Kein Shopbetreiber freut sich, wenn sein Shop im Internet schlecht bewertet wird. Aber die meisten Händler wissen, dass negative Bewertungen nun einmal zum Geschäft dazu gehören, wie der Senf zur Wurst. Doch ein Händler auf Amazon-Marketplace sieht das ein wenig anders und klagt.
Insgesamt 70.000 Euro soll ein Online-Käufer zahlen, weil er einen Shopbetreiber schlecht bewertet hatte. Dies und eine Beschwerde beim Marktplatzbetreiber hätte zur Sperrung des Händlers geführt und dieser Verdienstausfall sei nun zu ersetzen. Das Landgericht Augsburg wird dazu im Juni eine Entscheidung treffen.
Ein Online-Shopper bestellte bei einem Händler auf dem Amazon-Marktplatz ein Fliegengitter. Dies ließ sich nicht vor seinem Fenster montieren, wobei der Händler kein Verschulden seinerseits daran erkennen konnte. Daraufhin bewertete der Käufer den Händler schlecht.
Was nun folgte war eine Schauspiel in 3 Akten, berichtete die Augsburger Allgemeine:
Akt 1: Die Drohung
Im Anschluss an die Abgabe der Bewertung sei der Kunde vom Händler per Email aufgefordert worden, die Bewertung zu löschen oder zu ändern. Andernfalls werde der Shopbetreiber ihn verklagen. Die Mail veranlasste der Online-Shopper sich bei Amazon über den Händler zu beschweren.
Akt 2: Die Abmahnung
Eine Woche später wurde dem Kunden eine Abmahnung mit der Forderung nach einer Unterlassungserklärung vom Anwalt des Händlers zugestellt. Der Käufer erklärte sich bereit, die Bewertung zu löschen, weigerte sich aber die Anwaltskosten des Shopbetreibers zu übernehmen.
Akt 3: Die Klage
Doch mit der Abmahnung war die Sache noch nicht vorbei. Der Händler hatte seinen Kunden auf die Zahlung von rund 70.000 Euro verklagt. Die Summe sei entstanden, weil Amazon sein Händlerkonto gesperrt habe und er dadurch Verdienstausfall erlitten habe: In einem Schreiben rechnete der Shopbetreiber dies in etwa so vor:
Saldo gesperrtes Verkäuferkonto: | 13.000 Euro |
Verdienstausfall: | 39.000 Euro |
“weitere Schäden”: | 20.000 Euro |
Es ginge dem Shopbetreiber nicht um die schlechte Bewertung an sich, sondern um die in der Bewertung enthalten “Falschaussage”, zitiert das Blatt die Anwälte des Shopbetreibers.
“Es ist einfach so, dass meinem Mandaten durch eine Falschbehauptung im Internet ein großer finanzieller Schaden entstanden ist. Sein Verkäuferkonto ist seit Monaten gesperrt, Amazon fror zudem über Monate hinweg mehr als 13.000 Euro ein. Diesen Schaden wollen wir ersetzt bekommen.”
Das Urteil
Wir informieren Sie hier im Blog, sobald das LG Augsburg das Urteil gesprochen hat. Sollte das Gericht die Ansicht des Shopbetreibers teilen, könnte dies unter Umständen Signalwirkung für weitere Prozesse haben, in denen Online-Händler Kunden wegen negativer Bewertungen für Verdienstausfälle haftbar machen wollen.
Einen Bericht über die Urteilsgründe finden Sie hier: Kein Schadenersatz wegen negativer Bewertung – Die Urteilsgründe
Hätte der Händler mal die Richtlinien von Amazon zur Bewertungslöschung gelesen:
“Amazon entfernt Bewertungen nur in den folgenden Fällen:
Die Bewertung ist beleidigend oder sprachlich unangemessen.
Die Bewertung enthält persönliche Daten und Informationen.
Die gesamte Bewertung ist eine reine Produktrezension.
Die gesamte Bewertung betrifft die Erfüllung oder den Kundenservice einer Bestellung, die von Amazon erfüllt wurde.”
Bei einer Produktrezension hätte Amazon die Bewertung gelöscht. Denn es soll ja der Händler bewertet werden, nicht das Produkt. Leider hat man aber immer wieder Kunden, die das Bewertungssystem als Frustventil für alles mögliche AUSSER das Verhalten des Händlers verstehen, oder teilweise auch gar nicht (1 von 5 Sternen mit Kommentar “Alles super, gerne wieder”).
Dem Händler kann man hier sicher auch vorwerfen, deutlich über das Ziel hinausgeschossen zu sein. Akt 1 hätte eine FREUNDLICHE Erklärung gegenüber dem Kunden sein können, warum und was an der Bewertung sachlich nicht ok war, mit der Bitte um Änderung. Außerdem hätte der Händler überlegen können, das betreffende Produkt vorsorglich aus dem Sortiment zu nehmen oder über die Kundenprobleme seinen Lieferanten/Hersteller zu informieren.
Jedenfalls würde Amazon nicht aufgrund eines einzigen Kundenhinweises den Account sperren, der Händler wird sich aller Wahrscheinlichkeit nach also schon vorher auffällig verhalten und der letzte Kunde brachte nur das Fass zum Überlaufen. Alleine daher kann der letzte Kunde schon nicht für den gesamten Schaden geltend gemacht werden.
