Vor einigen Monaten sorgten die Datenschützer aus dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein für Aufsehen. Sie forderten die in dem Bundesland beheimateten Unternehmen auf, ihre Facebook-Fanpages abzuschalten und drohten bei Nichtbefolgung mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro. Heute hat das VG Schleswig diese Bescheide aufgehoben, wie die IHK Schleswig-Holstein mitteilt.
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Wie die IHK Schleswig-Holstein mitteilt, hat das VG Schleswig heute, am 9. Oktober 2013 klar gestellt:
“Facebook-Fanpages können auch in Zukunft weiter genutzt werden.”
Die IHK hatte sich in einem Musterprozess vor ihre Mitgliedsunternehmen gestellt und war gegen die Verfügungen des ULD vorgegangen. Bereits in einem Eilverfahren war das ULD unterlegen.
Marcus Schween, Federführer Recht der IHK Schleswig-Holstein kommentierte die Entscheidung so:
“Auch schleswig-holsteinische Unternehmen können, wie alle anderen Unternehmen in Deutschland und Europa, soziale Netzwerke wie Facebook als Kommunikations- und Vertriebskanal nutzen.”
Nach den Entscheidungen von heute herrscht zumindest etwas mehr Rechtssicherheit. Allerdings hat das VG die Berufung gegen das Urteil zugelassen. Das bedeutet, dass das Verfahren womöglich in die zweite Runde gehen wird und am Ende noch eine Entscheidung der weiteren Instanzen folgen kann.
Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Betreiber einer Facebook-Fanpage nicht für die Datennutzung verantwortlich seien. Dies sei Facebook selbst.
Nicht Gegenstand dieses Verfahrens war der Einsatz des Facebook-Like-Buttons. Auch hiergegen hatte das ULD entsprechende Untersagungsverfügungen erlassen.
Quelle: Bericht der IHK Schleswig-Holstein vom 9.10.2013, Pressemitteilung des VG Schleswig v. 9.10.2013
Fazit
Das bedeutet auch für Online-Händler zunächst Entwarnung. Es bleibt aber abzuwarten, ob die Entscheidung in einem eventuell stattfindenden Berufungsprozess Bestand haben wird. Wir werden Sie selbstverständlich auf dem Laufenden halten. (mr)
Es nervt, es nervt, es nervt! Scheinbar haben die werten Herr Datenschützer nichts anderes zu tun, als ständig auf Shopbetreibern und anderen Firmen, welche sich im Netz präsentieren, rumzuhacken. Die Nutzung einer Facebook-Fanpage erfolgt immer noch freiwillig, niemand wird gezwungen, auf “Gefällt mir!” zu klicken. Langsam wird es Zeit, alle Datenschützer in einen Sack und… (Und Abmahner und Abmahnanwälte gleich dazu), dann wäre es endlich wieder ruhiger und friedlicher im Unrechtsstaat Deutschland und jeder könnte in Ruhe seinen Geschäften nachgehen…
Ganz so einfach ist es leider nicht – im Falle einer Facebook Fanpage vielleicht ja noch, aber spätestens mit der Verfoglbarkeit von Usern durch dritte durch Like buttons auf anderen Webseiten wird die Materie zumindest etwas komplizierter. Die Vorgehensweise des ULD (Die meineserachtens auch nicht gleichzusetzen ist mit “Die Datenschützer”) finde ich allerdings auch etwas befremdlich. Deutschland deswegen aber als Unrechtsstaat zu betiteln halte ich gerade im Angesicht einer begrüßenswerten Gerichtsentscheidung für etwas daneben.
Auch bei Like-Buttons sehe ich kein Problem, der Nutzer hat sich selbst und freiwillig beim entsprechenden Dienst angemeldet und es liegt auch allein in seiner Verantwortung, sich im Browser und anderweitig beim jeweiligen Dienst auszuloggen, um nicht evtl. verfolgt zu werden. Man kann nicht immer alles dem Webseitenbetreiber anlasten, der Funktionalitäten wie Like-Buttons in seine Webpräsenz einbindet. Zumal mittlerweile jeder wissen dürfte, dass kostenlose Dienste wie Facebook, Google+, ICQ und wie sie alle heißen, dafür konzipiert sind, Daten zu sammeln und Nutzerverhalten zu analysieren. Wenn ich das nicht will, melde ich micht da nicht an, Problem gelöst. Kann ich jedoch nicht ohne diese Dienste leben, muss ich mit solchen Gegebenheiten klarkommen.
Damit ist das Problem aber gerade beim Like-Button noch nicht gelöst. Denn unabhängig davon, ob der Website-Besucher bei Facebook angemeldet ist oder nicht, werden Daten übertragen. Das kann der Besucher nicht verhindern. Dies ist Sache des Website-Betreibers.
Ich halte die dauernde und unverhältnismäßige Abmahngefahr bei Benutzung “handelsüblicher” Tools auch für nervend. Hier sehe ich aber in erster Linie die gängige Abmahnprozedur als problematisch an. Ein minimaler Fehler und ein Kleinkaufmann kann schon in der Existenz bedroht sein.
Aber ein anderes Thema das nicht nerven sollte ist das Thema Datenschutz. Dieser soll jedem Bürger eine bestmögliche Hoheit über seine Daten sichern. Es ist nun mal auch tatsächlich fraglich, ob man es für förderungswürdig hält, dass jeder Nutzer bei Eintritt zu Facebook alle seine Rechte auf die eigenen Daten verliert.
In der Diskussion im Netz um diese Themen wird mir gerade zu viel von Shopbetreibern auf das Thema Datenschutz eingeprügelt. Persönlichkeitsrechte sind ein hohes Gut, dass man im Sinne von “Brot und Spiele” nicht unkritisch für Unternehmen wie Google und Facebook opfern sollte.