn wenn der Kunde heute (zum alten Preis) bestellt, das Paket aber erst am Freitag, 2. März losgeschickt wird, fallen für den Händler schon die erhöhten Preise an.
Umstellungen im Shop erforderlich
Die Änderungen zum 1. März machen Änderungen im Shop erforderlich, sofern Sie Nachnahme anbieten.
In den AGB ist dann entsprechend der geänderten Kosten zu informieren. Auch im Bestellprozess ist eine entsprechende Änderung der Gebühren und Berechnung vorzunehmen.
Im Zweifel sollten Händler Nachnahme sogar ganz entfernen.
Fazit
Eine scheinbar kleine Änderung, die aber so einiges nach sich zieht. In Zukunft muss die Nachnahmegebühr immer in voller Höhe vom Händler im Voraus bezahlt werden, unabhängig davon, ob der Verbraucher die Ware auch annimmt. Damit dürfte die Kostenbelastung für einige Händler steigen, das sollte in der Kalkulation beachtet werden. Händler mit großen Anteilen an nicht angenommenen Nachnahme-Sendungen sollten sich überlegen, die Zusatzleistung evtl. ganz aus ihrem Angebot zu streichen. (mr)
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Nachnahme zukünftig nur noch 3,70 EUR? Kommt mir irgendwie zu günstig vor.
Das sind die regulierten Preise für die Deutsche Post. DHL kauft diese Zusatzleistung bei der Post ein. Dadurch wird es dann im Paketversand noch einmal teurer. 5,60 Euro müssten es zukünftig beim Paketversand sein.
Ok, das sind die internen Verechnungspreise. Danke für den Hinweis.
Hallo Herr Rätze,
3,70 netto oder brutto?
Was meinen Sie mit “5,60€ müssten es in Zukunft beim Paketversand sein”?
Warum 5,60€ und nicht 3,70€
Sind Sie sich bei dem angegebenen Preis von 3,70 Euro sicher?
Hallo zusammen,
ganz einfach. Es gibt von DHL ein Infoblatt zur Nachnahme. Link hier:
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwiWvu3JtM7YAhUHUhQKHeznBUYQFgguMAA&url=https%3A%2F%2Fwww.dhl.de%2Fcontent%2Fdam%2Fimages%2Fpdf%2FGK%2FServices%2Fdhl-infoblatt-nachnahme-122016.pdf&usg=AOvVaw35Jn010RxhklPGW4iqRDID
oder
https://www.dhl.de/de/geschaeftskunden/paket/ab-200-pakete/services/diskret.html
Preise sind aufgeführt und
es geht ganz klar daraus hervor, dass es sich um ein Barzahlungsgeschäft handelt.
Wenn DHL bei sich selbst auch möglicherweise Kartenzahlungen akzeptiert/ tolleriert, verstösst DHL gegen seine eigenen Statuten / Geschäftsbedingungen und das ist nicht Sache des Verkäufers oder des DHL Geschäftspartners.
Damit fällt Nachnahme nicht unter das Verbot.
Wenn allerdings höhere Nachnahmekosten (wie sehr häufig) verlangt werden, dann ist das abmahnfähig.
Viele Grüße
Gerhard
EUR 5,60 mußten eigentlich die reinen Nettokosten sein. ( EUR 3,60 plus EUR 2 Geldübermittlung )
Komisch nur dass in dem Flyer-Infoblatt die EUR 2 immer noch ust-frei behandelt werden.
Was denn nun?
Da die Shops aber Bruttopreise ausweisen müsste der Text doch jetzt in Zukunft heißen:
“Bei Lieferung per Nachnahme zahlen Sie den Kaufpreis direkt beim Zusteller; von uns wird zusätzlich zur Versandpauschale eine Gebühr von zur Zeit EUR 6,66 berechnet. Sie setzt sich zusammen aus der Nachnahmegebühr in Höhe von 4,28 Euro sowie ein Übermittlungsentgelt in Höhe von 2,38 Euro, das von der DHL erhoben wird für den Geldtransfer und direkt mit an den Zusteller zu entrichten ist. Weitere Kosten und Steuern fallen nicht an.”
Das sind ganz schön krumme Zahlen, die man doch dem Endkundennicht zumuten kann!
Oder bin ich jetzt total auf dem Holzweg??
