Die Pläne der europäischen Kommission zur Angleichung des gemeinschaftsrechtlichen Verbraucherschutzes (EU-Richtlinie über Verbraucherrechte) stoßen beim Bundesrat auf deutliche Ablehnung. Dies geht aus seiner Stellungnahme zu dem Richtlinienvorschlag hervor. Die Kommission möchte Widerrufsfristen europaweit angleichen und den Handel stark vereinfachen.
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Update 23.06.2011: EU-Parlament verabschiedet Richtlinie
Die Europäische Kommission hat am 08.10.2008 einen Vorschlag für eine Richtlinie über Rechte der Verbraucher vorgelegt, kurz VRRL-E. Damit werden vier derzeit bestehende Richtlinien zusammengeführt. Regelungslücken und Unstimmigkeiten werden beseitigt. Dabei ist für den Shopbetreiber wohl am wichtigsten: Das Widerrufsrecht soll vereinfacht und europaweit einheitlich geregelt werden.
Bundesrat lehnt geringeres Verbraucherschutzniveau ab
Zwar unterstützt der Bundesrat die Kommission bei ihrem Anliegen, den europäischen Binnenmarkt durch ein möglichst ausgewogenes Verhältnis zwischen einem hohen Verbraucherschutzniveau und der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu stärken. Dieses Ziel sei jedoch nicht über die geplante Vollharmonisierung des gemeinschaftlichen Rechts zu erreichen.
Deutschland wäre angesichts des Richtlinienvorschlags gezwungen, sein vergleichsweise sehr hohes Schutzniveau abzusenken, so der Bundesrat. Es sei deshalb fraglich, ob der Richtlinienvorschlag seinem eigentlichen Ziel, das Vertrauen der Verbraucher zu stärken, gerecht wird.
Kommission fehlt Kompetenz für Vollharmonisierung
Darüber hinaus fehlt der Kommission nach Ansicht des Bundesrates für eine Vollharmonisierung die erforderliche Kompetenz. Die Regelung des Vertrags-, Schuld- und Verbraucherrechts sei Sache der Mitgliedstaaten. Die beabsichtigte Rechtsangleichung würde das Bürgerliche Gesetzbuch zudem aushebeln.
Auch deshalb begründe das Vorhaben einen erheblichen Eingriff in die originäre Gesetzgebungskompetenz der Nationalstaaten und verstoße gegen das Subsidiaritätsprinzip. Die Länder halten die angestrebte Vollharmonisierung daher insgesamt für unverhältnismäßig und sehen in ihr mehr Nach- als Vorteile. Stattdessen solle die Kommission an dem bewährten Grundsatz der Mindestharmonisierung festhalten.
Richtlinienvorschlag verfehlt Ziel
Auch im Übrigen verfehlt der Richtlinienvorschlag nach Ansicht der Länder sein Ziel. So habe die Kommission das europäische Verbraucherrecht eigentlich übersichtlicher gestalten wollen, indem sie die bestehenden Einzelrichtlinien in einer Richtlinie zusammenführt. Ein solches Vorhaben würden die Länder auch grundsätzlich begrüßen.
Entgegen der ursprünglichen Absicht der Kommission umfasse der derzeitige Richtlinienvorschlag jedoch nur vier der acht bestehenden Richtlinien. Dadurch sei das europäische Verbraucherrecht weiterhin nur fragmentarisch geregelt und bestehe als Flickwerk fort. Der Richtlinienvorschlag behebe so weder Brüche und Ungereimtheiten, noch führe er zu entscheidenden inhaltlichen Verbesserungen.
Update: Richtlinie beschlossen
Das EU-Parlament hat am 23.6.2011 die Richtlinie über die Rechte der Verbraucher beschlossen. Die Mitgliedstaaten haben, nachdem der Rat noch zustimmen muss, dann 2 Jahre Zeit, die neuen Regelungen in ihr nationales Recht umzusetzen.
Die Richtlinie ist grundsätzlich vollharmonisierend. Das hat zur Folge, dass die Widerrufsrecht europaweit auf 14 Tage vereinheitlicht wird, der Verbraucher immer die Rücksendekosten tragen muss und auch die Informationspflichten vereinheitlicht werden. Die Richtlinie macht den grenzüberschreitenden Handel für Shopbetreiber wesentlich einfacher.
