Die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie trat in Deutschland am 13. Juni in Kraft. Mittlerweile sollten alle Händler ihre Shops angepasst haben. Nicht alle europäischen Länder haben die Richtlinie aber pünktlich umgesetzt. In Polen tritt das Umsetzungsgesetz erst am 25. Dezember in Kraft. Ein wichtiges Datum für alle Händler, die auch an polnische Verbraucher verkaufen.
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Alle Mitgliedstaaten der EU müssen die Verbraucherrechterichtlinie in ihr jeweiliges nationales Recht umsetzen. Deutschland war damit relativ schnell und das Umsetzungsgesetz wurde bereits am 27. September 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Verzögerte Umsetzung in Polen
In unserem Nachbarland Polen wird die Verbraucherrechterichtlinie verzögert in das nationale Recht umgesetzt. Die Diskussionen im polnischen Parlament waren wesentlich umfangreicher als bei uns in Deutschland, denn aus vielen einzelnen Gesetzen wird ein neues Verbrauchergesetz geschmiedet, in dem sich dann auch die neuen Regelungen finden.
Hinzu kommt, dass in Polen aus verfassungsrechtlichen Gründen zwischen der Verkündung des Gesetzes und dem Inkrafttreten eine relativ lange Zeit liegen muss, damit sich alle Akteure auf die neue Rechtslage einstellen können. Dies ist keine Übergangsfrist. Durch die lange Zeit können sich aber Händler wie in Deutschland ausreichend vorbereiten, um am Stichtag fit für das neue Recht zu sein.
Inkrafttreten an Weihnachten
Das Gesetz, mit dem die Verbraucherrechterichtlinie in Polen umgesetzt wird, tritt am 25. Dezember 2014 in Kraft. Damit wird so einigen Händlern wohl das Weihnachtsfest verdorben, weil man pünktlich seinen Shop umstellen muss, sofern man nach Polen liefert.
Bis zu diesem Tag gilt weiterhin das derzeitige polnische Fernabsatzrecht. Das bedeutet z.B. dass dem polnischen Verbraucher (sofern mit ihm nicht deutsches Recht vereinbart wird) nur ein Widerrufsrecht von 10 Tagen zusteht.
Außerdem muss dem polnischen Verbraucher bis zum 25. Dezember 2014 der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt des Widerrufs erstattet werden. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Händler nicht zu, die Erstattung muss also auch erfolgen, auch wenn der Verbraucher die Ware noch nicht zurückgesendet hat. Diese Regelung ist deutschen Händlern nicht unbekannt. Bis zum 13. Juni 2014 galt das letztlich auch iner Deutschland, nur dass der Händler in Deutschland 30 Tage nach Eingang des Widerrufs in Verzug geriet.
Vereinbarung deutschen Rechts in AGB?
Zwar kann ein deutscher Händler in seinen AGB auch mit einem Verbraucher aus Polen grundsätzlich deutsches Recht vereinbaren. Diese Rechtswahl kann aber nicht dazu führen, dass dem polnischen Verbraucher ein höheres Schutzniveau aus dem polnischen Recht entzogen wird.
Die Klausel “es gilt deutsches Recht” ist unwirksam und kann auch wettbewerbsrechtlich verfolgt werden.
So gilt bis zum 25. Dezember 2014 selbst bei einer Vereinbarung der Geltung deutschen Rechts auch für den polnischen Verbraucher eine Widerrufsfrist von 14 Tagen, allerdings steht dem Händler dann trotz der Rechtswahl nicht das deutsche Zurückbehaltungsrecht zu.
Fazit
Deutsche Händler, die auch nach Polen liefern, müssen sich in diesem Jahr auf einen weiteren Stichtag zur Umsetzung der VRRL einstellen: Am Donnerstag, den 25. Dezember treten die Regelungen in Polen in Kraft und der polnische Online-Shop muss dann fit sein. (mr)
Details zur Umsetzung
In zwei Whitepaper haben wir schon einmal die kommenden Änderungen dargestellt. Die Whitepaper sind in polnischer Sprache verfasst und können hier kostenlos heruntergeladen werden:
Weitere Whitepaper, insbesondere zum neuen Widerrufsrecht in Polen sind geplant. Auch das Handbuch für Online-Händler in der polnischen Version wird noch pünktlich aktualisiert werden.
