Seit dem. 8 September ist der Online-Verkauf von Tabakerzeugnissen sowie E-Zigaretten und nikotinhaltigen Liquids in Polen verboten. Der Handel mit E-Zigaretten und entsprechenden Nachfüllbehältern wurde dem Handel mit Tabakprodukten gleichgestellt.
Im stationären Handel können diese Produkte nur an Personen über 18 Jahren verkauft werden. In öffentlichen Bereichen gilt jetzt das Rauchverbot auch für E-Zigaretten.
Grund für diese Änderungen ist die Novellierung des Gesetzes über den Schutz der Gesundheit vor Folgen des Konsums von Tabak und Tabakerzeugnissen (PL: Ustawa o ochronie zdrowia przed nastepstwami uzywania tytoniu i wyrobow tytoniowych). Mit diesem Gesetz hat der polnische Gesetzgeber die EU-Richtlinie für Tabakerzeugnisse (2014/40/EU) umgesetzt.
Die EU-Tabakrichtlinie
Die Richtlinie bringt viele Neuerungen mit. So ist z.B. der Verkauf von Zigaretten und Drehtabak mit charakteristischen Aromen verboten. Dazu muss sich die Tabakindustrie mit den sogenannten „Schockfotos“ abfinden. Auf den Verpackungen von Tabak und ähnlichen Produkten müssen gesundheitsrelevante Warnhinweise und teilweise explizite Fotos von typischen durch Tabakkonsum verursachten Krankheiten abgedruckt werden. Diese müssen zumindest 65 % der Vorder- und Rückseite von Zigaretten- und Drehtabakverpackungen bedecken.
Außerdem muss die Tabakindustrie den Mitgliedstaaten genaue Berichte über die in den Tabakerzeugnissen verwendeten Inhaltsstoffe vorlegen, vor allem für Zigaretten und Drehtabak. Des Weiteren müssen die Hersteller neuartige Tabakprodukten melden, bevor sie auf den EU-Markt gebracht werden.
Verkaufs- und Werbeverbote
Mit der EU-Tabakrichtlinie haben auch alle Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, Internetverkäufe von Tabak und Tabakerzeugnissen zu verbieten.
Von dieser Möglichkeit hat Polen Gebrauch gemacht. Art. 7 f des polnischen Gesetzes über den Schutz der Gesundheit vor Folgen des Konsums von Tabak und Tabakerzeugnissen verbietet sowohl den inländischen als auch den grenzüberschreitenden Fernabsatzverkauf von Tabakerzeugnissen sowie E-Zigaretten und Nachfüllbehältern für elektronische Zigaretten.
Verboten wurde nicht nur der Verkauf, sondern auch jegliche Art der Werbung in Fernsehen, Hörfunk und Internet sowie in der Presse und anderen gedruckten Veröffentlichungen.
Dieses Verbot gilt nicht nur für polnische Händler, die innerhalb Polens verkaufen. Vielmehr gilt das Verbot auch für ausländische Online-Händler, die ihre E-Zigaretten oder Liquids nach Polen verkaufen wollen.
Über die Rechtslage in Deutschland können Sie sich in diesem Beitrag informieren.
Sanktionen in Polen
Verstöße gegen das novellierte Gesetz werden mit hohen Bußgeldern – bis zu 200.000 Zlotys und/oder Freiheitsbeschränkung sanktioniert. Eine Freiheitsbeschränkung bedeutet dabei keine Freiheitsstrafe, sondern beispielsweise eine obligatorische Verpflichtung zur Erbringung einer Arbeitsleistung für öffentliche Zwecke.
Wer ins Ausland verkaufen möchte, muss sich nicht nur mit dem geltenden Verbraucherrecht auseinandersetzen. Auch müssen Sie verschiedene Verkaufsmodalitäten und -verbote kennen. Ansonsten kann die Internationalisierungsstrategie schnell teuer werden, weil man Probleme mit dem Staatsanwalt oder anderen Behörden bekommt. Mit professioneller Unterstützung schaffen Sie das.
[hubspotform whitepaper=”true” title=”Gratis Whitepaper-Download ‘Der internationale Online-Shop'” image_path=”http://shopbetreiber-blog.de/wp-content/uploads/2016/10/shutterstock_105520049_300x200.jpg” image_text=”Unsere Experten Madeleine Pilous und Frieder Schelle haben die wichtigsten rechtlichen Fragen zum Cross-Border E-Commerce beantwortet: Welches Recht gilt bei Verkäufen ins Ausland? Das deutsche Recht oder das des Ziellandes? Wo unterscheidet sich das Recht in der EU? Was bedeutet das für AGB und Datenschutz?” copy_text=”” portal_id=”603347″ form_id=”a9f3c307-0128-47ac-88c4-e7c2febb4c8a” css=””]
Bildnachweis: ruskpp/shutterstock.com
Ist doch dasselbe wie Enteignung für die Online Shop betreiber 🙁
Was hat das mit Enteignung zu tun?
Sehr schade, dass nicht gesehen wird, welche Chancen die E-Zigarette in sich birgt, aber das Kind scheint schon in den Brunnen gefallen zu sein.
Welche Chancen sollen das denn sein?
Die wenigen Studien, die über gesundheitliche Gefährdungen, durch den Konsum von Substanzen für E-Zigaretten, ausgehen, sind keineswegs eindeutig. Allerdings kann man “tendeziell” von einem deutlich geringeren Gefährdungspotential, im Vergleich zur herkömmlichen Tabakverbrennung, ausgehen.
Ein Vergleich mit anderen Mitteln zur Raucherentwöhnung (insb. Pflaster, Kaugummi) fällt ebenfalls zu Gunsten der E-Zigarette aus. Verständlich, da sich die Arzeneimittel darauf beschränken, dem Körper Nikotin zuzuführen. Die psychologischen Faktoren, die verstärkend wirken, können durch ein Pflaster nicht ersetzt werden.
Eine “Überegelementierung” vergibt daher die Chance, ein wirksameres und ungefährlicheres Mittel, als Alternative zur Zigarette, zur Verfügung zu haben.
Hallo,
ich hatte zu Beginn auch mal überlegt, daß schnelle Geschäft damit zu machen. Als ich aber hörte, daß ein Großteil der Flüssigkeiten aus China kommt und keiner genau sagen kann, was da nun wirklich drin ist, habe ich es sein gelassen, bevor ich hinterher ein schlechtes Gewissen haben muß, weil noch niemand sagen kann, wie sich die Stoffe auf die Gesundheit auswirken und welche Schadensforderungen auf einen zukommen können. Auf das Geld verzichte ich dann gerne.
Zumindest werde ich an fast jeder Kasse nun dran erinnert, noch Fleisch einzukaufen… ;-))
Rauchfreies Wochenende
Nils
Ich find`s super!! War längst überfällig!
Ich hoffe sehr, daß Deutschland bald ebenso fortschrittlich und verantwortungsbewußt agieren wird wie Polen, und sich nicht (wieder) durch die leeren Scheinargumente der Tabaklobbyisten einlullen läßt!
… Und auch in Polen sieht man nun 1 Jahr nach der harten Regulierung, dass die E-Zigarette nicht aussterben wird. Gant im Gegenteil. Ich persönlich denke, dass die E-Zigarette in den nächsten 10 Jahren die Tabakzigarette “überholen” wird. Auch zu Recht!