energiekennzeichnung dunstabzugshaubenDer 1.1. eines jeden Jahres ist ein Tag, an dem viele neue Gesetze in Kraft treten. So auch am 1.1.2016. Eine Änderung betrifft dabei die Energiekennzeichnung für Dunstabzugshauben. Online-Händler mit entsprechenden Produkten müssen dies beachten.

Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 65/2014 der Kommission regelt die Energiekennzeichnung von Haushalsbacköfen und -dunstabzugshauben.

Darin ist unter anderem geregelt, dass ab dem 1.1.2016 die Energieeffizienzklasse G für Dunstabzugshauben wegfällt. Die Skala reicht dann nicht mehr von A bis G, sondern von A+ bis F.

Das bedeutet letztlich, dass für alle Dunstabzugshauben, die ab dem 1.1.2016 in Verkehr gebracht werden, die im Online-Shop hinterlegten Energieettiketten geändert werden müssen, weil sich die Skala auf dem Etikett ändert.

Gegebenenfalls müssen auch die Pfeile, mit deren Hilfe auf das Etikett verlinkt wird, geändert werden, weil darauf die Energieeffizienzklasse steht. Evtl. ändert sich diese aber ab 1.1.2016.

Wie Sie das Etikett und das elektronische Produktdatenblatt im Online-Shop korrekt darstellen, haben wir in einem Grundsatzbeitrag für Sie erklärt.

Sprechen Sie Ihren Lieferanten darauf an, denn dieser ist verpflichtet, Ihnen die entsprechenden Etiketten zur Verfügung zu stellen.

Abmahnungen wegen falscher Etiketten

Diese Änderung klingt zunächst klein, sollte aber nicht unterschätzt werden. Die Verwendung falscher Etiketten kann abgemahnt werden.

Weitere Änderungen

In der Verordnung sind bereits weitere Änderungen festgehalten:

Zum 1.1.2018 ändert sich die Skala auf A++ bis E und zum 1.1.2020 auf A+++ bis D.

Allerdings ist fraglich, ob diese weiteren Änderungen kommen werden. Die EU-Kommission hat erkannt, dass die Plusse hinter dem A auf der Skala verwirrend sind und der Verbraucher sie nicht versteht. Daher soll die Skala wieder geändert werden (für alle Produkte einheitlich). Es soll nur noch A bis G geben, wobei A dem heutigen A+++ entspricht.

Ein Gerät, das heute die Energieeffizienzklasse A hat, hat nach den Plänen dann nur noch Klasse D.

Wann diese Änderungen aber kommen sollen, ist noch nicht bekannt.

Fazit

Wenn Sie von der entsprechenden Änderung betroffen sind, sollten Sie Ihren Lieferanten ansprechen, damit Sie Ihren Shop auf die Änderungen vorbereiten können. (mr)

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