Universität MünsterEs ist wieder soweit: Die neue Fassung des bekannten und bewährten Skripts “Internetrecht” von Professor Dr. Thomas Hoeren wurde auf den Stand September 2008 gebracht und steht ab sofort zum kostenlosen Download bereit. Es wurden jetzt vielfältige Änderungen in den Text integriert, u.a. mehr als 200 neue Urteile und 100 neue Aufsätze, die Umsetzung der Enforcement-Richtlinie zum 1.9.2008 und erste Urteile dazu, das neue Werberecht, geplante Änderungen zur Telefonwerbung, der Gesetzesentwurf vom Juni 2008 zum Fernabsatz und der, Richtlinienentwurf über Verbraucherrechte, die geplanten Änderungen zum Scoring und Adresshandel.

Lesen Sie hier mehr über den Autor und wo Sie das eBook herunterladen können.

Professor Thomas HoerenProfessor Dr. Thomas Hoeren ist Richter am OLG Düsseldorf und Universitätsprofessor an der Juristischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Zudem ist er Mitglied des Trusted Shops Fachbeirates und Mitautor des Trusted Shops Praxishandbuchs, das konkrete Muster und Handlungsempfehlungen für die rechtssichere Gestaltung des Online-Shops enthält. Neben dieser Zusammenarbeit veranstaltet Trusted Shops Justiziar Carsten Föhlisch zusammen mit Professor Hoeren einmal im Jahr (zuletzt am 2.10.2008) ein gemeinsames Seminar “Verbraucherschutz im E-Commerce”, das eine anerkannte Fortbildungsveranstaltung für Fachanwälte im Informationstechnologierecht und gewerblichen Rechtsschutz ist. 

Professor Hoeren gehört als Richter übrigens dem 20. Zivilsenat des OLG Düsseldorf an. Dieser Zivilsenat hat vor kurzem für großes Aufsehen mit mehreren Entscheidungen gesorgt, in denen der Gegenstandswert für Abmahnungen vermeintlich falscher Widerrufsbelehrungen drastisch gekürzt wurde. So wurden dem abmahnenden Anwalt in einem Fall lediglich rund 100 € statt 750 € Honorarzugesprochen. In der Begründung hieß es, dass eine Vielzahl von Angeboten aus dem Produktsortiment der streitenden Konkurrenten im Internet abrufbar sei,

“so dass es ein nicht häufig vorkommender Zufall sein dürfte, dass ein Kaufinteressent sich wegen einer falschen Belehrung des Antragsgegners für dessen Angebot entscheidet, statt gerade für dasjenige des Antragstellers.”

Im Ergebnis bewertete der Senat das Interesse des abmahnenden Händlers daran, dass der Antragsgegner die gesetzlichen Informationspflichten bei Fernabsatz Geschäften erfüllt und sich keinen Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch verschafft, mit “bis zu 900 €”. Damit wurde nach Meinung einiger Kommentatoren das Ende der Abmahnwellen eingeläutet. Wir hoffen, dass viele Richter diesem Ansatz folgen.

Das Skript “Internetrecht” ist mittlerweile ein absolutes Standardwerk und für Anwälte und Shopbetreiber gleichermaßen zu empfehlen. Es ist als PDF-Datei (600 Seiten, ca. 3,5 MB) kostenlos abrufbar unter: http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/ in der Rubrik “Materialien”.  (cf)

Siehe auch:

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