Das Bundesjustizministerium (BMJ) stellt seit heute einen Leitfaden zur Impressumspflicht bereit. Der Leitfaden soll Gewerbetreibenden mit einem Internet-Auftritt helfen, ihre Anbieterkennzeichnung (auch Impressum genannt) den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) entsprechend zu gestalten. Zudem empfiehlt das Bundesjustizministerium anerkannte Gütesiegel wie Trusted Shops, um die Rechtssicherheit zu erhöhen und das Abmahnrisiko zu reduzieren.

Auf der Internetseite des BMJ werden die Fragen geklärt: Wann besteht eine Anbieterkennzeichnungspflicht? Welche Angaben sind im Impressum zu machen und wie ist dieses zu gestalten?

Rechtsfragen rund um das Impressum

Der neue Leitfaden klärt über diese Fragen auf und hilft Gewerbetreibenden mit einem Internet-Auftritt, ihre Anbieterkennzeichnung (auch Impressum genannt) nach den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) zu gestalten. Unternehmen, die Waren und Dienste im Internet anbieten, können jetzt auf einen Blick erkennen, was sie bei der Selbstauskunft nach dem Telemediengesetz zu beachten haben.

Mehr Rechtssicherheit

Bundesjustizministerin Zypries beschreibt das Angebot so:

“Mit diesem Angebot wollen wir zu mehr Rechtssicherheit beitragen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen, die Waren und Dienste im Internet anbieten, sollen zukünftig auf einen Blick erkennen können, was sie bei der Selbstauskunft nach dem Telemediengesetz zu beachten haben, um die in diesem Bereich oft vorkommenden Abmahnungen zu vermeiden.

Der Leitfaden kann zwar im Einzelfall eine rechtliche Beratung nicht ersetzen, hilft aber, die bestehenden Pflichten überhaupt zu erkennen. So wird eine weitere Hürde für den elektronischen Geschäftsverkehr heruntergeschraubt”

Kein absoluter Schutz vor Abmahnungen

Die Ministerin will zwar Schwachstellen reduzieren, drückt sich in Bezug auf Abmahnsicherheit aber vorsichtig aus:

“Der Leitfaden kann keinen absoluten Schutz vor Abmahnungen bieten – das ist schon wegen der vielen offenen Rechtsfragen auf diesem Gebiet nicht möglich. Wer sich daran orientiert, kann aber das Risiko einer berechtigten Abmahnung verringern, weil der Leitfaden dabei hilft, das Impressum so zu formulieren, dass es möglichst wenig Schwachstellen enthält”, ergänzte Zypries.

Inhalt des Leitfadens

Einleitend werden Sinn und Zweck des “Impressums” kurz erläutert (“I. Warum überhaupt ein ‘Impressum’?”). Den Kern des Leitfadens (“II. Erstellen einer Anbieterkennzeichnung”) bilden Hinweise dazu, wann die Anbieterkennzeichnungspflicht besteht (“1. Muss ich die Anbieterkennzeichnungspflicht nach dem Telemediengesetz erfüllen?”), wann welche Angaben zu machen sind (“2. Welche Angaben muss ich machen?”) und wie die Anbieterkennzeichnung zu gestalten ist (“3. Wie muss ich die Anbieterkennzeichnung platzieren?”).

Abgeschlossen wird der Leitfaden mit einem Hinweis auf Gütesiegel für den Online-Handel und auf die eCommerce-Verbindungsstelle (“III. Weiterführender Hinweis”).

Im Zweifel von Impressumspflicht ausgehen

Um das Abmahnrisiko zu minimieren rät der Leitfaden dazu, in Zweifelsfällen vom Bestehen einer Anbieterkennzeichnungspflicht auszugehen. Zudem werden eher zu umfangreiche als zu knappe Angaben empfohlen. Auf juristische Erläuterungen wird so weit wie möglich verzichtet.

Nur wo Fragen in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt sind, wird auf diese Unsicherheit hingewiesen. Der Leitfaden geht vom aktuellen Rechtszustand aus. Es ist zu erwarten, dass die Rechtsprechung bestehende Zweifelsfragen im Laufe der Zeit beantwortet. Daher wird der Leitfaden zukünftig auf seine Aktualität geprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden.

Empfehlung von Internet-Gütesiegeln

Zur Veringerung des Abmahnrisikos empfiehlt das BMJ die Zertifizierung durch ein anerkanntes Gütesiegel wie Trusted Shops. Hierzu heißt es auf der Seite des Ministeriums:

Generell empfehlenswert sind Gütesiegel für den Online-Handel, die von einer ständig wachsenden Zahl von Anbietern erworben werden. Solche Gütesiegel geben sowohl den Unternehmen als auch den Verbrauchern mehr Rechtssicherheit.

Die Initiative D21 hat Qualitätskriterien für Online-Angebote entwickelt und führt eine Liste empfehlenswerter Gütesiegelanbieter, die die Qualitätskriterien gewährleisten (http://www.internet-guetesiegel.de/).”

Dieser Empfehlung können wir uns nur anschließen. Das mit Abstand marktführende, von der Initiative D21 empfohlene Gütesiegel mit mehr als 4.000 zertifizierten Onlineshops ist Trusted Shops. (cf)

Bildnachweis: Kunertus/shutterstock.com

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