Muss jeder Shop im Zuge dieser Richtlinie ab März diese Summen im Shop ausweisen? Bisher konnten die Shopbetreiber immer unterschiedliche NN-Preise veranschlagen.
P.S.: Die EUR 3,70 kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.
Ich denke dass von Trustedshop mal ganz konkret eine Bruttosumme incl. aller Komponenten und ein rechtskräftiger Mustertext kreiert werden sollte, damit wir alle Bescheid wissen:)
Gruss M.Q.
Hallo,
dazu nochmal ein aktualisierter Link der DHL: https://www.dhl.de/de/geschaeftskunden/paket/ab-200-pakete/services/diskret.html
Unter dem Reiter
“Nachnahme: Auslieferung nur gegen Zahlung des angegebenen Betrages mit anschließender Überweisung”
geht dann doch hervor, dass der Shop 5,60 EUR plus MWST ( also EUR 6,66 brutto ) in den Bestellprozess als Gesamtgebühr einstellen darf und er das Übermittlungsentgelt gar nicht mehr erwähnen muss, da dies im o.g. Preis enthalten ist und offiziell dieses nicht mehr existiert für den Kunden. ( einheitliches Entgelt )
Aus meiner Sicht wäre dann dies geklärt- oder gibt es noch andere Ideen?
Jedenfalls habe ich bereits einen Shop gefunden, der exakt EUR 6,66 im Shop als Gebühr eingestellt hat- was für ein Zufall…..eigentlich zu früh!
Gruss M.Q.
So, grad die Zahlung per Nachnahme aus dem Shop gestrichen. Tue mir den Wahnsinn nicht an. Krumme Preise, ellenlange Belehrungen die eh keine sau liest oder versteht. Und !§”%$ anwälte die nur darauf warten ob in der Belehrung auch nur ein falsches Wort zu viel oder zu wenig steht. Der Hansel der per Nachnahme bestellen möchte hat halt pech und der theoretische umsatzverlust ist eh nicht messbar und mir egal. Ein Dank an den Gesetzgeber.
also 5,90 verlangt die dhl bei uns nicht es ist mehr!!! komtm auf den vertrag wohl an. desweiteren möchte ich mitteilen das das wohl nur für deutschalnd gilt…. nachnahme von deutschalnd nach österreich z.b. sind weiter die zahlungen 7,50 übermittlungsentgelt welches der kunde zahklen muss….wie soll das nun in den agbs geregelt werden bzw wie soll man das im shop anwenden können in den versand modulen… man oh man wieder was nicht zuende gedacht!
Handelt es sich um sich um einen Stichtag oder darf ich EUR 6.66 bereits vorher verlangen?
Ich bin so glücklich, dass wieder einmal der Händler als Lastenesel für neue Abzocke ausgemacht wurde………
Dürfen wir unsere Kunden im Checkout darauf hinweisen dass es ab 1.3. kein Übermittlungsentgeld mehr gibt ? Also in Klammern hinter der Zahlart Nachnahme (Übermittlungsentgeld entfällt) ?
Da muss man auf die Formulierung achten, schnell könnte der Kunde denken, er hat da im Shop irgendeinen Vorteil, den er in anderen Shops nicht hat. Denn das Übermittlungsentgelt entfällt ja nicht, bei einer Bestellung in Ihrem Shop. Das Übermittlungsentgelt gibt es nicht mehr. Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied. Ich würde hier keine Abmahnungen riskieren und auf derartige Hinweise verzichten.
Ist das ein spezielles DHL-Thema? Bei UPS zahlen wir zumindest keine Übermittlungs-Entgelte im Nachnahmebereich. Sind dann überhaupt Änderungen erforderlich?
Ja, das ist ein spezielles DHL-Thema.
Hallo zusammen, mich würde mal interessieren. Alle schreiben von DHL.
Was ist mit DPD,GLS oder gar Speditionen, hier sind die Nachnahmegebühren (zumindestens bei uns) um einiges höher und ein Übermittlungsbetrag gibt es gar nicht. Wenn ich nun 6,66 EUR angeben muss, dann bleibe ich auf dem Rest sitzen ?
Die Änderungen betreffen nur DHL.
