Aktuell ist in Deutschland die Erhebung von Gebühren für die Wahl bestimmter Zahlungsarten zwar reguliert, aber grundsätzlich möglich. Der Deutsche Bundestag hat nun ein Verbot für die Erhebung von Zahlartgebühren für bestimmte Zahlungsarten beschlossen.
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung vom Donnerstag, den 1. Juni 2017 das “Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie” beschlossen.
Gebühren für Zahlungsarten werden verboten
Mit dem Gesetz wird in Zukunft die Erhebung von Gebühren verboten, wenn der Kunde per Karte, Lastschrift oder Überweisung zahlen will.
Außerdem wird die Haftung der Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen von derzeit 150 Euro auf 50 Euro gesenkt.
Verbrauchern wird es außerdem erleichtert, Fehlüberweisungen zurückzuholen.
Neue Preiskalkulation
Händler, die aktuell Gebühren auf Zahlungen z.B. per Kreditkarte erheben, werden ihre Preiskalkulation anpassen müssen. Denn diese zusätzlichen Einnahmen, mit denen die Kosten gedeckt werden, die beim Dienstleister anfallen, werden in Zukunft wegbrechen.
Die derzeit erhobenen Gebühren werden dann wohl auf den Kaufpreis oder die Versandkosten aufgeschlagen. Alternativ werden manche Händler wohl auf Zahlungsarten wie PayPal, Sofortüberweisung, Kreditkarte oder Giropay verzichten, wenn sie aktuell für Zahlungen über diese Dienstleister Gebühren verlangen.
Ob das dann wirklich ein Mehrwert für den Verbraucher hat? Darüber kann man sicher streiten.
Kosten pro Zahlungsart
Welche Kosten je nach Zahlungsart beim Händler anfallen, haben die Kollegen in unserem Partner-Blog in einem Artikel schön zusammengefasst:
Das müssen Sie wissen: Zahlungsarten im Internet!
Neue Abmahnungen drohen
Wer nach dem Inkrafttreten des Gesetzes weiterhin für die genannten Zahlungsarten zusätzliche Gebühren verlangt, muss mit Abmahnungen rechnen. Darüber hinaus kann der Kunde diese zusätzlichen Gebühren zurückverlangen, wenn er sie bei der Bestellung bezahlt hat. Er könnte auch eine Beschwerde über die OS-Plattform an eine Verbraucherschlichtungsstelle richten.
Neue Regelungen ab Januar
Da Händler und Zahlungsdienstleister jetzt eine Menge zu tun haben, um Preis- und Angebotsmodelle umzustellen, ist es erfreulich, dass das Gesetz nicht sofort in Kraft tritt.
Das Verbot der Zahlartgebühren tritt zum 13. Januar 2018 in Kraft (also an einem Samstag).
Fazit
Der Online-Handel wird weiter reguliert, der Gesetzgeber wird nicht müde, Händlern weitere Daumenschrauben anzulegen. Das Gesetz erfordert nicht nur eine Anpassung der Preiskalkulation, sondern auch eine Anpassung der rechtlichen Texte im Shop. Denn steht nach dem Stichtag noch auf irgendeiner Kundeninformationsseite oder in den FAQ (oder wo auch immer) im Shop noch, dass Gebühren für das Zahlen per Kreditkarte erhoben werden, kann dies abgemahnt werden. Wir werden Sie hier rechtzeitig vor dem Inkrafttreten aber noch einmal an das Verbot erinnern. Trusted Shops Abmahnschutz-Kunden werden selbstverständlich auch per Mail darüber informiert, sobald die neuen gesetzlichen Regelungen im Rechtstexter umgesetzt sind. (mr)
Update: Gesetz verkündet
Am 21. Juli 2017 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Gebühren für die oben genannten Zahlen werden somit definitiv zum 13. Janaur 2018 verboten.
Bildnachweis: multitel/shutterstock.com
Wenn es um Gebühren geht, dann geht der Gesetzgeber vom dümmsten anzunehmbaren Kunden aus, der erst im Bestellprozess von irgendwelchen Zahlartgebühren völlig überrrumpelt wird. Wenn es um Gesetze und Regeln geht, geht der Gesetzgeber von hoch intelligenten Kunden aus, die alle hobbymäßig Jura studieren, und aus Hoch-Interesse AGBs, Hinweise, Datenschutzbestimmungen, Cookie-Hinweise etc. Zeile für Zeile durchstudieren wenn Sie im Internet ein Päckchen Batterien bestellen…
Hallo,
viele Kunden wissen doch gar nicht, daß wir Händler teilweise eine kräftige Gebühr an z.B. PayPal zahlen müssen (erfahre ich immer wieder, wenn ich den Kunden das am Telefon mitteile – einige wissen z.B. auch nicht, daß Rechnung/Kreditkarte/Ratenkauf von z.B. PayPal ist (sofern freigeschaltet) und nicht von meiner Fa. Erschreckend, aber ist so.). Die Kunden denken nur “Ich habe sofort gezahlt, also bekomme meine Ware dafür auch schneller!” Daß eine Banküberweisung teilweise genauso schnell funktioniert (zumindest aus dem Ausland), nur nicht immer so schnell sichtbar wird, wissen viele nicht. Leider auch immer noch nicht schnell genug – warum arbeiten Banken nicht genauso schnell wie Zahlungsanbieter auch? Mit Paydirekt wird es versucht, aber kompliziert und undurchsichtig bis zum abwinken. Der Kunde wird doch so gezwungen, sich einen schnelleren Anbieter auszusuchen. Leider (…und typisch Deutsch)!
