ebay Widerrufsfrist   Ungleichbehandlung von Onlineshops und eBay Verkäufern? Der Online-Marktplatz eBay bittet zur Unterschrift. Immer wieder glauben Hersteller – vor allem von Markenartikeln – den Händlern pauschal vorschreiben zu dürfen, ob und zu welchen Konditionen sie ihre Artikel im Netz verkaufen dürfen. Gegen die Bevormundung durch manche Markenhersteller macht eBay jetzt mit einer Online-Petition an die Adresse der EU Front.

Shopbetreiber-blog.de wollte von Wolf Osthaus, Rechtsexperte bei eBay in Deutschland, mehr über die Hintergründe erfahren.

Fachhändler Wolfgang Anders wollte seinen Augen nicht trauen, als ihm die Unterlassungserklärung eines seiner Lieferanten ins Haus flatterte. Und das nur, weil er Markenprodukte, die er in seinem Schreibwarenhandel in Berlin verkauft, auch auf eBay anbietet.

„Über den Internet-Verkauf erwirtschafte ich inzwischen zwei Drittel meines gesamten Umsatzes. Ohne dieses zweite Standbein hätte ich mein Ladengeschäft längst schließen müssen. Schnäppchen im Internet darf es nach Meinung dieser Markenhersteller nicht geben”, beschwert sich Anders.

Dieser Vorfall ist mittlerweile kein Einzelfall mehr. Immer wieder müssen sich Onlinehändler mit Herstellern von Markenartikeln auseinandersetzen, die es ihnen verbieten wollen, ihre Produkte über das Internet zu vertreiben. Ein unhaltbarer Zustand, meint eBay, und drängt auf gesetzlichen Schutz der Onlinehändler durch die EU.

eBay hat eine Online-Petition gegen unfaire Beschränkungen des Internet-Handels durch Markenhersteller gestartet. Was wollen Sie mit dieser Petition erreichen?
Es darf Herstellern grundsätzlich nicht gestattet sein, einen Verkauf ihrer Produkte über das Internet pauschal zu verbieten. Die Petition soll der Forderung von eBay an die zuständigen Stellen der Europäischen Union Nachdruck verleihen, die entsprechende Gesetzgebung zu überarbeiten, um Missbräuche wirksam zu unterbinden.

Wie häufig kommt es zu einseitigen Beschränkungen der Onlinehändler durch Markenartikler?
Fast jedem zweiten Onlinehändler in Deutschland (46 Prozent) wurde der Verkauf von Produkten über das Internet bereits von Herstellern untersagt. Das hat eine aktuelle Studie von FreshMinds Research im Auftrag von eBay ergeben. Für die Studie wurden 900 europäische Onlinehändler – davon 357 Händler aus Deutschland – befragt.

In welchem Maße versuchen die Markenartikler den Händlern vorzuschreiben, über welche Kanäle sie ihre Produkte verkaufen dürfen?
Mehr als jeder dritte Onlinehändler aus Deutschland (40 Prozent) sah sich bereits damit konfrontiert, dass er bestimmte Produkte nur unter engen, vom Hersteller festgelegten Auflagen im Internet verkaufen durfte. 51 Prozent der Shopbetreiber ist von Herstellern schon verboten worden, bestimmte Produkte zu einem günstigeren als dem vom Hersteller festgelegten Preis anzubieten.

Wie groß schätzen Sie den Schaden, der Onlinehändlern durch die Bevormundung von manchen Markenherstellern entsteht?
Die Frage ist schwer zu beantworten, weil das ganze Ausmaß solcher Beschränkungen gar nicht absehbar ist. Das findet alles im Verborgenen statt, so dass die Dunkelziffer hoch ist. Genau aus dem Grund fordern wir als einen wichtigen Bestandteil der Änderungen mehr Transparenz bei Vertriebsvorgaben durch die Hersteller. Wenn offen kommuniziert wird, welche Auflagen gemacht werden, schützt das den Wettbewerb und die Verbraucher, und wer nichts zu verbergen kann, sollte damit auch kein Problem haben.

In wieweit sind auch die Verbraucher von der Closed-Shop-Politik mancher Markenhersteller betroffen?
Indem Hersteller den Online-Handel ihrer Produkte blockieren, verwehren sie Verbrauchern den Zugang zu den Vorteilen des Internet-Shoppings: Größtmögliche Auswahl, gute Preise, Bequemlichkeit und nicht zuletzt ein besonders hoher Verbraucherschutz durch das Fernabsatzrecht. Gerade in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten haben Verbraucher ein Recht auf faire Angebote. Deshalb dürfen Markenhersteller den Preis- und Produktwettbewerb im Internet nicht unrechtmäßig einschränken. Als weltweiter Online-Marktplatz ruft eBay deshalb Käufer und Händler gleichermaßen auf, sich gegen solche unfairen Methoden zu wehren.

Welche Forderungen stellen Sie an die zuständigen Gremien der Europäischen Union?
Alle Handelseinschränkungen müssen auf objektiven und transparenten Kriterien beruhen, die erwiesenermaßen den Verbrauchern zugute kommen. Herstellern sollte es beispielsweise generell untersagt sein, darauf zu bestehen, dass Internet-Einzelhändler über ein Ladengeschäft verfügen müssen. Außerdem müssen Verbraucher die Möglichkeit haben, online Artikel weiterzuverkaufen, die sie rechtmäßig erworben haben.

Onlinehändler, die dem Aufruf von eBay gegen Vertriebsbeschränkungen im Internet folgen wollen, können sich auf der Website der eBay Nutzerinitiative registrieren und die Online-Petition unterschreiben.

Dr. Wolf Osthaus
Wolf Osthaus eBayShopbetreiber-blog.de sprach exklusiv mit Dr. Wolf Osthaus, Legislative Counsel Europe, beim weltweiten Online-Marktplatz eBay über die Hintergründe und Inhalte der initiierten Petition. Wolf Osthaus (37) ist seit 2005 Leiter Government Relations für Deutschland und seit 2007 zusätzlich als Legislative Counsel verantwortlich für die rechtspolitische Positionierung des Unternehmens in der EU.

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