Der Verbraucher hat bei Online-Bestellungen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. So steht es auch im Gesetz. Häufig stimmt diese Zahl aber nicht. Oft hat der Verbraucher länger Zeit – teilweise bis zu 17 Tagen. Wie das geht? Die Wochenenden und Feiertage sind schuld. Wir erklären Ihnen, wie man die Frist genau nachprüfen kann. Gerade jetzt über die Ostertage sollte man dies wissen.
Fristbeginn: Da fängt’s schon an
Es heißt, die Widerrufsfrist beginne mit Erhalt der Ware (in den verschiedenen Möglichkeiten). Das stimmt grundsätzlich auch, ist aber etwas irreführend.
Denn beim Zählen der 14 Tage muss eine wichtige Grundregel der Fristenberechnung beachtet werden: Der Tag, an dem die Ware geliefert wurde, wird nicht mitgezählt!
§ 187 Abs. 1 BGB bestimmt:
“Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.”
Wurde die Ware also beim Verbraucher am 31. März geliefert angeliefert, dann fängt man mit Zählen der 14 Tage erst mit dem 1. April an. Das führt dazu, dass das Fristende immer der gleiche Wochentag wie der Tag der Warenlieferung ist – nur halt zwei Wochen später.
Fristende: Wenn aus 14 Tagen 17 werden
14 Tage sind nicht immer 14 Tage. Grund dafür ist eine zentrale Vorschrift über die Berechnung von Fristen im deutschen Recht. § 193 BGB bestimmt:
“Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.”
Das liest sich etwas kompliziert, bedeutet aber letztlich nichts anderes als.
Beispiel
Die Widerrufsfrist bei einer Lieferung vom 31. März müsste also eigentlich am Freitag, den 14. April enden. Da dies aber ein Feiertag (Karfreitag) ist, verschiebt sich das Fristende aufgrund des Wochenendes und des Ostermontags bis auf den Ablauf des Dienstags, den 18. April.
Der Verbraucher hätte also noch 4 Tage mehr Zeit, seinen Widerruf zu erklären.
Feiertage: In jedem Bundesland anders
Samstag und Sonntag sind in jedem Bundesland innerhalb Deutschlands gleich. Aber nicht so die Feiertage. Es gibt nur folgende gesetzliche Feiertage, die in jedem Bundesland gleich sind:
- Neujahrstag (1. Januar),
- Karfreitag,
- Ostermontag,
- Christi Himmelfahrt,
- Maifeiertag (1. Mai),
- Pfingstmontag
- Reformationstag (31. Oktober – nur im Jahr 2017 in allen Bundesländern Feiertag)
- erster & zweiter Weihnachtstag (25., 26. Dezember)
In Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein gibt es darüber hinaus keine weiteren Feiertage.
In anderen Bundesländern gibt es noch weitere Feiertage:
- Baden-Württemberg: Erscheinungsfest (6. Januar), Fronleichnam, Allerheiligen (1. November);
- Bayern: Heilige Drei Könige (6. Januar), Fronleichnam, Allerheiligen, in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung Mariä Himmelfahrt (15. August), in Augsburg das Friedensfest (8. August);
- Brandenburg: Reformationstag (31. Oktober);
- Hessen: Fronleichnam;
- Mecklenburg-Vorpommern: Reformationstag;
- Nordrhein-Westfalen: Fronleichnam, Allerheiligen;
- Rheinland-Pfalz: Fronleichnam, Allerheiligen;
- Saarland: Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen;
- Sachsen: Buß- und Bettag (3. Mittwoch im November), Reformationstag, Fronleichnam (nur in einigen Regionen);
- Sachsen-Anhalt: Heilige Drei Könige, Reformationstag;
- Thüringen: Reformationstag, Fronleichnam (nur in einigen Regionen)
Feiertage des Verbrauchers zählen
Warum ist das wichtig? Für die Berechnung der Widerrufsfrist zählen die gesetzlichen Feiertage am Wohnort des Verbrauchers.
Beispiel
Bekommt ein Verbraucher am 1. Juni 2017 Ware geliefert bekommen, so endet seine Widerrufsfrist grundsätzlich am 15. Juni.
Es sei denn, er kommt aus einem der Bundesländer (oder Regionen Sachsens oder Thüringens), in dem der 15. Juni Fronleichnam und damit ein Feiertag ist.
Dann endet die Widerrufsfrist für den Verbraucher erst mit Ablauf des 16. Juni, sodass er an dem Freitag seinen Widerruf noch erklären kann, ohne befürchten zu müssen, dass die Frist verstrichen ist.
