Wer Spielzeug im Internet verkauft, muss nicht nur die zahlreichen fernabsatzrechtlichen Vorschriften beachten, sondern zusätzlich auch noch produktspezifische Pflichten. So müssen die vom Gesetz vorgeschriebenen Warnhinweise zwingend mit dem Wort “Achtung” eingeleitet werden. Wer ein anderes Wort benutzt, kann dafür abgemahnt werden, entschied das OLG Hamm.
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Das OLG Hamm (Urt. v. 16.5.2013, 4 U 194/12) hatte sich mit der korrekten Angabe von Warnhinweisen beim Spielzeugverkauf über das Internet zu beschäftigen.
Beide Parteien des Rechtstreites verkaufen Spielwaren über das Internet.
Seit dem 20. Juli 2011 gilt eine Reform der Spielzeugrichtlinie, deren Vorgaben in der Zweiten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (2. GPSGV) umgesetzt worden sind.
Gemäß § 11 Abs. 1 der 2. GPSGV müssen unter bestimmten Voraussetzungen Warnhinweise über die Sicherheit des Spielzeuges angegeben werden.
Gemäß § 11 Abs. 3 der 2. GPSGV sind diese Warnhinweise mit dem Wort “Achtung” einzuleiten.
Der Beklagte vor dem OLG Hamm leitete seine Warnhinweise mit dem Wort “Sicherheitshinweise” ein.
Der Verstoß gegen § 11 Abs. 3 der 2. GPSGV lag also auf der Hand. Fraglich war nur noch, ob es sich hierbei um eine Marktverhaltensnorm handelte, also ob dieser Verstoß auch abgemahnt werden kann.
Marktverhaltensnorm
Das OLG Hamm stufte die Vorschriften der 2. GPSGV als Marktverhaltensnorm i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG ein.
Der hier begangene Verstoß war auch spürbar, so das Gericht weiter. Die Spürbarkeit sei hier schon deshalb gegeben, weil die verletzte Norm dem Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher diene.
“Dies gilt umso mehr, als maßgeblicher Sinn und Zweck von Art. 11 Abs. 2 S. 3 der RL 2009/48/EG (Spielzeugsicherheitsrichtlinie), dessen Umsetzung die hier maßgebliche Vorschrift des § 11 Abs. 3 der 2. GPSGV dient, ist, dem Verbraucher in aller Deutlichkeit, und zwar einheitlich in allen Mitgliedsstaaten, vor Augen zu führen, dass es sich bei den folgenden Warnhinweisen nicht lediglich um „Empfehlungen“ – und die Gefahr eines solchen Eindrucks besteht auch bei der vom Beklagten gewählten Überschrift – handelt (vgl. Seite 37 der Erläuternden Leitlinien vom 16.04.2010 zur Richtlinie 2009/48/EG).”
Fazit
Wenn das Gesetz klare Vorgaben zur Verwendung bestimmter Wörter macht, sollte man sich auch daran halten. Man kann auch in diesem Fall natürlich der Ansicht sein, dass auch das Wort “Sicherheitshinweise” seinen Zweck erfüllt hat, allerdings steht im Gesetz aber die Verpflichtung, das Wort “Achtung” zu nutzen.
Das OLG Hamm hat hier einen Streitwert von 15.000 Euro festgesetzt. Rechnet man Abmahnung, 1. und 2. Instanz zusammen, ergeben sich hier Kosten von knapp 10.000 Euro für den Abgemahnten. Würde der Verstoß heute abgemahnt werden, würde das Kostenrisiko schon auf knapp 11.000 Euro steigen, da mittlerweile eine Reform der Prozesskosten in Kraft getreten ist. (mr)
Die Rechte die unsere Verbraucher und ggfs. auch Mitwettbewerber schützen sollten verkommen doch langsam zu einem unerträglichen Dikicht der Rechtsindustrie. Jeder Mist und jedes Wort kann abgemahnt werden und wird auch abgemahnt, was hat das alles noch mit dem Verbrauchschutz zu tun, nichts mehr. Der Verbraucher erhält einen Pseudo-Schutz den er selbst nicht wollte, schon gar nicht selbst einfordern würde, damit andere die Möglichkeit haben aus dem Gesetz- und Rechtssystem einen Profit zu erwirtschaften. Wie heißt es doch so treffend unter Anwälten: Uns geht’s gut, lass uns Klagen! In diesem Sinne.
