Vor kurzer Zeit erreichten uns erste Berichte von Händlern, die von der Kanzlei Dr. Bahr aus Hamburg wegen der amazon-Empfehlungsfunktion abgemahnt wurden. Nun liegt uns auch eine Abmahnung wegen der Empfehlungsfunktion bei eBay vor. Händler müssen mit Abmahnungen rechnen, wenn sich die Auffassung der Abmahnanwälte durchsetzt.
Erst die fehlende Versandkostenanzeige bei Google-Shopping Anzeigen, dann die Empfehlungsfunktion bei amazon und nun die Empfehlungsfunktion bei eBay. Die Kanzlei Dr. Bahr aus Hamburg fällt in letzter Zeit vermehrt durch Abmahnungen im Namen der Quante-Design GmbH & Co KG auf. Insbesondere Unternehmer, die Sonnenschirme verkaufen, leben derzeit in großer Abmahngefahr.
Fehlende wesentliche Merkmale
Zunächst wird in der Abmahnung bemängelt, dass in der Bestellübersicht bei eBay nicht die wesentlichen Merkmale der Ware angegeben werden. So fehlten nach Auffassung der Kanzlei Angaben über das Material, die Stoffbeschreibung, die Stoffbeschaffenheit und das Gewicht.
Dass diese Angaben gemacht werden müssen, ließ sich die Kanzlei in einem Verfahren bereits vom OLG Hamburg (Beschl. v. 13.8.2014, 5 W 14/14) bestätigen.
Weiterempfehlungsfunktion
Des Weiteren wird abgemahnt, dass der eBay-Händler die Weiterempfehlungsfunktion von eBay “verwendet”. Dazu heißt es in der Abmahnung:
“Die Zurverfügungstellung einer derartigen Weiterempfehlungsfunktion ist rechtswidrig. Dies liegt daran, dass der Empfänger der Empfehlungsmail vor deren Erhalt nicht ausdrücklich in die Vornahme einer E-Mail-Werbung eingewilligt hat. […]
Aufgrund dieses Umstands ist ein Verstoß gegen § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG gegeben.”
Dies ist exakt der gleiche Textbaustein, der auch in der Abmahnung der amazon-Empfehlungsfunktion verwendet wurde.
Fazit
Insbesondere Sonnenschirm-Händler sollten überlegen, ob sie ihre Produkte weiterhin bei amazon und eBay anbieten wollen. Setzt sich die Auffassung der Kanzlei Dr. Bahr durch, drohen hier zahlreiche Abmahnungen.
Wurden auch Sie von der Kanzlei Dr. Bahr aus Hamburg abgemahnt? Gerne können Sie sich bei uns melden, wir helfen Ihnen bei der Auswahl eines geeigneten Anwalts. Schon oft konnten wir durch die Sammlung von Abmahnungen Massenabmahner stoppen und zum Nachweis eines evtl. bestehenden Rechtsmissbrauchs beitragen. Ob ein Rechtsmissbrauch auch bei den derzeit umgehenden Abmahnungen vorliegt, kann derzeit aber noch nicht beurteilt werden. (mr)
[hubspotform whitepaper=”true” title=”Studien-Ergebnisse herunterladen: Abmahnungen im Online-Handel 2016″ image_path=”” image_text=”Abmahnungen im Online-Handel sind noch immer ein großes Problem. Und es hat sich verschärt: Im letzten Jahr wurde mehr abgemahnt und Abmahnungen wurden teurer. Das hat unsere Studie ergeben. Laden Sie sich jetzt die Ergebnisse im Detail herunter.” copy_text=”” portal_id=”603347″ form_id=”15581791-f9ae-42db-8e70-a30313d87dee” css=””]
Bildnachweis: Michal Kalasek/shutterstock.com
Soso. Herr Dr. Bahr ist also auf die dunkle Seite gewechselt. Da hab ich ein Buchempfehlung für ihn, geschrieben von seinem früheren ich:
Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr
Missbrauch der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Bereich des Internet
http://www.dr-bahr.com/download/promotion_abmahnungsmissbrauch.pdf
Sehr traurige Entwicklung – so denn die berichteten Details stimmen. Dr. Bahr gehörte lange Zeit zu den “Guten”. Ich empfange und lese seit 11 Jahren seinen guten Newsletter. Nicht jede Abmahnung hat mit Abzocke zu tun, aber wenn Dinge wie Empfehlungsfunktionen abgemahnt werden, dann ist nach meiner Meinung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass es nur um Abzocke geht. Das einem Wettbewerber durch so eine Empfehlungsfunktion ein tatsächlicher nennenswerter Wettbewerbsnachteil entsteht, dürfte eine eher abstrakte Herleitung sein. Nicht alles, was vielleicht juristisch begründbar ist, kann auch moralisch gerechtfertigt werden.
