Die englische Ltd. als mittlerweile häufig gewählte Gesellschaftsform für Existenzgründer – nicht zuletzt Shopbetreiber – bekommt Konkurrenz in Deutschland: Am letzten Mittwoch wurde die Einführung einer “Mini-GmbH” beschlossen. Unternehmer sollen künftig mit nur einem Euro Stammkapital eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen können. Auch der finanzielle Aufwand für eine normale GmbH soll reduziert werden und statt 10 000 Euro nur noch ein Mindeststammkapital von statt bisher 25 000 Euro erfordern.
Die GmbH soll eine moderne, schlanke Rechtsform für den Mittelstand werden. Hier lesen Sie die Details des Beschlusses.
“GmbHs sollen in Zukunft schneller, unbürokratischer und billiger gegründet werden”, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Für GmbH-Gründungen muss in Zukunft nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung nur noch ein Mindeststammkapital von 10.000 Euro eingezahlt werden. Bisher musste man 25.000 Euro mitbringen.
Unternehmensgründer können Kosten sparen, wenn sie bei einfachen Standardgründungen einen “Mustergesellschaftsvertrag” verwenden. Dieser ist Teil des GmbH-Gesetzes. Eine notarielle Beurkundung des Vertrages ist dann nicht mehr notwendig. Zum Gründungs-Set gehört auch ein Muster für die Handelsregisteranmeldung. Die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister kann mit dieser Anmeldung ohne rechtliche Beratung erfolgen. Die Eintragung einer genehmigungspflichtigen Gesellschaft wird beschleunigt, weil die behördliche Genehmigungen nicht mehr eingereicht werden müssen.
Außerdem wird eine neue haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft geschaffen, die ohne größeres Mindeststammkapital gegründet werden kann. Hier muss mindestens ein Euro eingezahlt werden. Der Unterschied zur GmbH muss bei der Namensgebung der Gesellschaft herausgestellt werden. Im Namen der Gesellschaft muss der Zusatz “Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)” oder “UG (haftungsbeschränkt)” auf jeden Fall in einer dieser Formen vorkommen.
Die vollständige Meldung dieser erfreulichen (allerdings etwas späten) Entwicklung lesen Sie hier.
Das ist aber nur ein Beschluss der Bundesregierung – das normale Gesetzgebungsverfahren folgt noch.
Halte ich nicht für ratsam, eine GmbH hat wenigstens noch die 25 k€ eine Limited /Mini GmbH nicht.
Die Rechtsform wird gern genommen, aber die Erfahrungen zeigt das es überdurchschnittlich oft zu eher unschönen Szenarien bei Geschäften mit solchen Firmen kommt.
Insofern mag der Gedanke an sich recht nett sein, aber wer das Geld irgendwann mal hat sollte eine richtige GmbH gründen!
Bleibt nur zu hoffen das man eine GmbH von einer MiniGmbH auf den ersten Blick unterscheiden kann, sonst verdienen sich die Bonitätsauskünfte ein hübsches goldenes Näschen.
Heute hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet und aus genau den oben genannten Imagegründen eine ursprünglich geplante Absenkung des Mindeststammkapitals bei der GmbH verneint. Wenn der Bundesrat nicht eingreift, bleibt es bei 25.000 Mindestbetrag.
Eine große Menge an Informationen zum THema Mini-Gmbh findet man auch unter: http://www.foerderland.de/1864.0.html
Ist doch gut das nun den Bürgern auch die Möglichkeit gegeben werden soll eine “1 Euro” in Deutschland zu gründen…. Kann vielen Gründungswilligen nur recht sein….bleibt abzuwarten, wie sich alles entwickelt. Wenn Ihr weitere Informationen sucht, einfach mal unter http://www.blog.limitedprofis.de vorbeischauen.