Kunden wird zudem eine falsche Rechtsicherheit vorgegaukelt. Sollte sich z.B. mal PayPal weigern, gibt es keinen Käuferschutz und man darf einen Anwalt bemühen – alles selbst erlebt (Ware und Geld weg!). Wissen – zum Glück – nur die schwarzen Schafe.
Ca. 60-70% der Kunden zahlen via PayPal (über ebay sogar ca. 95%) – warum sollen diese Kosten nicht an den Kunden weitergegeben werden dürfen – es wird ja im Bestellprozeß angezeigt (ebay verbietet es sogar, die Gebühren an Kunden weiterzuleiten!)? Dies ist ein riesen Kostenfaktor (ca. 10% und mehr in Verbindung mit PayPal, Ausland noch mehr), den man in der Steuer zwar gut gebrauchen kann, aber unnütz/unfair ist, wenn “die anderen Unternehmen” hier in Deutschland z.B. keine Steuern zahlen müßen. Wenn ein Produkt keine große Marge hat, kann man solche Gebühren auch nicht “unterbringen”, da es manchmal eine UVP-Regelung gibt (die wird ja bei Büchern gerne mit einer versandkostenfreien Lieferung ausgetrickst!).
Manchmal frage ich mich, ob die Verbraucherzentralen oder wer auch immer, sich nicht mal selbst mit der Problematik befasst oder mal Händler fragt (lesen scheint ja wie bei Kunden nicht immer zu klappen 😉 ): “Hey, zeigt mir mal eine Angebotserstellung im Shop oder Plattform XY bis hin zum Bestellprozess mit sämtlichen Kosten und Gebühren!” Dann würde man vielleicht auch mal wieder ein klein wenig an die Händler denken oder an kleinere Unternehmen.
Man könnte die Banken auch endlich mal dazu verdonnern, Paydirekt so übersichtlich wie PayPal und auch kostenlos anzubieten und schon sehe die Welt viel freundlicher aus.
Wir Händler können leider nicht einfach auf PP & Co-Gedöns verzichten, weil dann die Kunden nicht mehr bestellen.
Die großen Plattformen wie Amazon und ebay machen es vor, wie die Welt auszusehen hat und alle müßen springen. Tolle Welt – und was freue ich mich schon, wenn die Plattformen am selben Tag den Kunden beliefern und wir dann vermutlich verdonnert werden, wenn wir es nicht machen.
Oder dürfen wir Händler auch fordern, keine Gebühren mehr an Zahlungsdienstleister zu leisten – finde ich auch ungerecht. 😉
Naja – zumindest dürfen wir uns noch frei äußern. 😉
Herzliche Grüße
Nils
Ja und?
Es ist nicht das Problem des Kunden und es interessiert ihn auch nicht.
Bitte den Artikel richtig lesen!!!!
Es betrifft doch nur die Zahlungsarten “per Karte”, “Lastschrift” oder “Überweisung”
Also NICHT PayPal. da kannst du mehr aufschlagen als Paypal von dir zieht, also alles ok.
Wenn du allerdings PayPalPLUS nutzt ist dies wohl eine Grauzone, denn zum einen gibt es dort auch Kreditkarten, aber eben über PayPalPLUS.
Hallo,
@Nils: Genau so sehe ich es auch. Der Dumme ist der (kleine) Onlinehändler. Es ist jetzt kein Gejammere, sondern die Margen sind bei eng kalkulierten Produkten einfach zu gering, als denn man noch und nöcher weiter Gebühren & Co. draufsatteln könnte.
Zum Beitrag:
Es ist wieder mal typisch für unsere unfähige Regierung, oder soll ich diese lieber Großkopferdenvertretung nennen. Ich erwarte von denen nichts anderes mehr als denn reinste Lobbypolitik.
Geht gar nicht, dieses Beschützertum für den “armen kleinen” Onlinekunden, der ja in keinster Weise Mündig ist selbstständig zu lesen und schon gar nicht selbstständig zu handeln…. sprich: bestellen. Zu dumm nur, dass ich in meiner Filiale immer noch selber die Schlagzahl der Zahlungart angeben kann, da ansonsten gilt “Ware gegen bares”…
Tja da schlagen 2 Herzen in meiner Brust:
Aus Käufersicht liebe ich Paypal – zuminst auf eBay ist das Kriterium Zahlung via PayPal für mich mit ein Kaufargument für den jeweiligen Anbieter.
Als Verkäufer sehe ich es natürlich genau anders herum, daher biete ich bei meinen privaten eBay Verkäufen auch nur Überweisung oder Barzahlung bei Abholung an. eBay hat die Provision für Porto und Verpackung wieder abgeschafft – bei PayPal zahle ich sie wieder mit, da ja die prozentuale Gebühr auf die gesamte Summe fällig wird. Naja schauen wir mal, wie lange eBay Deutschland noch erlaubt ohne PayPal Zahlungsmöglichkeit Dinge zum Verkauf anzubieten
Gruß
Anton
Wie sieht es denn da mit Lieferung per Nachnahme und der Nachnahmegebühr aus?
Fällt das auch unter Zahlartgebühren oder gehört dies zum Versand?!?
Die Nachnahmegebühr ist durch die Bundesnetzagentur reguliert und eine Briefleistung. Sie fällt nicht unter das Verbot. Das betrifft vielmehr Kreditkartenzahlungen, Lastschrift und Überweisungen.
@Martin Rätze: Wie sieht es mit Zahlartgebuehren fuer B2B Geschaeftskunden aus ? Wir sind im Grosshandel taetig und verkaufen Waren an gewerbliche Kunden und berechnen eine Gebuehr fuer Zahlarten wie Paypal und Kreditkarte. Betrifft dieses Gesetz nur Transaktionen mit Endkunden oder auch Transaktionen mit gewerblichen Kunden (also sowohl Einzelunternehmen als auch Kapitalgesellschaften) ?
