FTD“Drei – zwei – eins – keins: Das deutsche Recht macht private und gewerbliche Ebay-Verkäufer zur Beute geldgieriger Abmahner.” So der Tenor eines interessanten Berichts in der Financial Times Deutschland, in dem wieder einmal die E-Tail GmbH als Übeltäter genannt. Und auch das Fachportal IT-Business bringt einen Artikel zum Thema: BUG AG und E-Tail GmbH haben vor Gericht schlechte Karten. Lesen Sie hier die zentralen Neuigkeiten.

Ein Auszug aus dem Artikel der FTD

“Die Händler haben zunehmend Angst, bei der kleinsten Gelegenheit abgemahnt zu werden”, sagt Ulrich Schmitz-DuMont, Anwalt bei der Kölner Kanzlei Holthausen & Partner. Die Angst ist nicht unberechtigt. Einige Unternehmen haben das Abmahnen zur Geschäftsidee erhoben, darunter die E-Tail GmbH.

Die angesprochene E-Tail GmbH ist in der jüngeren Vergangenheit durch eine große Anzahl an Abmahnungen aufgefallen. Auf die umfangreiche Abmahntätigkeit hatte Trusted Shops auch in einer Studie aufmerksam gemacht, die in zahlreichen Presseberichten aufgegriffen wurde. Weiter heißt es im Artikel der FTD:

Sie beauftragte nicht nur Anwälte, sondern verschickte auch eigenständig Abmahnungen an Tausende Ebay-Verkäufer. Diese enthielten neben einer Unterlassungserklärung die Forderung nach einer Abmahngebühr von 200 Euro. “Die meisten haben einfach gezahlt”, sagt Rechtsanwalt Hild. “Einen Anwalt einzuschalten wäre schließlich teurer gewesen.”

Ein Auszug aus dem Artikel von IT-Business (Hinweis von Werner Weisrock)

Nach entsprechenden Prozessen in Paderborn und Hildesheim ging nun auch das Landgericht Magdeburg davon aus, dass die Abmahnungen der BUG AG und der E-Tail GmbH aufgrund der Masse der Fälle und der Art, wie abgemahnt wird, missbräuchlich sind. Eine unbedachte Aktion des Firmengründers Christian Böhme könnte Abgemahnte in Zukunft mit ihren Widersprüchen leichter vor Gericht gewinnen lassen.

Böhme wird zitiert mit den Worten »Räumt da auf«. Dies habe er zu seinen Anwälten gesagt, als er selbst einmal abgemahnt worden sei. Mittlerweile bestreitet er den Ausspruch…

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