Siehe auch hier im Blog:
EU legt neuen Richtlinenvorschlag vor – Welche Auswirkungen hat dieser auf das Widerrufsrecht?
Quelle: Pressemitteilung des Bundesrates Nr. 43/2009 v. 6.3.2009.
…stellt sich die Frage warum der deutsche Verbraucher eine höheres Niveau an Schutz bedarf wie jener in den Nachbarländern…
Verbraucherschutz, Verbraucherschutz, wo bleibt endlich der Händlerschutz? Sind Händler nicht auch nur Menschen? Kämpfen viele Händler nichts so schon genug um Ihre Existenz? Man sollte dem Verbraucher schon zumuten können, das Rückporto zu tragen, dafür das er im besten Falle nicht mal seinen A… vom Sofa heben muss. Warum sollen wir Händler immer für meist falsche Entscheidungen oder Lust und Laune der Verbraucher gerade stehen? Ich hoffe, die nächste Wahl bringt eine deutliche Wende, ich gehe auf jeden Fall wählen und ich wähle bestimmt keine Partei von denen, die da momentan an der Macht sind. Und bitte nicht falsch verstehen, Verbraucherschutz ist sehr wichtig, aber bitte nicht einseitig zu Lasten und auf dem Rücken der Händler.
Hallo Dunkelwelt-Betreiber!
Hast Du schon einmal Parteien angeschrieben? Ich hab es mal versucht, die einzige Partei, die wirklich ausführlich und persönlich geantwortet hat, ist die Linkspartei gewesen. Und da hab ich leider ein paar Bedenken.
Ausgangspunkt war letztes Jahr ein Bericht im dritten WDR-Programm “Die Story: Abmahner”
Könnten wir hier vielleicht eine erklägliche Menge von (zukünftigen) Shopbetreibern finden, die sich einer Petition oder tatsächlich einer konzertieren Aktion anschließen würden?
Ich stelle mir das so vor:
– Anschreiben an die das Land zuständige Bundesratsmitglieder
– Einschalten eines Presseorgans, was Gewicht hat
– Info an die Bundestagsabgeordneten des eigenen und angrenzenden Wahlkreises.
Jeweils mit Link auf diesen Bericht?
Gibt es nicht auch XING-Gruppen mit dem Thema eCommerce?
@Trusted-Shop: Gibt es Möglichkeiten, das von Ihnen aus zu organisieren?
Ich bin gespannt!
Das ist ein guter Vorschlag.
Gerade solche Firmen wie TS, die viele Probleme
der Shopbeteiber kennen.
Warum nicht auch mal Einsatz in der Politik zeigen
um die Händler zu unterstützen.
Es kann doch nicht sein, dass jahrelang in dem Bereich quasi nichts
passiert.
Ich verstehe nicht, warum der deutsche Verbraucher stärker geschützt werden muss als die Verbraucher in den europäischen Nachbarstaaten. Sachliche Gründe hierfür kann es eigentlich keine geben, es sei denn man unterstellt dem deutschen Verbraucher mangelnde Intelligenz, weshalb der Staat in Deutschland mehr Vorsorge als anderswo treffen muss.
Ein europaweit einheitliches Recht – und sei es auch nur in Teilen – ist doch besser als das derzeit existierende nationale Flickwerk.
Auch habe ich meine Zweifel in der Frage ob der Bundesrat im Vergleich zur europäischen Kommission mehr Sachkompetenz aufzuweisen hat.
Tatsache ist, dass die deutschen Händler im Fernabsatz gegenüber anderen Händlern benachteiligt sind.
Tatsache ist auch, dass das deutsche Fernabsatzrecht viel zu kompliziert ist und dies aus Händler wie aus Verbrauchersicht.
Wie will man die Kostentragungspflicht hinsichtlich der Rücksendekosten durch die Händler ab 40 Euro sachlich begründen? Es gibt hier meines Wissens nur sachfremde Erwägungen die in diese unsägliche Regelung eingeflossen sind.
Es wäre gut, wenn Trusted Shops hier vielleicht die Initiative ergreifen würde und im Interesse der Händler tätig wird. Sehr gern beteiligen sich sicher auch eine Vielzahl von Trusted Shops Mitgliedern und außen stehenden Internet Händlern.