Handbuch für Online-Händler nach polnischem Recht
Für die aktuelle Rechtslage bieten wir ebenfalls ein Handbuch nach polnischem Recht (in polnischer Sprache) an.
Das Handbuch hilft Ihnen bei der rechtssicheren Gestaltung des gesamten Kaufprozesses: Die Themen reichen von Impressum über die Datenschutzerklärung, Produktbeschreibung, Kundendatenerhebung, Bestellseite und AGB bis zur E-Mail- Bestätigung.
Bestellung
Sie können das Trusted Shops Handbuch für Online-Händler von Xawery Konarski, Damian Karwala und Julia Mandel als eBook (PDF) auf Polnisch, 106 Seiten, 40 Muster, praktische Tipps und Übersichten, Gesetzesauszügen u.v.m. (Stand 06/2013) in unserem Shop bestellen:
- 39,- EUR inkl. MwSt. (es fallen keine Versandkosten an)
- PDF-Datei zum Download (ca. 3 MB, 106 Seiten, 40 Muster)
Wählen Sie in der Drop-Downbox auf der Produktseite einfach “Polen (PL)” aus, um die polnische Version des Handbuchs zu bestellen.
No Way,
Geld zurück ohne Ware zurück?
Das könnt Ihr aber vergessen. Dann kauft mal schön bei Amazon aber nicht bei uns.
Herr Rätze, nur zur Sicherheit, dass es sich um keinen Schreibfehler handelt: Ein polnischer Verbraucher kann in Deutschland Ware bestellen, dann von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und Geld innerhalb von 14 Tagen zurückfordern, auch wenn er die Ware noch nicht zurückgeschickt hat? Und wenn das Gesetz ist, kann er sein Geld sogar gerichtlich (in Polen) gegenüber dem deutschen Händler einfordern, und der Händler müsste dann ggfs. ebenso gerichtlich vorgehen, um die Ware zurückzufordern?
@Patrick: Ganz richtig beschrieben! In Polen gilt jetzt noch, was (bis auf die 14-Tages-Frist) bis 13. Juni auch in Deutschland galt. Da konnte der Verbraucher das Geld zurückfordern, ohne dass er die Ware zurückschicken musste. Ein Zurückbehaltungsrecht stand dem Händler nicht zu, nach Ablauf von 30 Tagen war er automatisch in Verzug.
Wir werden ab den Sticktag, die Versendungen nach Polen einstellen. Gerade Polen, Geld zurück und die dürfen die Waren behalten. Das Geld & die Waren sehen wir NIE wieder.
@iitala
Ich glaube, Sie haben da etwas falsch verstanden. Ab dem 25. Dezember gilt das in Polen gerade nicht mehr. BISHER gilt das noch und zwar ganz genauso wie bis 13. Juni innerhalb Deutschlands. (Sie müssten also wenn dann JETZT Ihren Vertrieb nach Polen einstellen und dann zum 25. Dezember wieder aufnehmen).
@Herr Rätze, ich glaube, es führte zu einigen Missverständnissen, dadurch, dass mehrere Gesetzeslagen in Ihrem Artikel in wenigen Absätzen abwechseln beschrieben wurden. Also, ab 25. Dezember gilt in Polen quasi das, was in Deutschland auch gilt, nämlich 14 Tage Widerrufsrecht und der Käufer muss die Ware zurückschicken, bekommt also kein Geld ohne eine Rücksendung.
@Patrick
Ein Detail muss man noch beachten: Der Händler kann nicht einfach so das Geld der Rückzahlung behalten, wenn er noch keine Ware hat. Ihm steht ein Zurückbehaltungsrecht zu, welches er aber durch Erklärung ausüben muss. Wenn also 10, 12 Tage nach dem Widerruf vergangen sind und noch immer keine Ware beim Händler eingetroffen ist, sollte man dem Verbraucher eine Mail schreiben und erklären, dass der Verbraucher kein Geld erstattet bekommt, bis entweder die Ware beim Händler eingetroffen oder der Nachweis der Absendung der Ware erbracht ist. Kann der Verbraucher die Absendung nachweisen, so muss der Händler das Geld unverzüglich erstatten, auch wenn er die Ware noch nicht erhalten hat.
Vielen Dank für den Interessanten Artikel!
Viele Onlinehändler machen sich da viel zu wenig Gedanken 😉