Negative Kritik ist in manchen Fällen angebracht, jedoch sollte die Bewertung der Wahrheit entsprechen. Mir ist noch kein Fall bekannt, dass ein Händler einen Kunden verklagt hat. Von daher bin sehr auf das Urteil gespannt und hoffe, dass wir hier eine Berichterstattung zu diesem Thema bekommen.
So ist es Richtig.
Schade nur das es in Deutschland keinen Richter gibt der hier annähernd für das Finanzamt arbeitet.
Meine damit – Händler zahlt ab jetzt keine MwSt mehr zurück – Finanzamt hat wieder einmal den Schaden.
Finde dieser Qatsch mit den Bewertungen sollte einmal gründlich überdacht werden. Mann kann sich wirklich nur ärgern mit diesen Kunden die nur emmutionale Bewertungen schreiben weil sie zu Haus nichts zu tun haben.
Wir kennen selbst aus unserem “Shopbetreiber-Alltag,” dass es schwer bis unmöglich ist, es grundsätzlich allen Kunden recht zu machen. Bei einer größeren Anzahl an täglichen Kunden ist es unumgänglich, dass trotz größter Sorgfalt auch mal ein Kunde trotzdem unzufrieden ist.
Man kann versuchen den Kunden zu kontaktieren, um nachzubessern und um Änderung der schlechten Bewertung bitten, aber selbst das wird nicht immer zum Erfolg führen. Dazu kommt, dass auch nicht so gute Bewertungen dazu führen, dass das Bewertungsprofil ausgeglichen ist und das Bewertungsprofil glaubhaft wirkt.
Der Händler wird seine 70.000 Euro garantiert nicht ersetzt bekommen. Das sofort ein Anwalt seitens des Händlers eingeschaltet wurde, hat die Sache nur eskalieren lassen. Es würde mich schon arg wundern, wenn der Kunde auch nur 1 Cent Schadenersatz zahlen müsste – schliesslich hat Amazon den Händler gesperrt, aus gutem Grund wie ich finde.
Meinen Gruss an diesen Händler: Diese Lektion wird sehr sehr teuer werden! Beim nächsten Mal einfach erst mal tief Luft holen, und nicht immer alles so eng sehen!
..und das alles wegen eines Fliegengitters für 12,-€ ?
Absurde Geschichte!
Reklamationen gehören zum Alltag im online-Handel und sollten dazu genutzt werden, die Artikel-Beschreibungen zu überarbeiten um sie künftig zu vermeiden.
Krieg gegen die Kunden zu führen, macht keinen Sinn. Egal wie weit man ihn treibt.
Hoffentlich wird da mal buchstäblich Recht gesprochen und den (vor allem ebay-) Kunden, die sich durch schlechte Bewertungen einen nachträglichen Rabatt oder eine sonstige Leistung erschleichen wollen, eine Stolperfalle gelegt. Auch die Kunden, die sich Ihre eigene Dummheit nicht eingestehen können und sich mit der schlechten Bewertung selbst zu täuschen versuchen, könnten mit einem entsprechenden Urteil möglicherweise gebremst werden.
Bitte den vorhergehenden Text nicht falsch verstehen: Eine gerechtfertigte schlechte Bewertung ist gut, um schwarze Schafe unter den Händlern aufzudecken. Wenn man, so wie wir, Plattformübergreifend (ob Amazon, ebay, TrustedShops oder ekomi) knapp unter 100% positiv liegt, ist jede unberechtigte schlechte Bewertung doppelt ärgerlich. Auch ärgerlich s sind Bewertungen, die durch einen Anruf oder eine Mail hätten aus der Welt geschafft hätten werden können, der Kunde dies aber nicht in Betracht zieht. Vielleicht sollte eine Bewertung erst nach 14 bis 30 Tagen abgegeben werden dürfen. Dann würden sich diese Kunden vielleicht doch zuerst mal an den Händler wenden.
Mal im Ernst, bei einem so unsubstantiierten Vortrag muss der Händler mit seiner Forderung doch hinten über fallen! Insofern kann das Urteil wohl keinerlei Indizwirkung entfalten. Schade eigentlich, da diese Frage dem Grund nach schon interessant ist.
Echt schade, das bei diesem, so hoch sensiblen Thema das Gericht nun ausgerechnet zu diesem Fall urteilen wird.
Die Problematik ist vom Grundsatz her nämlich schon interessant.
Frustbewertungen von Kunden führen immer wieder dazu, das man als Händler eine schlechte Reputation bekommt, obwohl eigentlich das Produkt schwach ist, oder der Käufer die Gebrauchsanweisung nicht zu lesen vermag.
Und natürlich führt das auch zu Verdienstausfall.
Echt nicht schön.
Wir hatten es schon mehrfach, das wir sogar im Rücknahme Fall, als der Kunde mal mit dem Produkt nicht zufrieden war, dann trotzdem schlecht bewertet, nahezu beschimpft wurden, trotz kostenfreien Rückversand, vollständiger Erstattung und wir bitten für die Unannehmlichkeiten vielmals um Entschuldigung Kundengetätschel.
Wie das Urteil hier ausfallen wird wissen wir wohl alle.
Blöd nur das es für alle nachfolgenden Fälle eine Referenz bleiben wird.
Wow – wie geil ist das denn???
