bundesratDie Pläne der europäischen Kommission zur Angleichung des gemeinschaftsrechtlichen Verbraucherschutzes (EU-Richtlinie über Verbraucherrechte) stoßen beim Bundesrat auf deutliche Ablehnung. Dies geht aus seiner Stellungnahme zu dem Richtlinienvorschlag hervor. Die Kommission möchte Widerrufsfristen europaweit angleichen und den Handel stark vereinfachen.

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Update 23.06.2011: EU-Parlament verabschiedet Richtlinie

Die Europäische Kommission hat am 08.10.2008 einen Vorschlag für eine Richtlinie über Rechte der Verbraucher vorgelegt, kurz VRRL-E. Damit werden vier derzeit bestehende Richtlinien zusammengeführt. Regelungslücken und Unstimmigkeiten werden beseitigt. Dabei ist für den Shopbetreiber wohl am wichtigsten: Das Widerrufsrecht soll vereinfacht und europaweit einheitlich geregelt werden.

Bundesrat lehnt geringeres Verbraucherschutzniveau ab

Zwar unterstützt der Bundesrat die Kommission bei ihrem Anliegen, den europäischen Binnenmarkt durch ein möglichst ausgewogenes Verhältnis zwischen einem hohen Verbraucherschutzniveau und der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu stärken. Dieses Ziel sei jedoch nicht über die geplante Vollharmonisierung des gemeinschaftlichen Rechts zu erreichen.

Deutschland wäre angesichts des Richtlinienvorschlags gezwungen, sein vergleichsweise sehr hohes Schutzniveau abzusenken, so der Bundesrat. Es sei deshalb fraglich, ob der Richtlinienvorschlag seinem eigentlichen Ziel, das Vertrauen der Verbraucher zu stärken, gerecht wird.

Kommission fehlt Kompetenz für Vollharmonisierung

Darüber hinaus fehlt der Kommission nach Ansicht des Bundesrates für eine Vollharmonisierung die erforderliche Kompetenz. Die Regelung des Vertrags-, Schuld- und Verbraucherrechts sei Sache der Mitgliedstaaten. Die beabsichtigte Rechtsangleichung würde das Bürgerliche Gesetzbuch zudem aushebeln.

Auch deshalb begründe das Vorhaben einen erheblichen Eingriff in die originäre Gesetzgebungskompetenz der Nationalstaaten und verstoße gegen das Subsidiaritätsprinzip. Die Länder halten die angestrebte Vollharmonisierung daher insgesamt für unverhältnismäßig und sehen in ihr mehr Nach- als Vorteile. Stattdessen solle die Kommission an dem bewährten Grundsatz der Mindestharmonisierung festhalten.

Richtlinienvorschlag verfehlt Ziel

Auch im Übrigen verfehlt der Richtlinienvorschlag nach Ansicht der Länder sein Ziel. So habe die Kommission das europäische Verbraucherrecht eigentlich übersichtlicher gestalten wollen, indem sie die bestehenden Einzelrichtlinien in einer Richtlinie zusammenführt. Ein solches Vorhaben würden die Länder auch grundsätzlich begrüßen.

Entgegen der ursprünglichen Absicht der Kommission umfasse der derzeitige Richtlinienvorschlag jedoch nur vier der acht bestehenden Richtlinien. Dadurch sei das europäische Verbraucherrecht weiterhin nur fragmentarisch geregelt und bestehe als Flickwerk fort. Der Richtlinienvorschlag behebe so weder Brüche und Ungereimtheiten, noch führe er zu entscheidenden inhaltlichen Verbesserungen.

Update: Richtlinie beschlossen

Das EU-Parlament hat am 23.6.2011 die Richtlinie über die Rechte der Verbraucher beschlossen. Die Mitgliedstaaten haben, nachdem der Rat noch zustimmen muss, dann 2 Jahre Zeit, die neuen Regelungen in ihr nationales Recht umzusetzen.

Die Richtlinie ist grundsätzlich vollharmonisierend. Das hat zur Folge, dass die Widerrufsrecht europaweit auf 14 Tage vereinheitlicht wird, der Verbraucher immer die Rücksendekosten tragen muss und auch die Informationspflichten vereinheitlicht werden. Die Richtlinie macht den grenzüberschreitenden Handel für Shopbetreiber wesentlich einfacher.

Siehe auch hier im Blog:

EU legt neuen Richtlinenvorschlag vor – Welche Auswirkungen hat dieser auf das Widerrufsrecht?

Quelle: Pressemitteilung des Bundesrates Nr. 43/2009 v. 6.3.2009.

 

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