Relevantes Datum: Die Absendung
Zur Bestimmung, ob ein Widerruf fristgerecht erfolgte, kommt es übrigens auf die Absendung des Widerrufes an (§ 355 Abs. 1 Satz 5 BGB). Endet eine Widerrufsfrist also an einem Freitag und der Widerruf wird vom Verbraucher per Brief am Freitag abgeschickt, kommt aber erst Dienstag beim Händler an, so hat der Verbraucher die Frist gewahrt.
Fazit
Die gesetzlichen Fristregelungen führen dazu, dass die Widerrufsfrist in diesem Jahr auf teilweise 17 Tage verlängert wird (zählt man den Tag der Warenlieferung noch mit, sogar auf 18). Je nachdem, wie die Feiertage liegen, kann das in anderen Jahren aber sogar noch länger werden. Schauen Sie also genau, ob der Verbraucher nicht vielleicht einen Feiertag hatte und daher die Frist noch gar nicht abgelaufen war, wenn der Widerruf vermeintlich zu spät abgeschickt wurde. Haben Sie weitere Fragen zu rechtlichen Themen im E-Commerce? In unserem Abmahnschutzpaket Premium helfen wir Ihnen in solchen Fällen sogar telefonisch weiter! (mr)
[hubspotform whitepaper=”true” title=”Gratis Whitepaper-Download ‘Ausnahmen vom Widerrufsrecht'” image_path=”” image_text=”Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind sehr abstrakt im Gesetz formuliert. Die Rechtsprechung hat sich aber bereits mit mehreren Fällen beschäftigt, die wir übersichtlich für Sie zusammengestellt haben, damit Sie sicher mit Retouren umgehen können.” copy_text=”” portal_id=”603347″ form_id=”154f09d0-9036-4000-96e1-5db59cfd91da” css=””]
Hier die komplette Liste der Feiertage: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Lexikon/feiertage_de.pdf?__blob=publicationFile
Mit der Widerrufsfrist hatten wir zwar noch keine Probleme, aber Modeshops und Co. werden da wohl ihre größeren Probleme haben. Deswegen gut mit gemacht mit dem Artikel!
Guten Tag,
interessanter Bericht, genau dieses Thema habe ich gesucht.
Ich habe nämlich jetzt genau das Problem gegenüber einem Onlineshop ( Kauf eines Stuhles ) dieser mir mein Widerrufsrecht per Email nicht akzeptiert hat. Begründung: Widerrufsfrist abgelaufen.
Meinen Widerruf sendete ich per Email am 21.03.2023. Den Stuhl erhielt ich am 07.03.2023.
befinde ich mich mit dem letzen Tag in der möglichen Widerrufsfrist oder einen Tag zu spät? :))
Mit würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Maik R.
Wie ist das mit Strom über check 24 ?Anfrage an Strom Anbieter wurde 28.11 gesendet aber Post vom Anbieter selbst und somit Zusage war erst 1 Woche später. gelten die 14 Tage schon am 28.11 oder erst mir der zusage?
Danke für die ausführliche Erklärung!
Hallo Herr Rätze,
die Rechtslage wurde sehr gut erklärt.
Vielen Dank
Simon
Danke!
habe eine kündigungsfrist von 14 tagen, wenn ich z.b. am 23.12.16 eine kündigung schreibe bis 7.1.16 liege ich somit fristgerecht? da feiertage dazwischen sind,also die zähle ich qusi nicht mit oder? gruss Angela
Feiertage, die innerhalt der Frist liegen, werden ganz normal mitgezählt. Lediglich, wenn das Fristende auf einen Feiertag fällt, endet die Frist am darauf folgenden Werktag.
habe am 17.12.16 bestellt falsch die 14 tage sind am 31 also samstag rum und sonntag der 1.1 ist feiertag habe heute am eine geschrieben ist diese gültig oder nicht
Vielen Dank für diesen Überblick! Ich finde die Regelungen in diesem Fall zwar relativ klar verständlich, gerade solche Details verliert man im Alltag aber schnell einmal aus den Augen, da ist eine kompakte und klare Übersicht wie diese viel wert!
Hallo,
Ich habe meine Bestellung am 17.12.21 erhalten. 14 Tage Wiederrufsrecht wäre dann Samstag der 1.1.22 der dann aber wegen Feiertag und Sonntag auf den Montag den 3.1.22 fallen, oder sehe ich das falsch?
Liebe grüße
Ich habe am 31. Mai online eine Kaffeemaschine bestellt und am 18. Juni den Widerruf per E-Mail eingereicht. Dieser wird nun allerdings nicht akzeptiert, da anscheinend zu spät eingegangen. Ich habe den Artikel jedoch so verstanden, dass der Wideruf meinerseits noch fristgerecht war. Danke für ein Feedback.
Yvonne,
ich denke Du hättest Deinen Widerruf bis spätestens 14. Juni abgeben müssen.
