Jeder Online-Händler kennt mittlerweile das Problem der Abmahnungen, die meisten sogar aus schmerzhafter eigener Erfahrung. Und natürlich sind Abmahnungen nicht auf den Shop begrenzt, sondern sind auch über Amazon Marketplace und eBay ein bekanntes Thema. Unter dem Titel “Anwälte auf Abwegen” beschreibt der Münchner Merkur einen typischen Fall.
Sophia Riediger hat eine Abmahnung bekommen. Der Grund: Auf ihrer Ebay-Seite hatte sie eine Widerrufsfrist von zwei Wochen statt von vier Wochen angegeben. Damit habe sie gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, erklärt der Anwalt. Sein Mandant habe dadurch einen Nachteil gegenüber den Kunden.
Lesen Sie die ganze Geschichte beim Münchner Merkur.
Die Länge der Widerrufsfrist, die gewerbliche Händler Verbrauchern bei eBay–Verkäufen einräumen müssen, ist ein Thema, das Gerichte immer wieder beschäftigt, vor allem im Zusammenhang mit Abmahnungen durch Konkurrenten. Mit Urteil v. 26.06.2007 (Az.: 5 O 34/07) hat sich mit dem LG Hanau erneut ein Gericht zur Widerrufsfrist bei eBay-Geschäften geäußert. Konkret ging es in diesen Fall um die Frage, ob dadurch, dass eBay-Artikel 90 Tage unveränderlich im Internet abrufbar sind, das Textformerfordernis gewahrt ist, was zu einer Widerrufsfrist von 2 Wochen führen würde. Diese Ansicht lehnte das LG Hanau ab und liegt damit auf einer Linie mit der bisherigen Rechtsprechung des OLG Hamburg, KG Berlin, OLG Köln und weiteren Gerichten. Mehr dazu in diesem Blog-Beitrag.
Alles schön und gut.
Aber was tut man, wenn ein Mitwettbewerber unfairen Handel treibt? Wenn auch die einfachsten und wichtigsten Dinge auf der Seite fehlen?
Verbraucher sind oft so naiv, dass sie nicht einmal merken, wenn an dem Shop etwas nicht in Ordnug ist. – Sie merken es erst zu spät.
Ich bekomme oft den Eindruck, dass die Empfänger von Abmahnungen völlig überrascht sind, dass das, was sie getan haben offenbar nicht erlaubt ist.
Meine Meinung ist: Wenn ich Auto fahren will, dann muss ich die Regeln beachten. Regelverstoß führt zu Strafe. Wenn ich im Internet verkaufen will, dann kann ich keine Regeln aufstellen, nach denen mir grade ist. Dann muss ich die Gesetze kennen und beachten. Ich denke, dass sieht hier auch niemand groß anders – wie sind immerhin bei Trusted Shops.
Aber nochmal: Was tue ich, wenn ein Mitwettberwerber unlauter ist und so ungefähr gegen alle Gesetze im Fernabsatz missachtet? Den Kontakt suchen und höflich drauf hinweisen? – Kann’s auch nicht sein, oder?
Die Menschen müssen einfach lernen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, in dem jeder tun und lassen kann, was man will.
Es kommt mir so vor, dass jemand, der eigentlich der Urheber, der Schöpfer von etwas plötzlich zum Buhmann wird, nur weil er einer arglosen Geschäftsfrau bei Strafe untersagt, seine Werke zu gebrauchen und damit Geld zu verdienen.
Abmahnungen wegen Verwendung fremden Eigentums (Fotos, Design etc.) sind für mich nachvollziehbar und “moralisch” weniger bedenklich. Trotzdem kann man m.E. einmal vorher eine kurze Mail schreiben und wenn das nicht hilft immer noch abmahnen.
Kein Verständnis habe ich dafür, wenn jemand eine Widerrufsbelehrung abmahnt und so tut, als würde er selbst alles richtig machen. Es gibt derzeit in diesem Bereich keine Rechtssicherheit. Wer aus einer unklaren Rechtslage Profit schlägt, handelt für mich unmoralisch.
Hinzu kommt, dass ein seriöser Händler nicht durch besonders ausgefeilte Rechtstexte zu erkennen ist. Es kommt auf den tatsächlichen Service, nicht die schönen Worte an. Zuweilen werden vermeintlich kundenfreundliche AGBs sogar gezielt von Betrügern eingesetzt, um Seriosität vorzutäuschen.
Mir geht es gar nicht über Sachverhalte die aus unklarer Rechtslage heraus im Moment gar nicht richtig gemacht werden können.
Die Geschichte im Merkur beschreibt ja auch einen anderen Sachverhalt. -Warum ist die Händlerin abgemahnt worden? Wegen falscher Widerrufsbelehrung oder wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht? Wegen beidem? In den Ebay-Richtlinien steht meines Wissens, dass man fremde Bilder nicht verwenden darf.
Eine Mail zu schreiben kann man ja vielleicht auch machen. Muss man aber nicht.
Ein Fotograf – oder was auch immer – vermarktet ein Bild vielleicht exklusiv. Der Kunde, der das Bild gekauft hat, klagt gegen den Fotografen, weil er das Bild aus seiner Sicht mehrfach vermarktet hat.
Das geht alles aus der Geschichte nicht hervor. – Und es ist auch müßig, darüber zu spekulieren.