Zum einen mag man ja sagen, dass sich endlich einer aus der Deckung traut, wenn es um so sensibles wie neg. Kundenbewertung geht. Zum anderen halte ich es für wenig glaubwürdig, dass einem der Account zugemacht wurde, weil es eine negative Bewertung geben hat.
Anyway: Wenn es kein verspäteter Aprilscherz war, war es einen Lacher auf jeden Fall wert…
Haltet uns zu dem Thema auf dem Laufenden..
Es wird sehr wahrscheinlich nicht funktionieren, doch ist es ein Schritt in die richtige Richtung. Vielleicht wird ja wirklich einmal Recht gesprochen. Die (ehrlichen) Händler bekommen nur noch Stolpersteine in den Weg geworfen.
Wir sind selbst Shopbetreiber, und ich kann gut nachvollziehen was da passiert ist. Wir haben auch schon erlebt, dass wir zu einer Leistung mit einer angedrohten schlechten Bewerbung erpresst wurden. Ich würde mir wünschen, dass auch die Kunden bewertet werden dürfen. Dann würden vielleicht so mache Kunden bald nicht mehr beliefert. Wir als Händler sind ja doch sehr gläsern, der Kunde bleibt allerdings sehr anonym. Sehr oft geben diese nicht einmal eine korrekte Adresse an oder die Telefonnummer ist nicht korrekt. Diese Anonymität hilft dem Kunden schon so manche kleine Rachefeldzüge ohne eine Hemmung auszuführen. Es hat ja nie eine Konsequenz. Wenn der Händler sich unkorrekt verhält hat es schon Konsequenzen. Schlechte Bewertungen, A-Z Garantien, Sperrungen. Das ist vielleicht nicht immer verhältnismäßig, Und es ist nun einmal geschäftsschädigend wenn über einen Händler unwahre, schlechte Informationen ins Internet gestellt werden. Im Privatleben sind solche Dinge doch auch per Gesetz nicht erlaubt.
Und die Sache mit den Gegendarstellungen- naja, in der Regel sind wir doch so gepolt, dass wir uns auf die Seite unseres Gleichen, Kunden für Kunden und Händler für Händler stellen.
Ich werde diesen Fall auf jeden Fall auch mal genauer ansehen.
Hallo zusammen,
Amazon hat doch grundsätzlich sehr viele Sachverhalte in Ihren sog. Richtlinien festgehalten, die mit deutschem Recht überhaupt nicht vereinbar sind. Neben dem Zwang diesen zuzustimmen, weil man sonst gesperrt würde ist der Sitz der Gesellschaft in Luxemburg.
Sollte sich herausstellen, das sich die Behauptung des Käufers als schlichte Falschbehauptung heraus stellt, dann wäre gegen den Köufer sog. Strafanzeige wegen übler Nachrede zu stellen. Leider ist es so das viele Menschen denken, dass die Meinungsfreiheit dazu geeignet ist Menschen im Internet zu beleidigen und schlichtweg felsch darzustellen. Dazu kann ich nur sagen: Der Schadensersatz ist der Höhe nach zu hoch, aber 10 TEUR Schadensersatz wären durchaus angemessen, um zu unterstreichen, das man sich sehr gut überlegen sollte, ob man von der Wahrheit abweicht. Der Schadensersatz ist natürlich nur dann gerechtfertigt, wenn sich herausstellt, dass des sich um eine bewußte Falschdarstellung handelt.
Gruß
Grundsätzlich ist es mal ein Signal an die Kunden. Was Bewertungen, egal ob Ebay, Amazon oder sonst wo, für eine Auswirkung haben können.
Ein einfacher Anruf seitens des Kunden im Vorfeld sei sicherlich sinnvoll gewesen. Nichts desto trotz müssen sich Händler auch nicht alles gefallen lassen. Viele Kunden haben selbst Schuld, weil sie die Beschreibung einfach nicht lesen oder falsch verstehen. Aber es zugeben, nein das tut keiner.
In diesem Sinne unterstreiche ich die Meinung von Onliner2000. Gerechtfertigte Bewertungen sind sinnvoll, wichtig und treiben den Händler an. Aber was manche Kunden sich rausnehmen, OHNE WORTE.
Hallo, du kannst soviel schreiben – erklären wie du möchtest – du kannst die Maschinen vorführen – Dank der Rechtschutzversicherung laufen die lieben Kunden erst zum Anwalt & wenn man dann ihnen hinterher nachweisst das Sie zu b… waren zuzuhören oder nachzulesen, dann ist der Ruf schon kaputt – Gewonnen hat dann niemand – der Kunde ist unzufrieden – der Verkäufer geschädigt & der Ruf ruiniert.
–Aber ich verstehe auch den Verkäufer irgenwann läuft das Fass über & das ist hier geschehen
absolut richtig ! es ist einfach immer wieder unglaublich was sich Kunden herausnehmen. Für manche ist das ganze eine Spielerei, für den Händler geht es um die Existenz. Auch ich mache immer wieder mit Kunden die Erfahrung, dass es einfach unverschämt ist, was manche Menschen sich herausnehmen. Als Online Händler wird man häufig doch als unseriös beschimpft oder ist den Kunden ausgeliefert. Es gibt wirklich sehr freche und unglaublich dreiste Menschen, die sich beim Online Shopping so richtig auslassen. Bei einem niedergelassenen Geschäft würde man, wenn man den Verkäufer Auge um Auge gegenübersteht nicht so dreist sein, sondern freundlich und würde sich so manches gar nicht trauen, was sich manche Kunden online trauen. Ich finde Bewertungen absoluten Mist und es spiegelt niemals den Online Händler an sich wieder, die meisten, die zufrieden sind, geben gar keine Bewertung ab, sondern meistens nur die, die den Online Händerl so richtig eins reinwürgen wollen, egal, ob der 1 Tag zu spät geliefert hat, oder sonst was Quersitzt, das wird dann geschrieben.