Hallo,
könnte man es im Shop so schreiben: ( hoffe ich irre mich nicht:) )
“Zahlung per Nachnahme ( Zahlung bei Lieferung )
Die NN Gebühr bei Lieferung mit DHL beträgt einheitlich bundesweit ab 01.03. 2018 EUR 6,66
( Die Gebühr setzt sich zusammen aus EUR 5,60 netto zzgl. EUR 1,06 z.Zt. ges. MWST )
Ich spreche hier nur für Shopbetreiber , die mit DHL noch NN anbieten – das muß wohl auch im Bestellprozess eindeutig erklärt werden dass nur mit DHL diese NN angeboten wird und dies auch nur für Deutschland!!- sofern es bei anderen Dienstleistern andere Preise gibt bzw. man auch fürs Ausland die NN anbietet oder zumindest nicht ausschließt- muß man aufpassen- sonst gibt es nur noch Futter für Abmahnungen.
Das Übermittlungsentgelt darf gar nicht mehr offiziell erwähnt werden, weil es, wie von Herrn Rätze bereits gesagt, dies nicht mehr gibt ( die Post hat es aber trotzdem einkalkuliert, weil es vorher EUR 3,60 Gebühr waren – nur dass der Shopbetreiber diese Gebühr jetzt immer zahlen muss- auch im Falle einer Nichtlieferung- SUPER:(( )…und von Rücksendekosten in solchen Fällen bei Annahmeverweigrung der DHL spreche ich erst gar nicht…..
Eines bleibt wohl noch offen: es ist immer noch nicht 100%-ig geklärt ob die NN-Gebühren überhaupt rechtlich erhoben werden dürfen und doch noch in die Abteilung “Gebührenverbot” wie bei Paypal und Co…. fallen.
Sofern dies amtlich wird, werde ich mich natürlich von Nachnahme endgültig verabschieden- denn diesen hohen Gebührensatz kann der Shopbetreiber nicht mehr irgendwo “einpreisen”.
Rein aus wirtschaftlicher Sicht ist diese Zahlart sowieso out und viel zu aufwendig, weil 90 % der Kunden per Paypal zahlen und die “Generation Nachnahme” ausstirbt.
…..und bloß nicht zu früh umstellen- erst ab MI 00:00- wer weiß wer da alles an bestimmten Knöpfen sitzt und Abmahnungen erteilt, weil man zu früh dran war….in Deutschland ist ja mittlerweile nichts mehr auszuschließen. ( siehe Andys “Lastenesel”- wie wahr… )
Gruß, M.Q.
Warum wollen Sie denn soviel schreiben? Warum schreibt man nicht einfach “Nachnahme (zzgl. X Euro)”?
Hallo Herr Rätze,
nun ja, dass schreibe ich alles schön ausführlich für den deutschen Anwalts-Staat- nichts natürlich gegen Sie- Ihre Arbeit für die Shopbetreiber ist top 🙂
aber in Deutschland muss eben sehr viel geschrieben werden ( zumindest meiner Meinung nach ).
Irgendwann fragt nämlich jemand: “ja wo kommen denn eigentlich diese krummen EUR 6,66 jetzt her??” ( viele vergessen die MWST )
Es muß ja nicht jeder so machen- ist ein Vorschlag.
Marco Q.
Hallo Marco,
danke, das liest man gerne 🙂
Wie gesagt, Sie müssen da überhaupt nichts erklären. Und wenn bei Ihnen im Shop die Nachnahme 27,11 Euro beträgt, dann ist das Ihre Sache. Sie erklären dem Verbraucher ja auch nicht Ihre Preiskalkulation für den Produktpreis. Sie könnten die Gebühr auch komplett in Ihre Produktpreise einpreisen und dann ist die Nachnahme bei Ihnen kostenlos.
Das ist ja nochmal ein guter Hinweis von Herrn Rätze: ” Und wenn bei Ihnen im Shop die Nachnahme 27,11 Euro beträgt, dann ist das Ihre Sache.” Ich kann also durchaus den Mehraufwand, den ich durch die Nachnahme habe in die NN einpreisen. DHL zieht sich ihren Anteil, ich decke meine Unkosten.
Es gibt wohl zwei Arten der Nachnahme : Brief und Paket.
Hier trifft wohl nur Brief zu, nicht Paket (PK5-17/046). Dies ist zu intransparent öffentlich gemacht. Und warum es diese Unterschiede gibt erschließt sich wohl niemand so recht.