online-shopping-statistik, Quell: BitkomOnline Einkaufen wird immer beliebter. 2007 haben 41 Prozent der Deutschen im Internet Waren oder Dienstleistungen bestellt. Zum Vergleich: 2006 lag die Quote bei 38 Prozent, ein Jahr zuvor bei 32 Prozent. Innerhalb der 27 EU-Staaten belegt Deutschland damit Rang 4.

Wie sieht es in anderen europäischen Ländern aus?

An der Spitze steht Großbritannien mit einer Quote von 44 Prozent, gefolgt von Dänemark und den Niederlanden mit je 43 Prozent.

In Süd- und Osteuropa geht man demgegenüber im Internet nur selten auf Einkaufstour. So lag die Quote der Online-Shopper in Spanien und Portugal lediglich bei 13 bzw. 6 Prozent, in Polen und Estland bei 11 bzw. 6 Prozent, in Rumänien und Bulgarien sogar nur bei 2 Prozent.

Ein klarer Zusammenhang besteht bei Privatpersonen zwischen der Art des Internet-Anschlusses und der Bereitschaft, im Internet einzukaufen: Lebten die Befragten in einem Haushalt mit Breitband-Zugang, so stieg die Quote der Online-Shopper in Deutschland auf 57 Prozent.

online-shopping-statistik, Quelle: BITKOM 

In der Stellungnahme zur Meldung des Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) wird auch auf die große Herausforderung für die Politik eingegangen: 

BITKOM-Präsident Scheer begrüßt die große Offenheit der Deutschen gegenüber diesen neuen technologischen Einkaufs-Möglichkeiten. „Umso wichtiger ist es, den Rechtsrahmen weiter zu optimieren”, sagt Scheer. Beispielsweise benötigen kleinere Online-Händler dringend ein praxisnahes und rechtssicheres Muster, mit dem sie ihre Kunden über deren Widerrufsrecht informieren können.

Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften sind im deutschen Recht extrem komplex und schwierig umzusetzen. Daher hat das Bundesjustizministerium einen Entwurf vorgestellt, der einen veralteten Mustertext von 2002 ersetzen soll. BITKOM hält jedoch auch die neue Version für ungeeignet. „Der Text umfasst in normaler Schrift vier DIN-A4-Seiten”, kommentiert Scheer. „Das liest in der Praxis niemand, und bei Bestellungen per Handy ist die Belehrung auf den kleinen Displays nicht wirklich darstellbar.”

Genau unsere Meinung, kann man da nur hinzufügen und auf unsere Aktivitäten zur Einflussnahme hinweisen.

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