Gilt die Preisparität bei Amazon noch oder gilt sie nicht mehr? Darüber herrscht zurzeit Unklarheit in der Branche. Zwei im Internet abrufbare Amazon-Seiten zum Thema geben dazu unterschiedlich Auskunft. Aktuell ermittelt das Bundeskartellamt gegen Amazon wegen der Einführung der Preisparität.

UPDATE: Amazon hat dem Bundeskartellamt mitgeteilt, dass es auf die Preisparität verzichtet.

Zuerst berichtete Wortfilter-Autor Alexander Gronen  gestern in seinem gleichnamigen Blog über das Ende der Preispartitätsklausel bei Amazon. Als Beleg für seine Behauptung “Amazon schafft offenbar die Preisparität ab”, führt er eine am 20. August 2013 aktualisierte Version eines Dienstleistungsvertrages von Amazon an, der unter anderem auch den Verkauf über Amazon regelt.

Auch stützt Gronen seine Aussage auf eine Bestätigung durch Amazon in Bratislava (Slowakei):

Die Klauseln zur Preisparität wurden bisher nur aus den AGB entfernt, die (vermutlich veraltete) Hilfeseite zur Preisparität ist noch online.

Ich habe daher über Facebook darum gebeten, ein Amazon-Verkäufer möge sich doch bitte bei Amazon erkundigen, was nun gilt. Der Amazon-Support in Bratislava hat die Abschaffung der Preisparität bestätigt.

Nur wenige Stunden nachdem Gronen seinen Beitrag online gestellt hatte, vermeldete das Branchenmedium Internet World Business, das es sich bei Wortfilter um eine Falschmeldung handle:

Eine Meldung, nach der diese Klausel gestrichen wurde, hat sich als falsch herausgestellt. […] Das Dokument, auf das verwiesen wurde, bezieht sich lediglich auf den “Amazon Services Europe Business Solutions Vertrag”.

In den “Teilnahmebedingungen Amazon Services Europe S.à r.l., in der Fassung vom 05.10.2011” ist die Klausel zur Preisparität in der Tat noch enthalten. Die Änderung im “Amazon Services Europe Business Solutions Vertrag” könnten, so mutmaßt die Internet World Business, das Ergebnis der aktuell laufenden Ermittlungen des Bundeskartellamts sein.

Aufklärung wird wohl erst ein offizielles Statement von Amazon bringen, dass nach bisherigem Stand noch aussteht.

Was ist die Preisparität bei Amazon?

Seit 2010 müssen der Artikelpreis und der Netto-Gesamtpreis für alle Artikel, die ein Verkäufer auf Amazon.de anbietet, im Vergleich zu anderen nicht ladengeschäftgebundenen Vertriebskanälen dieses Verkäufers, grundsätzlich gleich günstig oder günstiger sein. Zu den nicht ladengeschäftgebundenen Vertriebskanälen zählt auch der eigene Online Shop eines Verkäufers.

Das bedeutet: Ein Händler vertreibt seine Produkte über Amazon und in einen eigenen Online-Shop. Nach der neuen Regelung muss der Preis für den selben Artikel bei Amazon nun mindestens genau so günstig sein, wie im eigenen Shop. Selbst dann, wenn der Händler auf Grund seiner betriebswirtschaftlichen Kalkulationen bei Amazon einen höheren Preis verlangen müsste.

Das Bundeskartellamt prüft im Rahmen eines kartellrechtlichen Verwaltungsverfahrens die Auswirkungen der Preisparitätsklausel. Dazu hat das Bundeskartellamt eine Web-Befragung von 2400 Händlern gestartet, die ihre Waren über den Amazon Marketplace anbieten.

Die Händlerbefragung soll möglichst umfangreiche Informationen zur Wirkung der Preisparitätsklausel und zur Bedeutung des Amazon Marketplace liefern. Sollte sich der Verdacht durch die Ermittlungen bestätigen, kann Amazon dazu verpflichtet werden, die Preisparitätsklausel aus ihren Teilnahmebedingungen zu streichen.

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