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Nur mit aktuellen und wirklich relevanten Produkt- und Markt-Informationen können Sie Besucher dauerhaft an Ihren Shop binden. Aber selbstgeschriebene Berichte kosten Zeit und nicht jeder hat Lust, eigene Texte zu verfassen. Hier kann die Einbindung von Fremdinhalten helfen, natürlich unter Beachtung der Urheberrechte. Viele bekannte Informationsquellen erlauben bereits heute die Anzeige der verlinkten Überschriften und bieten sog. RSS-Feeds an.

Mit geringem Aufwand lassen sich Inhalte durch dieses standardisierte Format dynamisch auf den eigenen Seiten einbauen. Wie zeigen Beispiele und erklären, wie es funktioniert.

RSS (Abkürzung für Really Simple Syndication, zu deutsch etwa „wirklich einfache Verbreitung“) ist ein elektronisches Nachrichtenformat, das dem Nutzer ermöglicht, die Inhalte einer Website – oder Teile davon – als sogenannte RSS-Feeds zu abonnieren oder in andere Websites zu integrieren. (aus Wikipedia)

Es gibt mittlerweile verschiedene Möglichkeiten, um solche RSS-Inhalte in Ihren Shop einzubauen:

  1. Shopsoftware
    Für Standard-Shopsoftware gibt es Anleitungen zur einfachen Integration, so z.B. hier für xt:commerce oder hier für Oxid eSales. Inhalte werden dann direkt im Shop angezeigt, z.B. in der Seitenleiste oder auch im zentralen Bereich.
  2. PHP
    Eher für die technisch Versierten unter uns. Sehr flexible und individuelle Anzeige der Inhalte möglich: Anleitung hier und ein ausführlicher Workshop hier.
  3. JavaScript
    Falls Ihr Webspace bzw. Provider PHP nicht unterstützt, können Sie die RSS-Inhalte mittels JavaScript z.B. mit “Feed2JS” auf der eigenen Seite einbinden. Hier finden Sie eine ausführliche Anleitung.
  4. Blog-Plug-In (z.B. WordPress)
    Sollen die Inhalte auf einem Blog erscheinen, das auf einer Standardsoftware basiert, gibt es fertige Plug-Ins, die man nutzen kann. Für WordPress (was auch das shopbetreiber-blog.de einsetzt) z.B. WP – RSSImportTwo.
  5. Forum / Forensoftware
    Auch eine aktuelle Forensoftware bringt meist bereits eine RSS-Schnittstelle direkt oder als Plug-In mit. Beispielhaft sei hier vBulleting genannt, welches über den sog. RSS Feed Posting Robot Inhalte einlesen kann.
  6. Widget (Flash-Einbindung)
    Eine einfache und elegante Art, die Überschriften kompakt anzuzeigen. Mit wenigen Klicks auf Ihrer Seite eingebaut: Anleitung zum Beispiel für unser eigenes Widget hier. Sie können die Breite des Widgets bestimmen, nur Überschriften oder ganze Einleitungstexte – sogar mit Bildern – anzeigen, die Farben an Ihre Seite anpassen und und und… Weiter unten sehen Sie ein Beispiel für eine schlanke Darstellung (z.B. für Ihre Seitenspalte). Es existiert eine Vielzahl an fertigen Widgets, die Sie einbauen können.

Um Ihnen ein paar Beispiele zu zeigen, schauen wir uns an, wie Partner von uns die Inhalte dieses Blogs (www.shopbetreiber-blog.de) unterschiedlich integriert haben:

Beispiel 1: Shop Log-in Bereich 1 und 1

1und1, Shop Log-in Bereich

Beispiel 2: xt-commerce Support-Forum

xt-commerce, Shop Support-Forum

Beispiel 3: Trusted Shops Homepage

Trusted Shops B2B-Homepage

Beispiel 4: Widget des shopbetreiber-blog.de

Probieren Sie es einfach einmal aus…

Sie können als Beispiel gern Beiträge des shopbetreiber-blog.de in Ihrem eigenen Shop, Forum oder Ihrer Website verwenden, wenn Sie für die Veröffentlichung folgendes beachten:

  1. Unsere Inhalte werden als RSS-Feed unter http://feeds.feedburner.com/Shopbetreiber-blog bereitgestellt.
  2. Auf Ihrer Website werden nur Überschrift und Einleitung (“Teaser”, in der Regel der erste Absatz) der Beiträge angezeigt und durch den Hinweis “Weiterlesen…” mit der Originalquelle verlinkt.
  3. Inhalte dürfen nicht ohne vorherige Genehmigung von Trusted Shops verändert werden.
  4. Der Hinweis auf die Quelle muss mit dem nachstehenden Text erfolgen, wobei Trusted Shops sich Änderungen an den Hinweistexten jederzeit vorbehält. Änderungen an diesem Text sind nach Genehmigung möglich:
    “Diese Inhalte werden zur Verfügung gestellt von Trusted Shops, dem Gütesiegel für Online-Shops. Alle Rechte vorbehalten.”
  5. Wir haben der Nutzung nicht widersprochen (z.B. bei Websites mit Inhalten, von denen wir uns ausdrücklich distanzieren wollen)

Bitte beachten Sie stets die Lizenzbedingungen, deren Änderung mit Wirkung für die Zukunft wir uns vorbehalten. Inhalte des shopbetreiber-blog.de sind urheberrechtlich geschützt und dürfen wie oben beschrieben nur mit Überschrift und Einleitung wiedergegeben werden, der Volltext darf nicht dupliziert werden. Dies ist auch in Ihrem eigenen Sinne, da Google auf doppelte – also kopierte – Inhalte nicht gut zu sprechen ist und Seiten, die kopieren, auch dafür abstraft.

Kennen Sie gute Inhalte, die man als Shopbetreiber einbinden darf? Dann schreiben Sie doch den Link als Kommentar unten in diesen Beitrag!

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