Genau an dem selben Wochentag (Mittwoch), wie du deine Bestellung getätigt hast.
M.E. hast du sie leider 4 Tage zu spät eingereicht…
Lieber Martin Rätze,
vielen Dank für die klare und äusserst hilfeiche Seite !!
.*•..¸ƸӜƷ .•ƸӜƷ .✰ƸӜƷ .¸ƸӜƷ .✰ •`*
Vielen Dank. Der Artikel hat mir weitergeholfen.
Hallo Herr Rätze
Vielen Dank für den gut verständlichen Artikel. Was mir noch nicht klar ist, ab wann beginnt das Widerrufsrechts wenn der bestellte Artikel z.B. erst nach einer Woche bei der Post abgeholt wurde?
Mit freundlichen Grüßen
Alexandra B.
Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware. In dem Beispiel also, wenn die Ware bei der Post abgeholt wurde.
Guten Tag Herr Rätze,
kann man ein Widerrufsrecht auch in Anspruch nehmen, wenn der Artikel sofort bei Bestellung über Paypal bezahlt wurde und man ihn innerhalb der 14 Tage erhalten hat ?
Wenn ja, an wen richte ich den Widerspruch ? Verkäufer in England, Sendung kam aus Deutschland.
Sende ich dann den Artikel zusammen mit dem Widerspruch ? Es handelt sich um einen Ebay Kauf . Der Verkäufer akzeptiert keine Rücksendung.
Mit freundlichen Grüßen
Elke G
Das Widerrufsrecht gilt immer beim Online-Einkauf, es sei denn, der Artikel fällt unter eine der gesetzlichen Ausnahmen. Der Widerruf ist immer an den Verkäufer zu senden.
Guten Tag Herr Rätze,
Vielen Dank für Ihren Artikel. Was Waren angeht helfen mir diese Informationen wirklich weiter.
Nun habe ich aber einen Fall, welcher keinen konkreten Gegenstand als Bezug hat, sondern es geht um den Abschluss einen Vertrages: Am Samstag den 20.01. habe ich einen Antrag auf einen DSL-Vertrag bei einem bekannten Provider über einen Vermittler abgeschlossen. Dass der Antrag weitergeleitet wurde mir am folgenden Tag mitgeteilt, ebenso am selben Tag seitens des Providers dass dieser angekommen ist und bewilligt wurde. Derzeit wird nach einem Techniker-Termin für die Freischaltung gesucht, ein konkretes Datum ist bisher nicht bekannt. Der Vertrag beinhaltet einen Router, welcher IM REGELFALL vor der Freischaltung der Leitung beim Kunden eintrifft.
Wann würde in diesem Fall die Widerufsfrist beginnen? Da der Router ohne Leitung nicht funktioniert oder zumindest nicht vollumfänglich getestet werden kann, und die Leitung ohne Router ebenso wenig, würde ich meinen sobald beides zutrifft, sprich wenn die Leitung vor dem Erhalt des Routers freigeschaltet wird, mit dem Erhalt des Routers bzw. umgekehrt.
Der Fall ist übrigens real, jedoch beabsichtige ich möglichst nicht vom Widerufsrecht Gebrauch zu machen. Ich möchte mich lediglich absichern.
Vielen Dank schon mal an dieser Stelle.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph
Bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit Vertragsschluss.
Guten Tag Herr Rätze,
danke für diesen informativen Artikel. Wie verhält es sich aber mit der Rücksendung? Gelten hier die gleichen Regeln, also dass der Tag des Widerrufs nicht mitgezählt wird?
In der Praxis handhaben große Versandhäusern es so, weiterhin den Widerruf durch einfache Rücksendung ohne schriftlichen Widerruf zulassen. Ich widerrufe zur Sicherheit stets schriftlich per E-Mail. Dies wird mir auch bestätigt, mit dem Hinweis, dass die Rücksendung als Widerruf ausreiche. Jedoch erhalte ich trotzdem regelmäßig Mahnungen, sobald die Widerrufsfrist abgelaufen ist. Man hat doch aber AB dem Widerruf nochmal 14 Tage Zeit zur Rücksendung, wenn ich das richtig verstehe?
Bsp: Wenn in der Widerrufsbelehrung steht: “Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.”
Wenn sowohl Widerruf per E-Mail und Widerrufsbestätigung des Händlers am Die. 20.02. (kein Schaltjahr) erfolgen, endet die Rücksendefrist dann am Mi. 07.03. oder schon am 06.03.? Denn auf den Webseiten der Verbraucherzentralen wird angegeben, sie ende am selben Tag wie der Widerruf, nur zwei Wochen später.