Bei allem Verständnis für den Ärger über eine negative Bewertung:
Ich denke, der Händler wird hier eine ziemliche Bauchlandung erleben. Diese eine negative Bewertung hat niemals (!) einen Schaden von 70.000 Euro verursacht. Die Sperrung des Kontos dagegen könnte womöglich zu so einem Schaden geführt haben (das müsste der Händler aber auf den Cent genau nachweisen). In dem Zusammenhang stellt sich die Frage, was denn “weitere Schäden” sein sollen (immerhin in Höhe von 20.000 euro).
So, wie der Fall in der Presse (und auch hier bei uns) bisher geschildert wurde, ist dem Kunden kein Vorwurf zu machen.
Er hat eine Bewertung abgegeben, die dem Händler nicht gepasst hat. Das passiert. Dann hat der Händler aber den entscheidenden Fehler gemacht: Er drohte sofort mit Klage. Dies nahm der Kunde zum Anlass, sich über den Händler zu beschwerden.
Die Frage, welches Verhalten hier zur Sperrung des Kontos geführt hat, ist also die Entscheidende. Den Händler trifft hier zumindest eine ganz überwiegende Mitschuld.
Eine Frage an alle, die hier geschrieben haben, der Kunde hätte erstmal beim Händler anrufen können:
Warum muss der Kunde erst kurz anrufen, der Händler darf aber sofort mit Klage drohen? Warum soll er nicht genauso verpflichtet werden, erst einmal das klärende Gespräch mit dem Kunden zu suchen?
Die Bewertung lautete:
“Die Lieferung erfolgte schnell. Das war das positive. In der Anleitung steht ganz klar Mann muss den Innenrahmen messen das ist falsch. Damit wird das ganze zu kurz! Die Ware selbst macht guten Stabilen Eindruck, Der Verkäufer nie wieder!”
Wenn es tatsächlich so ist, dass in der Anleitung stand, man sollte den Innenraum messen, dann sollte der bewertete Händler lieber seine Anleitungen überarbeiten, anstatt Kunden mit Klagen zu überziehen. Sollte diese Behauptung falsch sein, ist die Frage, weshalb der Händler nicht schon von einem Jahr den Kunden auf Unterlassung verklagt hat.
Das ist in der Tat echt interessant.
Die Sperrung des Kanals, auf Grund der Aussage von einem Kunden, OHNE den Händler dazu zu befragen, stellt Amazon in ein echt schlechtes Licht.
Die Profitgier dieses Konzernes ist ungebrochen hoch und verdeutlicht ganz klar.
“Wir schützen Kunden. Der Händler ist uns egal. Wenn er weg ist, kommt der nächste. – Wir Amazon verdienen immer. Uns egal, was mit dem Händler passiert!”
Gleich wenn es hier dem Schein nach, kaum Inhalt zur Klage gibt, so wird diese ganz klar ausgestaltet sein.
Gleiches Recht für alle. Und wir Händler, haben davon in den letzten Jahren immer mehr weg genommen bekommen.
Ich bin gespannt aufs Urteil!
Bewertung hin oder her. An alle Shopbetreiber: Wenn ihr diese Vorgehen toll findet dann habt ihr nichts verstanden. Klar ist sowas total nervig und unschön, da gebe ich allen Recht. Aber mit so einer Tour, also direkt mit Anwalt und Mahnung kommen seid ihr selber schuld, ihr könnt froh sein dass das kein IT-Profi war, der hätte sicherlich seinen Spaß gehabt euch zurecht zu weisen. Wie wärs wenn man mal versucht ordentlich auf Augenhöhe zu kommunizieren? Ihr seid Händler, mehr nicht, ihr habt keine Macht, merkt das mal.
Ich habe neulich Möbel zum Zusammenbauen gekauft und die Anleitung war auf Deutsch gesagt Saumäßig. Ich würde aber niemals das Möbelhaus deswegen schlecht machen denn der Fehler liegt eindeutig beim Hersteller.
Trotzdem sage ich das Online Bewertungen sein müssen, damit auch der Kunde entscheiden kann, ob er da Einkaufen will oder nicht.
Es gibt leider keine Leitlinie, nach der eine Bestellung beurteilt wird. Was beinhalten 3 Sterne, 4 oder 5. Das macht jeder nach Gefühl und da hat jeder ein anderes.
Was allerdings ärgerlich ist, wenn Kunden mit Bewertungen lediglich ihren Frust abbauen.
Ich würde gerne auch den ein oder anderen Käufer beurteilen können.
In diesem Fall wäre Amazon der Ansprechpartner. Der Händler scheint größere Umsätze mit dem Portal zu machen. Da scheint es mir auch unwahrscheinlich, daß eine negative Beurteilung zu einer Sperrung führt.
