Ein Ergebnis der Studie “Abmahnungen im Online-Handel” von Trusted Shops ist, dass die Zahl der Händler, die eine erhaltene Abmahnung als ungerechtfertigt ansehen, steigt. Insbesondere die mit einer Abmahnung verbundenen Kosten riefen Unverständnis hervor, da man bereits bei einem einfachen Hinweis das Fehlverhalten beendet hätte.
Lesen Sie hier mehr über die Einschätzung der Händler.
Mehr als die Hälfte der abgemahnten Teilnehmer hielt die erhaltene Abmahnung nach dem eigenen Rechtsempfinden für ungerechtfertigt, wobei die Händler nicht zwangsläufig meinten, dass die Abmahnung juristisch nicht berechtigt sei.
Dies zeigt auch eine kleine Auswahl aus den Teilnehmer-Kommentaren:
„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber man könnte eine e-Mail vor einer Abmahnung schicken.“
„Gerade bei Abmahnungen bzgl. Urheberrechtsverletzungen ist eine Klärung ohne Abmahnung sinnvoller, weil hier gar kein Schaden entsteht.“
„Ich habe Verständnis für Abmahnungen wegen Nutzung fremder Produktfotos, sonst aber nicht.“
Neben der häufig geübten Kritik an der Höhe der verlangten Anwaltsgebühren wurde insbesondere bemängelt, dass Händler auch bei Fehlern, die sie vom Hersteller übernommen haben (z.B. eine fehlerhafte Produktbeschreibung) abgemahnt wurden. Stattdessen solle zunächst der Hersteller haften, forderten sie.
Mehr Meinungen und die gesamte Auswertung der Studie finden Sie hier.
Am logischsten finde ich folgendes Zitat:
„Ich kannte den Abmahner gar nicht. Dem ging es doch nur um die Gebühren.“
Klar, weil ich den Abmahner nicht kenne, weiss ich auch dass es ihm nur um die Gebühren ging. Also, wenn ich jemanden nicht kenne, maß ich mir auch unbekannterweise kein Urteil über seine Motivation an. Nur wenn ich jemanden kenne, kann ich Mutmaßungen über seine Motivation äußern.
Daß größte Problem ist immer noch der fliegende Gerichtsstand. Auch wenn 99 von 100 Gerichten in Deutschland eine Abmahnung als ungerechtfertigt ansehen würden oder zumindest den Streitwert um 10.000 EUR niedriger ansetzen würden – solange ein Richter irgendwo in Deutschland anderer Meinung ist und sich der Abmahner den Gerichtstand aussuchen kann ist das nichts wert.
So orientiert sich das Wettbewerbsrecht in Deutschland immer an der extremsten Minderheitenmeinung.
Meiner Meinung nach ist der fliegende Gerichtstand das geringste Problem.
Das es so großer Diskrepanzen zwischen der Rechtssprechung einzelner Landgerichte gibt, als das man sie ausnutzen kann, ist eine Mär. Im großen und ganzen sind die Gerichte da schon auf einer Linie.
Bliebe da auch immer noch das Risiko übrig, dass so etwas dann auch mal in die 2. Instanz geht und dann wird es auch für den Abmahner ggf. sehr teuer.
Das Wettbewerbsrecht orientiert sich immer noch am Gesetz und nicht an Minderheitsmeinungen.