Hallo G.Hillmann,
nein, das habe ich bisher noch nicht, weil ich erstens zugegebener Maßen nicht viel Ahnung von politischen Dingen habe bzw. nicht wüsste, an welche Stelle man sich bezüglich eines Problemes wenden muss und zweitens, ich hier soviel Stress habe und mich meine Arbeit voll einnimmt, das ich kaum Zeit für andere Dinge abzwacken kann. Ausserdem bin ich der Meinung, das einer alleine keine Chance hat. Jetzt werden sicher viele denken, der Dunkelwelt meckert nur und macht nichts, das ist einerseits richtig, meine Kommentare dienen natürlich auch zum Frustabbau, andererseits will ich damit natürlich auch andere Händler und evtl. Kunden, die hier vielleicht lesen, zum Nachdenken bringen. Ich finde Ihren Vorschlag sehr gut und bin dabei, in einer größeren, organisierten Gruppe lässt sich das Problem bestimmt eher angehen, als als Einzelkämpfer.
@Ralph P. Görlach
“es sei denn man unterstellt dem deutschen Verbraucher mangelnde Intelligenz,”
Genau darum geht es, der Verbraucher wird zwar einerseits vom Gesetzgeber geschützt, andrerseits aber total entmündigt. Leider ist es aber wirklich so, das viele Kunden es nicht mal schaffen, die wichtigsten Texte auf einer Shopseite zu lesen, geschweige denn, zu verstehen, viele schaffen es nicht mal, ihre Adressen korrekt anzugeben, von fehlender Groß-/Kleinschreibung ganz zu schweigen. Warscheinlich sind dies sogar einige der Gründe.
Ansonsten stimme ich natürlich auch in allen Punkten zu.
Mein Vorschlag für ein faires Widerrufsrecht Wäre:
– Dauer: 7 Tage bzw. 1 Woche 😉
– Kunde trägt immer Rückporto, 40€ Klausel fällt weg, Rücksendungen nicht auf Gefahr des Händlers.
– Wertersatz bleibt geregelt, wie es momentan ist.
– Händler erstattet Hinsendekosten bei erfolgtem Widerruf, Hinsendungen auf Gefahr des Händlers, damit ist es für beide Seiten fair.
@gothic Shop
Dein Vorschlag mit der 7 Tage Regel halte ich für zu kurz, haste schonmal Urlaub gemacht und eine Bestellung die du vor Wochen getätigt hast, wird genau in diesem Zeitraum beim Familienmitglied abgegeben. Dann tickt die Frist und wenn du zurück bist nach einer Woche kannste Pech haben das die Frist genau dann abläuft.
Ansonsten muß ich sagen, auch wenn der Bundesrat die Vorschläge zur Vollharmonisierung nicht annimmt, werden sicherlich die meisten Punkte irgendwann vor dem BGH landen und das wendet sich dann wieder ans oberste EU Gericht, was dann zur Urteilsfindung die EU Richtlinie verwenden wird.
@gothic
dein Vorschlag ist ja schon ganz gut, aber 7 Tage halte ich für zu kurz. Musst dir mal in die Lage eines Verbrauchers sehen. Machst Urlaub + Familienmitglied (oder gar Nachbar) nimmt Sendung an. Die meisten machen schon mind. 1 Woche Urlaub, wenn es dann mal soweit ist.
Naja, aber nur das Urlaubsargument kann nicht dafür herhalten, das die Widerrufsfrist so lange ausfällt, ich seh das ganz einfach, wenn ich weiß, ich fahre in den Urlaub, bestelle ich auch nichts, ich bin ja selbst auch Verbraucher, heißt ja nicht, das man diesen Status als Händler nicht mehr hat. Man könnte die Sache auch noch beliebig weiter ausdehnen, macht einer 15 Tage Urlaub und der Zufall will es, kommt das Paket vielleicht genau am 1 Urlaubstag an, dann sind die 14 Tage auch rum, wenn er zurück kommt… In anderen Ländern klappt es auch bestens mit 7 Tagen und in der Schweiz gibt es, soweit ich weiß, garkein Widerrufsrecht, dort regelt sich das Verhältnis Händler-Verbraucher von selbst und es gibt dort wohl weniger bis garkeine Probleme, als in Deutschland mit diesem komischen Widerrufsrecht, das wir hier haben…
Ansich sind 14 Tage auch nicht weiter tragisch, solange niemand auf die Idee kommt, das ganze grundsätzlich auf 4 Wochen wie bei Ebay auszudehnen…
Mein Vorschlag wäre ja:
-14 Tage Widerrufsrecht
– Rücksendekosten zu Lasten des Verbrauches
– Hinsendekosten zu Lasen des Betreibers
– Wertersatz wie gehabt
– Gefahr Hinsendung Betreiber
– Gefahr Rücksendung Verbraucher
@stefan
So würde ich es auch ok finden, glaube so entspricht es fast auch schon der alten EU Richtlinie.
