Das Bundesverbraucherministerium hat im August 2009 eine Studie veröffentlicht, nach der fast die Hälfte aller Schufa-Daten falsch sind. Diese Missstände im Datenschutz sollen nach dem Willen des Gesetzgebers beendet werden. In unserem Beitrag haben wir für Sie die wichtigsten Grundregeln zum Datenschutz im Online Handel zusammengestellt.
Lesen Sie hier mehr darüber, welche Grundsätze beachtet werden müssen.
Die folgenden 7 Abschnitte sollen Ihnen einen Überblick verschaffen, was Sie in Ihrem Shop beim Datenschutz beachten müssen. Weitere Fragen werden in den dann verlinkten Beiträgen näher beantwortet.
1. Die Datenschutzerklärung
In der Datenschutzerklärung ist über die Art, den Umfang, den Zweck der Datenverarbeitung sowie eine evtl. Übermittlung in Drittländer (§ 13 Abs. 1 TMG) zu informieren. Daneben müssen eine Belehrung über anonyme oder pseudonyme Nutzung (falls möglich), eine Belehrung über evtl. bestehende Widerspruchs- und Widerrufsmöglichkeiten, eine Belehrung über Auskunfts-, Berichtigungs-, Sperrungs- und Löschungsrechte sowie Informationen über Cookies (mit Personenbezug) erteilt werden. Daneben sind ggf. Einwilligungstexte (Newsletteranmeldung etc.) .
Hier finden Sie weitere Informationen über den Inhalt einer Datenschutzerklärung.
2. Der Newsletter
Newsletter sind ein geeignetes und beliebtes Marketing-Instrument für Onlineshops. Allerdings gibt es dabei Regeln zu beachten, sonst kann ein einziger Newsletter sehr teuer werden. Verstöße gegen diese Regeln können zum einen abgemahnt werden und lassen zum anderen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche beim Empfänger entstehen.
Die wichtigsten Grundsätze haben wir hier für Sie erklärt.
3. Die IP-Adresse
Darf man eine IP-Adresse speichern, um Missbrauch in seinem Online-Shop zu verhindern? Oder darf man sie einfach so, ohne Grund speichern? Die Gerichte beurteilen diese Frage unterschiedlich.
Eine genaue Darstellung dieses Problems finden Sie hier.
4. Der Cookie-Einsatz
Cookies sind kleine, nützliche Dateien, die das Shoppen für den Kunden angenehmer gestalten können. Außerdem kann der Shopbetreiber damit das Surfverhalten analysieren und so die Website optimieren, damit der Einkauf noch angenehmer wird. Cookies bergen aber auch eine gewisse Missbrauchsgefahr.
Hier erfahren Sie alles, was man über Cookies wissen sollte.
5. Das Web-Analyse-Tool
Die Möglichkeit, das Surfverhalten von Kunden zu analysieren, wird über sog. Web-Analyse-Tools realisiert. Diese arbeiten ebenfalls mit Cookies. Datenschutzrechtler kritisieren dabei die teilweise erhebliche Datenspeicherung.
Was muss man beim Einsatz von Web-Analyse-Tools beachten?
6. Die Datenweitergabe
Darf ich meinem Nachbarn, der auch einen Onlineshop betreibt, die Daten meiner Kunden zu Werbezwecken weitergeben? Wenn ja, welche Daten darf ich weitergeben?
Hier erfahren Sie mehr, was man bei der Datenweitergabe beachten muss.
7. Die Bonitätsprüfung
Eine Lieferung auf Rechnung ist für den Shopbetreiber mit dem Risiko verbunden, dass er das Geld für die Ware niemals sehen wird. Daher würde er natürlich gern im Vorfeld prüfen, ob die Bonität des Kunden stimmt.
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen muss man dabei einhalten?
Alles in allem kann man sehr viele Sachen beim Onlineshopping falsch machen – besonders der Einsatz von Google Analytics ist derzeit fraglich, fast täglich liest man über die fortschreitenden Diskussionen der Datenschützer.
Würde da nicht von Schmutz reden =)
Die neuste Gefahr liegt bei Facebook, ich empfehle da die Lektüre des Website Boosting Magazins. Rein rechtlich ist das Einbinden der “Mag ich” Knopfes wohl ein Fass ohne Boden.