Beim Kauf bestimmter Produktgruppen greift das Widerrufsrecht für den Verbraucher nicht. So z.B. bei versiegelten Produkten, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind. Hierunter fallen allerdings keine Matratzen, hat das LG Berlin jetzt festgestellt.
Die Verbraucherzentrale Brandburg mahnte einen Kaffeefahrtbetreiber ab, weil dieser dem Verbraucher das Widerrufsrecht verweigerte, wenn der Verbraucher Matratzen kaufte.
Der Fall spielte zwar nicht online, das spielt für die Ausnahmen vom Widerrufsrecht aber keine Rolle, weil diese identisch sind.
In der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale heißt es dazu außerdem:
“[D]ie RSC Aktiv & Vital GmbH schloss in ihrer auf dem Kaufvertrag abgedruckten Widerrufsbelehrung die Rückgabe von reduzierten, geöffneten oder benutzten Waren ausdrücklich aus.”
Matratzen sind keine Hygieneartikel
Letztlich musste das LG Berlin (Urt. v. 3.8.2016, 15 O 54/16) über den Fall entscheiden.
Zunächst entschied das Gericht, dass die von dem Unternehmen gemachte Einschränkung des Widerrufsrechtes unzulässig sei, weil das Gesetz eine solche Einschränkung nicht vorsehe.
Weiter aus der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale:
“Zudem stellten die Richter klar: Es gibt zwar Verträge über Waren, die laut Gesetz aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nach dem Entfernen der Versiegelung nicht mehr widerrufen werden können. Dazu können Kosmetika, Windeln und bestimmte medizinische Produkte gehören. Der Kaffeefahrtveranstalter hatte vor Gericht unter anderem argumentiert, dass Matratzen zu diesen Artikeln gehören würden und dass sein Vorgehen daher zulässig sei.
Doch nach Ansicht der Richter zählten Matratzen eher nicht zu dieser Warengruppe.
Außerdem hätte keine Versiegelung in Sinne des Gesetzes vorgelegen, weil eine bloße Verpackung keine Versiegelung darstelle. Denn eine solche müsse eindeutig als Versiegelung erkennbar sein. Zudem: “Wenn ein Kunde bei bestimmten Produkten nach Siegelbruch sein Widerrufsrecht verliert, muss der Händler dazu deutlich informieren”, erklärt Fischer-Volk.”
Das Urteil liegt uns aktuell noch nicht im Volltext vor, wir bemühen uns aber darum. Sobald uns die vollständigen Urteilsgründe vorliegen, werden wir diese genauer analysieren und Ihnen hier vorstellen.
Zwei Nächte Testschlafen in Ordnung
Bereits das AG Köln (U. v. 4.4.2012, 119 C 462/11 – rechtskräftig) und das AG Bremen (Urt. v. 15.4.2016, 7 C 273/15) mussten sich mit der Frage beschäftigen, ob und wie lange der Verbraucher Matratzen testen darf, ohne dass er hierfür Wertersatz leisten muss. Beide Gerichte entschieden, dass das Probeschlafen von zwei Nächten nicht zu der Verpflichtung führt, Wertersatz zu leisten.
Fazit
Dass eine Matratze nicht zu den “Hygieneartikeln” im Sinne der Ausnahme gehört, ist korrekt, man kann dies aber auch anders sehen. So ist die EU-Kommission in ihrem Leitfaden zur Verbraucherrechterichtlinie der Auffassung, dass Auflagematratzen unter diese Produktgruppe zählen und damit das Widerrufsrecht bei entsprechender Versiegelung und dem Siegelbruch ausgeschlossen ist. Allerdings ist hier eher dem LG Berlin zuzustimmen, dass Matratzen gerade nicht dazu zählen. Würden Matratzen derartige Produkte darstellen, müssten in Hotels nach jedem Gast die Matratzen ausgetauscht werden. (mr)
[hubspotform whitepaper=”true” title=”Gratis Whitepaper-Download ‘Ausnahmen vom Widerrufsrecht'” image_path=”” image_text=”Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind sehr abstrakt im Gesetz formuliert. Die Rechtsprechung hat sich aber bereits mit mehreren Fällen beschäftigt, die wir übersichtlich für Sie zusammengestellt haben, damit Sie sicher mit Retouren umgehen können.” copy_text=”” portal_id=”603347″ form_id=”154f09d0-9036-4000-96e1-5db59cfd91da” css=””]
Bildnachweis: Piotr Adamowicz/shutterstock.com
Die Sache mit den Hotels ist richtig. Jeder legt sich auf eine Matratze, die von vielen anderen auch schon genutzt wurde. Eine neu gekaufte Matratze wird aber nur als mängelfrei angesehen, wenn keine Gebrauchsspuren zu sehen sind. Oder anders ausgedrückt: Eine retounierte Matratze, auf der schon einmal jemand ohne Hygienefolie geschlafen hat, verliert eindeutig und real an Wert. Sie ist nicht mehr zum Normalpreis zu verkaufen.
Ziel der Rückgabe bei Fernabsatzgeschäften ist ja, dass der Verbraucher die erhaltene Ware prüfen kann, wie er das auch im Ladengeschäft machen könnte. In welchem Matratzengeschäft kann man 2 Nächte auf der Matratze schlafen?