Früher war es oft so dass dem Käufer bei Sofortzahlung Skonto eingeräumt wurde.
Heute wird der Käufer dafür bestraft wenn er vorzeitig zahlt.
Der Händler wirtschaftet mit dem Geld der Kunden da diese meistens im
vorraus bezahlen müssen.
Die Zahlartgebühren gehören schon lange abgeschafft.
Unsinn – die Kosten zB. bei PayPal/AmazonPay sind schon eine hohe Belastung (und müssen entweder über einen höheren Verkaufspreis kompensiert werden, oder alternativ durchgereicht werden), d.h. das geht dann zu Lasten derjenigen, die z.B. bei uns Vorkasse zahlen (kostenlose Zahlungsart)
Warum soll der Verkäufer die Kosten von z.B. PayPal zahlen??? Ich habe eigentlich keine Vorteile von der Zahlart.
Warum akzeptieren Sie dann PayPal, zwingt Sie ja keiner zur. Die Gebühren sind im übrigen Verhandlungssache und in der Regel zwischen 1% und 2%. Das stürzt jetzt keinen Händler in den Ruin. Es gab im übrigen immer schon Kreditkartengebühren für die Händler, die waren früher auch wesentlich höher und das hat nie einen gestört, aber seit es Onlinehandel gibt versucht man auf einmal das auf den Kaufer abzuwälzen, seltsam. Sie wollen als Händler nicht das Risiko von Kauf auf Rechnung tragen, aber auch nicht die Gebühren, Sie sparen sich aber im Vergleich zum stationären Handel das komplette Bargeld Handling. Einen Tod muss man nunmal sterben.
Sorry Dani, aber was denkst Du denn was der Handel mit der Vorkasse macht? Sie bei der Bank mit fetten Zinsen anlegen? Ich denke da weißt du schon dass es nichts gibt. Und das PayPal, Visa oder Mastercard Ihre Ausgabe der Karten und die Abrechnung der Umsätze nicht für Liebe und Sonnenschein machen, ist denke ich auch klar. Heute sind die Preise im Onlinehandel so knapp kalkuliert, weil der Kunde ja am liebsten jeden Service umsonst haben will und selber natürlich auch für umsonst 40 h die Woche arbeiten geht, können solche Kosten Faktoren von bis zu 3% auf den Kaufpreis nicht einfach übernommen werden. Aber klar die großen wie Amazon werden das schon machen und irgendwann ist der kleine Fachhandel mit Onlineshop dann weg und Amazon & co haben Ihr Oligopol und dann steigen auch wieder die Preise. Und dann freue ich mich schon auf das Gejammere. Mal bis zu Ende denken hilft, schließlich gibt der Handel nur normale Kosten für ein Mehr ein Service weiter. Vielleicht mal bis zu Ende denken!
Verstehe ich das richtig?
Für Paypal oder Sofortüberweisung darf man noch Gebühren verlangen?
Meiner Meinung nach nicht, weil das ganz normale SEPA-Überweisungen (oder welche Zahlung auch immer bei PayPal hinterlegt ist) sind.
Es kann bei PP auch mit dem Guthaben gezahlt werden (wenn vorhanden).
Da es sich dann weder um einen Kreditkartenzahlung noch Überweisung (SEPA) handelt, müssten die Gebühren doch sehr wohl weiter verrechnet werden.
Auch wenn ein Shopbetreiber nicht wissen kann welche Art bei PP zur Anwendung kommt, so kann ich doch nicht allgemein von vornherein Gebühren ausschließen – oder doch?
Hallo Herr Rätze,
die Antwort auf die Frage von “Shopbetreiber” würde mich auch sehr interessieren.
Dies gilt ja nicht nur für PayPal, sondern für viele anderen Zahlungsanbieter auch:
Woher soll ich als Shop-Betreiber wissen, welche Abrechnungsform hinter einem Zahlungsanbieter steht und welche davon der Kunde gerade nutzt …?
Daher finde ich es (wieder) mal zu pauschal seitens unseres Gesetzgebers etwas per Rasenmähermethode zu verbieten!
Das spielt mE überhaut keine Rolle. Denn bei PayPal ist entweder ein Bankkonto oder eine Kreditkarte hinterlegt. Es handelt sich daher in meinen Augen immer um eine Überweisung oder um eine Kartenzahlung. Wenn Guthaben hinterlegt ist, ist es mE trotzdem eine Überweisung, weil das Geld vom PayPal-Konto auf ein anderes überwiesen wird.
Hallo Herr Rätze,
wie sieht es denn mit Klarna-Rechnung aus? Da wird die Forderung direkt von uns an Klarna abgetreten und die Bearbeitungsgebühr haben wir teilweise an den Kunden weiterberechent.
Das ist die einzige Zahlart für den Kunden, bei der er bei uns eine Gebühr zahlen muss.
Bei Vorkasse, Paypal und SOFORT GMBH war es bei uns für den Kunden schon immer kostenfrei.
Gruss Marco Q.
und was ändert sich jetzt eigentlich wirklich?
Wenn, wie oben beschrieben, die Gebühren auf die Produktpreise umgelegt werden oder so wie es jetzt schon viele Shops machen, die Versandkosten bei bestimmten Zahlungsarten einfach höher sind, dann ändert sich ja nicht wirklich viel?
Ich zahle per Überweisung = DHL Paket koste 5,- EUR
Ich zahle per Paypal = DHL Paket kostet 6,80 EUR
Ist doch nur ein Verstecken der Gebühren in eine andere Dienstleistung? Kommen da nicht wieder die Abmahnvereine und reklamieren das auch wieder?
Ich glaube, das wird eine Detail-Frage sein, die die Gerichte zu klären haben.