@gothic
Es ist ja nicht immer so, dass man seine Bestellung innerhalb eine kurzen Zeittraumes bekommt. Ich habe es selbst im letzten Jahr dreimal erleben dürfen. Einmal davon wurde ich wenigsten darüber gleich am Anfang der Bestellung benachrichtigt, das der Artikel erst ab Kalenderwoche X wieder verfügbar ist. Bei den anderen zweien, müsste ich einfach 3-4 Wochen warten, ohne je eine verbindliche Aussage zum Liefertermin zu bekommen.
Oder soll man jetzt vorm Urlaub X Wochen vorher nichts mehr kaufen? Es wird sicherlich noch Kunden geben, denen sind 14 Tage noch kurz, aber der Regelfall sollte mit 14 Tagen auskommen.
Einzig was mir noch an der Liste von Stefan fehlt ist ein Rücksendelimit. Das heißt wenn der Widerruf erfolgt ist per Fax/Post/Email dann sollten die Artikel (wenn versendbar) auch innerhalb von Zeitraum X zurückgesendet werden und ebenfalls sollte der Händler dann das Guthaben in ein festgelegten Zeitraum erstatten. Auch hier finde ich für beides 14 Tage ok, wird aber wohl auf 30 Tage hinauslaufen, wenn sowas mal kommen sollte.
Genau, so entspricht es – bis auf die Gefahrtragung, zu der nichts geregelt wird – dem neuen VRRL-E (Entwurf der Verbraucherrechtsrichtlinie)
Was bedeutet denn die Regelung
“…sind auf unsere Gefahr zurückzusenden.”
eigentlich genau? Gehe ich richtig in der Annahme, das der Kunde behaupten kann, er hätte etwas zurückgeschickt obwohl er es garnicht hat und er auch nicht mal einen Sendungsbeleg braucht, um den Versand zu beweisen??
@gothic
auch, aber eigentlich heißt das, wenn die Rücksendung abhanden kommt muß der Händler für den Schaden aufkommen (Reklamieren, Forderungen gegenüber dem Versandunternehmen, etc.). Für den Kunden reicht es nachzuweisen (Einlieferungsbeleg) das er die Sendung abgesendet hat. Die Sache mit dem Einlieferungsbeleg ist dabei meist der Knackpunkt. Wenn der Kunde die Ware als Päckchen zurücksendet hat er keinen richtigen Beleg.
Das ist eine Spirale ohne Ende:
Sollte der Kd. die Ware als Paket versendet haben, dann kann (lt. DHL) nur der Auftraggeber (also der Kunde) den Nachforschungsauftrag stellen. Dieses bräuchte er ja dann eigentlich auch nicht. “Hier Händler, habs als Paket versendet – hier ist der Nachweis – sieh zu, wie Du dich mit DHL einigst und gib mir doch noch die 6,90 für das Paket”.
Die Sache mit dem Päckchen ist natürlich schon schwierig, ich würde es vielleicht sogar auf einen Musterprozess ankommen lassen. Prinzipiell würde es ja reichen, wenn der Kunde den Moment, in dem er das Päckchen bei der Post abgibt mit einem Handyfoto dokumentiert oder den Menschen in der Schlange dahinter “als Zeugen” unterschreiben lässt. Lächerlich? Wenn ich so lese, was sich manche Kunden einfallen lassen, dann haben auch einige nur Spaß, sowas alles einfach mal zu testen.
Hier diskutieren hilft irgendwie nicht viel, oder? Also “Jungs” (Damen waren hier bei der Diskussion gar nicht beteiligt, oder?), wie gehen wir weiter vor?
Richtig, der Kunde muss die Absendung beweisen. Gelingt dies nicht, muss der Händler auch nicht rückerstatten. Beim Päckchen kann dies nur mit eidesstattlichen Versicherungen von Zeugen o.ä. gelingen. Kommt die Sendung dann abhanden, ist dies das Problem des Händlers.
