Wir berichteten schon zu den zahlreichen Abmahnungen von eBay-Händlern durch den Verein “Ehrlich währt am längsten” hier im Shopbetreiber-Blog.de. Seit dem 19. Oktober werden dabei gewerbliche eBay-Händler mit Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt und zur Zahlung einer “Kostenpauschale” von 146,16 Euro aufgefordert.

Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Rolf Becker aus Köln waren viele Abmahnungen inhaltlich nicht zutreffend, einige aber auch materiellrechtlich korrekt. Zweifelhaft sei aber die Inkassobefugnis und die Aktivlegitimation des Vereins. Auch Rechtsanwalt Max Lion Keller, der viele Geschädigte vertritt, äußert Zweifel an der Abmahnbefugnis des Vereins und hält “darüber hinaus die Abmahnungen des Vereins für rechtsmissbräuchlich, da es sich hier augenscheinlich um eine Massenabmahnung handelt mit dem einzigen Sinn, Geld in die Kasse des Vereins zu spülen.”

Der Verein wird kritisch gesehen, u.a. vom Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität, der zum Verein “Ehrlich währt am längsten” hunderte von Beschwerden erhalten und viele aussagekräftige Informationen zusammengetragen hat.

Der ermittelnden Staatsanwaltschaft in Oldenburg liegen bereits über 400 Strafanzeigen vor, berichtet eBay-Experte Axel Gronen auf seiner Website. Er selbst geht von insgesamt ca. 4.000 Abmahnungen aus. Wie können betroffene Händler auf eine Abmahnung durch den Verein “Ehrlich währt am längsten” reagieren? Hier finden sich Tipps und Antworten auf die häufigsten Fragen. Berichte und Fragen von Betroffenen finden Sie auch in den eBay-Diskussionsforen.

Sind auch Sie von Abmahnungen betroffen? Wie hoch sind die entstandenen Kosten? Welche Aspekte im Shop wurden abgemahnt? Diese Fragen und viele weitere erfassen wir zur Zeit in einer Umfrage. Nehmen auch Sie teil und nennen Sie uns Ihre Erfahrungen. Nur so können wir etwas Licht in die Abmahnpraktiken und die aktuellen Auswüchse bringen.

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