Die neue EU-Verbraucherrichtlinie hat den deutschen Sonderweg im Online-Handel auf dem Misthaufen der Geschichte entsorgt und die 40-Euro-Klausel gekippt. Viele Shopbetreiber begrüßen es, dass Verbraucher künftig die Kosten für Retouren selber tragen müssen. Doch die Käufer wehren sich auf ihre Weise.
Das zeigt eine Umfrage. Wenn ich künftig die Rücksendekosten einer Retoure selber bezahlen muss, kaufe ich weniger im Internet ein. Das ist die zentrale Aussage einer repräsentativen Umfrage unter 600 Internetnutzern durch die e-Commerce-Agentur eResult und dem Fachblatt Internet World Business.
Fast jeder zweite Internet-Nutzer (47,2 Prozent) reagiert mit Verweigerung auf die neue Richtlinie aus Brüssel. Zudem müssen sich Shopbetreiber auf ein geändertes Einkaufsverhalten einstellen.
Wettbewerbsvorteil kostenloser Rückversand
Laut Umfrage werden mehr als 55 Prozent der Internet-Nutzer künftig nur noch bei Online-Shops bestellen, die eine kostenlose Retoure anbieten. Davon profitieren heute schon in erster Linie die Dickschiffe der Branche. In diesem Segment ist die Gratis-Retoure bereits Standard. So manch kleiner Shopbetreiber wird künftig wohl seine Margen noch einmal neu kalkulieren müssen, ob er sich einen solchen Service wird leisten können.
Modeversender könnten vom Wegfall der 40-Euro-Klausel besonders stark betroffen sein. Zwar weist die Umfrage einen Rückgang der Auswahlbestellungen aus: 35 Prozent der Nutzer werden keine unterschiedlichen Größen oder Varianten eines Produktes mehr bestellen. Zugleich sinkt die Bereitschaft der Online-Kunden Waren mit hoher Retouren-Wahrscheinlichkeit zu bestellen und Mode gehört nun einmal dazu.
Das ist doch totaler Quatsch! Ist klar, das die bisher so verwöhnten deutschen Verbraucher jetzt erstmal bockig sind, dies wird sich bei nationaler Umsetzung der Richtlinie nach kurzer Zeit aber ganz schnell wieder legen und alles wird wie vorher sein. Das Einzige was sich vielleicht ändern wird ist, das Verbraucher einfach überlegter kaufen und nicht “jeden Scheiß”, den sie vielleicht gebrauchen könnten, aber eigentlich von Vornherein doch garnicht wollen…
Es ist doch wie mit den Preiserhöhungen bei Zigaretten. Erst sagen viele “dann rauche ich nicht mehr” und dann hört doch kaum einer auf.
Die Kunden werden schon merken, dass die Händler, die kostenlose Retouren anbieten, von vornherein teurer sind. Und am Ende doch bei den anderen kaufen.
Und spätestens nach der dritten Lauferei im Einkaufszentrum samt Parkplatzsuche und Gewarte an der Kasse doch wieder online bestellen.
Im Vorteil sind dann die Händler, die gleich vernünftige Retourenlösungen für die Kunden ausgearbeitet haben, so dass diese evtl. Rücksendungen einfach und günstig veranlassen können.
Tja, was soll man dazu sagen!?
Jetzt soll (aus Sicht vieler Online-Händler) die 40 € Klausel endlich fallen und fast 50 % aller Käufer würden dann weniger im Internet kaufen. 55 % der Käufer kauft nur noch bei Händlern die einen kostenlosen Rückversand anbieten. 40 % werden Produkte mit hoher Retourenwahrscheinlichkeit (Schuhe, Bekleidung) nicht mehr online bestellen.
Aber alles wird gut… Wann kapieren wir endlich, dass eine großzügige Retourenlösung, so wie es der Gesetzgeber bislang mit der 40 €-Klausel vorgeben hat, für den Online-Handel zwingend notwendig ist?
Shopper: Der einzige der hier etwas nicht kapiert sind Sie, nämlich das die 40€ Klausel und die deutsche Retourenlösung keineswegs zwingend notwendig oder gar (für andere Länder) erstrebenswert sind! Es wird sich nichts ändern am Kaufverhalten, garnichts, genau wie Torsten Kracke es oben schon treffend ausformuliert hat und erstrecht werden z.B. bei Nischenprodukten, bei denen es auch nur wenige Läden gibt, die dann meist auch noch sehr weit entfernt sind, Kunden nur noch in diesen stationären Läden kaufen. Es geht von der Anreisestrecke her einfach nicht!
@Shopper: Mit Verlaub, aber die 40-EUR-Klausel ist und war nie eine “großzügige Retourenlösung”, sondern nichts weiter als ein politisch verkorkster Kompromiss mit einem völlig missratenen Wortlaut. Man kann sehr gut argumentieren, dass allein durch Aufnahme dieser Klausel die Widerrufsbelehrung intransparent und damit angreifbar wird, von wirren Sonderthemen wie der “doppelten” Klausel oder dem Korrekturerfordernis mit dem Wort “regelmäßige” mal ganz abgesehen.
Eine großzügige und zielführende Retourenregelung wäre “Der Unternehmer trägt die Kosten der Rücksendung.” Das ist einfach und klar, Händler, die dies vereinbaren, werden einen Vorteil im Wettbewerb haben. Und manche Branchen (Bekleidung) werden vermutlich gar nicht umhin kommen, einen solchen Service anzubieten. Ob dies mit Blick auf die Hinsendekosten “gerecht” ist, kann dahin stehen, der Wettbewerb wird es richten. Aber es wird wohl niemand auf die Idee kommen, eine ähnlich missratene Klausel freiwillig in seine AGB aufzunehmen.