Ich zitiere sinngemäss aus einem Gerichtsurteil die Worte eines Richters am AG Heilbronn
“Wenn der Kunde eine Rückzahlung verlangt, ist davon auszugehen, daß er auch etwas zurückgesendet hat.”
Einen Nachweis konnte der Kunde zwar nicht erbringen, aber er mußte dies ja auch nicht, nach ansicht des Richters. DAS nennt sich mal Verbraucherschutz 🙂
Das 7 Tage Widerrufsrecht eigentlich völlig ausreichend sind, zumindest bei Klamotten, hat sich heute mal wieder gezeigt. Heute kam ein Mantel zurück, der vor knapp 2 Wochen als Sonderangebot mit 50% Rabatt raus ging, dieser Matntel stinkt total nach Qualm (Clubbenutzung) und am Kragen nach Parfüm. Zurückgeschickt wurde der Mantel knapp vor Ende der Widerrufsfrist, also kann ich davon ausgehen, das der Mantel etwa 12 Tage getragen und somit genutzt wurde. Ich werde den Mantel chemisch reinigen lassen und die entstandenen Kosten als Wertersatz geltend machen. Dieser Fall zeigt wieder einmal mehr, wie wichtig eine Neuregelung des Widerrufsrechtes ist.
@gothic
Nur da nutzt dir eine 7 Tage frist ja auch nichts, außer das er dann den Mantel nur 6 Tage trägt oder sehe ich das jetzt falsch?
Das siehst Du nicht falsch, nur das Verbraucher, die genau sowas vorhaben und das sind leider verdammt viele, somit weniger Planungszeit für ihr Vorhaben hätten. Gerade bei Klamotten reicht eigentlich schon die erste Anprobe um zu sehen, ob etwas passt/gefällt oder nicht, ist im Ladengeschäft auch nicht anders, da braucht es keine 14 Tage für eine Entscheidung. Und ich glaube solche Fälle treten weitaus öfter auf, als wenn jemand zufällig gerade im Urlaub ist, wenn man ihm etwas zuschickt…
Da hätte ich noch eine Idee um die Gratisausleihe zu Unterbinden. Einfach mittels Einweg Kunststoffband ein großes Papp/Papierschild an den Sachen anbringen, auf denen steht:
Bitte erst nach der Anprobe entfernen, ansonsten ist der Umtausch nur mit Wertausgleich möglich.
Ich weiß zwar nicht wie deine Kunden so drauf sind, aber die meisten würden mit solchen Schildern etc. nicht auf die Straße gehen.
Allerdings dazu nirgends vorher (Internet / Kataloge) auf solche Schilder hinweisen, denke mal nicht das es alle Gerichte so OK finden würden.
Das Problem mit der Gratisauleihe haben wir leider auch immer häufiger. Wir verkaufen unter anderem FM-Transmitter mit denen man Musik von MP3-Playern auf Autoradios streamen kann. Die Bestellungen steigen vor den Ferien regelmäßig stark an, aber genau so steigen auch die Rücksendungen dieser Artikel an, natürlich mit Gebrauchsspuren. Selbstverständlich meint der Kunde er hätte den Artikel nicht verwendet.
Wir haben uns Abhilfe geschaffen indem wir auf alle Artikel große Aufkleber angebracht haben, auf denen auf das Widerrufsrecht und den Wertersatz hingewiesen wird.
Alle Öffnungen versiegeln wir ebenfalls mit Aufklebern.
Und was soll ich sagen, nix hat es gebracht. Es wird weder gelesen, noch nachgedacht. In-Ear-Ohrhörer werden geöffnet und in´s Ohr gesteckt, wieder zurück in die aufgerissene Verpackung gelegt und zurückgeschickt und dreist behauptet man hätte sie nicht in´s Ohr gesteckt – was anhand von “Spuren” am Ohrhörer widerlegt werden kann.
Durch das zu Verbraucherfreundliche Widerrufsrecht denken die Kunden teilweise echt sie könnten sich alles erlauben und der Händler muss natürlich dafür bezahlen.
Sicherlich ist Verbraucherschutz wichtig, aber das Widerrufsrecht ist eindeutig zu einseitig.