Einer unserer Mitgliedshändler berichtet über eine Abmahnung wegen Vertriebs nicht registrierter Beleuchtungskörper (hier: Leuchtstoffröhren). Im Auftrag der Firma Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH (München) mahnt eine internationale Großkanzlei Händler ab, die Beleuchtungskörper des Herstellers “The Daylight Company” anbieten.
Lesen Sie mehr über diese Abmahnung und die Registrierungspflichten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz.
Dieser Hersteller, so heißt es in der Abmahnung vom 29.4.2008, habe sich nicht wirksam registriert (wir haben dies inhaltlich nicht überprüft, sondern berichten nur über die Abmahnung). Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist jeder Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet, sich beim Umweltbundesamt registrieren zu lassen.
Die Hersteller sind auf diese Weise verpflichtet, die Kosten für die Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten zu tragen. Mit der Abmahnung gehe man – so heißt es in der Abmahnung – gegen nicht registrierte “Trittbrettfahrer” vor, die sich an den Entsorgungskosten nicht beteiligen.
Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Verstoß gegen § 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 6 Abs. 2 ElektroG vor, wenn ein Onlinehändler die Produkte nicht registrierter Hersteller vertreibt. Dies wurde u.a. mit Testkäufen herausgefunden. Es seien auch bereits einstweilige Verfügungen vor dem LG München erwirkt worden, wie es in der Abmahnung heißt.
Wenn Sie derartige Abmahnungen verhindern wollen, sollten Sie im Zweifel überprüfen, ob die Hersteller Ihrer Elektro- und Elektronikprodukte beim Umweltbundesamt registriert sind. Vor kurzem gab es bereits ähnliche Abmahnungen wegen bestimmter Mobilfunkgeräte, die aus China importiert wurden. (cf)
Eine Liste registrierte Hersteller finden Sie unter: http://www.stiftung-ear.de/hersteller/verzeichnis_registrierter_hersteller
es kommt doch immer wieder was neues, das einem normalen Menschen, der was über das Internet verkaufen will, das Leben zur Hölle macht.
Wie soll man denn wirklich wissen, ob der Hersteller wirklich registriert ist ?
Soll jetzt -jeder- Händler bei -jedem- Hersteller nachfragen nach einer schriftlichen Bestätigung ?
Hallo Herr Popp,
eine klare Anwort auf Ihre Frage: JA!
Sie nehmen am Markt teil und sind für die Geräte verantwortlich.
Die Hersteller die registriet sind finden Sie unter http://www.stiftung-ear.de
(siehe Link im Text)
Kurz: ElektroG = sorgfaltspflicht des Marktteilnehmers
Sehr geehrter Herr Autor,
ich habe in der Vergangenheit schon einige Betroffene vertreten.
Eine Registrierung ist nicht beim UBA durchzuführen, sondern beim EAR, wo auch das “Verzeichnis” geführt wird.
Kostenintensiv sind auch nicht die Abmahnungen, sondern die Bußgeldbescheide des UBA welche folgen und grundsätzlich mindestens 4-stellig in Euro ausfallen.
mfg
Rechtsanwalt M. Schomaker
Hallo Herr Kopp,
diese Frage stelle ich mir auch. Allerdings sind diese Antwort-Schreiben der Hersteller für’s WC, wenn die angegebenen Daten falsch sind. Dies kostet uns mal ebend 1600 Euro Abmahngebühr.
Also, wenn das nicht kostenintensiv ist, Herr Schomaker, dann möchte ich nicht wissen, was Sie unter kostenintensiv verstehen. (Bitte nicht als Angriff werten).
Ich weiß allerdings, daß dies meinen Arbeitsplatz und auch den anderer Arbeitnehmer kosten kann und wird. Es kann nicht sein, daß der kleine Händler vor Ort, Abmahnungen für Dinge erhält, welche er nicht direkt beeinflussen kann. Da werden vom Hersteller einfach andere Beleuchtungskörper in das Lampensystem gebaut und schon ist die Registrierung dahin??? und der kleine Händler muß dafür bluten.
Wo leben wir hier eigentlich?
Schönes Deutschland! Wir sind 82 Millionen. Ha Ha. Davon sind bals 30% reiche Anwälte und 70% Pleitegeier, oder was?
Hallo Herr Brüchler,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Schön, dass sich noch jemand für dieses Thema interessiert. 🙂
Was ich als kostenintensiv empfinde können Sie gerne kostenlos unter http://www.recht-und-vertrag.de nachlesen.
Ich kann es Ihnen aber auch hier kurz mitteilen. Das UBA erlässt Bußgeldbescheide, die zwischen 6.500,– EUR (bei kleinen Vertreibern) und 15.000,– EUR (Hersteller) hoch sind.
mfg
Rechtsanwalt Mark Schomaker
Hallo Herr Schomaker,
na ja, Interesse wäre da etwas viel gesagt ;-).
Nun ja, das ist tatsächlich kostenintensiv und dürfte so manch einem kleinen Fachhändler in den Ruin treiben und die Insolvenz-Quote wieder erhöhen.
Aber wie soll sich ein kleiner Händler schützen?
– Wir haben bereits alle Hersteller angeschrieben und um Mitteilung der EAR-Nummer gebeten
– Alle haben geantwortet und wir waren der Auffassung, daß dies soweit korrekt ist.
– Aktuell erhielten wir dann eine der vielgeliebten Abmahnungen und freuten uns, daß wir der Gegenseite mitteilen konnten, daß wir von allen Herstellers die Registrierung haben und legten diese vor.
– Das war natürlich der berühmte Schuß in den Ofen.
Ich war der Auffassung, daß wir nach bestem Wissen und unseren Möglichkeiten gehandelt haben und trotzdem werden wir für etwas bestraft, was nicht in unserem Einflußbereich liegt.
Wir sollen wir prüfen, ob Röhre A von Hersteller XY registriert ist und vielleicht Röhre B des gleichen Herstellers nicht?
Die Software bei EAR taugt dazu nicht viel.
Muß ich jeden Tag ersteinmal alle Röhren/Leuchtmittel prüfen, ob eine Registrierung vorliegt und diese noch gültig ist?
Müssen normale Glühbirnen auch registriert werden?
Sehr geehrter Herr Brüchler,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich aus standesrechtlichen Gründen hier keine Rechtsberatung durchführen darf.
Meiner Meinung nach kann die von Ihnen genannte Abmahnung durchaus unberechtigt gewesen sein. Diese spiegelt jedoch lediglich meine eigene Meinung wieder.
mfg
RA M. Schomaker
Guten Morgen Herr M.Brüchler,
auch ich darf und möchte hier keine Rechtsbertung durchführen.
Aber aus meinen Erfahrungen sind Glühbirnen im klassischen Sinne, nicht Reg.-pflichtig. Leuchtmittel sind dann anzumelden wenn sie die Funktionweise einer Gasentladungslampe aufweisen.
Bei Unklarheiten bietet die EAR eine Prüfungen gegen einen entsprechenden Leistungssatz nach (ElektroG KostenV) an.
Grüße
tdk