Man kann davon ausgehen, daß der Händler nicht wegen der negativen Bewertung gesperrt wurde sondern weil er dem Kunden per E-mail mit Anzeige und Abmahnung gedroht hat. Das hat ja der Kunde Amazon mitgeteilt.
Amazon mag es gar nicht, wenn Marktplatzhändler Kunden drohen oder diese versuchen zur Rücknahme von Bewertungen zu nötigen. Fällt ja schließlich auch auf Amazon zurück.
Es steht doch ganz klar in den Community-Richtlinien von Amazon. Wortwörtlich zitiert:
“Das Ausüben von Druck auf einen Käufer, damit dieser seine Bewertung entfernt oder ändert, ist ein Verstoß gegen unsere Community-Richtlinien.”
Ich kann es daher nicht erkennen, warum die Sperrung des Verkäufers nicht korrekt war bzw. sich irgendein Schadenersatz daraus ableiten könnte zumal auch die abgegebene Bewertung des Käufers in keinem mir erkennbaren Punkt gegen die Richtlinien (die jeder Verkäufer akzeptiert hat) verstößt.
Richitg so… viele Verbraucher geben inzwischen aus Spass schlechte Bewertungen ab. Auch wird der Ton immer rauher. Es war ja auch so erwartet worden. Plattformen geben Verbrauchern ein Werkzeug zur Erpressung der Händler in die Hand und wundern sich, wenn sich Parasiten und Schmarotzer finden die es ausnutzen.
Verknackt den Typen auf 70.000 Euro damit mal ein Ruck durch die Verbraucher geht… die meisten Probleme lassen sich lösen wenn man einfach mal den Kontakt sucht… oder akzeptiert, dass man zu dumm ist ein Fliegengitter zusammenzubauen.
@Frank
Bei dir würde ich auch nicht kaufen. Du scheinst gar nicht verstanden zu haben, was überhaupt passiert ist. Aber gleich erstmal mit der grossen Keule drauflosschlagen. Aber genau solche Shopbetreiber (falls du überhaupt noch einer bist, und nicht geperrt wurdest) wie du sind es, die solche Kopf-los Aktionen starten und dann alle Online-Händler in ein schlechtes Licht rücken.
Wer aber mit seinem Shop gute Ware verkauft und keine als Original angepriesenen China-Schrott, wer nicht versucht seine Kunden durch irgendwelche Gebühren abzukassieren und wer nicht versucht nach jedem Verkauf den Kunden um ein positive Bewertung regelrecht anzubetteln, der hat auch ein ausgeglichenes, natürliches, glaubhaftes und vorallem ein SERIÖSES Bewertungssystem. Und gerade bei 100% positiven Bewertungen schaue ich und auch andere Kunden genauer hin und siehe da es tauchen auf einmal positive Bewertungen mit negativen Text auf. Das zeigt doch ganz klar das es Händler gibt die Käufer um eine postive Bewertung wie auch immer nötigen. Diese Käufer wehrten sich aber soweit das sie wenigstens noch passende Text-Bewertungen schrieben.
Allerdings gibt es auch immer wieder Kunden denen man es nie recht machen kann, damit haben aber alle Händler egal ob online oder offline zu tun. Das ist auch kein Phänomen das es erst seit dem Internet gibt.
Solange es aber keine Shop- und evtl. Europaübergreifenden feste Regeln für Online-Bewertungen gibt, wird die Frustration auf Händler- wie auch auf Käuferseite steigen.
Hallo,
die bewertungen haben keinen Sinn und müssen abgeschaft werden !
Der Kunde hat sein Widerrufsrecht + Garantieanspruch und fertig – wozu noch bewerten ?
Um preis zu drücken um eigene frust abzubauen ??
Passt mir die Leistung oder Artikel nicht ? – kein Problem, zurückschicken und fertig, wozu der quatsch mit bewertung noch ?
Komischerweise behalten die Kunden die Ware und bewerten noch negativ — warum wohl ??
Die bewertungen werden nur missbraucht und führen zu solchen situationen und sehr oft zum existenzproblemen für shopbetreiber.
Das der Käufer NICHT negativ bewerten darf ist schon gesetzwidrig (ist bei Amazon und ebay so). Demokratie, Gleichstellung , ???
Warum darf mich der Käufer bewerten und ich ihn nicht ???
Z.B. der käufer kauft und zahlt nicht – wochenlang blockiert er mir die ware, dann widerruft er seine bestellung weil er sich anders überlegt hat, oder schickt er mir kaputte und benutzte ware zurück – warum darf ich solche kunden nicht NEGATIV bewerten ?
Bewertungen abschaffen und zwar SOFORT !