Sofern sich die aktuelle Berichterstattung bestätigt, kann ich dann nur sagen: Pfui – ein in 11 Jahren aufgebautes Image nachhaltig zerstört.
@Guido: KEIN Anwalt gehört zu den Guten. JEDER Anwalt mahnt selbst auch ab, ob berechtigt oder unberechtigt. Zudem verdienen auch die “guten” Anwälte recht gut am Abmahnunwesen, denn die Abgemahnten müssen ja auch verteidigt werden. Nicht umsonst buhlen sie alle um die Gunst des Abgemahnten, wenn man mal “Abmahnung + Name des Abmahners” bei Google eingibt. Es ist natürlich trotzdem Klasse, das es wenigstens noch einige Anwälte, wie die hier vom Shopbetreiber-Blog gibt, die regelmäßig auf Abmahngefahren hinweisen. Danke!
Wieso gibt es keinen Weg dieses Abmahnwesen zu unterbinden?
Wenigstens sollte eine vorherige Auskunftspflicht seitens der Klaeger bestehen, die den Abgemahnten den Fehler aufzeigt, bevor es zu einer Abmahnung kommen darf.
Koennen sich die Shopbetreiber nicht fuer eine solche Auskunftspflicht stark machen?
Ich musste den Beitrag erst 2x lesen, bis ich Verstand, dass tatsächlich Dr. Bahr hier abmahnt.
Abmahnungen sind sinnvoll und auch legitim. Wie oben aber dargelegt, geht es hier wohl nicht wirklich um einen fairen Wettbewerb, wenn man solche Kinkerlitzchen abmahnt.
Meiner Meinung nach zocken nur schlechte Anwälte ab. Ein guter Anwalt hat genügend Mandanten und muß sich nicht für Abzocker einsetzen.
Ich würde den Vorschlag von mephju (25.10.14) zustimmen, dass bei “Kleinigkeiten” erst ein kostenfreier Hinweis erfolgen sollte, da es meist nur kleine Händler sind, die sich keine große Rechts(verdreher)Abteilung leisten können.
Ich finde den Weg an sich prinzipiell richtig, wenn hierbei im Fokus die Plattformbetreiber stehen dürften. Das die Weiterempfehlungsfunktion in Deutschland ein heikles Pflaster ist, wissen wir doch bereits und viele Shops bieten aus diesem Grund solche Funktionen nicht an. Indem Amazon, ebay etc. sich solcher Funktionen trotzdem bedienen, erhalten Sie einen Vorteil gegenüber dem kleinen E-Commerce Unternehmer der sich nach bestem Gewissen an solche Rechte hält, da hier eine Abmahnung schmerzlich ist.
Gewerbsmäßiges Abmahnen sollte zum Zwecke aller verfolgt und verboten werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass alle Amahnungen in diesem Fall gerechtfertigt sind. Man kann nur hoffen, dass die Dr. Bahr und der Onlinehändler Quante Design hier mal einen auf den Deckel bekommen.
Wird hier gewerbsmäßig abgemahnt? ich finde schon, aber es wird bestimmt bei einer so großen Firma mit Millionenumsätzen dies im Verhältnis nicht hoch eingestuft und von der Staatsanwaltschaft bei einer Klage fallen gelassen.
Bei der Vielzahl an Google – Beiträgen liegt hier der Verdacht nahe, dass hier nur aus Geldgründen abgemahnt wird… In meinen Augen ist hier der Gedanke des fairen Wettbewerbs komplett zunichte getrieben.
Wir wurden auch durch die Quante Design GmbH abgemahnt! Wir hoffen, dass sich alle Abgemahnten zur Wehr setzen und sich sowas nicht gefallen lassen! Fair ist das nicht, was die Quante Design GmbH da macht!
Ich habe sehr schlechte Erfahrungen mit der Kanzlei Bahr gemacht. Unglaublich unfreundlich und unseriös. Schade, dass es solche Anwälte gibt.
Nach Abmahnung von Quante Design GmbH und Kanzlei Bahr habe ich ebenfalls einen RA gebraucht. Kosten 4 stellig alle Briefe und Nachweise wurden Ignoriert bis zum Klage bei Landesgericht Arnsberg wo wir in allen Punkten verloren haben.
Ja sogar auch in Punkten wo es zig gegen Urteile gibt.
Am Ende sind fast 10000,00 Euro weg und mein Anwalt sagt Berufung kann man vergessen den der nächste Richter trink mit solchen Leuten Coffe.
Mafia ist dagegen Nichts und das beste die haben sich da raus ein Geschäft gemacht seit Januar 2021 mit Extra Firma.
http://185.25.117.188/suche/notice/74110