Vergangene Woche war der sog. Black Friday, viele Unternehmen lockten Kunden mit hohen Rabatten. Nennen durfte man die Aktion aber so nicht. Denn ein Geflecht aus dubiosen Firmen und der Kanzlei Hogertz aus Berlin machten mit der Marke Kasse. Grund: Der Begriff Black Friday ist markenrechtlich geschützt.
Der Black Friday gilt in den USA als einer der umsatzstärksten Tage. Auch für die Kanzlei Hogertz LLP aus Berlin dürfte sich dieser Tag lohnen. Denn diese Kanzlei vertritt die Inhaberin der Markenrechte an dem Begriff Black Friday und mahnt ab, wie sueddeutsche.de berichtet.
Abmahnung wegen Black Friday
Hintergrund: Seit dem Jahr 2013 ist der Begriff Black Friday beim Deutschen Patent- und Markenamt als Marke registriert. Das bedeutet, die Inhaberin dieser Marke hat das alleine Nutzungsrecht an diesem Begriff.
Markeninhaberin ist ein Unternehmen aus Hong Kong. Aber auch ein deutsche Unternehmen, die Black Friday GmbH, profitiert: Sie ist Lizenzinhaberin – und betreibt ein Portal, auf dem Händler ihre Produkte anbieten können. Abmahnung als Werbung sozusagen. Das Portal nennen wir hier mit Absicht nicht, weil wir nicht Werbung für derartige Geschäftspraktiken betreiben wollen.
In den Abmahnungen wird zur Unterlassung der Markennutzung aufgefordert, als Vertragsstrafe in der Unterlassungserklärung werden wohl bis zu 10.000 Euro verlangt. Hinzu kommen Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert bis zu 100.000 Euro, also knapp 2.400 Euro Anwaltskosten.
Löschungsanträge gestellt
Beim Deutschen Patent- und Markenamt sind derzeit mehrere Löschungsanträge gegen die Marke gestellt. Wann das Amt darüber entscheidet, kann aber noch nicht gesagt werden.
Händler sollten daher auf die Verwendung der Marke Black Friday verzichten, wollen sie Abmahnungen vermeiden. Sollten Sie wegen der Verwendung dieses Begriffes abgemahnt werden, ist dringend zu empfehlen, sich rechtlich beraten zu lassen.
Denn auch wenn Löschungsanträge gestellt sind: Die Inhaberin kann weiter aus ihren Markenrechten vorgehen, der Löschungsantrag gegen die Marke Black Friday ändert daran nicht.
Dubioses Firmengeflecht
Focus online hat jetzt in einem sehr lesenswerten Artikel das dubioses Geflecht zwischen verschiedenen Akteuren in der Sache offenbart.
Ein besonderes Detail an der Sache: Abmahnanwalt Hogertz beantragte selbst schon die Löschung der Marke Black Friday. Er war aber auch der Anwalt, der die Übertragung der Markenrechte von einer Immobilienfirma in NRW auf die dubiose Firma in Fernost betreute.
Haftet die Kanzlei Hogertz?
Die Kanzlei Hogertz soll fleißig Abmahnungen wegen Verwendung der Marke Black Friday ausgesprochen haben. Bei dem nun aufgedeckten Geflecht kann schnell der Eindruck entstehen, dass die Abmahnungen rechtsmissbräuchlich sind.
Die Hürde des Rechtsmissbrauchs ist im Markenrecht schwieriger zu überschreiten als im Wettbewerbsrecht.
Sollte sich das aber tatsächlich herausstellen, hätten Abgemahnte einen Schadenersatzanspruch gegen den eigentlichen Abmahner – also entweder die Holding in Fernost oder die GmbH aus Österreich – je nachdem, wer die Abmahnung tatsächlich ausgesprochen hat.
Aber Klagen im Ausland sind aufwendig und führen oft nicht zum Ziel. Deswegen sollte jeder in einem solchen Fall prüfen lassen, ob man nicht die abmahnende Kanzlei direkt in Anspruch nehmen kann. Es gibt bereits zahlreiche Beispiele, in denen Abmahnanwälte am Ende die Zeche zahlen mussten. Und das ist auch gut und richtig so!
Fazit
Viele Begriffe sind rechtlich geschützt, ohne dass man davon Kenntnis hat. Markenrecherchen sind aufwendig, aber notwendig. Gerade bei mittlerweile so gängigen Begriffen wie Black Friday stehen die Chancen aber gut, dass die Löschungsanträge Erfolg haben und das Vorgehen der Markeninhaberin und der Abmahnanwälte von Hogertz LLP. gestoppt wird. (mr)
[hubspotform whitepaper=”true” title=”Studien-Ergebnisse herunterladen: Abmahnungen im Online-Handel 2016″ image_path=”” image_text=”Abmahnungen im Online-Handel sind noch immer ein großes Problem. Und es hat sich verschärt: Im letzten Jahr wurde mehr abgemahnt und Abmahnungen wurden teurer. Das hat unsere Studie ergeben. Laden Sie sich jetzt die Ergebnisse im Detail herunter.” copy_text=”” portal_id=”603347″ form_id=”15581791-f9ae-42db-8e70-a30313d87dee” css=””]
Bildnachweis: Sebastian Duda/shutterstock.com
bin mal gespannt wann sich die ersten konzerne oster,pfingsten und weihnachten schuetzen lassen.