Es gibt aber auch Händler, die spekulieren erfolgreich darauf, das man einen Artikel für 5 oder 10€ eh nicht zrückschickt bzw. deswegen nicht sein Recht einfordert, wenn der Händler zicken macht. Dafür sind Bewertungen das einzige Mittel, solche Händler ausfindig zu machen.
ich muss auch mal meinen senf dazu geben
ich hatte auch mal einen shop auch bei amazon und ebay und so
als händler verkauft man nur den artikel der händler kann nichts dafür das der artikel schleckt oder der von hersteller eine schlechte beschreibung bekommen der verkauft den artikel nur !!! manche kunden bewerten den händler schlecht weil die ware schlecht ist ??????
da sollte doch mal das bewertungs system mal überarbeitet werden
man bewertet doch den händler über seine erbrachten leistungen und nicht über das produkt dafür kann er doch nichts dafür der stellt den artikel doch nicht her !!!!
ausserdem weiss ich das amanon nicht so einfach einen account zu macht das sind mehere faktoren im spiel
der händler hat bestimmt schon etliche beschwerden bekommen kann mir nicht vorstellen das amazon so reagiert wegen eines kunden
ausserdem die 13.000 euro sind ja nicht verloren
die werden später nach 3-4 monaten ausbezahlt amazon kann und darf das geld nicht behalten ,wird es auch nicht .
wie ging das urteil aus?
Mittlerweile werden die Kunden immer frecher und dreister. Richtig so das solche einen auf die Mütze bekommen. Mittlerweile denkt jeder Käufer im Internet er kann machen was er möchte.
Das Bewertungssystem bei Amazon ist in meinen Augen sowieso ein Witz. Es kann nicht sein, dass jeder seinen Müll in die Kommentare reinschreiben kann.
Negative Kritik ja. Aber die meisten sind absoluter Schwachsinn oder reine Rachebewertungen, weil ein Kunde vielleicht mit dem falschen Fuß aufgestanden ist.
Alle Produkte sollten mit vordefinierten Feldern mit Multiple Choice Auswahl bewertet werden können und nicht das jeder seinen Senf reinschreiben kann.
Leider finden sich bei den Händlern im Schnitt mittlerweile rund 15 % die unseriös arbeiten. Wie viele Kunden unseriös arbeiten kann ich leider nicht beurteilen. Im Händlerbereich sieht es wie folgt aus bei unseriösen Händlern: Reklamationen werden sehr oft nicht im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bearbeitet und man versucht vielfach eigentlich zustehende gesetzliche Schadensersatzansprüche des Kunden dann zum finanziellen Schaden der Kunden zu umgehen, um die eigenen Gewinne hierdurch weiter zu maximieren. Beim ausgeübten Kaufvertrags-Wideruf innerhalb der 14 tägigen Widerrufsfrist, wird oft händlerseitig einfach keine Gutschrift des Kaufpreises an den Kunden erteilt bzw. es wird vielfach dann einfach vom Händeler “vergessen” die Frachtkosten zu erstatten- sprich letzlich geht es in den Bereich versuchte Unterschlagung also Betrug. Oder es wird einfach Ware geschickt- außerhalb des Kaufvertrages, die nicht vom Kunden bestellt wurde, und der Händler weigert sich dann, diese falsche nicht bestellte Ware dann auf Ihre Kosten wieder beim Kunden abholen zu lassen.Lt. BGH Urteil sind entsprechende AGB der Händler zwar nichtig, wie das OTTO Urteil zeigt, aber die Händler belassen die AGB trotzdem weiterhin so und handeln auch weiterhin so, obwohl gesetzlich unzulässig. Oder es wird vom Händler einfach zu wenig Ware geschickt, und diverse Händler liefern die fehlenden Artikel dann einfach trotz 2 aliger Fristsetzung gar nicht nach und arbeiten nur auf Verzögerungstaktik, um zu erreichen, dass die gesetzliche Widerrufsfrist dann bereits abgelaufen ist und der Kunde nicht mehr vom Vertrag zurücktreten kann, usw. usw., nur ein ein paar Beispiele zu benennnen. Der Kunde muss die Händler dann erst abmahnen, oder eine Strafanzeige, oder die Einleitung von weiteren rechtlichen Schritten nach ergebnislosem Fristablauf ankündigen, damit dann überhaupt etwas beim Händler passiert, und damit dieser seinen Vertrag einhält. Leider sind das im Schnitt mittlerweile rd. 15 % der Händler, die so oder so ähnlich arbeiten, gemessen an meinen diversesten Bestellungen, heisst bei jeder zehnten Bestellung gibt es im Schnitt solche Schwierigkeiten, trotz anderslautender gesetzlicher Regelungen und Rechtsprechung. Wenn man sich die Amazon-Händlerbewertungen aber auch andere Bewertungen z..B. bei *** anschaut, verhält es sich ähnlich bei vielen Händlern. Mich wundert das ehrlich gesagt nicht, dass Kunden falls sie so etwas erleben, oder so etwas ähnliches erlebt haben, dann gleich direkt eine schlechte Bewertung in Form einer Schulnote abgeben, falls dann in Zukunft wiederholt etwas ähnliches bei Händlern erlebt wird. Der Kunde sollte aus meiner Sicht, falls er etwas schriftlich zusätzlich zu der Schulnote formuliert, allerdings darauf achten, dass die Bewertungsrichtlinien bei Amazon eingehalten werden und das natürlich auch alles der Warheit entspricht und nichts weggelassen wird was die Wahrheit verfälscht und auch nichts hinzuerfunden wird was die Wahrheit verfälscht. Der Händler