fskuskSeit einiger Zeit tobt eine heftige Diskussion über die Folgen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages, welcher am 1. Januar 2011 in Kraft treten soll. Es wurde u.a. die Meinung vertreten, dass jede einzelne Webseite eine Alterskennzeichnung benötigt. Auch die Aufregung unter Shopbetreibern war groß, denn warum solle ein Möbelhändler seinen Shop kennzeichnen? Die Landtagsfraktionen in NRW werden den Vertrag jedoch ablehnen, weswegen er nicht in Kraft treten kann.

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Der Jugendschutz im Internet ist ein wichtiges Thema. Deswegen sollte der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag geändert werden, um entwicklungsbeeinträchtigende (d.h. nicht jugendgemäße) Angebote – ähnlich wie im Fernsehen – zu kennzeichnen bzw. die Abrufbarkeit nur für bestimmte Uhrzeiten zuzulassen.

Hintergrund: Staatsvertrag

Aber was ist überhaupt so ein Staatsvertrag?

Staatsverträge sind Vereinbarungen der Bundesländer untereinander. Die jeweiligen Ministerpräsidenten handeln diesen Vertrag aus. Alle Länderparlamente müssen diesen Vertrag dann ratifizieren, damit er in Kraft treten kann. Stimmt ein Parlament nicht zu, ist der Staatsvertrag komplett vom Tisch. Vergleichbar ist das mit den EU-Verträgen, die auch von allen nationalen Parlamenten “genehmigt” werden müssen, um Gültigkeit zu erlangen.

Haben alle Länderparlamente dem Staatsvertrag zugestimmt, kann er in Kraft treten und hat danach den Rang eines formalen Gesetzes. Stimmt aber nur ein Land gegen den Vertrag, kann er nicht in Kraft treten.

Wer hat schon zugestimmt?

Dem neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag haben bereits 14 der 16 Bundesländer zugestimmt. Lediglich in NRW und Schleswig-Holstein muss noch abgestimmt werden.

Am Donnerstag, 16.12.2010, wird in diesen zwei letzten Landtagen über den Vertrag abgestimmt.

Muss jede Seite gekennzeichnet werden?

Nein. Es besteht keine Pflicht für jeden Webseitenbetreiber, seine Seiten zu kennzeichnen.

Allerdings kann es Nachteile haben, wenn man die Kennzeichnung nicht vornimmt. Es sollen Filterprogramme entwickelt werden, mit deren Hilfe nur noch Seiten im Browser des Nutzers angezeigt werden können, die eine entsprechende Alterskennzeichnung vorweisen können.

Die Installation dieser Filterprogramme ist jedoch Sache des jeweiligen PC-Nutzers. Das heißt, wenn eine Familie ein Filterprogramm installiert hat, welches so eingestellt ist, dass nur noch Seiten mit einer Alterskennzeichnung “bis 12 Jahre” angezeigt werden, wird der nichtgekennzeichnete Möbel-Shop auch nicht mehr aufgerufen, weil eben eine entsprechende Kennzeichnung fehlt.

Landtag in NRW wird nicht zustimmen

Wie soeben auf einer Pressekonferenz der Fraktionen von SPD und Grünen bekannt gegeben wurde, werden diese zwei Fraktionen bei der morgigen Abstimmung gegen den JMStV stimmen.

Dies allein würde eigentlich noch nichts bedeuten, da diese zwei Fraktionen im Landtag keine Mehrheit haben. Allerdings hatte bereits gestern die CDU-Landtagsfraktion angekündigt, auch gegen den Vertrag zu stimmen. FDP und DieLinke hatten ihre ablehnende Haltung bereits früher geäußert.

Damit gilt es als relativ sicher, dass der Vertrag morgen bei der Abstimmung im Landtag abgelehnt wird. Endgültige Sicherheit gibt es natürlich erst nach der Abstimmung.

UPDATE:

Am heutigen Donnerstag, 16.12.2010, hat der Landtag von Nordrhein-Westphalen den Staatsvertrag einstimmig abgelehnt.

Was passiert jetzt?

Da der “neue” JMStV nach einer Ablehnung durch den Landtag in NRW kein geltendes Recht wird, gilt der jetzt schon gültige Vertrag weiter, sodass es zu keinen Änderungen für Webseiten-Betreiber kommt.

Die Länder werden aber sicherlich neu über einen Änderungsvertrag verhandeln.

Sobald etwas über die neueren Entwicklungen zu diesem Thema bekannt wird, werden wir Sie informieren.

Vernichtende Kritik

Eine vernichtende (und sehr lesenswerte) Kritik zu diesem Staatsvertrag hat Prof. Hoeren im Beck-Blog geschrieben.

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