Das der Bundestag von Schwachsinnigen in DE besetzt ist, ist ja nichts neues!
Bisher ist es in meinem Online-Shop gerecht zugegangen, d.h. jeder hat die Kosten tragen müssen, die er verursacht hat.
Die logische Konsequenz daraus wird sein:
dass entweder die Preise global um mind. 3 % (bzw. mind. um die Kosten 1,9% + 0,35€ PayPal/AmazonPay) angehoben werden und die Zahlart Vorkasse mit Rabatt belegt wird
oder alternativ
alle bisher kostenpflichtigen Zahlungsarten aus der Versandkostenfreigrenze ausgenommen werden und Vorkasse entsprechend versandkostenfrei bleibt…
Idioten!
Bei der Gelegenheit hätte ich durchaus Verständnis dafür gehabt, wenn der Gesetzgeber jeden Online-Händler verpflichtet immer Versandkosten (einschließlich Rücksendekosten) in bestimmter Höhe (mind. 6€) dem Käufer zu berechen – ich sage nur Gehälter der Paketdienstleister, Umweltschutz (Klimaabkommen) u.a.
@ Martin Rätze,
wir nehmen nur auf Kauf per Rechnung einen Aufschlag von 2%,
darf ich dies ab Januar 2018 auch weiter?
Meiner Meinung nach nicht, weil die Rechnung per SEPA-Überweisung beglichen wird. Und eine Gebühr für Überweisungen ist unzulässig.
Kann man Rechnungskauf wirklich mit einer SEPA-Überweisung vergleichen? M.E. nicht, denn der Rechnungskauf beinhaltet defacto einen Kurzkredit, da der Kunde erst nach einer bestimmten Zeit zahlen muss, wenn überhaupt (falls er die Ware nicht retourniert). Insofern bietet Rechnungskauf einen erheblichen Zusatznutzen gegenüber einer (Sofort-)Überweisung.
Hallo Thomas,
wöllte man Rechnungskauf wirklich als “Kredit” ansehen, wären solche Gebühren ebenfalls unzulässig. Denn die Kosten des Kredites sind durch Zinsen abgegolten.
Wie sieht es bei Ratenzahlungen aus? Der Händler nimmt z.B. keine Gebühren, aber es fallen ja Zinsen an die der Zahlungsanbieter erhebt.
Zinsen sind keine Gebühren.
Ich denke nicht, dass man als Online-Händler in DE auf die Zahlart PayPal verzichten kann. Die Zahlart, mit der der Kunde am liebsten und ehesten zahlen möchte, muss fast schon als Hygiene-Faktor angeboten werden.
Die Gebühren, die man als Händler zahlt, betrachten wir als Vertrauensgebühren, um dem Kunden die Kaufentscheidung zu erleichtern bzw. die Kaufangst zu nehmen.
Ob die Gebühren fair verteilt oder fair gepreist sind, steht auf einem anderen Blatt.
Ich finde es gut wenn die Gebühren wegfallen, viele Shops teilen die Zuschläge erst am Ende des Checkouts mit. Und mal ehrlich die AGBs liest doch ohnehin keiner, insbesondere wenn ich bei einem deutschen /EU Shop bestelle. Zudem sind die Gebühren, je nach Grösse des Shops auch sehr überschaubar, 10% wie beschrieben kann ich nicht nachvollziehen. Selbst beim kleinsten Händler liegt PayPal laut dem Preisverzeichnis bei, zugegeben nicht günstigen, 3,4%. Bei einer regulären Kreditkarte VISA / Mastercard sind es dafür weniger als ein Prozent.
Aus Sicht der Verbraucher ist es meiner Meinung nach nicht zu beanstanden, die Zahlungsartgebühren zu verbieten. An diesem Punkt ist es in sehr vielen Shops sehr intransparent und oft nur spät im Checkout sichtbar, wann welche Gebühren tatsächlich anfallen.
Ich habe es schon erlebt, dass nur eine Zahlungsart wie SOFORT und Vorkasse kostenlos waren, alle anderen z. T. mit saftigen Gebühren belegt waren. Das fühlt sich als Kunde wie eine Täuschung an und ermöglicht es, um Shop günstige Preise anzuzeigen, die so gar nicht zustande kommen können.
Aus Sicht der Händler würde ich die neue Regelung auch als Vorteil verbuchen. Bisher konnten Händler, die Zahlungsartgebühren berechnen, den tatsächlichen Endpreis einer Bestellung verschleiern. Das geht zu Lasten derjenigen Händler, die transparent und kundenfreundlich (= keine Gebühren) umgehen. Dadurch haben die “schwarzen Schafe” keine Möglichkeit mehr mit günstigen Produkten zu werben, um nachher doch wieder hohe Gebühren zu verlangen.
Da Amazon und Co. sowieso den Takt vorgeben, halte ich es auch für keinen Vorteil, wenn Händler diese Gebühren berechnen würden. Die Kunden jedenfalls dürften das nicht sehr schätzen. Und uns allen geht es doch schließlich darum, dass Kunden gern bei uns kaufen, oder?
Für alle, die dagegen sind: Was haltet ihr davon, wenn Ihr Kunden Rabatte (oder Gutscheine) einräumt, wenn sie bestimmte (für euch günstigere) Zahlungsarten verwenden? @Martin Rätze: Wäre das zulässig?
Hallo Herr Peters,
“saftige” Gebühren aufzuschlagen, ist bereits seit 13. Juni 2014 unzulässig, da nur die Gebühren weiterberechnet werden dürfen, die dem Händler bei der Nutzung der Zahlungsart an Kosten tatsächlich entstehen. Das sind ja letztlich Kleckerbeträge, die Verschleierungsmöglichkeit ist daher bereits seit längerer Zeit unzulässig. (Ja, viele gerade Buchungsplattformen machen das noch immer so, gegen die gehen die Verbraucherschützer aber auch konsequent vor.)
