Kein Shopbetreiber freut sich, wenn sein Shop im Internet schlecht bewertet wird. Aber die meisten Händler wissen, dass negative Bewertungen nun einmal zum Geschäft dazu gehören, wie der Senf zur Wurst. Doch ein Händler auf Amazon-Marketplace sieht das ein wenig anders und klagt.

Insgesamt 70.000 Euro soll ein Online-Käufer zahlen, weil er einen Shopbetreiber schlecht bewertet hatte. Dies und eine Beschwerde beim Marktplatzbetreiber hätte zur Sperrung des Händlers geführt und dieser Verdienstausfall sei nun zu ersetzen. Das Landgericht Augsburg wird dazu im Juni eine Entscheidung treffen.

Ein Online-Shopper bestellte bei einem Händler auf dem Amazon-Marktplatz ein Fliegengitter. Dies ließ sich nicht vor seinem Fenster montieren, wobei der Händler kein Verschulden seinerseits daran erkennen konnte. Daraufhin bewertete der Käufer den Händler schlecht.

Was nun folgte war eine Schauspiel in 3 Akten, berichtete die Augsburger Allgemeine:

Akt 1: Die Drohung

Im Anschluss an die Abgabe der Bewertung sei der Kunde vom Händler per Email aufgefordert worden, die Bewertung zu löschen oder zu ändern. Andernfalls werde der Shopbetreiber ihn verklagen. Die Mail veranlasste der Online-Shopper sich bei Amazon über den Händler zu beschweren.

Akt 2: Die Abmahnung

Eine Woche später wurde dem Kunden eine Abmahnung mit der Forderung nach einer Unterlassungserklärung vom Anwalt des Händlers zugestellt. Der Käufer erklärte sich bereit, die Bewertung zu löschen, weigerte sich aber die Anwaltskosten des Shopbetreibers zu übernehmen.

Akt 3: Die Klage

Doch mit der Abmahnung war die Sache noch nicht vorbei. Der Händler hatte seinen Kunden auf die Zahlung von rund 70.000 Euro verklagt. Die Summe sei entstanden, weil Amazon sein Händlerkonto gesperrt habe und er dadurch Verdienstausfall erlitten habe: In einem Schreiben rechnete der Shopbetreiber dies in etwa so vor:

Saldo gesperrtes Verkäuferkonto: 13.000 Euro
Verdienstausfall: 39.000 Euro
“weitere Schäden”: 20.000 Euro

Es ginge dem Shopbetreiber nicht um die schlechte Bewertung an sich, sondern um die in der Bewertung enthalten “Falschaussage”, zitiert das Blatt die Anwälte des Shopbetreibers.

“Es ist einfach so, dass meinem Mandaten durch eine Falschbehauptung im Internet ein großer finanzieller Schaden entstanden ist. Sein Verkäuferkonto ist seit Monaten gesperrt, Amazon fror zudem über Monate hinweg mehr als 13.000 Euro ein. Diesen Schaden wollen wir ersetzt bekommen.”

Das Urteil

Wir informieren Sie hier im Blog, sobald das LG Augsburg das Urteil gesprochen hat. Sollte das Gericht die Ansicht des Shopbetreibers teilen, könnte dies unter Umständen Signalwirkung für weitere Prozesse haben, in denen Online-Händler Kunden wegen negativer Bewertungen für Verdienstausfälle haftbar machen wollen.

Einen Bericht über die Urteilsgründe finden Sie hier: Kein Schadenersatz wegen negativer Bewertung – Die Urteilsgründe

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