Dass der Verbraucher grundsätzlich ein 14tägiges Widerrufsrecht hat, wenn er online einkauft, ist bekannt. Aber von dieser Regel gibt es zahlreiche Ausnahmen. Das Widerrufsrecht besteht z.B. dann nicht, wenn Ware geliefert wurde, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurde. Aber trifft das auf Boxspring-Betten zu?

Ein Verbraucher bestellte nach telefonischer Beratung im Online-Shop des Beklagten Boxspring-Bett. Dieses ist aus mehreren Komponenten zusammengesetzt:

  • eine Matratze des Modells “Senator American Standard”
  • Unterbau mit Eckfüßen
  • Kopfteil

Das Bett kostete 2.784 Euro.

Im Online-Shop können die Verbraucher die Betten selbst zusammenstellen und hinsichtlich des Unterbaus und des Kopfteils zwischen verschiedenen Modellen, Größen und Stoffen wählen.

Hinsichtlich der Matratze konnte zwischen drei Härtegraden gewählt werden.

Der Verbraucher erklärte nach der Lieferung den Widerruf. Diesen akzeptierte der Händler aber nicht, weswegen er letztlich vom Verbraucher auf Rückabwicklung des Vertrages verklagt wurde.

Viele Kombinationsmöglichkeiten

Der Händler argumentierte, dass der Verbraucher bei der Bestellung eine Vielzahl von Kombinationsmöglichkeiten hätte. Alleine beim Unterbau seien über 2.000 Varianten möglich, ähnlich auch beim Kopfteil.

Die Rücknahme sei für den Händler auch unzumutbar, weil das Bett nach der Rücknahme wirtschaftlich für ihn wertlos sei.

Dem ist das AG Soest (Urt. v. 26.5.2015, 12 C 208/14) nicht gefolgt.

Das Widerrufsrecht sei in dem Fall nicht wegen dem Vorliegen einer Kundenspezifikation im gesetzlichen Sinne ausgeschlossen.

“Wirtschaftliche Nachteile, die mit der Rücknahme bereits produzierter Ware stets verbunden sind, reichen nicht aus.

Notwendig ist vielmehr, dass die Rücknahme für den Unternehmer unzumutbar ist, weil die vom Kunden veranlasste Anfertigung der Ware nicht ohne weiteres rückgängig gemacht werden kann, und weil der Unternehmer die Ware im Falle der Rücknahme anderweitig nicht oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten absetzen kann, sie für ihn also wirtschaftlich wertlos ist.”

Einzelteile können wieder getrennt werden

Zunächst entschied das Gericht, dass die drei Komponenten – Matratze, Unterbau und Kopfteil – nach einer Rücknahme ohne Weiteres wieder voneinander getrennt werden können.

Daher sei dieses Bett mit dem Baukasten-PC vergleichbar, zu dem der BGH schon 2003 entschieden hat.

Zwar würden am Kopfteil nach einem Auseinanderbauen Abdrücke vorhanden bleiben, dies allein genügte dem Gericht aber noch nicht, um die Rückgängigmachung auszuschließen.

“Abdrücke bzw. Rückstände sind bei Verbindung mehrerer Bestandteile (z.B. von Möbeln) zwangsläufig immer vorhanden, ohne dass in solchen Fällen immer der Widerruf ausgeschlossen ist.”

Rücknahme nicht unzumutbar

Dass die Rücknahme des Bettes für den Händler gleichwohl unzumutbar sei, konnte das Gericht auch nach einer Beweisaufnahme nicht feststellen.

“Dass sich gerade für eine bereits gebrauchte Matratze nur schwer nochmals ein Abnehmer findet, liegt nahe. Dies aber liegt nicht am persönlichen, gerade vom Kläger ausgewählten Zuschnitt, sondern ist bei Hygieneartikeln letztlich immer der Fall. Dennoch ist der Widerruf in diesen Konstellationen nicht von vornherein ausgeschlossen.”

Zur Begründung führte das Gericht hier die Wasserbetten-Entscheidung des BGH an.

Nur weil der Händler die einzelnen Teile nicht lagere, sondern erst herstellen lasse, ist der Widerruf ebenfalls nicht ausgeschlossen.

Gegen das Urteil des AG Soest legte der Online-Händler Berufung ein, sodass sich auch das LG Arnsberg (Urt. v. 30.9.2015, I-3 S 120/15) mit dem Fall beschäftigt hat. Das Landgericht bestätigte die Entscheidung des AG Soest und entschied ebenfalls, dass das Widerrufsrecht des Kunden in dem vorliegenden Fall nicht ausgeschlossen war.

Er hatte also einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises.

Fazit

Es ist nicht immer leicht, zu beurteilen, ob das Widerrufsrecht des Kunden ausgeschlossen ist oder nicht. Händler sollten eher zurückhaltend und vorsichtig mit den Ausnahmen umgehen. Diese sind sehr eng zu verstehen. Im Zweifel sollte man sich vorab Rat einholen. (mr)

[hubspotform whitepaper=”true” title=”Gratis Whitepaper-Download ‘Ausnahmen vom Widerrufsrecht'” image_path=”” image_text=”Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind sehr abstrakt im Gesetz formuliert. Die Rechtsprechung hat sich aber bereits mit mehreren Fällen beschäftigt, die wir übersichtlich für Sie zusammengestellt haben, damit Sie sicher mit Retouren umgehen können.” copy_text=”” portal_id=”603347″ form_id=”154f09d0-9036-4000-96e1-5db59cfd91da” css=””]

Bildnachweis: Michal Kalasek/shutterstock.com

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