Das geht zum Glück nicht 🙂
Ich hatte mal darüber nachgedacht, mir “B.” schützen zu lassen. Dann kann ich jeden Abmahnen, der “z.B.” schreibt.
Auch wenn solche Abmahnwellen für gängige Schlagworte dubios sind und im Zweifel dazu dienen Geld zu machen, kann ich das Fazit nicht teilen!
“Viele Begriffe sind rechtlich geschützt, ohne dass man davon Kenntnis hat. Markenrecherchen sind aufwendig.”
Sorry, Nichtwissen ist kein Argument. Jeder der sich im geschäftlichen Verkehr befindet ist dazu verpflichtet sich zu informieren, insbesondere bei der Nutzung von Marken. Ich verstehe auch nicht, warum dieses Thema immer verkomliziert wird. Das Betreiben eines Online-Shops ist technisch aus meiner Sicht weitaus schwieriger.
Der Rat müsste doch sein, wenn Sie unsicher sind, dann suchen Sie zunächst in den kostenlosen Datenbeständen der Ämter z.B. unter dpma.de oder euipo.eu. Dann würde man black friday innerhalb von ca. 1 Min finden.
Ich habe ein “, aber notwendig” ergänzt.
Bei Wortmarken haben Sie Recht, die kann man schnell finden. Designs oder Bildmarken dagegen sind schwerer.
Habt ihr euch nicht einmal überlegt, ob ihr mit dieser ganzen Markenthematik nicht einfach einen großen webeschmäh aufgesessen seid??
Viele Bekannte haben mit Black Friday letzte Woche geworben und niemand von denen ist belangt oder auch nur kontaktiert worden.
Die haben sich wahrscheinlich eine Hand voll rausgepickt, denen sie eine Abmahnung geschickt haben und dann den Medien rübergeschoben. Aber alle Medien berichten darüber! Da gibt es ja so einen Audruck dafür: Attention by drama, oder so ähnlich.
Das muss man einmal schaffen, so in alle Medien zu kommen. Mal darüber nachgedacht. Und mit jedem weiteren Artikel werden die noch zusätzlich unterstützt!
In einem Podcast haben wir mit Rechtsanwältin Eva Dzepina die Problematiik durchgekaut. Als Fazit sind die rechtlichen Möglichkeiten relativ simpel. Für Anmelder die eine großartige Idee hinter einem “glatt beschreibenden Begriff” vermuten geht der Schuss erfahrungsgemäß schnell nach hinten los.
Link zum Podcast Beitrag:
https://www.infobroker.de/podcast/2016/11/23/black-friday-und-das-markenrecht-welche-auswirkungen-beschreibende-marke-haben-koennen/
oder als YouTube
https://www.youtube.com/watch?v=vslzB7dwUhs
Ein Löschungsantrag für eine DE Marke ist recht kostengünstig bei 150,- EUR. Vielleicht findet sich mal eine Initiative die “allgemeine Begriffe” die es tatsächlich zur Marke geschafft haben, mit einem Löschungsantrag zu erfreuen.
So trivial ist das markenrechtlich gar nicht. Die Frage, wann ein Begriff vom Verkehr als glatt beschreibend an gesehen wird ist nämlich bereits nicht ganz einfach und ohne
Ich betreue Mandanten im Markenrecht seit 2005 und erhlich habe ich nur in den seltesten Fällen erlebt, dass ein Löschungsantrag ggü einer deutschen Marke, im Markenrecht der EU sind die Regelungen anders zur Frage der Aussetzung eines Verfahrens, im Ergebnis verhindert hätte, dass eine negative Entscheidung getroffen worden wäre.
Die Gerichte gehen nämlich bei einer eingetragenen Marke grundsätzlich mal vom Bestand dieser Marke aus! Es besteht auch keine Pflicht des Gerichts bei DE Marken, ein Verfahren auszusetzen, wenn ein Nichtigkeitsantrag gestellt wird. Es gibt also keinen Automatismus.
Insbesondere wenn man eine Abmahnung auf dem Tisch hat – selbst bei einem Gegenstandswert von 50.000 € der im Markenrecht eher niedrig als hoch bemessen ist – sollte man da sehr vorsichtig mit umgehen, da man ggf. die gesamten Kosten vorfinanzieren muss. Zudem dauern Nichtigkeitsverfahren locker mal über 1 – 2 Jahre, da hat man die Eilverfahren längst durch alle Instanzen gejagt mit einem Kostenrisiko, dass jenseits der 20.000,00 € liegt, in der Hoffnung, dass die Marke dann irgendwann gelöscht wird.
Ehrlich da braucht man als Shopbetreiber schon einen ziemlich langen Atem und ein gut laufendes Geschäft und einen Anwalt, der über alle Eventualitäten aufgeklärt hat. Und dann ist immer noch nicht gesagt, ob das Amt auch der Löschung statt gibt.