Ich denke, die Gewährung von Rabatten für die Wahl bestimmter Zahlungsarten dürfte eine gangbare Möglichkeit sein. Allerdings wäre es mE eine Umgehung des Verbotes, wenn nur bestimmte utopische Kreditkarten rabattiert werden und lediglich z.B. Vorkasse ohne Rabatt gewäht würde.
Jede Zahlarten-Gebühr ist ein eindeutiges Signal an den Kunden: “Bitte kauf nicht bei mir!”
Ich liebe jeden Kunden der bei mir via Paypal oder Kreditkarte kauft. Ich “hasse” jeden Kunden, der per Vorkasse kaufen will.
Mit Paypal- und Kreditkartenzahlungen habe ich nichts zu tun. Die Bestellungen werden automatisch an meine Warenwirtschaft als bezahlt übergeben. Kommt es zu einem Widerruf kann ich die Zahlung bequem erstatten.
Ganz anders bei Vorkasse. diese muss ich mit großem Aufwand manuell abgleichen: Zahlendreher im Verwendungszweck, Zahlendreher beim Betrag, Verwendungszweck “bekannt” uvam. Die muss ich alle manuell bearbeiten – kostet Zeit und Nerven. Bei Widerrufen muss ich dann mit dem Kunden kommunizieren um die Bankverbindung nachfragen. Wir sind da mittlerweile zu übergegangen das per Scheck zu erstatten (Kostet auch Zeit und Geld (Porto)), ists aber unterm Strich die kostengünstigere Variante, weil auch nicht jeder Scheck eingelöst wird.
Die 35 Cent Paypal-Gebühr und die 1,9 % fallen da für mich kaum ins Gewicht. Zumal ja auch mir die Bank für jeden Posten eine Gebühr berechnet.
Wie verhält sich die rechtliche Situation bei Abschlägen?
Ich bitte z.B. Vorauskasse an und gewähre dem Kunden 3 % wenn er diese Zahlungsart in Anspruch nimmt statt einer anderen.
Danke.
Ich schließe mich Michaelas Frage an:
Ist es ab Januar noch zulässig, bestimmte Zahlarten wie Vorkasse zu bevorzugen, indem Skonto auf die Gesamtsumme gewährt wird?
Hallo,
grundsätzlich ja. Bietet ein Shop allerdings nur Vorkasse und Lastschrift an und gewährt auf die Vorkasse Betrag X als Nachlass, dann ist das natürlich aus der anderen Richtung betrachtet eine Gebühr für die Wahl der Zahlungsart Lastschrift. Aber für solche Einzelfälle wird man die Rechtsprechung abwarten müssen.
Gilt diese Änderung nur für den Onlinehandel oder erstreckt sich das Gesetz ebenfalls auf vor-Ort Bezahlung wie z.B. Hotelaufenthalt etc.? Ich hatte bereits den Fall, dass der Hotelier bei Zahlung mit Kreditkarte eine Gebühr in Höhe des Disagio eingefordert hat.
Danke
Das gilt für alle Verträge, nicht nur für online geschlossene Verträge.
sieht so aus als wären 3-Parteiensysteme wie PayPal vom neuen Gesetz nicht abgedeckt und Gebühren können immernoch weitergereicht werden
http://www.it-recht-kanzlei.de/verbot-extra-kosten-kartenzahlungen.html#abschnitt_26
Der Wortlaut des Gesetzes spricht mE gegen diese Auslegung. Wenn der Gesetzgeber das gewollt hätte, hätte er das auch so ins Gesetz schreiben müssen. Ich bezweifle offen gestanden, dass die Mitglieder des Finanzausschusses so richtig verstanden haben, was PayPal ist und wie es funktioniert. Letztlich wird dort eine SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift oder Kreditkartenzahlung ausgelöst. Und auf solche Zahlungen sind Gebühren ab 13. Januar 2018 verboten.
Lieber Herr Kollege Rätze,
ich erlaube mir, das ein wenig anders zu sehen.
Denn zwar trifft es zu, dass bei Zahlungen über Paypal eine SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift oder Kreditkartenzahlung ausgelöst wird, darauf kommt es m.E. aber nicht an, da die Gebühren ja nicht für die Überweisung selbst anfallen, sondern für die Dienstleistung eines Dritten, nämlich Paypal, der die Zahlung herbeiführt.
Es handelt sich daher nicht um Kosten der Zahlung selbst, sondern um Kosten einer gesonderten Dienstleistung, die nicht unter das “Surcharging-Verbot” des neuen § 270a BGB fallen.
So heißt es in der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) – Drucksache 18/12568 – von Seiten der “Koalitionsfraktionen”:
“Im Hinblick auf das Surcharging-Verbot habe man nach intensiven Beratungen beschlossen, dass man den Gesetzentwurf diesbezüglich nicht verändern und auch keine Ausweitung auf 3-Parteien-Systeme und PayPal vornehmen wolle.”
Ich erkenne nicht, dass hier etwas seitens des Gesetzgebers übersehen worden wäre.
Letztlich wird dies jedoch wieder einmal eine der spannenden Fragen sein, mit denen sich letztlich die Gerichte befassen werden müssen…
Beste kollegiale Grüße,
Alexander Schupp
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
it-recht deutschland
– Kanzleien für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz in Kooperation –
Sie dürfen das natürlich anders sehen 🙂
Ich sehe das so, dass ich bei PayPal direkt eine Überweisung ausführe. Ob PayPal das Geld von meinem PayPal-Konto direkt nimmt oder per Lastschrift von einem anderen Bankkonto transferiert spielt mE dabei keine Rolle.
