Am 23. Juni 2011 verabschiedete das Europaparlament die Richtlinie über die Rechte der Verbraucher. Dieser Text war als Kompromiss nach dreijährigem Streit entstanden. Am 10. Oktober 2011 stimmte nun auch der Rat der Europäischen Union zu. Jetzt haben die Mitgliedstaaten 2 Jahre Zeit, die neuen Regelungen in ihre nationalen Rechtsordnungen zu integrieren.

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Am 23. Juni 2011 hat das Europaparlament die Verbraucherrechterichtlinie verabschiedet. Nun hat auch der Rat den Text wie erwartet angenommen.

Vollharmonisierung

Nach dreijähriger Diskussion auf europäischer Ebene ist nun doch die sogenannte Vollharmonisierung im Fernabsatzrecht eingeführt worden. Dies hat zur Folge, dass die nationalen Gesetzgeber keine von den in der Richtlinie enthaltenen Regelungen abweichenden Vorschriften erlassen oder aufrecht erhalten dürfen.

In der Richtlinie selbst sind nur wenige Ausnahmen von diesem Prinzip der Vollharmonisierung enthalten, so z.B. für die Informationspflichten im e-Commerce.

Umsetzungsfrist

Nachdem die Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, haben die Mitgliedstaaten 2 Jahre Zeit, die Regelungen in ihr nationales Recht umzusetzen. Diese Frist läuft also im Herbst 2013 ab.

Wichtige Informationspflichten im Überblick:

Änderungen beim Widerrufsrecht:

  • Europaweit 14-tägige Widerrufsfrist und Musterbelehrung
  • Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher
  • Hinsendekosten trägt Händler, allerdings keine Expresszuschläge o.ä.
  • Regelungen zur Erklärung des Widerrufs
  • Neue Ausnahmen vom Widerrufsrecht (u.a. „hygienisch sensible“ Waren, die entsiegelt wurden)
  • 14 Tage Rücksendefrist für Verbraucher und Zurückbehaltungsrecht für Händler

Eine detaillierte Aufstellung der wesentlichen Inhalte der Richtlinie finden Sie hier bei uns im Blog.

Fazit

Die jetzt verabschiedete Richtlinie ist ein großer Schritt in Sachen Rechtsangleichung innerhalb der Europäischen Union. Jetzt muss – trotz der Vollharmonisierung – abgewartet werden, wie die einzelnen Mitgliedstaaten die Richtlinie in ihr jeweiliges nationales Recht umsetzen. Die in der Richtlinie vorgesehenen Regelungen sind ausgewogener als bisher und machen – endlich! – europaweiten Onlinehandel mit nur einem Shop möglich.

Wir werden Sie über die Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten auf dem Laufenden halten. (cf)

Update: Richtlinie im Amtsblatt veröffentlicht

Am 22. November 2011 wurde die Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie muss nun bis 13. Dezember 2013 in nationales Recht umgesetzt werden.

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