Am 21.9.2006 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über die Umsetzung der Richtlinie 1997/7/EG über Fernabsatz angenommen und eine öffentliche Konsultation eingeleitet, mit der die Notwendigkeit zur Aktualisierung dieser Richtlinie geprüft werden soll. Alle EU-Mitgliedstaaten haben die Richtlinie umgesetzt, es sind jedoch einige Probleme bei der praktischen Anwendung aufgetreten.

Die Nutzung neuer Technologien (z. B. “M-Commerce” über SMS) sowie die Beliebtheit bestimmter Marketing-Methoden wie Online-Auktionen verdeutlichen die Notwendigkeit, die Wirksamkeit der geltenden Rechtsvorschriften für den Fernabsatz zu überprüfen. Die Anwendung der Mindestklausel, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, strengere Bestimmungen einzuführen und damit ein höheres Maß an Verbraucherschutz zu schaffen, hat ebenfalls zu Unterschieden beim Niveau des Verbraucherschutzes zwischen den Mitgliedstaaten geführt. Dadurch sind möglicherweise Diskrepanzen und Verzerrungen im Binnenmarkt entstanden.

Markos Kyprianou, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, sagte: “Die Mitgliedstaaten haben gezeigt, dass sie sich für die Gewährleistung eines hohen Maßes an Verbraucherschutz in der gesamten EU einsetzen. Einige von ihnen sind bei der Umsetzung dieser wichtigen EU-Vorschrift in nationales Recht sogar noch weiter gegangen. Was mich am stärksten beunruhigt, ist der Umstand, dass durch neue und schnell wachsende Fernabsatzprodukte und -technologien Schlupflöcher oder Bereiche mangelnder Rechtssicherheit entstehen könnten, die Verwirrung sowohl bei Verbrauchern als auch bei seriösen Geschäftsleuten auslösen und von skrupellosen Händlern ausgenutzt werden. Die Konsultation, die wir heute einleiten, wird uns helfen, wichtige Beiträge der beteiligten Akteure über die Notwendigkeit und die Ausrichtung einer Aktualisierung der Fernabsatzrichtlinie zu sammeln. Die Ergebnisse werden auch in unsere allgemeine Überprüfung der Rechtsvorschriften im Bereich Verbraucherschutz im nächsten Jahr einfließen.”

Die Fernabsatz-Richtlinie gilt für die meisten Verträge, die ein Verbraucher und ein Lieferant im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebssystems abschließen und sich hierbei bis nach dem Abschluss des Vertrags nicht persönlich begegnen. Das Ziel der Richtlinie besteht darin, Verbraucher, die Waren oder Dienstleistungen unter Rückgriff auf Fernkommunikationsmittel (z. B. per Post oder Telefon) erwerben, in eine ähnliche Position zu versetzen wie Verbraucher, die Waren oder Dienstleistungen in Geschäften kaufen.

Zu den Rechten der Verbraucher gehören umfassende Informationen vor Abschluss des Vertrages; die Bestätigung dieser Informationen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. schriftliche Bestätigung); Widerrufsrecht des Verbrauchers innerhalb einer Frist von sieben Werktagen ohne Angabe von Gründen, dem außer den Kosten für die Rücksendung der Waren keine weiteren Kosten entstehen dürfen; bei Widerruf Anspruch auf Erstattung binnen 30 Tagen; Erfüllung des Vertrages binnen 30 Tagen ab dem Tag der Bestellung durch den Verbraucher; Schutz vor unbestellten Waren oder Dienstleistungen; Schutz vor betrügerischer Verwendung von Zahlungskarten; Unwirksamkeit von Verzichtserklärungen in Bezug auf die durch die Richtlinie garantierten Rechte, seien solche Erklärungen vom Verbraucher oder vom Anbieter veranlasst.

Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung sind hauptsächlich das Ergebnis der Anwendung der Mindestklausel, nach der die Mitgliedstaaten strengere Bestimmungen einführen oder beibehalten dürfen, um ein höheres Maß an Verbraucherschutz zu gewährleisten, solange diese Bestimmungen mit dem EU-Vertrag vereinbar sind. Dies kann sich auf den Binnenmarkt auswirken und die Geschäftstätigkeit und das Verbrauchervertrauen im grenzüberschreitenden Handel beeinflussen.

Andere Probleme ergeben sich aus dem Entstehen neuer Produkte und neuer Technologien, auf die die Richtlinie nicht immer vollständig anwendbar ist. Hierzu zählen: M-Commerce (also Geschäftsabschlüsse per SMS) und Online-Auktionen von Anbietern wie eBay. Auch die Dauer der Bedenkzeit ist je nach Auslegung der nationalen Rechtsvorschriften unterschiedlich.

Die Konsultation betrifft Fragen wie die Klarheit und Angemessenheit der in der Richtlinie verwendeten Rechtsbegriffe, die Notwendigkeit zur Änderung von Ausnahmeregelungen, Vorschriften für Vorabinformationen, schriftliche Bestätigung, Widerrufsrecht, Erfüllung von Fernabsatzverträgen und weitere Fragen wie die Verbindung zu EU-Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation.

Die Konsultation zum Fernabsatz wird bis November 2006 dauern. Eine Zusammenstellung der Antworten wird auf der Website der Kommission veröffentlicht. Parallel dazu wird die Kommission im weiteren Jahresverlauf ein Grünbuch veröffentlichen, mit dem sie eine breitere Konsultation zu weiteren Aspekten der EU-Rechtsvorschriften für den Verbraucherschutz einleitet. Diese Konsultationen werden zusammengeführt, damit entschieden werden kann, ob und wie der Rechtsrahmen für den Verbraucherschutz geändert werden muss. (CF)

Jeder kann sich an der Konsultation beteiligen, d.h. Vorschläge für die Änderung der Richtlinie unterbreiten. Weitere Informationen hierzu unter: http://ec.europa.eu/consumers/cons_int/safe_shop/dist_sell/index_en.htm

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