Das Internet ist voller Halb- und Unwahrheiten. Ein sich schon lange Zeit haltender Mythos ist, dass man unbedingt die unterschiedlichsten Disclaimer an möglichst vielen Stellen im Online-Shop bereithalten sollte. Das geht von der Haftung für Links bis hin zu Sätzen wie “Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt”. Rechtsanwalt Thomas Schwenke hat zusammen mit Marcus Richter mit diesen Mythen in einem Podcast aufgeräumt.

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Thomas Schwenke und Marcus Richter haben ihre Hörer und Leser dazu aufgerufen, Beispiele von (unsinnigen) Disclaimern einzusenden. Viele Vorschläge sind eingegangen und daraus entstand dann die Folge 11 ihres Jura-Podcasts.

Mit dabei in dieser neuen Folge ist auch Rechtsanwalt Henning Krieg.

Rechtsbelehrung Folge 11 des Jura-Podcast

Die Folge zum Reinhören und auch eine textliche Zusammenfassung finden Sie hier auf der Seite von Rechtsanwalt Thomas Schwenke.

Themen

Behandelt werden unter anderem die folgenden Disclaimer behandelt:

  • Linkdisclaimer
  • Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt
  • E-Mail Disclaimer (diverse Arten)
  • Ein Zitat ist zulässig, wenn der Name der Quelle angegeben wurde
  • Nach dem neuen EU-Recht gebe ich keine Garantie
  • Negative Bewertungen nach Absprache
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen

Hier geht’s zum Podcast.

Zum (Un-)Sinn von Disclaimern haben auch wir hier im Blog bereits berichtet:

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