Wenn man in einer Preissuchmaschine wirbt und im Shop tatsächlich ein höherer Preis verlangt wird ist dies zum einen ärgerlich für den Verbraucher, aber haben diese auch wettbewerbsrechtliche Relevanz? Diese Frage wird der BGH noch dieses Jahr entscheiden.
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Update: BGH entscheidet, dass Preisangaben in Preissuchmaschinen ständig aktuell sein müssen.
Vor dem Bundesgerichtshof (AZ: I ZR 123/08) streiten sich zwei Parteien wegen unterschiedlicher Preisangaben in einer Preissuchmaschine und dem Shop des Beklagten.
“Der Beklagte bot über die Preissuchmaschine idealo.de die Espressomaschine Saeco Magic Comfort Plus Silber zum Preis von 550 € an. Das Angebot stand damit an erster Stelle der Preisrangliste. Auf seiner eigenen Angebotsseite verlangte der Beklagte hingegen 587 €. Die Klägerin verlangt von dem Beklagten Unterlassung, Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten, Auskunft und Feststellung der Schadensersatzpflicht. Der Beklagte macht geltend, die nur kurzfristig bestandene Preisdifferenz beruhe auf einer Preisänderung, die auf seiner Angebotsseite technisch schneller umgesetzt worden sei. Außerdem sei die Preisangabe in der Preissuchmaschine mit der Angabe “ohne Gewähr” versehen.
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Berufungsgericht hat ihr im Wesentlichen stattgegeben, da der Verkehr durch diese Vorgehensweise irregeführt werde (§ 5 UWG). Gegen diese Beurteilung wendet sich der Beklagte mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision.”
Vorinstanzen:
LG Berlin – 96 O 145/06 – Urteil vom 16. Februar 2007
KG Berlin – 5 U 50/07 – Urteil vom 24. Juni 2008 ”Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes Nr. 27/2010
Also ich halte die Klage für (sorry) Schwachsinn, wenn der Preis nur noch nicht in der Preissuchmaschine eingegangen ist.
ein Live abgleich ist technisch auch so gut wie nicht machbar, bei uns wird bspw. Google Base immer um 12 Uhr geprüft. Kelkoo wird jeden 2 Tag eingetragen (ausgenommen es wurden erheblich Änderungen vorgenommen)
Wenn aber der Händler generell günstige Preise in den SuMa hat gebe ich dem Kläger recht.
just my 2 cents
Mein Base-Produktfeed wird jede Nacht 0 Uhr per Cronjob aktualisiert und hochgeladen. Bis Google die Daten dann aktualisiert hat, kann es auch noch ein paar Stündchen dauern, somit sind alle am Tage vor dem letzten Upload geänderten Preise zwar schon im Shop ersichtlich, aber nicht bei Base. Ich gehe jetzt mal von mir aus, wenn ich jetzt bei Base ein Produkt suche und der Preis auf der Shopseite ist wesentlich höher, als bei Base, nutze ich den Zurückknopf des Browsers und suche weiter. Genau so werden sicher 99,9% aller Verbraucher verfahren, aber wie es aussieht, wird ja der Verbraucher hier wieder von Vornherein des logischen Denkens und Handeln entmündigt, so nach dem Motto “Ahhhh, der Preis ist im Shop 50000€ höher als bei Base aber ich MUSS das Produkt jetzt trotzdem kaufen”. Wer also absichtlich günstigere Preise bei Preissuchmaschinen hochlädt, schneidet sich damit nur ins eigene Fleisch, würde ich sagen, da der Suchende einfach weiter sucht. Eine Wettbewerbswidrigkeit kann ich hier absolut nicht erkennen.
Selbstverständlich sind Preisunterschiede zwischen Preissuchmaschine und Shop wettbewerbswidrig. Wäre ja noch schöner wenn nicht. Da würde der Manipulation von Preissuchmaschinen Tür und Tor geöffnet. Bleibt nur spannend, ob und wie der BGH die Problematik des Zeitlecks zwischen dem evtl. hochladen einer neuen Datei und der Aktualisierung der Anzeige in der Suchmaschine beurteilt.
Hallo alle zusammen!!
Über das Urteil des Gerichtes bin ich ja schon sehr gespannt. Ich kann dem Kläger hier schon Recht geben, selbst für uns als Shopbetreiber ist es oft ärgerlich wenn Mitstreiter Ihre Produkte in Produktsuchmaschinen billiger anbieten als in Ihrem eigenem Shop!
