Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, den 03. Juli 2009, das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht verabschiedet. Wesentliche Änderung: Die Musterwiderrufsbelehrung wird in den Rang eines formalen Gesetzes erhoben und kann somit von den Gerichten nicht mehr als unzureichend eingestuft werden.
Lesen Sie hier mehr über das neue Widerrufsrecht.
Auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz heißt es hierzu in einer Pressemeldung vom 02. Juli 2009:
“3. Widerrufs- und Rückgaberecht
Die bereits bestehenden Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht werden neu geordnet. Dies führt zu mehr Rechtssicherheit, und zwar nicht nur bei Verbraucherverträgen, sondern auch bei Versicherungsverträgen. Unternehmer, die für ihre Belehrungen über das Widerrufs- und Rückgaberecht die neuen Muster verwenden, müssen künftig keine wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen oder unbefristete Widerrufs- bzw. Rückgaberechte mehr fürchten. Zudem gelten bei Fernabsatzgeschäften über eine Internetauktionsplattform und solchen in einem herkömmlichen Internetshop weitgehend gleiche Widerrufsfristen und Widerrufsfolgen.
Das heute vom Bundestag beschlossene Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Es ist nicht zustimmungspflichtig. Die Vorschriften zur Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie treten am 31. Oktober 2009 in Kraft, im Übrigen tritt das Gesetz zum 11. Juni 2010 in Kraft.”
Auch wenn das an sich gute Nachrichten sind, müssen also Shopbetreiber noch bis zum 11. Juni 2010 gedulden.
Hallo, bedeutet das, dass ikch ab diesem Termin in 2010 keine widerrufsbelehrung mehr angeben muss, da dies gestz ist?
es müßten weitere solcher urteile kommen, damit endlich die abmahnerei vorbei ist!
gruß lars
Nein, natürlich nicht. Eine Widerrufsbelehrung wäre ja keine Belehrung, wenn man nicht darüber belehren muss. Aber mit der Abmahnerei der Widerrufsbelehrung wird es dann vorbei sein, weil Sie ab diesem Zeitpunkt sicher sein können, dass das Muster des Bundesjustizministerium durch den Gesetzesrang unangreifbar ist. Das war bislang anders.
Aha, dann besten Dank
Es wird aber wahrscheinlich wieder so sein, das ein großteil der kleinen Shopbetreiber das Muster nicht verwendet, aktualisiert oder es gar nach eigenen Vorstellungen anpasst. Mit der Abmahnerei wird es nur vorbei sein, wenn der Termin überall Publik gemacht wird und alle dann umstellen.
Ja super, da hat man doch endlich was an was man sich halten kann. Sehr schön, auch wenn es leider viel zu lange gedauert hat.
Es müßte viel mehr gegen diese Abmahnerei unternommern werden.
Es sind einige Shopbetreiber unterwegs, die permanent andere Händler abmahnen. Diesen Abmahnern müßte das Gesetz zuvorkommen und diese erst gar nicht zulassen, soweit es sich um Bagatellen handelt, die keinen Einfluß auf den Kunden haben. (Anm. d. Red.: Kommentar wurde gekürzt)
Das ist der erste Schritt. Bravo.
zweiter Schritt: Verkürzung der Widerrufsbelehrung auf max. 3 Sätze, damit jeder Verbraucher diese auch 1. liest und 2. verstehen kann
dritter Schritt: schrittweise Harmonisierung der Widerrufsrechtes auf EU-Ebene, damit 1. Verbraucher und 2. Händler europaweit die gleichen Rechte und Pflichten haben.
Betrifft das die aktuelle Vorlage der WB, oder gibt es noch Änderungen?
Das Thema Versandkosten ist gegenüber anderen EU-Ländern immer noch nicht einheitlich geregelt. Die 40 Euro Klausel ist ein Witz und ein ganz klarer Nachteil für deutsche Händler.
@Udo: Ich verstehe die Frage nicht ganz. Ja, es betrifft die aktuelle Vorlage der WB und es gab Änderungen. Diese treten aber erst zum 11.6.2010 (NICHT 2009) in Kraft. Die Rücksendekostentragung ist derzeit nicht einheitlich geregelt, hierfür liegt ein Entwurf der Verbraucherrechtsrichtlinie vor (VRRL-E). Wann dieser verabschiedet wird (auf EU-Ebene), ist noch nicht klar.