Quelle: Spiegel OnlineLosgetreten durch unseren Blog-Bericht “Kein Scherz: Neue Muster-Widerrufsbelehrung soll 4 DIN A4 Seiten lang werden” werden die kritischen Stimmen zum Ministeriumsentwurf für eine neue Muster-Widerrufsbelehrung immer lauter. Fazit: Der Entwurf wird Abmahnanwälte kaum stoppen und wichtige Praxisfragen bleiben offen.

Lesen Sie hier die zentralen Aussagen der Berichterstattung.

Nachdem die im Jahr 2002 eingeführte und 2004 nur unwesentlich überarbeitete Muster-Widerrufsbelehrung Gegenstand von Kritik aus Rechtsprechung und Literatur war, von einigen Gerichten für unwirksam erklärt wurde und häufig Anlass für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Unternehmern bot, hat das Bundesjustizministerium nun einen Entwurf für die Neufassung der Musterbelehrungen vorgelegt. Lesen Sie hierzu den zugrunde liegenden Text im shopbetreiber-blog “Kein Scherz: Neue Muster-Widerrufsbelehrung soll 4 DIN A4 Seiten lang werden“. 

Konrad Lischka berichtet in der Online-Ausgabe des Spiegel auch über die Problematik: 

Textmonster für den Online-Handel: Der Ministeriumsentwurf für eine Muster-Widerrufsbelehrung verlangt, dass Web-Händler endlos Paragrafen zitieren. Experten urteilen: Der Entwurf wird Abmahnanwälte kaum stoppen – und die wichtigsten Praxisfragen bleiben eh offen.

Der Spiegel zitiert dabei auch shopbetreiber-blog.de Autor Carsten Föhlisch an mehreren Stellen:

Es werde “gar nicht möglich sein”, Kunden vor der Vertragserklärung entsprechend zu informieren, warnt Carsten Föhlisch, Justitiar des Onlineshop-Dienstleisters “Trusted Shops” im Firmenblog. Denn dieses Textmonster ließe sich doch zum Beispiel bei Bestellungen über Internet-Handys “praktisch nicht unterbringen”.

Trusted-Shops-Justiziar Carsten Föhlisch lobt zwar den Entwurf, weil er “nahezu alle Vorschläge” umsetzt, “die DIHK und Trusted Shops im Vorfeld unterbreitet hatten”. Aber, so Föhlischs Hauptkritikpunkt: “Unternehmer werden nicht besser vor Abmahnungen geschützt, sondern wegen der gestiegenen Komplexität könnten neue “Steilvorlagen” für abmahnwillige Konkurrenten geliefert werden.”

Weitere Medien-Berichte von ZDF, Manager Magazin, Internet World Business und anderen Quellen finden Sie in unserem Pressespiegel zum Thema.

Musterwiderrufsbelehrung bald 4 Seiten lang?Lesen Sie hier über die Pläne des Bundesjustizministeriums, die Kritik von Trusted Shops und die Alternativen zum jetzigen Entwurf.

Zur Historie:

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