Es gibt wirklich nichts, was nicht geregelt wird. Deutschland ist wirklich ein armes Land. Wir Onlinehändler sind die Deppen der Nation. Trotz des enormen Potential an Wachstum und Steuereinnahmen werden unsere Rechte bzw. eher Pflichten immer enger geschnürrt. Bald können wir davon nicht mehr Leben, wenn es so weiter geht. Aber schaut man sich z.B. die Bauern an, diese werden mit Subventionen vollgestopft und von der Politik hochgelobt, wir Onlinehändler sind die Fußabstreifer! Die Abmahnanwälte gehören alle hinter Gittern! Das sind alle Rechtsverdreher (oh, werde ich jetzt abgemahnt? ) Wir brauchen endlich vernünftige Regelungen und nicht ständige willkür und festsetzung nach möchtegern Verbraucherwissen wie bei dem wort “Achtung”. Achtung Achtung Achtung, deutsche Gerichte sind mit Verlaub hintern Mond geblieben, die ist ein Sicherheitshinweis, entschuldigen Sie bitte ein Warnung, ach nein eine “Achtung” 😉
Es ist schon schlimm das man sich mit Abmahnungen an kleine Unternehmer und Shop Betreiber bereichern kann. Das es Gesetzte gibt die einen Shopbetreiber mit einem Umsatz von nur wenigen 100€ zu solchen Strafen verurteilt.
Aber wenn ein Fussballboss Millionen hinterzieht interessiert das niemanden.
Zu meiner Kinderzeit wurden Warnhinweise nicht mit “Achtung” eingeleitet. Ja, es war noch schlimmer: es gab am Spielzeug gar keine Warnhinweise!
Trotzdem habe ich überlebt und bin inzwischen 62 Jahre alt. Verstoße ich damit gegen irgendeine EU-Verordnung und werde demnächst abgemahnt wegen Überlebens ohne Warnhinweis?
Aber mal mit Ernst – damals wie heute sollten doch in erster Linie die Eltern einschätzen können, was für ihre Kinder gut oder eventuell gefährlich ist.
Und bei unachtsamen Eltern hilft auch kein Warnhinweis, ob der nun mit “Achtung” oder sonstwie eingeleitet wird.
Außerdem sind die unsichtbaren Gefahren im Spielzeug, also Schadstoffe im Material viel schlimmer. Aber davor darf man wahrscheinlich nicht warnen, könnte sich ja irgendein “Großer” bepinkelt fühlen.
Zum Glück erfinden die “Experten” der EU immer wieder neue Verordnungen, die für normale Menschen völlig undurchsichtig sind. Dadurch haben berufsmäßige Abmahner bei den “Kleinen” immer wieder reiche Beute: z.B. ehrliche Kleinhersteller wegen fehlendem CE-Zeichen oder kleine Online-Händler wegen fehlender Warnhinweise usw.
Die Transparenz ist wirklich ein Problem, dass merkt man als Verbraucher, egal um was es jetzt genau geht, sei es Kinderspielzeug, als auch Klamotten, wirklich problematisch. Ich finde, gerade bei Produkten für Kinder sollte es viel einheitliche Regelungen gaben, dass die Eltern sich einfach informieren können. Denn wenn man Kinder und einen Job hat, hat man kaum noch die Zeit diese ganzen Vorschriften, Siegel, usw. zu durchblicken. Aber dieses: ich bin heute 62, und ich habe es auch ohne dies und das geschafft…..nee, dass bringt nicht weiter. Nichts für Ungut. Schönen Tag noch, Haik.