Die EU Kommission ist stets bemüht, den EU Binnenmarkt zu stärken und den innereuropäischen Handel zu fördern. Wie kürzlich im Blog berichtet, hat die Kommission Pläne zur Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems beim grenzüberschreitenden Handel vorgestellt. In der Realität gibt es derzeit jedoch noch Barrieren für den grenzüberschreitenden Handel. Uns interessiert Ihre Perspektive: Welche Schwierigkeiten begegnen Ihnen bei der Internationalisierung?
Gut informiert sein
Dass beim Online-Handel innerhalb der EU nicht nur deutsches Recht beachtet werden muss, sondern Händler sich auch mit Regelungen der anderen Mitgliedstaaten vertraut machen müssen, ist bekannt. Internationales Online-Recht ist jedoch manchmal nicht so transparent und verständlich, wie es sein sollte. Aus diesem Grund berichten wir seit April diesen Jahres über rechtliche Besonderheiten, wichtige Urteile und Marktgegebenheiten in Polen, Spanien, Italien, UK und Frankreich. Doch der internationale Cross-Border-Handel entwickelt sich stetig weiter und so werden Online-Händler häufig mit neuen rechtlichen Fragstellungen konfrontiert – Sie auch?
Nutzen Sie Ihre Chance
Ihre Fragen sind gefragt. Nutzen Sie die Möglichkeit persönlich nachzuhaken – direkt bei den Rechtsexperten: Sie hält etwas davon ab, sich auf andere EU Staaten auszurichten? Sie stehen vor großen Herausforderungen bei der Internationalisierung Ihres Shops und wissen nicht weiter? Ihnen bereiten bestimmte rechtliche Themen besondere Schwierigkeiten? Sie möchten über manche Rechtsgebiete in anderen europäischen Ländern mehr erfahren? Wir wollen es genau wissen – Welche Themen in Hinblick auf den internationalen E-Commerce interessieren Sie besonders und worauf möchten Sie eine Antwort?
Ihre Fragen – Unsere Antworten
Stellen Sie uns Ihre Fragen bis zum 16. Januar 2017 als Kommentar zu diesem Beitrag oder schicken Sie uns eine E-Mail an themen@shopbetreiberblog.de. Die Antworten werden wir im neuen Jahr hier auf unserem Blog beantworten. Wir freuen uns auf zahlreiche Fragen und interessante Themen für das neue Jahr.
Wie verteidige ich meine Eigenmarken bei Amazon US, ohne arm zu werden?
Wie komme ich als deutsche Firma an ein US Bankkonto, auf das meine US Kunden einzahlen können? Hier scheinen die US Banken hohe rechtliche Hürden zu haben.
Hallo Frau Aricatt,
über den trusted-shops-Blog bin ich zu Ihnen gelangt.
Gerne nehme ich die Gelegenheit wahr und berichte Ihnen über unsere Schwierigkeiten international zu handeln.
Da wir überwiegend technisches Spielzeug (RC-Modelle) verkaufen sind wir mit dem ElektroG2 konfrontiert. Nicht nur komplizierte elektrische/elektronische Geräte fallen unter diesem Gesetz sondern auch jeder Teddybär der brummt (denn wenn er brummt, fließt Strom) und wird so irgendwann zu Elektro-Müll. Das nur um die Ausmaße darzustellen.
Wir haben uns bei der Ear registriert und dürfen somit, die von uns selbst eingeführten Artikel, innerhalb Deutschlands verkaufen.
In den EU-Staaten, und zwar in jedem Staat indem wir verkaufen wollen, müssen wir eine ähnliche Anmeldung vollziehen. In etlichen ist es selbst nicht möglich, da Repräsentanten gesetzlich vorgeschrieben sind. In den übrigen Staaten ist aus sprachlichen Gründen ebenfalls eine Hürde eingebaut.
Die Lobbyisten der Entsorgungs-Agenturen haben ganze Arbeit geleistet. Auf Anfrage was die Dienste einer Entsorgungsagentur kosten, nannte man uns 5-stellige Zahlen. Das billigste Angebot lag bei 17.000,-€ und es ging hoch bis 40.000,-€, wohl bemerkt für 13 (!!!) Staaten.
Darüber hinaus: die Preisstruktur von einmaligen/monatlichen Gebühren machen es uns unmöglich unsere VK-Preise sicher zu kalkulieren. Selbst wenn es gelingen würde, wären unsere Preise völlig daneben, völlig außerhalb der Konkurrenz.
Ich selbst habe bei der EU Kommission in Brüssel angeregt ein zentrales Register einzurichten, aber es passiert nix, rein gar nichts (s. oben: Lobbyisten).
Wir sind nicht gegen eine Beteiligung der Entsorgung, diese kann man aber völlig anders gestalten: simpel, übersichtlich und gerecht.
Und davon sind wir weit entfernt.
Uns entgeht durch diese Gesetzgebung ca. die Hälfte unserer Einnahmen verloren.
Wir sind mit einem eigenen Shop und auf einigen anderen Plattformen, wie Ebay, unterwegs, zählen uns aber zu den kleineren Händlern, da wir uns auf spezielle Produkte konzentriert haben.
Brauchen Sie weitere Infos, dann können wir auch gerne telefonieren.
Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Wegerich
Als kleiner Händler hat die Elektroschrottrichtlinie dazu geführt, dass wir uns aus dem EU-Ausland zurückziehen mussten. Wer einmal im Jahr ein Gerät nach Griechenland oder Litauen verkauft, kann sich dort nicht registrieren bzw. über eine deutsche Firma die monatlichen Meldungen finanzieren.
Für uns ist es schade, dass wir dadurch etwas weniger verkaufen, und für die Kunden in anderen Ländern ist es schade, dass sie gewisse Teile nicht mehr bestellen können. Ist das so im Sinne der europäischen Idee?