Daran ändert mE auch die Äußerung, die nicht näher ausgeführt wird, im Finanzausschuss nichts.
Hi,
also meiner Meinung nach gilt ein Shop attraktiver, wenn solche Gebühren erst gar nicht an den Kunden “sichtbar” weitergegeben werden. Wo ist das Problem das in Verkaufspreis einzukalkulieren? Wir machen das auch so, und sehen darin den Vorteil, dass Kunden bezüglich der Transparenz viel zufriedener sind als Kunden, die die Gebühren der Shopbetreiber “sichtbar” übernehmen müssen.
Ich bin wie Shopper der gleichen Meinung, dass diese Gebühren ja eigentlich nicht so hoch sind und tatsächlich in den Verkaufspreis mit einkalkuliert werden können. Die “sichtbare” Abwägung der Gebühren auf die Kunden ist ein eindeutiges Signal für die Leitlinie “Toll dass du bei uns einkaufst, aber wir sehen nicht ein die Gebühren dafür zu übernehmen. Wenn du bei uns einkaufst bezahlst du die gefälligst…”.
Das ist nicht kundenfreundlich und wirkt zumindest so abschreckend, dass viele Kunden tatsächlich nur noch “den billigsten Preis” suchen anstatt bei dem Händler zu bleiben, bei dem sie sich in den meisten Dingen gut aufgehoben fühlen (Transparenz, Kundenservice etc.).
Meine persönliche Meinung und Erfahrung als langjähriger Verkäufer: Das Einkalkulieren der Zahlarten-Gebühren in die Verkaufspreise trägt zur positiven Kundenbindung bei.
Das ist doch inkorrekt.
Auf den Artikelpreis können PayPal gebühren NICHT übertragen werden weil PayPal gebühren je Land zwischen ca. 2-6% variieren so wäre eine Preiserhöhung für DE mit 6% nicht fair und 2% für international wieder schlecht für den kleinen händler! Natürlich ist das totaler Unsinn die Kosten der PayPal zahlung NiCHT auf den käufer abzuwelzen. Der Käufer kann doch immer eine kostenfreie ZA wählen und selbst entscheiden! Ich sehe es auch so dass das Gesetz ausschließlich Überweisung und Kreditkartenzahlung meint, dann ist aber schluss! Alle superdupertools wie PayPal, die Kundenschutz und Händlerfrust machen, nicht zu DE gehören und so massiv hohe Gebühren verlangen, müssen dem Kunden TRAnsparent berechnet werden. Der Kunde bezahlt damit den Händlerschutz und alle services die ausschliesslich der Kaufer wünscht. als Händler brauche ich keinen Käuferschutz oder sie Bezahlung per Klick… das sind services die der Kunde wünscht und mehr bezahlt WENN er das so möchte und kein Vorkasse wählt. Braucht der Kunde diesen Service dann zahlt er auch dafür – Genauso wie die bei Mediamarkt 100EUR 10Jahre zusatzgarantie und so einen quatsch. Ist doch alles Serviceleistung. Der das nicht versteht ist verwöhnt und möchte all solche Schutzleistungen der Bank kostenlos haben. Das ist genauso schrecklich wie die Menschen die Musik kostenlos haben wollen und alle anderen nichtphysischen Dinge! Führt dahin dass bald Ideen, Service, Kunst,… keinen Wert mehr hat. Denkt mal drüber nach!
Ich betreibe einen Ticketvertrieb, wobei die Preise durch den Veranstalter eingepflegt werden und meist zwischen 5 und 15 Euro liegen. Ich bin immer für Transparenz gegenüber dem Kunden gewesen und weise direkt auf der Bestellseite die VVK-Gebühren und Transaktionsgebühren aus. So sieht der Kunde, was er wofür bezahlt, bevor er überhaupt in den weiteren Bestellprozess geht. Wo ist also das Problem? Viele Kunden zahlen heutzutage jede Kleinigkeit auch im Laden mit Karte und wissen garnicht, was das alles kostet. Jede Buchung bei der Sparkasse z.B. kostet 0,25€ und dann häng da bestimmt noch ein Bezahlanbieter dazwischen. Wenn ich bspw. als Tankstellenbetreiber an einem Artikel nur wenig Marge habe (wie Zigaretten oder Benzin < 1Cent/Liter), dann ist das schon eine Hausnummer und der Kunde hat keine Ahnung von diesen Kosten. Warum nicht?
Aber der Gesetzgeber möchte ja mehr digitale Zahlung, um mehr Kontrolle wegen Geldwäsche etc. zu haben. Da bieten sich doch Onlineshops richtig an, weil nichts bar läuft. Die Konzerne wie Amazon & Co haben sowieso ganz andere Konditionen als der kleine Händler. Paydirekt hat sogar noch dafür teuer bezahlt als Zahlungsmittel mit angeboten zu werden. Wer muss es am Ende bezahlen? Der Kleine Mann.
Kommen wir zurück zu meinem Ticketvertrieb:
Am Beispiel 1 Ticket 5 Euro + 0,39 Euro VVK-Gebühr (mein Bruttoerlös inkl. 19% USt) liegen die Gebühren für Paypal, die aktuell der Kunde bezahlt also effektiv bei ca. brutto 43 Cent (0,35 + 1,9% und nicht vergessen 19% Mehrwertsteuer, den der Kunde uns dafür bezahlen muss, wir aber nicht an Paypal sondern ans Finanzamt). Das sind in der Summe 5,82€ – also 19%. Aber der Kunde weiß wofür. Sage ich jetzt dem Kunden, die VVK-Gebühr beträgt pauschal 0,82€, sagt der dass das teuer sei. Logisch, würde ich auch.
