Heute, am Freitag, den 14. Juni 2013 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie beschlossen. Damit wissen Händler bereits 1 Jahr vor Inkrafttreten des Gesetzes, wie sich zukünftig die Rechtslage darstellen wird.
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Mit dem heute vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz wird in Deutschland die Richtlinie über die Rechte der Verbraucher umgesetzt.
Die Abstimmung verzögerte sich, weil die Parteien der Opposition einen Änderungsantrag einbrachten, der mit der VRRL nichts zu tun. Mit dem Umsetzungsgesetz wurde aber gleichzeitig noch das Wohnraumvermittlungsgesetz geändert werden. Der Änderungsantrag wollte erreichen, dass heute auch die sog. Mietpreisbremse beschlossen wird. Dieses Ziel konnte aber nicht erreicht werden.
Rechte der Verbraucher
Die wesentlichen Inhalte des neuen Gesetzes:
- die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage
- das sog. “ewige Widerrufsrecht” wird abgeschafft
- Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechtes sind künftig vom Verbraucher zu tragen (wenn er vom Händler über diese Rechtsfolge belehrt wurde)
- Hinsendekosten trägt der Unternehmer mit der Ausnahme von z.B. Expresszuschlägen
- Rücksendefristen und Zurückbehaltungsrechte werden geregelt
- Reform der Ausnahmen vom Widerrufsrecht
- Widerrufsrecht bei Downloads werden erstmals gesetzlich geregelt
- Kundenhotlines dürfen künftig keine Zusatzkosten auslösen (wie z.B. bei 0180- oder 0900-Nummern)
Das Gesetz wurde heute vom Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen beschlossen. Das Gesetz (und die darin enthaltenen Regelungen) treten aber erst am 13. Juni 2014 in Kraft. Am 26. September 2013 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie im Bundesgesetzblatt verkündet.
In einer großen Artikelreihe informieren wir Sie im Detail über die anstehenden Änderungen, die die Umsetzung der VRRL mit sich bringt. (mr)
Nur gut, dass man für die Umsetzung ein Jahr Zeit hat… ist ja auch so höllisch komplex… Vielleicht liegt es auch daran, dass diese Richtlinie zu Gunsten der Händler ist…
Na, das nenne ich doch mal eine erfreuliche Regelung. Hier freut sich jemand. Danke für die Infos