Ein Ergebnis der Studie “Abmahnungen im Online-Handel” von Trusted Shops ist, dass die Zahl der Händler, die eine erhaltene Abmahnung als ungerechtfertigt ansehen, steigt. Insbesondere die mit einer Abmahnung verbundenen Kosten riefen Unverständnis hervor, da man bereits bei einem einfachen Hinweis das Fehlverhalten beendet hätte.

Lesen Sie hier mehr über die Einschätzung der Händler.

Mehr als die Hälfte der abgemahnten Teilnehmer hielt die erhaltene Abmahnung nach dem eigenen Rechtsempfinden für ungerechtfertigt, wobei die Händler nicht zwangsläufig meinten, dass die Abmahnung juristisch nicht berechtigt sei.

Dies zeigt auch eine kleine Auswahl aus den Teilnehmer-Kommentaren:

„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber man könnte eine e-Mail vor einer Abmahnung schicken.“

„Gerade bei Abmahnungen bzgl. Urheberrechtsverletzungen ist eine Klärung ohne Abmahnung sinnvoller, weil hier gar kein Schaden entsteht.“

„Ich habe Verständnis für Abmahnungen wegen Nutzung fremder Produktfotos, sonst aber nicht.“

Neben der häufig geübten Kritik an der Höhe der verlangten Anwaltsgebühren wurde insbesondere bemängelt, dass Händler auch bei Fehlern, die sie vom Hersteller übernommen haben (z.B. eine fehlerhafte Produktbeschreibung) abgemahnt wurden. Stattdessen solle zunächst der Hersteller haften, forderten sie.

Mehr Meinungen und die gesamte Auswertung der Studie finden Sie hier.

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