Seit dem 01.01.2009 gilt eine neue Verpackungsverordnung (VerpackV), die auch viele Änderungen für Shop-Betreiber mit sich bringt. Der Gesetzgeber verfolgt mit der VerpackV den Zweck, überflüssige Verpackungen zu vermeiden und Umweltschutzgesichtspunkte zu berücksichtigten.
Was ändert sich für Sie als Shop-Betreiber ab 2009?
UPDATE vom 08.01.09: Aufgrund der vielen Rückfragen und Kommentare haben wir in einem weiteren Beitrag für Sie die sieben häufigsten Fragen und Antworten zur neuen Verpackungsverordnung zusammen gestellt.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat umfangreiche FAQ zum Thema zusammengestellt. Ein Onlineshop-Betreiber muss künftig dafür Sorge tragen, dass die von ihm verwendeten Verpackungen und Verpackungsmaterialien im Rahmen der Lieferkette zurückgenommen werden können. Die gesetzliche Neuregelung hat zur Folge, dass ein Teil der vorhandenen Lieferkette vom Hersteller bis zum Endverbraucher an ein Entsorgungssystem angeschlossen sein muss.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat umfangreiche Fragen und Antworten (FAQ) zur fünften Novelle der Verpackungsverordnung und zur Vollständigkeitserklärung (VE) zusammengestellt. Unter anderem werden folgende Fragen beantwortet:
1.1 Welche Unternehmen betrifft die Verpackungsverordnung (VerpackV)?
1.2 Ab wann gilt die 5. Novelle der VerpackV?
1.3 Nach welchen Verpackungsarten wird unterschieden?
1.4 Worin liegt der Unterschied zwischen „b2b“- und „b2c“-Verkaufsverpackungen?
1.5 Gibt es ergänzende Kriterien zur Unterscheidung zwischen „b2b“- und „b2c“?
1.6 Wie wird der „private Endverbraucher“ in der VerpackV zukünftig definiert?
1.7 Inwieweit ändert sich die Definition des „privaten Endverbrauchers“ zum 01. Januar 2009?
1.8 Wie unterscheiden sich Verkaufsverpackungen von Transportverpackungen?
1.9 Wann gelten Verkaufsverpackungen als Serviceverpackungen?
1.10 Bleiben Transportverpackungen immer Transportverpackungen?
1.11 Welche Regelungen gelten für Umverpackungen?
1.12 Was zählt alles zur Verpackung?
1.13 Gibt es weitere Verpackungsarten, die gesondert geregelt werden?
Weitere übergeordnete Themen sind:
- Inverkehrbringen von Verkaufsverpackungen für private Endverbraucher und vergleichbare Anfallstellen
- An wen richtet sich die Systembeteiligungs- und die Hinterlegungspflicht?
- Abgabe von Vollständigkeitserklärungen
- Weitere Anforderungen an Unternehmen aus der Verpackungsverordnung
Hier finden Sie alle Fragen und Antworten vom DIHK zum Thema Verpackungsverordnung.
Siehe auch hier im Blog:
Gilt die neue Verpackungsverordnung auch für Kleingewerbe?
LG
Arvid
Ja natürlich. Auch die alte Verpackungsverordnung galt schon für Kleingewerbe.
Hallo! Muss ich bei mir im Onlieshop eigentlich jetzt auch einen Text zu der Verpackungsverordnung unter bringen? Vorher hatte ich bei mir einen Text mit aufgenommen, dass Verpackungen ohne ein Zeichen vom Dualen System, etc. zurück genommen werden. Wie sieht das jetzt aus? Gruß!
Hallo, wie ist denn jetzt mit den Hinweisen im Shop.
Muss es noch einen Hinweis geben ?
Muss der alte geändert werden ?
Oder kann der ganz raus ?
Danke
Hallo nochmal,
das würde mich auch brennend interessieren….
Muß ein Hinweis auf die Page, wie sollte der Aussehen
und muss ich mich einem dualen System anschließen?
LG
Arvid
Bitte habe Sie Verständnis, dass wir an dieser Stelle keine individuelle (unzulässige) Rechtsberatung leisten können. Sie finden viele allgemeine Hinweise auch in diesem Beitrag: http://www.shopbetreiber-blog.de/2008/10/15/abmahnungen-wegen-der-verpackungsverordnung-gegenwart-und-zukunft/
Nach alter Rechtslage bestand die Möglichkeit, statt sich bei einem dualen System anzuschließen die Verpackungen selbst zurück zu nehmen, worauf hinzuweisen war. Da diese Möglichkeit nach neuer Rechtslage weggefallen ist, kann darauf natürlich auch nicht mehr hingewiesen werden. Statt dessen muss jeder Händler bei einem dualen System angeschlossen sein. Dass man bei System XY angeschlossen ist, kann man auch auf der Website sagen, so lange man diese Selbstverständlichkeit nicht werblich herausstellt, sondern sachlich darüber informiert.
Wie solche Hinweise genau aussehen können, hängt von der individuellen Shop-Gestaltung ab und erfahren Sie bei einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens (z.B. dem Autoren des verlinkten Beitrags Rolf Albrecht).
Aufgrund der vielen Rückfragen und Kommentare haben wir in einem weiteren neuen Beitrag für Sie die sieben häufigsten Fragen und Antworten zur neuen Verpackungsverordnung zusammen gestellt.
ich habe mich bei einer firma angemeldet, da ich einen kleinen shop habe. für 20 kg verpackung im jahr muss ich insgesamt 149 euro plus mwst bezahlen. das kann man ja vergessen.