Bislang konnte ich das stets mit den Händlern klären, aber ich habe Bedenken, dass die fehlerhafte Auslegung durch die Händler zu einer schlechten Bonitätsbewertung führen könnte.
Danke für Ihre Antwort!
Freundliche Grüße
Anja E.
Kommt doch drauf an, wann sie geliefert wurde! Wenn sie am 04.04. geliefert wurde war es fristgerecht, da der 4. nicht mitzæhlt.
Hallo,
ich habe mir letztes Jahr einen DSL-Vertag aufschwatzen lassen, der gestern erst begann. Gilt da mein Widerrufsrecht auch noch? Denn ich habe bis vorgestern noch keine Leistung erhalten.
Dankesehr.
Bei Dienstleistungen (wie DSL) beginnt die Widerrufsfrist bereits mit Vertragsschluss zu laufen.
Gilt das auch, wenn der Widerruf per E-Mail abgesendet wird?
Das Senden von E-Mails ist im Gegensatz zur Versendung von Briefen ja auch an Feiertagen möglich.
Für die Fristberechnung (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG001802377) spielt die Form der Erklärung keine Rolle
Guten Tag,
eine Kurze Frage zur Rücksendefrist nach einem bereits erfolgtem Widerruf.
“Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie Ihren Vertragspartner über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an ihn zurückzusenden oder zu übergeben.”
Wird bei einem Widerruf der Tag des Widerrufs mitgezählt, oder wird bei der Berechnung der Rücksendefrist der Tag der Absendung des Widerrufs nicht mitgerechnet?
Beispiel:
– Widerruf am 17. Februar per E-Mail übermittelt
– Rücksendefrist: Ist der erste Tag der 14 Tage Rücksendefrist der 17. oder 18. Februar?
Mit freundlichen Grüßen
Michael
Das regelt § 187 BGB https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__187.html
Wenn ich es richtig verstehe, verlängert sich die Wiederrufsfrist nur dann, wenn der Feiertag auf den letzten Tag der grundsätzlichen Frist fällt? Oder darf man auch die Feiertage, die sich mittendrin befinden abziehen bzw. am Ende dazu rechnen? Angenommen Lieferung am 31.03.20, grundsätzlich endet die Frist am 15.04… 10. und 13.04. sind aber gesetzliche Feiertage.
Richtig, es geht nur um Feiertage am Fristende, nicht die mittendrin
Wie weise ich denn nach, dass ich mein Paket vom Nachbarn nicht am selben Liefertag erhalten habe, weil er nicht da war?
Beste Grüße
Guten Tag,
Wie sieht denn es mit freiwilligen Widerrufsfristen aus?
Wenn es zb eine freiwillige, 30-tägige Widerrufsfrist gibt und der letzte Tag auf ein Wochenende fällt, zählt dann auch erst der nächste Arbeitstag, oder ist nach dem 30ten Tag schluss, egal obe es ein Wochenende oder Feiertag ist?
Da es freiwillig ist, kann man es so oder so definieren. Wenn es anders als die gesetzliche Regelung sein soll, ist es nur schwieriger, es transparent zu formulieren
Vielen Dank für die Antwort!
Also mit anderen Worten gibt es keinen Gesetzestext, in dem etwas fomuliert ist wie: Wenn eine Frist gesetzt ist, fällt es unter die und die richtlinien, szs als etwas dem “Frist sein”-eigenes, ob freiwillig oder nicht. Das war meine Überlegung. Vielen Dank nochmal im voraus!
Ich finde nirgends einen Hinweis darauf, ób Schreiben eines Forderungsmanagements vom 1. Mai, also Maifeiertag, Gültigkeit haben. Weiß jemand, wo ich so etwas finde?
Hallo,
mein Problem besteht darin, ich habe einen Vertrag für Strom am 4.09.2019 bekommen, da aber die beworbenen Tarife erheblich von den vertraglichen Forderugen abwichen, habe ich am 17.09.2019 dem Vertrag widersprochen per E-mail mit Protokoll. Wird hier der 04. 09. auch in diesem Fall nicht mitgezählt? Wie dem auch sei, wenn man zurück rechnet wäre es immer noch rechtzeitig mit dem 17. 09. also dem 14zehnten Tag 17:45 oder?
Meine späte Reaktion rührt daher eines Prividerwechsels da der Provider seine versprochene Anschaltzeit nicht eingehalten hat. Das dürfte aber wohl irrrelevant sein.
Ja, siehe auch hier https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/probleme-mit-vertraegen-und-rechnungen/widerruf-von-strom-oder-gasvertrag-so-gehts-11665
Endlich! Habe mich das schon so lange gefragt aber nirgends im Internet eine verständliche Antwort gefunden.. bis jetzt.
Vielen lieben Dank!