Ein nicht zu unterschätzendes Problem im Online-Handel sind nichtzustellbare Sendungen. Sie verursachen beim Shopbetreiber zusätzlichen Aufwand und kosten zudem Geld. Die Aufstellung von Paketkästen könnte hier Erleichterung schaffen; wenn es da nicht einen Haken gäbe.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Kunden bei der Zustellung eines Paketes nicht zu Hause angetroffen werden. In der Regel gibt der Paketbote die Sendung beim Nachbarn, einm Geschäft in der Umgebung oder bei der nächstgelegenen Postfiliale ab. Und immer wieder werden diese Paket dann nicht abgeholt.
Paketkasten für Mehrfamilienhäuser
Der Paketkasten könnte dies ändern. Wie bereits berichtet startete die DHL Ende 2013 ein Pilotprojekt. In Ingolstadt und dem angrenzendem Umland wurden Briefkästen für Pakete getestet. Allerdings stand das Angebot nur für Ein- und Zweifamilienhäuser zur Verfügung.
Jetzt hat die DHL gemeinsam mit der Wohnungsgesellschaft Deutschen Annington das Projekt auf Mehrfamilienhäuser in Berlin und Dortmund ausgedehnt. Die Mieter der betreffenden Wohnungen können die Paketkästen kostenfrei nutzen.
Daran sollten Shopbetreiber denken
Die Idee der Paketkästen ist clever. Der Zugriff auf die Sendung ist für den Kunden problemlos möglich. Keine Öffnungszeiten der Postfiliale und auch kein Warten, bis der Nachbar wieder zu Hause ist. Allerdings gibt es ein paar Dinge zu beachten, falls das Projekt in Zukunft für den Massenmarkt zur Verfügung gestellt wird:
- Andere Zusteller, wie etwa Hermes, GLS oder UPS können nicht gezwungen werden, die Paketkästen zu nutzen und haben wahrscheinlich auch keinen Zugriff darauf. Bei Zustellungen über diese Dienstleister bleibt für den Kunden alles beim Alten.
- Ein Online-Händler, der die Vorteile der Zustellung in den Paketkasten nutzen möchten, muss mit der DHL Verträge abschließen.
- Das Charmante an dem Paketkasten ist, dass die Bewohner auch Pakete dort deponieren können, die sie selber versenden wollen. Also auch Retouren. Der Kunde muss für eine Rücksendung dann gar nicht mehr vor die Tür. Es reicht der Gang ins Treppenhaus.
- Unter Umständen passen Ihre eingesetzten Kartonagen nicht in den Paketkasten. Dann wäre eine Zustellung in dem Kasten nicht durchführbar.
Paketkästen und Widerrufsrecht
Wie Sie als Online-Händler wissen, beginnt die Widerrufsfrist – vereinfacht gesprochen – mit der Zustellung beim Kunden. Dies tritt ein, wenn der Empfänger die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sendung hat. Wird ein Paket beim Nachbarn abgegeben oder in einer Filiale hinterlegt, ist der Zugriff auf die Sendung für den Empfänger nicht uneingeschränkt möglich. Die Widerrufsfrist beginnt dann erst mit der tatsächlichen Abholung des Empfängers zu laufen.
Anders könnte es bei den Paketkästen aussehen, meint Dr. Carsten Föhlisch, Leiter der Abteilung Recht bei Trusted Shops:
“In einer ersten Einschätzung kann man davon ausgehen, dass die Widerrufsfrist bei der Zustellung im Paketkasten mit dem Zeitpunkt der Zustellung beginnt. Denn lediglich der Zusteller und der Empfänger haben Zugriff auf den Paketkasten. Somit ist der Zugriff für den Kunden jederzeit möglich.”
Indem die Paketkästen mittels Chip geöffnet werden, ist es für den Zusteller einfach den Zeitpunkt der Zustellung nachzuweisen.
Info: Es sind keine Verträge seitens des Absenders mit DHL notwendig, um die Paketkasten-Zustellung zu nutzen. Die Pakete werden ganz normal an die Hausanschrift des Empfängers adressiert. Der Versender bekommt also gar nicht mit, ob der Empfänger einen Paketkasten nutzt oder nicht.
Hallo
Darf das anbringen eines Paketkasten an einem 3 Familienhaus
(3 Eigentümer) verboten werden? Da schon mehrere Pakete wieder zurück an den Absender gegangen sind. Und zwei sind offiziell zugestellt worden aber nicht auffindbar. Ich Vollzeit arbeite und ein Miteigentümer den Kasten einfach hässlich findet. Die Frage ob es verboten werden darf solche Kästen anzubringen an der Hauswand. Über eine schnelle Antwort mit Paragraphen wäre ich Ihnen sehr dankbar.
LG Jutta
Ich finde die Idee mit den Paketkästen durchaus gut und praktisch. Da ich selbst kein Auto habe wäre es für mich eine Entlastung wenn ich nicht immer zum nächsten Paketshop radeln müsste. Da mein Nachbar nur selten in Zustellzeiten Zuhause ist. Aber wie sieht es denn aus mit der Haftung oder bei Diebstahl? Wer haftet für den Paketkasten? Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Grüße Jonas
Mich würde die Sicherheit interessieren. Diese Paketkästen sind ja jetzt nicht unbedingt Tresore und mir erscheint eine Nutzung für ein Unternehmen eher riskant. Mal ganz von Vandalismus oder ähnliches. Wer haftet bei Verlust oder im Schadenfall?
Wenn ich mir selbst einen solchen Kasten hinstelle, ist mir das Risiko bewusst, ich gehe es aber bewusst ein, um den Vorteil (Zustellung, auch wenn ich nicht zu Hause bin) zu haben. Daher haftet der Empfänger bei Verlust oder Beschädigung des Kastens.
Vielen Dank für die Auskunft 🙂