In der Regel liegt die VVK-Gebühr bei Veranstaltungstickets bei ca. 11% für den Endkunden. Nehme ich nun die 5 Euro, die der Veranstalter haben möchte und schlage 11% drauf, habe ich 55 Cent abzgl. 43 Cent Paypal, bleiben ganze 12 Cent und mein Onlinevorteil geht flöten.
Noch ein Hinweis: 80% der Kunden zahlen leider mit Paypal. Der Anteil derjenigen, mit denen ich Probleme bekomme, weil die Kunden dreist sind, sind 100% Paypalbezahler (Käuferschutz, der den digitalen Empfang von Tickets nicht akzeptiert).
Ich werde mir den Gesetzestext noch einmal ganz genau anschauen und versuchen eine Lösung zu finden, die sowohl meinen Kunden als auch für meine Wirtschaftlichkeit (ich will mich nicht reich machen) ein ausgewogenes Verhältnis bietet.
Ein Satz noch: wieso mischt der Staat eigentlich in den Markt ein. Jeder Kunde, der keine Bezahlgebühren bezahlen möchte, kauft dann dort einfach nicht.
Gilt das Gesetz eigentlich nur innerhalb Deutschlands, in der ganzen EU oder gar weltweit? Wenn ein schweizer Kunde oder ein Amerikaner mit PayPal bezahlt und dafür 4,8% Gebühren fällig werden, verbietet der Gesetzgeber auch, diese Gebühren in Rechnung zu stellen?
Das Gesetz gilt für alle Verträge, auf die deutsches Recht Anwendung findet. In vielen anderen Ländern ist ein solches Verbot übrigens heute schon etabliert, etwa in Frankreich oder Österreich. In den meisten Ländern ist es darüber hinaus mehr als unüblich, solche Gebühren zu verlangen. Kunden würden dann einfach nicht einkaufen, wenn sie mit solchen Gebühren konfrontiert werden. Es ist eine sehr deutsche Eigenart, für die Zahlung eine extra Gebühr zu verlangen.
Was bedeutet die Antwort jetzt für einen Warenverkauf in die Schweiz an einen schweizer Privatkunden?
Beim Verkauf in die Schweiz gilt immer schweizer Recht. Die deutschen Regelungen finden da also keine Anwendung.
Hallo,
bin auf das Thema aufmerksam geworden und habe nun eine Frage:
Gilt das Verbot auch für Dienstleister wie Vodafone, die aktuell 1,99 oder zwei Euro für die Überweisung der Rechnung nehmen, wenn man nicht ins SEPA-Mandat einwilligt?
Ja, auch dann gilt das.
Danke für die Antwort.
Da bin ich ja mal auf die nächste Rechnung Ende Januar gespannt.
Paysafecard werden z.b. auch teilweise via Sepa reguliert, wenn auch nur im kleinen Maße, PayToHandy im Regelfall über die Telefonrechnung und dann auch em Endeffekt via Sepa. Wie schaut die Sache dort aus ?
Sehr geehrter Herr Rätze,
PayPal ist keine Überweisung. Mit Ihrer Argumentation könnte man jede Zahlugsart zu einer Überweisung machen. Dann ist Kreditkarte Überweisung, dann ist Barzahlung eine Überweisung und Nachnahme auch eine Überweisung weil man es irgendwas irgendwann mal wieder auf ein Konto überweisen könnte. Dass dies aber logischer Weise nicht so ist sieht man schon an der Formulierung des Gesetzes, welche bestimmte Zahlungsarten herausstellt. Demach ist ausgeschlossen, dass es sich auf alles bezieht.
Es gehört hier evtl nicht hin aber ich schreibe es mal trotzdem.
Ich bin kabel deutschland/vodafone kunde in sachen fernsehen, bisher wurde immer von meinem konto abgebucht aber nachdem die doppelt und auch mehr abgebucht haben bezahle ich meine rechnungen selber. für jede überweisung muss ich jetzt extra 2.50 euro zahlen. ist das rechtens so oder ist das auch abzocke?
Bitte beachten Sie, dass wir hier im Blog keine Rechtsberatung leisten dürfen und können. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt.
Guten Tag,
eventuell baut die Frage auf die von Patrick vom 5.12.2017 auf. Europäische (EU) Richtlinien gelten auf Grund der Nichtzugehörigkeit der Schweiz dort nicht. Ich als Verbraucher in D möchte eine Buchung über Amoma.com tätigen – das Unternehmen ist in Genf registriert und verlangt bei Kreditkartenzahlung nach wie vor eine Gebühr. Gilt hier das schweizer Recht obwohl ich als Verbraucher in der EU sitze? Danke vorab.
Hallo Herr Rätze, in einem aktuellen Betrag von IT Recht habe ich gelesen dass das umlegen der Zahlungsgebühren möglich ist, wenn eine Alternative gebührenfreie Zahlungsart angeboten wird.
Für mich als Verbraucher ist PayPal ein kritisch zu betrachtendes Bank-Angebot. PayPal möchte sich gegenüber den Verbrauchern als Kulante, kostenfreie Bank darstellen, ist sie aber nicht, denn der Gesellschaft, die Handelsgesellschaft und letztendlich der Verbraucher zahlt dadurch dass PayPal erhebliche Gebühren bis über 5% vom BRUTTO Gesamtumsatz bei internationalen Zahlungen kassiert. Dadurch und durch die bequemlichkeit der Verbraucher würden langfristig Preise steigen und die Wirtschaft schädigen. Eine Bank macht soetwas nicht in diesem Stil, zumindest mir nicht bekannt. Eine Banküberweisung innerhalb der EU kostet 0€. Verwendet man PayPal gehen die Gebühren der Händler je nach Umsatz in den 4,5,6-Stelligen Bereich. Das muss man sich mal vor Augen halten dass PayPal an jedem Umsatz beteiligt sein möchte und kein Verbraucher das wissen soll! Eine bildliche Darstellung wäre eine Zecke auf dem Körper meines Freundes. Ich weise ihn darauf hin, es kümmert mich weil er ggf. krank werden kann obwohl die Zecke mich nicht persönlich betrifft möchte ich dass mein Umfeld intakt bleibt.
