Auf die gravierenden Veränderungen im Widerrufsrecht zum 11. Juni 2010 haben wir bereits in verschiedenen Beiträgen hingewiesen. Die wichtigsten Änderungen haben wir anlässlich des heutigen Tages zusammengefasst und die relevanten Beiträge aus dem Blog zusammengestellt.
Denn: Ab heute gilt das neue Widerrufsrecht.
Für jeden Internetnutzer, der im Web gewerblichen Handel mit Waren oder Dienstleistungen betreibt, gilt ab heute das neue Widerrufsrecht. Aufgrund dieses Gesetzes gibt es für Online-Händler fünf wesentliche Änderungen:
- Unangreifbarkeit der Musterbelehrung
Die Musterwiderrufs- sowie die Musterrückgabebelehrung haben den Rang eines formellen Gesetzes und sind durch die Instanzgerichte nicht mehr angreifbar. - 14 Tage Widerrufsfrist auch bei eBay
Die Widerrufsfrist bei eBay beträgt ab sofort auch hier 14 Tage. - Wertersatz für bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme
Ab sofort ist es ausreichend den Verbraucher über das Widerrufsrecht unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform zu belehren, um einen Wertersatzes für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung geltend machen zu können. - Rückgaberecht bei eBay
Ab heute können eBay-Händler ihren Kunden anstatt des Widerrufsrechtes ein Rückgaberecht einräumen. - Unterlassungserklärungen kündigen?
Alte abgegebene Unterlassungserklärungen können evtl. gekündigt werden.
Eine ausführliche Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen hat Trusted Shops zusammengestellt. Zudem erhalten Sie hier auch ein kostenloses Whitepaper mit Checkliste und Musterformulierungen zum neuen Widerrufsrecht als Download.
Hallo,
ich habe nun meinen Onlineshop aufgrund der neuen Widerrufsbelehrung aus dem Netz genommen. Ich betreibe einen Onlineshop mit Formulardownloads bzw. Datenversand per Email.
Wie sieht das in meinem Fall eigentlich aus?
Gruss Frank
Die Widerufsbelehrung in Gesetzesform zu bringen, war eigentlich völlig überflüssig. Den von jedem Shopbetreiber kann man eigentlich erwarten, daß er eine juristische Grundausbildung mitbringt, sich über die neuesten Urteile informiert und seinen Shop stündlich an die neue Rechtsauslegung anpasst. Dennoch habe ich natürlich pünktlich um Null Uhr zum 11.06. meinen Shop der neuen Rechtslage angepasst. Vielleicht kauft ja sogar demnächst irgendjemand was bei mir.
Hallo,
ich finde diese Regelung völlig in Ordnung. Bisher wurde uns immer nur mitgeteilt, wie es nicht zu machen ist. Nun gibt es endlich eine unangreifbare Musterbelehrung, die einheitlich verwendet werden kann. Ist doch schon mal ein Schritt in die richtige Richtung. Damit müssen wir uns nicht mehr den Kopf über rechtliche Formulierungen zerbrechen und können uns weiter auf den Verkauf konzentrieren.
Meiner Meinung nach war das längst überfällig, den Widerruf unangreifbar zumachen.
Was meiner Ansicht nach in dem Whitepaper etwas verwirrend ist:
S. 13, oben: “Bis zum 11. Juni 2010 ist es notwendig, dem Ver-braucher dieses Recht in Textform einzuräumen. Diese Voraussetzung entfällt jedoch zum 11. Juni, sodass z.B. auch bei eBay eine Rückgabebelehrung verwendet werden kann.”
S. 13 in der Musterrückgabebelehrung: “Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von [14 Tagen] (1) durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z.B. als Brief, Fax, E-Mail), je-doch nicht vor Eingang der Ware.”
Textform oder nicht Textform – das ist hier die Frage. Kann sie jemand beantworten?
@Nadine
An der Übersendung in Textform hat sich nichts geändert, das muss nach wie vor so beibehalten werden.
@noemet: Das dachte ich bisher auch. Gerade bei eBay ist die unverzügliche Übermittlung der Rückgabebelehrung/Widerufsbelehrung doch Voraussetzung für die 14-tägige Frist. So hatte ich das jedenfalls verstanden. Aber im Whitepaper steht der von mir kopierte Satz.
@Nadine
Sie verwechseln zwei grundlegende Dinge:
Die Einräumung des Rückgaberechtes (durch den Händler) musste bis zum 11.6. gemäß der Rechtssprechung spätestens bei Vertragsschluss in Textform geschehen, was bei eBay z.B. nicht möglich war. Seit 11.6. ist dieses Textformerfordernis für die wirksame Einräumung des Rückgaberechtes nicht mehr notwendig.
Für den Beginn der Rückgabefrist allerdings ist es weiterhin erforderlich, dass der Verbraucher die Rückgabebelehrung in Textform erhält (genauso wie beim Widerrufsrecht), am besten in der automatisch nach Vertragsschluss via E-Mail versandten Bestellbestätigung.
Und wie siehts aus wenn man hinschreibt:
Sofern Sie kein Unternehmer sind gilt folgendes Widerufsrecht:
Es wird ja wohl hoffentlich niemand auf die Idee kommen zu argumentieren, ein Verbraucher könne sich versehentlich für einen Unternehmer halten.
Oder wie wäre es so: Falls Sie Verbraucher sind gilt das nachfolgende Widerufsrecht. Wenn Sie nicht wissen ob Sie Verbraucher sind, dann sollten Sie sowieso nicht alleine im Internet einkaufen sondern beim Amtsgericht wegen mangelnder Geschäftsfähigkeit einen Betreuer bestellen lassen.