MFG
Hoffentlich besitzt der BGH den notwendigen technischen Sachverstand und entscheidet – außer bei mißbräuchlichem Vorgehen – im Sinne von allen ehrlichen Internethändlern, sonst: Bye, bye Preissuchmaschinen…
Mit etwas technischem Sachverstand wäre es dem Shopbetreibern und den Suchmaschinenbetreibern durchaus möglich, Wege zu finden so ein Zeitleck zu vermeiden. Wenn ich bei Ebay einen Preis ändere ist der auch sofort sichtbar. Das kostet natürlich auf beiden Seiten was. Von daher wird der BGH vielleicht auch soviel technischen Sachverstand mitbringen, dass er sagt, wie man das hinbekommt ist nicht unser Problem.
eine rein technisch Verzögerung der Preisänderung z.B. mehrere Stunden kann man im Momant nicht ausschliessen. Es sein denn, man richtet sich sehr sehr viele Cronjobs ein. Sollte das Urteil bestätigt werden, wird es eine Mega Abmahnwelle geben. Und die Preissuchmaschinen haben bald keine Kunden mehr.
2 b continued
Diese Abmahnerei in Deutschland muss endlich aufhören. Ich könnte jeden meiner Mitbewerber jetzt sofort wegen irgendwas abmahnen. Irgendeinen Fehler hat jeder von denen irgendwo gemacht. Umgekehrt genauso. Der deutsche Hang zur Denunziation ist manchmal schwer zu ertragen.
Das man technische Verzögerungen “im Moment” nicht ausschließen kann, ist klar. Ich bin aber überzeugt, dass die Preissuchmaschinen sehr schnell technische Lösungen ohne Zeitleck anbieten können, wenn der BGH das entsprechend entscheiden wird. Das ist technisch mit einem gewissen Aufwand sicherlich möglich. Natürlich nicht mit dem Hochladen von CSV-Dateien, aber über API-Schnittstellen, sollte das möglich sein.
Ist doch das gleiche, wie bei der Darstellung von Angeboten auf WAP-Portalen. Dort wurde auch zu erst argumentiert, dass es “technisch nicht möglich ist”, die geforderten Angaben auf dem kleinen Bildschirm darzustellen. Als es entsprechende Urteile gab, ging es dann auf einmal doch.
Verbraucherrechte können ja nicht deshalb eingeschränkt werden, nur weil es “technisch nicht mögich ist”. Dieses “technisch nicht möglich” heißt ja eigentlich “ist technisch zu aufwendig”, deshalb machen wir es lieber mit der einfachen Lösung”.
Gleichwohl wäre es z.B. vor jedem neuen Hochladen einer CSV-Datei möglich, erst einmal die alte zu löschen, so dass für einen Tag zwar alle Angebote weg sind, wenn man aber die neue Datei mit den neuen Preisen hochlädt, dann hat man sie ja wieder. Ich bin aber überzeugt, dass die Preissuchmaschinen hier sehr schnell elegantere Lösungen zur Verfügung stellen wird.
Preisroboter.de hat jetzt schon ein kostenpflichtiges Angebot für einen Sofortscan. Möglich ist das alles, wenn man nur will bzw. wenn einen der BGH dazu zwingt.
Ähem, jetzt muss ich doch noch mal was sagen, obwohl ich schweigen wollte. Also ich bin bei preisroboter.de und natürlich war ich früher auch mal neugierig, wie schnell ein Sofort-Scan geht. Also falls mich meine senile Bettflucht nicht täuscht, gab es zwischen dem Auslösen des Sofort-Scans und der Anzeige auf preisroboter.de auch ein Zeitleck von 2 Stunden. Möglich, das dies jetzt anders ist.
Ehrlich gesagt, geht es auch nicht um Verbraucherrechte, sondern Wettbewerbswidrigkeit, das sind, glaube ich gehört zu haben, zwei unterschiedliche Dinge, aber bei der Lektüre von warnenden Blogeinträgen erschleicht sich für mich zumindest stellenweise der Verdacht, dass hier mehr aus Verbraucher- und nicht aus Unternehmersicht von einzelnen Kommentatoren argumentiert wird. Nix gegen Verbraucherrechte, die sollte ohnehin jeder Shopbetreiber beachten, schon aus Eigeninteresse, aber der Blog heißt hier Shopbetreiber-blog.de und nicht Verbraucherschutzinteressenvertretung gegen Shopbetreiber, so habe ich das bisher verstanden.
Da kann ich Warning nur voll zustimmen. Von wegen technisch nicht möglich. Beamen oder Teleportation, das ist was derzeit noch nicht technisch möglich ist 😉 oder aber VDSL in einer Entfernung von 20km zur nächsten Vermittlungsstelle. Es sollte verboten werden die Unwahrheit zu sagen.
