Online-Händler müssen die wesentlichen Merkmale der Waren, die sie verkaufen, im Online-Shop angeben. Sind diese Angaben irreführend, drohen in Deutschland Abmahnungen oder einstweilige Verfügungen. In anderen Ländern gelten aber andere Sanktionssysteme, wie ein Beispiel aus Italien zeigt.

In Italien werden Wettbewerbsverstöße nicht mit einer Abmahnung, sondern mit teils drastischen Bußgeldern bestraft.

Die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM (Beschluss v. 19.12.2014, PS9678) hat ein Bußgeld in Höhe von 1.000.000 Euro (einer Million Euro!) verhangen, weil in einem Online-Shop irreführend über die wesentlichen Merkmale der Ware informiert wurde.

Irreführung über wesentliche Merkmale

Hintergrund war, dass in einem Online-Shop ungenaue bzw. fehlerhafte Angaben über die wesentlichen Merkmale der Waren gemacht wurden.

Konkret ging es um die Angaben vom ROM-Speicher (Read-Only-Memory) von Tablets und Smartphones. Auf den jeweiligen Produktseiten wurde eine bestimmte ROM-Kapazität angegeben. Tatsächlich war die nutzbare Speicherkapazität aber wesentlich geringer, da das Betriebssystem und einige vorinstallierte Apps einen nicht unwesentlichen Teil des Speicherplatzes benötigten.

Eine entsprechende Angabe darüber wurde allerdings nicht gemacht.

Die Wettbewerbsbehörde stufte die Größe des ROM-Speichers als wesentliches Merkmal ein, weil er einen großen Einfluss auf die Kaufentscheidung des Verbrauchers habe. Da die entsprechende Angabe über die geringere nutzbare Kapazität fehlte, lag also eine Irreführung über ein wesentliches Merkmal vor.

Erweiterung der Speicherkapazität

Auf derr Produktseite wurden außerdem Angaben dazu gemacht, dass die Speicherkapazität durch MicroSD-Karten erhöht werden könne. Allerdings fehlte dabei die Information, dass einige Apps nicht auf einen externen Speicher übertragen werden können.

Auch hier liege eine Irreführung über wesentliche Merkmale der Ware vor, entschied die Wettbewerbsbehörde.

Fazit

Die Vermeidung von Wettbewerbsverstößen ist nicht nur in Deutschland ratsam. Zwar muss nicht jeder Online-Händler, der gegen das Wettbewerbsrecht in Italien verstößt, mit so hohen Bußgeldern rechnen, aber dieser Fall macht deutlich, dass irreführende Angaben über wesentliche Merkmale der Ware verfolgt weden. Besonders wichtig ist das für Händler, die auch ins Ausland liefern. (ec)

Elisa Ceciliati studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Alma Mater Studiorum Bologna und sowie Santa Teresa de Jesús in Ávila (Spanien) absolviert. Sie ist zugelassene Anwältin der spanischen Anwaltskammer in Madrid. Zusätzlich hat sie einen Master of Laws am Europa Institut der Saarländischen Universität mit Schwerpunkt International Business Law & Arbitration abgeschlossen. Vor ihrer Tätigkeit bei Trusted Shops war sie u.a. als Trainee in einer venezianischen Kanzlei sowie bei der Generali Versicherung beschäftigt. Seit 2013 bei Trusted Shops als Rechtsexpertin für den italienischen Markt.

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