Nach der Lebensmittel-Informations-Verordnung müssen Händler besonders auf Schwefelstoffe oder Sulfite aufmerksam machen, wenn diese einen bestimmten Grenzwert im Lebensmittel übersteigen. Im Wein ist aufgrund der natürlich Gärung dieser Grenzwert immer überschritten, sodass Weinhändler auch immer auf Sulfite hinweisen müssen.
Das Landgericht Trier hat folgende Pressemitteilung veröffentlicht:
Die 7. Zivilkammer (Kammer für Handelssachen) des Landgerichts Trier hat mit Beschluss vom 8.7.2015 im Rechtsstreit 7 HK O 41/15 einem Winzer verboten, im geschäftlichen Verkehr Kaufverträge über Ebay anzubahnen, ohne auf enthaltene Sulfite hinzuweisen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung wurde dem Winzer ein Ordnungsgeld oder Ordnungshaft angedroht. Antragsteller war ein Verbraucherschutzverein, Antragsgegner ein Winzer aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich.
Die Verpflichtung zur Kennzeichnung des Weines im Fernabsatz ergibt sich aus Art. 14 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 1 c) in Verbindung mit Anhang II Nr. 12 Lebensmittelinfo-Verordnung. Danach muss auf Schwefelstoffe oder Sulfite hingewiesen werden, wenn deren Konzentration in dem Lebensmittel mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l beträgt. Nach dem Vortrag des Antragstellers enthält aber jeder Wein aufgrund der natürlichen Gärung einen Sulfitgehalt von mehr als 10 mg/l.
Weitere Verfahren dieser Art sind beim Landgericht Trier in den Kammern für Handelssachen bislang nicht anhängig.
Zum Hintergrund:
Die Entscheidung erging in einem Einstweiligen Verfügungsverfahren ohne mündliche Verhandlung und ohne Anhörung des Antraggegners. Der Antragsgegner kann gegen den Beschluss des Landgerichts Widerspruch einzulegen, dies würde dazu führen, dass die Sache in einer mündlichen Verhandlung neu zu erörtern wäre.
Fazit
Weinhändler müssen also immer darauf hinweisen, dass der Wein Sulfite enthält. Dieser Hinweis muss also auf jeder Produktseite stehen, da es eine produktbezogene Information ist. Weinhändler sollten darauf achten. Das Fehlen dieses Hinweises kann abgemahnt werden. (mr)
Nächste Woche dann hier an gleicher Stelle: Weinhändler schreibt “enthält Sulfite” auf seine Webseite und wird wegen Werbung mit Selbstverständlichkeiten abgemahnt.
Ausschließen möchte ich das nicht 🙂
Aber ernsthaft: Die Deklaration ist ja gesetzlich vorgeschrieben, vergleicherbar mit der Belehrung über das Widerrufsrecht. Man darf das Ganze nur nicht werblich herausstellen. Und das kann ich mir bei “enthält Sulfite” nicht wirklich vorstellen.
“Enthält Sulfite” ist ja nun nicht unbedingt etwas, womit man ein Produkt besonders bewerben kann und dadurch den Absatz fördern, von daher fällt das Argument der Werbung mit Selbstverständlichkeiten weg, wenngleich ich den dahinterstehenden Gedankengang von Ilamaz jedoch sehr gut verstehen kann. Was mich jedoch mal interessieren würde, was ist mit dem deutschen Reinheitsgebot bei Bier? Auf ziemlich jeder Flasche ist der Aufdruck zu finden “Gebraut nach dem deutschen Reinheitsgebot…”, ist dies nicht eigentlich echte Werbung mit Selbstverständlichkeiten, da in Deutschland ja per Gesetz nach Reinheitsgebot gebraut werden MUSS?
Importiertes Bier muss aber nicht nach dem Reinheitsgebot gebraut sein. Von daher ist es also keine gesetzliche Selbstverständlichkeit, dass etwas, das die Bezeichnung “Bier” trägt, auch wirklich nach dem Reinheitsgebot gebraut wurde. Auch gelten für obergäriges Bier nicht so strenge Vorschriften wie für untergäriges Bier (vgl. § 9 Vorläufiges Biergesetz).
Ja, aber ein in Deutschland gebrautes Bier, welches auch den Namen Bier trägt, MUSS nach dem deutschen Reinheitsgebot gebraut sein, somit ist in meinen Augen der besagte Aufdruck eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Wenn ein Importbier diesen Aufdruck trägt und dieser auch den Tatsachen entspricht, ist das eswas völlig anderes.
Sie können ja einen Biershop eröffnen und das dann mal klären lassen.
Da ist ein Fehler in der Argumentation des Gerichts: Nicht jeder Wein hat auf Grund des natürlichen Schwefels mehr als 10mg Schwefel. Hier durch Analysewerte belegt: https://www.delinat.com/weine/2319.14.html
In diesem Fall darf man dann wohl auf den Zusatz “enthält Sulfite” verzichten…
Muss das leider korrigieren. Schwefel wird dem Wein zugesetzt, er entsteht nicht bei der Gärung. Der Schwefel verhindert Oxidation, Geschmacksveränderungen und schützt vor Weinkrankheiten durch ungewollte Bakterien und Hefen. Man sollte keinen Wein trinken, der nicht geschwefelt wurde, die Qualität ist dann eher fraglich. Schwefel ist damit ein Zusatzstoff. Da die in Verbindung mit der vorhandenen Säure entstehenden Sulfite in seltenen Fällen alergene Reaktionen hervorrufen können, ist er deklarationpflichtig. Die Winzer wissen dass, daher steht auf auf jedem Etikett. Die Händler vergessen das schon mal.