Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. ist erneut Opfer von fingierten Abmahnungen geworden. Derzeit kursieren Abmahnungen, in denen zur Zahlung von ca. 400 Euro aufgefordert wird. Die Wettbewerbszentrale warnt bereits davor und bittet Empfänger dieser Schreiben um Mithilfe.
Vorsicht vor diesen Abmahnungen, diese sind nicht echt!
Heute, am 18. April 2012 veröffentlichte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Wettbewerbszentrale) eine Warnung vor fingierten Abmahnungen.
Viel zu hohe Kostennote
Besonders auffällig an diesen ist, dass eine Erstattung von Kosten in Höhe von 402 Euro verlangt wird.
Bei echten Abmahnungen der Wettbewerbszentrale betragen diese Kosten aber nur 219,35 Euro.
Ihre Mithilfe ist gefragt
Sollten auch Sie ein solches Schreiben erhalten haben, bittet die Wettbewerbszentrale um Ihre Mithilfe, damit strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden können.
Weitere Informationen hierzu können Sie der Meldung auf der Webseite entnehmen:
Ein Kunde, dem ich eine Web Seite erstellt habe, erhielt eine Abmahnung, wegen angeblicher Fehler im Impressum (Zitat “…es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr im Internet geschäftsmäßig aufzutreten ohne im Rahmen der Anbieterkennzeichnung die Firma mit Rechtsformzusatz anzugeben…”).
Wie soll der Kunde erkennen, ob die Abmahnung korrekt ist? Es ist z.B. nicht erkennbar, wer sich bei beschwert hat. Macht die Wettbewerbszentrale das aus eigenem Antrieb, ist das nur eine Geldbeschaffungsmaschine der Wettbewerbszentrale, gegen die einfache Handwerker praktisch hilflos sind?
Falls das Anschreiben von der Wettbwewerbszentrale sein sollte und alles echt wäre, ist es für mich das ganze höchst befremdlich. Ein einfacher Hinweis wäre ausreichend, ohne Abmahnung, da in diesem Fall sich anscheinend keiner beschwert hat!
Hallo,
vorneweg: “Einfache Handwerker” sind nicht hilflos. Es sind nur die rechtlichen Vorgaben bei Erstellung des Impressums zu beachten, schon muss keiner mehr meckern.
Als Website-Ersteller sollten Sie wissen, was in ein Impressum gehört. Falls nicht, sollten Sie Ihrem Kunden die Abmahn-Kosten erstatten, ehe er zum Anwalt geht. In diesem Fall hätten Sie auch noch die Anwaltskosten zu tragen.
Alles Gute!