kann dann auch nichts gegen die schlechte Bewertung machen, schließlich hat er den Amazon Geschäftsbedingungen zugestimmt welche auch schlechte Bewertungen zulässt, um seine Ware dort verkaufen zu können und bei den Kunden verhält es sich ähnlich. Außerdem kann der Händler bei Amazon bei einer schlechten Kundenbewertung immer noch seinen Kommentar zu der Kundenbewertung abgegeben, der Kommentar muss aber hier natürlich auch immer der Wahrheit enprechen und die Amazon Richtlinien müssen eingehalten werden. Teilweise meint man, das viele Bewertungen der Kunden mit den Händlern so wie es im ersten Moment scheint, eigentlich nichts mit dem Händler direkt zu tun haben, aber wenn man einmal richtig über die Angelegenheit nachdenkt, stimmt dieser erste Eindruck natürlich meistens nicht, z.B. wenn ein Urteil über das Versandunternehmen mit einer schlechten Note abgegeben wird: Der Händler versendet schließlich seine Waren mit genau diesem Versandunternehmen an den Kunden; der Händler hat ja das Versandunternehmen ausgewählt, mit dem es beim Warenversand an den Kunden diese Probleme gab, ist also durch seine Wahl dieses Versandunternehmens auch dafür mitverantwortlich, dass der Kunde diese Schwierigkeiten hat; der Kunde zahlt in den allermeisten Fällen auch noch diese Versandkosten und darf dafür natürlich auch erwarten, dass alles einwandfrei verläuft; daher muss sich der Händler natürlich überlegen, ob er aufgrund dieser aufgetretenen Schwierigkeiten, trotzdem weiterhin mit dem Versandunternehmen zusammenarbeitet und diese Schwierigkeiten den Kunden dann auch weiterhin zumuteten will. Das ist bei mangelhafter Ware oder Ware, wie das Fliegengitter, welches nicht richtig eingebaut werden kann, natürlich genau das gleiche. Dann als Händler einfach zu sagen, der Produzent der Ware hat ja schuld und ich vertreibe das Produkt aber trotzdem weiterhin, obwohl mir der Mangel des Produktes bekannt ist und mute diesen Mangel dann dem Kunden trotzdem weiterhin auch in Zukunft zu, so etwas grenzt ja schon an an vorsätzlichen Betrug in voller Kenntnis der Lage und des mangelhaften Produktzustandes. Jeder seriöse Händler würde so ein Produkt bzw. die ganze Charge wenn das Problem häufiger auftritt, direkt beim Produzenten reklamieren und dafür Sorge tragen, dass nur noch einwandfreie einbaubare Produkte an die Kunden verkauft werden und solch mangelhafte Produkte den Kunden nicht weiter zum Verkauf angeboten werden. Das machen allerdings sehr viele Händler trotzdem einfach nicht, obwohl es erforderlich wäre, sondern beschweren sich im Anschluss dann auch noch über den angeblich so bösen Kunden, obwohl dieser nur seine ihm zustehenden gesetzlichen Reklamation- und Schadensersatz-Rechte versucht hat beim Händler durchzusetzen und dafür dann ein entsprechendes Urteil über den Händler abgegeben hat. Der Händler hat sich diese schlechte Bewertung selbst verursacht, da er die Ware in Kenntnis des Produktmangels trotzdem weiterhin an Kunden verkauft hat, anstatt diese mangelhaft Ware einfach aus dem Sortiment zu nehmen. Da sollte sich jeder Händler auch einmal an die eigene Nase fassen, ob bei ihm alles tatsächlich im Rahmen der gesetzlichen Regelungen abgearbeitet wird gegenüber dem Kunden und ob er nicht auch vielfach einfach versucht, solche Regelungen zum Kundenschaden zu umgehen und ob dann die Kunden-Beurteilungen vielleicht doch gerechtfertigt sind. Beim Urteil gehe ich davon aus, solange die Bewertung des Kunden der Wahrheit entsprach und nicht irgendwelche Verleumdungen vom Kunden über den Händler verbreitet wurden und der Kunde nicht gegen irgendwelche anderen gesetzlichen Regelungen verstoßen hat, durch seine Bewertung und seine Amazon Beschwerde, denke ich, wird der Kunde auch nichts vom Gericht zu befürchten haben und das ganze wird im Sande verlaufen. Im Übrigen löscht Amazon meines Wissens einen Händler auch nicht nach einer einzigen schlechten Kundenbeschwerde, es müssen viele entsprechende Beschwerden vorgelegen haben, damit es überhaupt zu so einer Händlerlöschung kommen kann. Der Schaden wäre, denke ich auch, wenn überhaupt von Amazon zu tragen, da Amazon von den Kunden ja sogar erwartet, dass diese Händlerbewertungen egal ob gut oder schlecht abgeben. Das Amazon-Schulnotensystem dient letztlich dem Verbraucherschutz vor unseriösen Händlern und ist eine gute Verbraucherorientierungshilfe, um sich vor unseriösen Händlern und den anschließenden Schwierigkeiten im Anschluss zu schützen.
Gegen schlechte Bewertungen kann man sich mittlerweile gut wehren, denn viele Gerichtsentscheidungen befassen sich mit dem Thema. Es ist interessant, welche Entscheidungen bereits zu dem Thema getroffen wurden.
Habe ich etwas verpasst oder fehlt das Update mit der Entscheidung am Juni?
Was ist dann passiert?
Wer hat gewonnen?
Etwas über Bewertungen:
ich habe vor kurz etwas in Ebay gekauft und zurückgegeben (innerhald des Widerrufsfrist).
Der Verkäufer wollte kein Geld geben, so habe ich einen Fall geöffnet.
