Elektro-GesetzIn wenigen Wochen ist es soweit. Dann muss auch der (Online)Handel Elektro-Altgeräte beim Kauf eines neuen gleichwertigen Geräts zurückzunehmen. Welche Belastungen kommen auf betroffene Shopbetreiber zu? Wir fragen nach.

Staubsauger, Waschmaschinen und Fernseher aber auch Spielzeug oder medizinische Geräte. All diese Elektrogeräte müssen Shopbetreiber künftig zurücknehmen, wenn der Kunde ein gleichwertiges Gerät in dessen Online-Shop kauft.

Das neue Elektro-Gesetz (ElektroG) betrifft Online-Händler dann, wenn alle Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte eine Fläche von 400 m2 überschreiten. Ist dies der Fall, so müssen sie geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung für den jeweiligen Endnutzer gewährleisten.

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Wie die Händler dieser Verpflichtung nachkommen, bleibt ihnen überlassen. Shopbetreiber können beispielsweise mit dem stationären Handel kooperieren oder ihren Kunden Rücksendemöglichkeiten anbieten.

Welche neuen Pflichten im Rahmen des neuen Elektro-Gesetz auf Shopbetreiber zukommen, hat unser Autor Daniel Löwer in einem informativen Beitrag hier bei uns im Blog zusammengestellt.

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