Hhmm, die bisherige Rechtslage war ziemlich einseitig zugunsten der Käufer: Oberhalb von 40€ konnte der Käufer bei einer Rücksendung die Erstattung der Hinsendekosten UND der Rücksendekosten durch den Verkäufer verlangen. Dies ist gerade so, als ob sich der Käufer im stationären Einzelhandel die Spritkosten und Parkgebühren für seine Fahrten ins Geschäft vom Händler erstatten ließe.
Wenn ich es richtig interpretiere, trägt nach der zukünftigen Rechtslage der Verbraucher die Rücksendekosten, bekommt aber vom Verkäufer weiterhin die Hinsendekosten erstattet. Mit anderen Worten: Eine Versandrichtung ist im Falle einer Rückgabe / eines Widerrufs für den Kunden weiterhin kostenfrei.
Ich sehe aus auch so, dass ein echter Wettbewerbsvorteil sein wird, dem Kunden auch weiterhin eine kostenfreie Rücksendung anzubieten. Ich gehe davon aus, dass der Wettbewerb / der Markt in vielen Branchen diese Lösung einfach erzwingen wird. Es wird sichalso nach meiner Einschätzung für die Kunden in der Praxis gar nicht viel ändern.
Im Grunde wird der wirklich klug rechnende Verbraucher schnell feststellen, dass eine Online-Bestellung trotz der Kostentragungspflicht für die Rücksendung immer noch Vorteile hat.
1. Er hat anders als im stationären Handel immer ein Widerrufsrecht.
2. Die Kosten für die Fahrt zum Ladenlokal (womöglich zuzüglich Parkgebühr und / oder Knöllchen) entfallen bei Online-Bestellungen.
3. Er braucht nicht mehrfach zum Ladenlokal fahren um dann jedesmal frustriert festzustellen, dass die gewünschte Ware doch nicht (mehr) vorrätig ist und er es ja nächste Woche nochmal versuchen kann …
Letztlich bin ich davon überzeugt, dass alle vernünftig denkende Verbraucher Verständnis dafür aufbringen werden, dass sie einen Teil der entstehenden Kosten selbst tragen müssen und das nichts im Leben umsonst ist.
Spaßbestellern und Kunden, die bewusst mehr bestellen, um auf jeden Fall kostenfrei zurücksenden zu können werden es künftig schwerer haben, ebenso wie Verbraucher die teilweise 10 und mehr Stücke “zur Auswahl” bestellt und am Ende keines davon behalten haben.
Endlich eine gerechte und faire Verteilung der Kosten!
Ob der Händler einen kostenfreien Rücksendeservice anbietet oder nicht bleibt ihm selbst überlassen. Er kann sich so vom Wettbewerb abheben, muss er aber nicht.
Ich bin froh darüber, dass die deutsche Regulierungswut in diesem Punkt nun bald der Geschichte angehören wird.
@Föhlisch
Natürlich war die deutsche Retourenlösung im europäischen Vergleich eine sehr großzügige und letztendlich auch Kundenfreundliche Lösung. Das die gesetzliche Umsetzung nicht optimal war, ändert überhaupt nichts daran, dass die Lösung marktgerecht war.
Und natürlich wird es auch hier der Markt regelt. Alle Händler die jetzt frohlocken und sich drüber freuen, dass sie sich zukünftig jetzt die Kosten bei unfreien Rücksendungen sich beim Kunden in letzte Konsequenz einklagen können, werden von denen überholt, die eine kulante Rücksenderegelung über beigelegten Paketschein wählen werden.
In vielen Branchen wird man den Wegfall der 40 € Klausel gar nicht merken, weil die Retourenquote von Anfang an zu gering ist. Bei Kleidung und Schuhe sieht die Retourenquote schon um einiges größer aus. Und genau diese Branche wird es hart treffen, wenn die sich nicht was kluges einfallen lassen, um den Kunden für sich zu gewinnen.
Bringen wir es mal auf einen Punkt. Da wo der “böse” Verbraucher mehrere Varianten bestellt (Mode,usw, wurde schon genannt) behält er letztlich auch ggf. etwas davon. Vielleicht wird er den Shop sogar mal wieder besuchen und etwas kaufen ??!!! Letztlich wollen doch alle Shopbetreiber nur das Beste von Ihren Kunden: DAS GELD!.
Also, Dienstleistung und Service werden letztlich den Ausschlag geben. Nur so wird man sich im Massenmarkt differenzieren können. Nischenanbieter haben es da sicherlich besser.
(Hier nocheinmal:)
Ich habe jetzt gelesen das die einzelnen Nationalstaaten selber entscheiden können, ob sie die neuen Regeln für Verträge unter 50€ anwenden oder nicht. Bei Verträgen über 50€ sind sie verpflichtet die neuen Regelungen umzusetzen.
Wenn das so sein sollte, kann man doch wohl nicht schon jetzt von “einem Wegfall der 40€-Klausel” sprechen. Es ist so durchaus möglich das Deutschland die Regeln für Verträge unter 50€ nicht einführt und alles beim alten bleibt bei der 40€-Klausel…
ODER SEHE ICH DAS FALSCH?
Nein, das ist zu ungenau. Die Möglichkeit besteht nur bei Haustürgeschäften, nicht Online-Handel. Siehe Details hier http://www.shopbetreiber-blog.de/2011/07/12/eu-verbraucherrechterichtlinie-das-ende-der-40-euro-klausel/#comment-379283