Wichtig ist, dass die Menschen lernen, dass Urheberrechtsverstöße kein Spaß sind. Und das lernen sie offensichtlich erst dann, wenn Strafen verhängt werden. Hätte der Künstler eine Mail geschrieben, hätte es keinen Menschen und schon gar nicht die Medien interessiert – so werden die Menschen wenigstens sensibilisiert.
Und 700 Euro sind ja fast noch menschlich. Mir ist ein Fall bekannt, in dem ging es um 17.500 EUR.
Ja, Internet ist kein rechtsfreier Raum das ist wohl war, dem stimme ich soweit auch zu, aber…. Es geht doch darum, das Abmahnungen schon lange ein staatlich anerkanntes Mittel sind um Konkurrenz platt zu machen und Abmahnhaie etc. reich zu machen !
Wenn Kerstin jeden Tag von Ordnungshütern beim Autofahren für jede kleinste Kleinigkeit so heftig abkassiert würde, das Sie finanziell ruiniert wäre, dann…. Und genauso sieht es oft aus, leider ! Habe das selber mehrfach am eigenen Leib erfahren müssen, Leuten haben versucht mich platt zu machen, die an einem Tag 10x soviel Umsatz machen wie ich in einem Monat und haben dann noch mehrfach übel nach getreten als ich schon am Boden lag ! Deutsche Gerichte fanden das in Ordnung und klatschten Beifall dazu !!! Meine Konten inkl. Privatkonto wurde gesperrt von gegnerischem Anwalt, weil ich um Ratenzahlung bat ! Mein Kind war krank, konnte nichts kaufen …. Hatte ich jemanden umgebracht oder schwer verletzt ? Nein ! Hatte ich jemanden ausgeraubt, betrogen etc. ? Nein !!! Bei Wiederholungsfall 1 Jahr Knast, da ich 250.000 Euro nie werde zahlen können !!! Was hatte ich schlimmes getan ? Etwa Gewährleistung ausgeschlossen, kein Impressum ? Privat verkauft, aber Händler ? Nein, nein, alles nein !!!
Einzig und allein bei einiger Formulierung bzgl. Versand fehlte ein winziges Wort mit 4 Buchstaben, weil das Wort fehlte, konnte man das so oder so auslegen, es wurde natürlich immer zu meinem Ungunsten ausgelegt ! Wenn ihr mich fragt, abmahnen ist moralisch höchst verwerflich ( bis auf wenige Ausnahmen) und 100% richtig machen kann man es sowieso nicht, da jede Woche fast neue Auslegung der Gesetzeslage von anderem Gericht kommt ! Deutschland ist längst zu einem 2. Klassen Rechtsstaat geworden, der der Geld & Macht hat bekommt auch Recht, mein ganz persönliche Meinung, aber ist so.
Wie schnell wäre das Thema Abmahnung vom Tisch wenn die maximalen Kosten auf 150 Euro z.B. begrenzt würden ? Tja da würde sich von den feinen Herren ( u. evtl. Damen) keiner mehr so schnell die Finger schmutzig machen wollen, warum auch lohnt sich nicht, zuviel Arbeit …. Der Mindestlohn für Anwälte liegt bei 750 Euro die Stunde oder ?
Soweit ich weiß, sind die Kosten inzwischen beschränkt worden.
In Ihrem Fall scheint die Abmahnung nun mit dramatischen Konsequenzen einher gegangen zu sein.
Es kommt eben auch immer darauf an, vor welchem Hintergrund abgemahnt wird. Will man den Konkurrenten fertig machen, oder möchte man, dass er sich an einfache Regeln hält. Herr Föhlisch hat völlig recht, nicht jeder Händler, der einen Fehler macht, ist unseriös. Das Problem ist nur, dass Kunden im Internet schon Schwierigkeiten haben, zu unterscheiden, welcher Händler seriös ist.
Viele Kunden lassen sich nach wie vor – und vor allem im Internet – von vergleichweise günstigen Preisen leiten. Ihnen fällt meist auch gar nicht auf, dass eine Lieferzeit fehlt, dass Versandkosten nach Gewicht berechnet werden, obwohl gar keine Gewichtsangaben bei den Produkten stehen, dass Produkte abgebildet werden und dann in der Detailbeschreibung nur der Hinweis “ähnlich Abbildung” vermerkt ist, dass mit Markennamen hantiert wird, obwohl das Produkt eben nur ähnlich ist. Dann werden Ausstattungsmerkmale erfunden, die das Original gar nicht hat, werden aber als Original deklariert. Alles solche Späße. Das ist für mich unlauter – und dagegen möchte ich mich auch gern wehren, denn letzten Endes leiden alle Internethändler unter den Folgen unlauteren Handelns einiger weniger schwarzer Schafe.
Hallo, nein die Kosten sind bisher nicht gedeckelt worden, das ist ja genau der Knackpunkt, auch das “unser” Justizministerium nichts dafür tut eine Rechtssicherheit zu schaffen (Widerrufsbelehrung 4 DINA4-Seiten…) und nichts aber absolut nichts gegen den tausendfachen Missbrauch tut !!!
Zum Thema : unlauteren Handelns einiger weniger schwarzer Schafe…
Einiger ist gut ….
Bin ich auch dafür das das unterbunden wird, dann müsste man aber konsequenterweise solche “Plattformen” wie ebay komplett dicht machen… u. a. da hier alles völlig ausser Kontrolle geraten ist und das ein Tummelplatz für internationale badguys geworden zu sein scheint u. die sich da auch total wohl zu fühlen scheinen, was nicht nur an der Naivität vieler Käufer liegt, scheint mir ….