Der Fall wurde zu meinen Gunsten entschieden. Deswegen habe ich das Recht um eine Bewertung zu schreiben (für die neue Regel von Ebay man hat diese Recht nicht, wenn der Fall zu den Gunsten des Verkäufer entschieden wird).
So habe ich gemacht.
Der Verkäufer hat sofort ein Einspruch eingelegt, und hat gesagt dass ich das Paket geöffnet habe.
Meine Bewertung wurde gelöscht, obwohl wahr und korrekt, wegen diese Einspruch.
Also, obwohl gesetzlich man darf etwas öffnen und zurückschicken (es war kein CD und kein hygiene Artikel), obwohl für den Käuferschutzt ich Recht habe, und obwohl es unmöglich zu beweisen ist, dass man das Paket wirklich geöffnet hat, es ist genug dass ein Verkäufer solche Einspruch einlegt, und alle negative Bewertungen sind weg.
Das heißt, Ebay ist ein WITZ. Die Bewertung System hat KEIN WERT MEHR!
Hallo Ser,
zu dem Bericht finden Sie hier ein Update: http://www.shopbetreiber-blog.de/2014/08/19/schadenersatz-negative-bewertung-gruende/
Das Gericht hat die Klage abgewiesen, weil der Händler in dem Prozess keinen Beweis erbracht hat, dass die Aussage des Kunden falsch war.
Hmmm, klar.
Manche Verkäufer sind wirklich unglaublich.
Was denken Sie über was ich von Ebay erzählt habe?
Ich konnte wirklich es nicht glauben… Es war für mich so absurd und sinnlos.
Wie kann es sein dass wenn man gesetzlich ein paket öffnen und dan zurückshicken darf, und deswegen gibt ihm der Käuferschutz Recht, und deswegen darf er eine Bewertung schreiben, dann aber wenn der Verkäufer ein Einspruch einlegt und einfach nur sagt “das packet wurde geöffnet” plötlich wird die Bewertung gelöchst?
Das macht kein sinn.
Entweder man darf oder darf nicht ein Paket öffnen.
Eine von diese. Aber beide zusammen können nicht wahr sein.
Oder?
Laut Ebay muss ein Verkäufer es aushalten, dass Käufer auch mal negative Bewertungen abgeben, wenn Sie das Gefühl haben, mit dem Ebay-Partner keine positiven Erfahrungen verbinden zu können.
Wenn aber ein Käufer, die mögliche Negativbewertung als Druckmittel, ja sogar als Mittel zur Erpressung benutzt (nach dem Kauf auf Preisnachlässe drängen, bei privaten Verkäufern auf Rücknahme bestehen etc.) ist dieser Grundsatz nicht mehr zeitgemäß.
Ebay sollte sich die Arbeit nicht zu einfach machen und jeden Fall genau prüfen. Immer dann, wenn unberechtigte Forderungen seitens der Käufer zu einer Negativbewertung geführt haben, müssen diese gelöscht werden.
Nur so gehen Käufer mit Bewertungen verantwortungsvoller um. Alles andere ist ein Freibrief zur Willkür.
Wer schützt Gewerbetreibende vor unseriösen Kunden
In diesem speziellen Fall lag die Schuld wohl eindeutig beim Händler – und seine Reaktion auf eine berechtigte Kritik war nicht gerade seriös.
Ist ein Urteil gefällt worden und wo
kann man es nachlesen?
Danke
Das Urteil ist am Ende des Artikels verlinkt.
Danke für diesen Aufschlussreichen Beitrag!
Auch wenn er schon etwas älter ist.
@all Das Urteil steht ziemlich am Ende des Beitrages.
Mir hat es wirklich geholfen!
Ich finde das Urteil sehr gerecht. Auch ein großes Lob an Amazon für mich haben die alles richtig gemacht. Immerhin war ich immer der Annahme das so ein Konzern der eine reine Profitgesellschaft ist dennoch so handelt , Respekt! Ein Grund mehr um bei Amazon vorbei zuschauen.
Für die restlichen Kommentare von anderen Händler muss ich nur sagen sehr enttäuschend. Man sieht deutlich Online kaufen rendiert sich nicht wirklich! Wenn man hier sieht wie die Händler also auch über mich (ihre Kunden) denken, ne danke!
Wer bei einen Shop/Laden keine Kritik einstecken kann soll sich lieber eine andere Arbeit suchen und vorallem nicht drohen! Wenn man Fremdprodukte anbietet sollte man auch wissen wie man diese handhabt und nach Kritik etwas unternehmen ! Aber stattdessen kommt nur ein Kunde ist selbst Schuld zu blöd dafür und najaa.. verklagen wir ihn einfach mal auf eine Zahl die willkürlich ist.
Super Artikel:)!
Das Gericht nutzt eine kleine Formalität, um nicht über den eigentlichen Sachverhalt entscheiden zu müssen. Damit wird keine Klarheit geschaffen, und das wirklich Interessante an dem Fall garnicht behandelt.
Auch, daß sich die Gerichtsbeamten nicht mal zutrauen, sich mal 10 min die Anleitung durchzulesen sondern statt dessen allen Ernstes ein Gutachten (!) dazu verlangen, bestätigt meines Erachtens eher negative Klischees und Beamtenwitze, als das es wirklich hilfreich wäre. Schade.