Der Vergleich mit dem Ladengeschäft hinkt schon immer. Zum einen kennt das Gesetz diesen Vergleich nicht. Zum anderen ist immer die Frage, welches Ladengeschäft gemeint ist. Und natürlich kann man auch beim stationären Kauf Matratzen testen, teilweise wesentlich länger als 2 Nächte, z.B. wenn man eine Matratze bei IKEA kauft.
Frage mich natürlich an der Stelle, warum viele (sehr viele) Online-Shops und auch stationäre Shops ihren Kunden Probeschlafen zwischen 30 und 100 Tagen anbieten!?
Und warum soll ich eine Matratze auf der z.B. 2 Tage mal geschlafen wurde und bei der keinerlei Gebrauchsspuren festzustellen sind, nicht nach entsprechender Aufbereitung wieder als neu und mängelfrei verkaufen.
Wenn nach einer solchen Rückgabe Gebrauchspuren vorhanden sind, dann heißt das Thema Wertersatz, den ich dann vom Kunden ggfls. verlangen kann.
Wer möchte schon gerne eine benutzte Matratze kaufen? Wir bieten trotzdem 100 Tage Probeschlafen. Und stationär bei uns in der Filiale funktioniert das mit Probeschlafen auch sehr gut. Auch mehr als 2 Tage. In dem wir dem Kunden die Matratze vorbeibringen und Er darauf schlafen kann. Manchmal auch 1-2 Wochen. Zum einen weil wir überzeugt von unserem Sortiment sind und zum anderen, weil es mittlerweile einfach zum Kundenservice dazu gehört und der Kunde es auch erwartet. Den Verlust muss man halt mittlerweile in Kauf nehmen, wenn man als Bettenfachgeschäft und Online-Shop Service bieten möchte!
Hallo,
auf jeden Fall ein interessanter Artikel!
Es stimmt, heutzutage gehört das Probeliegen einfach zum Service dazu.
Man kann nur hoffen, dass 100 Tage Probeschlafen nicht ausgenutzt werden…
LG, Yvonne
Probeschlafen gehört sicherlich zum Service eines guten Geschäftes dazu. Der rechtliche Aspekt ist trotzdem sehr interessant. Danke für den Artikel. Aber auch bei spezielleren Anschaffungen wie Gesundheitsmatratzen, die schon ein medizinisches Produkt gegen Rückenschmerzen darstellen müssen ausprobiert und angepasst werden.
Ich habe am 3.6.17 eine Matratze für 349,00 Euro bezahlt aber noch nicht abgeholt.
Nun möchte ich vom Kauf zurücktreten und mein Geld zurückfordern.Geht das ?
Gibt es hierdrauf auch eine verbindliche Antwort? ich stehe vor dem gleich Problem.
Habe ein neues Bett mit matzratze im Möbelhaus gekauft. Nach 3 Wochen fragte ich , ob ich die Matratze tauschen kann, weil sie viel zu warm ist. Der Verkäufer lehnte dies aus hygienischen Gründen ab.
Was kann ich tun? Gibt es vielleicht den Bezug extra?
Hallo Marion,
wenn Sie die Matratze in einem stationären Geschäft gekauft haben, können Sie da gar nichts machen, sofern die Matratze keinen Mangel hat.
Aber auch online gekaufte Produkte könnten Sie nach 3 Wochen nicht widerrufen, da die Frist hierfür 2 Wochen beträgt.
Hallo,
ich habe eine Matratze gekauft in einem Möbelhaus, welcher bei Lieferung beschädigt und total verschmutzt war. Sogar unter dem Bezug war diese verdreckt und beschädigt. Als ich die Matratze im Möbelhaus zurückgeben wollte und somit den Kaufvertrag widerrufen wollte, sagte man mir das dies nicht möglich sei. Man hätte 2x die Möglichkeit nachzubessern, also eine neue Matratze zu im Austausch zu liefern. Ich möchte jedoch diese Matratze nicht mehr, sondern das Geld zurück. Habe ich da eine Chance?
Im stationären Handel gibt es kein Widerrufsrecht. Hier haben Sie “nur” die Möglichkeit, Gewährleistungsrechte geltend zu machen.
Habe einen Topper gekauft,weil meine Matraze zu hart ist.1Nacht darauf geschlafen.bringt nichts
Wollte sie im im dänischen Bettenlager zurück bringen.
Sie nehmen Die nicht zurück,diese gehören zu Hygienartikel und sind von der Rückgabe aus geschlossen.
Stimmt das?
Nach der deutschen Rechtsprechung: Nein, kein Hygieneartikel. So wird wahrscheinlich bald auch der EuGH entscheiden: http://curia.europa.eu/juris/document/document_print.jsf;jsessionid=49184381591BA6D6BC378BB22E4056C1?docid=209358&text=&dir=&doclang=DE&part=1&occ=first&mode=DOC&pageIndex=0&cid=3044520
Sehr interessanter Blogbeitrag zu dem Thema, was sich durchaus schwierig gestaltet. Wer eine neue Matratze kauft sollte sich am besten vorher informieren ob diese wieder zurückgegeben werden kann, wenn der Schlaf darauf nicht sehr erholsam ist. Neue Schlafsysteme sind immer etwas schwierig, im Laden kann sich zwar kurz drauf gelegt werden aber diese Momentaufnahme ist nicht sehr aussagekräftig.