Eine API für jeden Job, die zumindestens den Preis anhand der ID/EAN oder sonstwas zieht, dann eine für die Lieferzeit und Versandkosten. Die Zuordnung der Kategorien kann ja weiterhin csv-only geschehn. Was ich auch besonders ärgerlich finde (als Kunde) sind diese Super Sonder ANgebote von wegen dieser Preis ist nur bei einem Einstieg über .. gültig. Wenn man dann mal seine Cookies aus hat, JS aus ist … nix Sonderpreis.
Leider Gottes ist man echt auf Urteile angewiesen, weil sonst Kundengerechte und kundenfreundliche Dartsellung von Informationen einfach nicht gemacht werden. Es müsste bloß mehr geben, die auch die Einhaltung derer prüfen.
Man kann auch alles übertreiben! Kunden sind durchaus in der Lage fehlerhafte Preise zu finden, diese nutzen Sie zu Ihrem Vorteil, wenn sie diese denn finden, auch schamlos aus und bestehen auf das beste Angebot! Den Kunden, den ich mit so einem Preis übers Ohr hauen will, den muß mir jemand erstmal zeigen. Insbesondere muss man mir auch den Händler zeigen, der mutwillig die Preissuchmaschinen manipuliert – soviel Aufwand für null Nutzen?!!!
Technisch mag so ziehmlich alles gehen, was man sich vorstellen kann,
nur ist dann immer noch eine fehlerhafte Darstellung der Preise möglich, z.B. durch Falscheingabe der Preise in der Warenwirtschaft.
Also wenn ich es schaffe durch Manipulation einer Preissuchmaschine immer mit einem günstigen Preis oben zu stehen, der dann von meinem Shoppreis abweicht, dann habe ich mir selbstverständlich einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschafft. Da gibt es einen ganz erheblichen Nutzen – von wegen Null Nutzen. Dafür würde mancher Online-Händler auch einen gewissen Aufwand betreiben.
Und wenn ich mich dabei erwischen lasse, dann darf ich mich auch über eine Abmahnung nicht beschweren.
@warning: Welchen Nutzen solltest Du davon haben? Auch wenn Du in der Preissuchmaschine ganz oben stehst, sobald der Kunde in Deinem Shop einen höheren Preis sieht, wird er nicht kaufen und zur Preissuchmaschine zurückkehren, beim nächsten Shop stimmt dann der Preis und dort kauft der Kunde dann auch. Also hast Du Dir wie ich schon schrieb ins eigene Fleisch geschnitten und eher sorgst Du dadurch sogar noch dafür, das der Kunde bei einem Mitbewerber kauft. Also ist das verhalten eigentlich wettbewerbsfördernd, zumindest für die ehrlichen Mitbewerber ;).
@Dunkelwelt … genau deiner Meinung! Wenn jemand eine Suchmaschiene benutzt, dann nimmt er sicher nicht den “falschen” Preis.
Evtl. klickt 1 von 10 Kunden nicht auf zurück, weil in der Landingpage ein noch tolleres Angebot steht. Das ist aber eher die Ausnahme.
Das ist ja eine etwas naive Weltsicht… Natürlich ist es viel wert den Kunden erst einmal im Shop zu haben. Allein die 10 % der Kunden die dann im Shop einkaufen, wäre eine super Konversionsrate.
Es muss ja auch nicht unbedingt sein, dass es große Preisdifferenzen sind. Ich glaube nicht, dass sich ein Kunde von einer geringer Preisdifferenz sich vom Kauf abschrecken läßt. Frage ist ja schon allein, ob er die Preisdifferenz zwischen der Preissuchmaschine und dem Shop überhaupt so schnell wahrnimmt, wenn man es geschickt macht (Preissuchmaschine 445,95 € – Shoppreis 447,95 €) 2 € die vielleicht für einen der ersten Plätze reichen, wo sich allerdings sicherlich wenige Kunden im Shop wegklicken.
Ich wollte nur noch mal rückmelden: Der Sofortscan bei Preisroboter.de funktioniert auch “sofort”, d. h. praktisch ohne Zeitleck. Habe es jetzt mehrfach ausprobiert, die Änderungen waren immer sofort umgesetzt. Es ist also technisch möglich. Kostet 2 € – aber das wäre ja zu verkraften. Es gibt also eigentlich keinen Grund für den BGH, nicht entsprechend zu entscheiden.
Der BGH hat entschieden:
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2144
Preise in Preissuchmaschinen müssen aktuell sein!
Danke für die Information. Das Urteil ist ziemlich krass und jetzt wird es werden wohl Mitbewerber mit Argusaugen auf den 1. Platzierten sehen, um bei einer Abweichung gleich und sofort abmahnen zu können.
Das ist hart.