Übertragen auf die Zahlungsgebühren möchte ich auch dass meine Händler intakt bleiben und funktionieren. Dementsprechend möchte ich zwingend als Verbraucher informiert werden welche VON MIR aus Bequemlichkeit ausgewählte Zahlungsart meinem Händler schadet oder nicht schadet. Wo der nicht unerhebliche Teil meines Geldes hingeht! Seit PayPal Plus ist auch das verwaschen mit Rechnungskauf etc… am Ende sieht man dann plötzlich den PayPal Login!
Die Sache wird hier völlig unterschätzt. Es geht hier um Milliardenbeträge die an eine US Firma wandern und ich als Verbraucher möchte das wissen und in Zahlen sehen wieviel Geld von meinem an den Händler geschickten Betrag woanders hinlaufen! Nicht auf irgendwelchen Unterseiten des PayPal Anbieters sondern im Bestellprozess!
Für mich wirkt es wie eine Verschleierung von Tatsachen durch PayPal… Dürfen Händler überhaupt noch PayPal Gebühren ausweisen oder deklarieren seitens PayPal?
Herr Rätze, wenn ich mit 2-6% Umsatzbeteiligung jedes Unternehmens, das PayPal anbietet Kranken Kindern, armen Familien helfen kann, dann ist das für mich als Verbraucher etwas anderes als wenn ich diesen teil meines Geldes einem Unternehmen zuschiebe, dass nicht einmal ansässig in meinem Land ist und einen solchen hohen Satz meines Händlers fordert.
Ich habe noch Hoffnung dass Sie Ihre Meinung vielleicht nicht ändern aber anpassen und den Beitrag ergänzen. Es wäre nämlich katastrophal wenn alle Menschen nur noch in “PayPal” denken und Verantwortung einer eigenen Entscheidung auf irgendwelche Dritten abgeben.
Ich wünsche DRINGEND technischen Fortschritt unserer Hausbanken, dass die auch zeitgemäß einfache Zahlungsmethoden ermöglichen.
Quelle:
https://www.it-recht-kanzlei.de/gebuehren-bezahldienste-auf-verbraucher-umlegen.html
Hallo Darius, der von Ihnen angesprochene Beitrag ist nicht aktuell, sondern vom August 2016. Es gab gesetzliche Änderungen seit dem.
Hallo Herr Rätze,
ich habe einen Blumenladen und einen Online-Shop über den ich auch Gartenartikel und Pflanzen anbiete. Bei Sonderaktionen mit 10% und wenn Kunden innerhalb Europa einkaufen sind die PayPal Gebühren bei ca. 3% recht hoch. Wir haben bisland ohne jegliche Probleme PayPal als Gebühr gut sichtbar ausgeschrieben und erklären auch wie und warum diese Gebühr nur bei PayPal zustande kommt. Wir haben damit eine Zeit Lang unbewusst gegen die neuen Richtlinien von PayPal gehandelt.
Nun haben wir auf PayPal PLUS gewechselt und seitdem ist es nicht mehr möglich die Gebühren neben die Zahlungsart zu schreiben – das wird von PayPal vorgegeben. Die Gebühren für andere Länder erscheinen aber auf der Abschluss-Seite. Das führte aktuell bei 2 Kunden zu einer Beschwerde.
Allgemein PayPal betreffend finde ich aber ihre positive Darstellung dieser Entwicklung aus Käufer und Händler-Sicht alarmierend. Wir haben vermehrt mit Käufern zu tun, die nur einen Teil eines Auftrages zurücksenden, parallel einen Konflikt bei PayPal eröffnen und den Konflikt über den Gesamtbetrag des Auftrags gewinnen.
Gibt es eventuell eine Möglichkeit als kleiner Händler sich gegen diese immer schlechter werdende und kriminelle Zahlungsmoral und die ebenso schlechte Entwicklung von PayPal zu währen? Darf eine Bank mehrmals Entscheidungen hin und her treffen und einfach über den Händler hinweg entscheiden wieviel der Käufer zurück erhält, wenn der Käufer von 20 Artikeln nur einen Artikel zurück gesendet hat? Normalerweise geht man so vor, dass ein Artikel retourniert und wieder gutgeschrieben wird. Durch PayPal-Fälle wird die komplette Auftragssumme gutgeschrieben. Das habe ich nun schon mehrfach gehabt und fühle ich dadurch auch existentiell bedroht. Es sind ja nicht nur die Gebühren. Es ist auch die fehlende Sicherheit für mich als Verkäuferin, die mich leider in den letzten Monaten bis in die Nacht begleitet und ich mich wirklich frage ob das noch Sinn macht den Job, den zum Glück die Mehrheit der Kunden liebt weiter zu betreiben. Der Verlust, Aufwand und Schaden ist einfach zu groß, den ich durch diese Zahlungsart mit angeblichem Verkäuferschutz erlebe.
LG
Guten Tag,
wie sieht es für den Käufer in einem Onlineshop aus, bzgl. Verbot von Zahlartgebühren bei der auswählbaren Zahlart – Kauf auf Rechnung über Klarna – ? Darf der Onlinehändler hierfür weiterhin Extrakosten verlangen? Danke vorab und VG.
Nein, weil dann ja mit einer SEPA-Überweisung gezahlt wird, die unter das Verbot des § 270a BGB fällt.