Der “Verein für lauteren Wettbewerb e.V.” aus Hamburg ist Opfer von fingierten Abmahnungen geworden. Im Vereinsregister Osnabrück ist seit dem 20.01.2010 ein gleichnamiger Verein eingetragen, der offenbar nur dafür gegründet worden ist, um mit (unzulässigen) Abmahnungen Geld zu verdienen. Strafanzeige wegen Betruges ist bereits gestellt.
Lesen Sie hier mehr zum neuen Abmahn-Verein.
Der echte “Verein für lauteren Wettbewerb e.V.” sitzt in Hamburg und wurde bereit 1953 gegründet und ist als seriöser Verband bis hin zum BGH anerkannt. Den guten Ruf des Vereins nutzt jetzt ein weiterer Verein aus.
Gleicher Name, anderer Verein
Im Vereinsregister Osnabrück, VR 200611, ist ein Verein mit dem Namen “Verein für lauteren Wettbewerb e.V.” mit Sitz in Wippingen eingetragen, der mit dem seriösen Verband aus Hamburg nichts zu tun hat. Der Verein aus Wippingen wurde am 20. Januar 2010 gegründet und verschickt schon Abmahnungen. Dass dieser Verein nicht den Schutz des Wettbewerbsrechts im Sinn hat, merkt man daran, dass offensichtlich keine fachliche Qualifikation vorliegt. In der Abmahnung heißt es:
“In § 6 TDK und § 10 MDStV ist geregelt, welche Informationen ein Impressum einer Internetseite zwingend enthalten muss und wie diese Informationen dargestellt werden müssen. Auf Ihrer Internetseite xxx.de ist ein fehlerhaftes Impressum angegeben, dieses entspricht nicht den Rechtsvorschriften. Die Impressumspflicht wir unter § 6 TDG geregelt und beinhaltet die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung. Auf Ihrer Internetseite werden keine Angaben zur Rechtsform Ihres Unternehmens, zum Inhaber und keine aktuelle Steuernummer angegeben.”
Hier zeigt sich, dass der Verein keine Ahnung vom Wettbewerbsrecht hat:
- Das TDG und der MDStV wurden bereits 2007 aufgehoben. Die Verpflichtungen finden sich jetzt im TMG und RStV.
- Eine “aktuelle Steuernummer” muss nicht im Impressum, sondern nur auf Rechnungen aufgeführt sein. Im Impressum muss lediglich die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden.
Betrug?
Zum Glück ließ sich der Empfänger der Abmahnung anwaltlich beraten. Es wurde sofort Strafanzeige gestellt und der echte “Verein für lauteren Wettbewerb e.V.” informiert. Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung des “Vereins für lauteren Wettbewerb e.V.” mit Sitz in Wippingen erhalten haben, sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet werden. Vielmehr sollten Sie sofort die Staatsanwaltschaft einschalten und Anzeige wegen Betruges stellen. Außerdem würden wir Sie bitten, uns darüber zu informieren.
Hier hat offensichtlich jemand zu viel Freizeit und will Gewerbetreibende schädigen. Einem solchen Treiben muss ein Ende gesetzt werden und die Verantwortlichen müssen die ganze Härte der gesetzlichen Sanktionsmöglichkeiten (Geld- oder Haftstrafe, Schadensersatz etc.) zu spüren bekommen.
Erinnerung an “Ehrlich währt am längsten e.V.”
Dieser Fall ruft Erinnerungen an den Abmahnverein “Ehrlich währt am längsten e.V.”, dessen Vorsitzender am Ende wegen Betruges in 385 Fällen sowie strafbarer Werbung in 2931 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren ohne Bewährung verurteilt wurde.
Vielen Dank an RA Richard von www.internetrecht-rostock.de für den Hinweis auf diese Abmahnung.
Ein interessanter Artikel. Gern würden wir diesen auch auf unserem Blog posten. Bitte setzen Sie sich doch mit uns via E-Mail in Verbindung Herr Rätze, … vielen Dank!
Es ist an der Zeit, das die Regierung offensive Schritte gegen Abmahnbetrüger einleitet und gesetzlich regelt, wer was abmahnen darf und vorallem: WER nicht.
Das aktuelle Beispiel zeigt doch eindeutig, wie es um den fachlichen Sachverstand bestellt ist, wenn ein e.V. eine auf dem genannten Passus berufende Abmahnung derart unqualifiziert in Umlauf bringt bzw. versendet.
Das hat keineswegs mehr etwas damit zu tun, Dritte in irgendeiner Art und Weise zu schützen, nein hier ist eindeutig betrügerische Absicht zu erkennen.
Schmarotzer, Betrüger, Abzocker !
Bereits in den 70er Jahren gründeten sich die ersten Sumpfblüten von Abmahnvereinen in unserer ach so hochgelobten freien Marktwirtschaft.
Bisher hat es bezeichnenderweise noch keinen nennenswerten Erfolg zum
Verbot dieses offenbar gegeben. Wie denn auch ? Es sind vornehmlich Juristen, Rechtsanwälte und Notare, die Gründer oder Vorsitzende dieser auf pure Abzocke gerichteten Abmahnvereine sind. Es fehlt der politische Wille, um diesen Betrügern das Handwerk zu legen. Diese Tatsache verwundert nicht sonderlich, schließlich darf hier eine Bruderschaft im Geiste vermutet werden. Denn wenn für diese Art von bundesweiterer betrügerischer Tätigkeit eine vom Gesetz erlaubte Geschäftsausübung besteht, dann steht der Gesetzgeber in einer Reihe mit Schmarotzern, Betrügern und Abzockern.
@Claus Haase
Es hat bereits mehrere Erfolge gegen derartige Abmahnvereine gegeben. Das Beispiel “Ehrlich wehrt am längsten” ist nur eines, weitere sind die etail gmbh und die BUG AG.
Die Abmahnung ist ein durchaus legitimes Mittel zur Bekämpfung von unlauterem Wettbewerb. Leider bestehen auch Missbrauchsmöglichkeiten. Diese gibt es aber leider überall.
@Claus Haase
Ich bin froh das Sie dieser Artikel geschrieben haben. Ich denke und hoffe, das sich diese Abzocker , welchen auch noch mit der Not anderer ihr “schmutziges Geld” verdienen und mit den Hoffnungen auf bessere Zeiten
durch deren “superprodukte”, viele Menschen in den Ruin getrieben haben, bald dort ihre “Landingpage” wieder finden wo sie hingehören , nämlich im Gefängnis.! Ich sage nur Pfui!